Das Vermieter-Praxishandbuch - inkl. Arbeitshilfen online
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-03641-9 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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Inhalte:
- Die Konsequenzen der Mietrechtsreform.
- Energieeinsparverordnung: Wann der Vermieter handeln muss, welche Kosten auf ihn zukommen.
- Modernisierung: Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen richtig ankündigen.
- Neu: Die Fakten zur Mietrechtsreform und zur Trinkwasserverordnung.
- Neu: Die aktuellen BGH-Urteile zum Mietrecht.
Arbeitshilfen online:
- Musterbriefe und Verträge.
Rudolf Stürzer arbeitet als Rechtsanwalt und Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins München.
Michael Koch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München.
Die Rechtsanwältin Birgit Noack ist als Beraterin beim Haus- und Grundbesitzerverein München mit dem Schwerpunkt Mietrecht tätig.
Vorwort Verzeichnis aller Musterbriefe, Verträge und Formulare Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Die Suche nach dem richtigen Mieter AGG: Was muss der Vermieter bei der Auswahl der Bewerber beachten? Selbstauskunft des Mieters Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? Wohnraummietvertrag Geschäftsraummietvertrag Garagenmietvertrag Hausordnung Was ist bei Übergabe der Mieträume und bei Anlage der Kaution zu beachten? Übergabeprotokoll Anlage der Mietkaution Wie werden die Betriebskosten abgerechnet? Die Betriebskostenabrechnung Die Heizkostenabrechnung Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung Änderung der Mietstruktur Neueinführung von Betriebskosten Wie werden Mieterhöhungen durchgeführt? Mieterhöhung bei Wohnraum Mieterhöhung bei Geschäftsräumen und Garagen Worauf muss der Vermieter bei Modernisierungen achten? Erhaltungsmaßnahmen Der Energieausweis Modernisierungsmaßnahmen Mieterhöhung bei Modernisierung gemäß 559 BGB Modernisierungsvereinbarungen Was ist bei baulichen Änderungen des Mieters zu bedenken? Vereinbarung über eine Parabolantenne Vereinbarung über bauliche Veränderungen im Rahmen der Barrierefreiheit Was ist bei Mietminderung und Gewährleistungsansprüchen zu tun? Zurückweisen einer Mietminderung Ablehnen von Schadens- und Aufwendungsersatzansprüchen Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt? Abmahnung wegen verspäteter Mietzahlung Abmahnung wegen unerlaubter Tierhaltung Abmahnung wegen unzulässiger Gebrauchsüberlassung an Dritte Abmahnung wegen Störung des Hausfriedens oder Lärm-/Ruhestörungen Abmahnung wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten Abmahnung wegen unzulässiger gewerblicher Nutzung Wann darf der Vermieter die Mieträume besichtigen? Wie wird ein Mietverhältnis beendet? Form der Kündigung Die ordentliche Kündigung Die außerordentliche fristlose Kündigung Teilkündigung von Nebenräumen Kündigung von gewerblichen und Garagenmietverhältnissen Räumungsaufforderung und Fortsetzungswiderspruch Mietaufhebungsvereinbarung Parteiwechsel Was ist bei Rücknahme der Mieträume zu beachten? Abnahmeprotokoll Nachfristsetzung bei Schönheitsreparaturen Wie wird ein Mietverhältnis abgewickelt? Abrechnung der Mietkaution Besonderheiten bei Bürgschaften und verpfändeten Sparguthaben Abkürzungsverzeichnis Autoren Stichwortverzeichnis
2.1.1 Die Parteien des Mietvertrags Die Parteien eines Mietvertrags werden ausschließlich durch die Benennung im Mietvertrag festgelegt. Andere als die im Mietvertrag benannten Personen werden nicht Vertragspartner, selbst wenn sie - auf der Vermieterseite - Miteigentümer der Wohnung sind oder - auf der Mieterseite - in den Mieträumen wohnen.Für beide Parteien ist die genaue Bezeichnung der Vertragspartner von größter Wichtigkeit, weil Unklarheiten über den Vertragspartner in der Praxis häufig dazu führen, dass Willenserklärungen (zum Beispiel Mieterhöhungen, Kündigungen), Mahnbescheide oder auch Klagen an eine Person adressiert werden, die tatsächlich nicht Vertragspartner ist und die Klage daher unter Auferlegung der Verfahrenskosten abgewiesen wird, unabhängig davon, ob die erhobenen Ansprüche begründet wären. Der Betreiber des Verfahrens erleidet dadurch nicht nur finanzielle Nachteile, sondern muss auch erhebliche Zeitverluste hinnehmen. Unklarheiten über den Vertragspartner entstehen in der Praxis oftmals schon dadurch, dass Parteien, die im Rubrum des Mietvertrags genannt wurden, den Mietvertrag nicht unterschrieben haben oder umgekehrt Unterschriften von Personen vorliegen, die im Rubrum nicht bezeichnet sind. Der Mietvertrag sollte daher von allen, aber auch nur von den im Rubrum benannten Personen unterschrieben werden.
Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 696 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
Schlagworte | Das Vermieter-Praxishandbuch • Immobilienbesitzer • Mietrecht (MietR); Ratgeber • Mietrecht; Ratgeber • Mietvertrag • Mietverträge • Praxishandbuch • Vermieter • Vermieter; Ratgeber |
ISBN-10 | 3-648-03641-6 / 3648036416 |
ISBN-13 | 978-3-648-03641-9 / 9783648036419 |
Zustand | Neuware |
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