Leistungsschutzrecht für Presseverleger
Kritik an dessen Notwendigkeit und Entwicklung eines Tatbestandes
Seiten
2013
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-64046-3 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-64046-3 (ISBN)
Google und Co. vervielfältigen fremde Internetseiten und veröffentlichen Teile daraus. Rechtliche Möglichkeiten, dieses Vorgehen kostenpflichtig zu machen, bestehen nicht. Presseverleger fordern daher ein eigenes Leistungsschutzrecht. Die Untersuchung stellt u.a. die ökonomischen Folgen dar, die ein Leistungsschutzrecht mit sich brächte.
Bereits seit 2009 fordern Presseverleger ein eigenes Leistungsschutzrecht. Dieses soll vor allem Anbieter von Nachrichtensuchmaschinen zu Zahlungen für die sogenannten "Snippets" in ihren Ergebnislisten zwingen. Google und Co. vervielfältigen fremde Internetseiten und veröffentlichen Teile daraus. Rechtliche Möglichkeiten, dieses Vorgehen kostenpflichtig zu machen, bestehen nicht. Aus rechtspolitischer sowie ökonomischer Analyse ergibt sich, dass eine absolute Rechtsposition für Presseverleger auch nicht sinnvoll ist. Wird ein Leistungsschutzrecht - wie von der Regierung geplant - eingeführt, sollte der Tatbestand immaterialgüterrechtliche Grundsätze einhalten und insbesondere den Anforderungen des Teilschutzes genügen.
Bereits seit 2009 fordern Presseverleger ein eigenes Leistungsschutzrecht. Dieses soll vor allem Anbieter von Nachrichtensuchmaschinen zu Zahlungen für die sogenannten "Snippets" in ihren Ergebnislisten zwingen. Google und Co. vervielfältigen fremde Internetseiten und veröffentlichen Teile daraus. Rechtliche Möglichkeiten, dieses Vorgehen kostenpflichtig zu machen, bestehen nicht. Aus rechtspolitischer sowie ökonomischer Analyse ergibt sich, dass eine absolute Rechtsposition für Presseverleger auch nicht sinnvoll ist. Wird ein Leistungsschutzrecht - wie von der Regierung geplant - eingeführt, sollte der Tatbestand immaterialgüterrechtliche Grundsätze einhalten und insbesondere den Anforderungen des Teilschutzes genügen.
Johanna Wiebusch studierte bis 2010 Rechtswissenschaften in Köln mit dem Schwerpunkt Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Seit Anfang 2012 ist sie Rechtsreferendarin am Hanseatischen Oberlandesgericht. Die Promotion erfolgte Ende 2012.
Inhalt: Prüfung der Schutzbedürftigkeit von Presseverlegern - Nachrichtenportale als digitale Presseprodukte - Urheberrechtliche Relevanz des Vorgehens von Nachrichtensuchmaschinenanbietern - Ökonomische Bewertung der Folgen, die ein Leistungsschutzrecht mit sich brächte - Beachtung des Teilschutzes bei einer Tatbestandsentwicklung.
Erscheint lt. Verlag | 10.1.2013 |
---|---|
Reihe/Serie | Europäische Hochschulschriften Recht ; 5430 |
Verlagsort | Frankfurt a.M. |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 280 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Medienrecht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht | |
Schlagworte | dessen • digitale Presseprodukte • Eines • Entwicklung • Johanna • Kritik • Leistungsschutzrecht • Nachrichtenportale • Nachrichtensuchmaschinen • Notwendigkeit • Presseerzeugnis • Presseverleger • tatbestandes • Teilschutz bei Immaterialgütern • Urheberrecht • Wiebusch |
ISBN-10 | 3-631-64046-3 / 3631640463 |
ISBN-13 | 978-3-631-64046-3 / 9783631640463 |
Zustand | Neuware |
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