SGB XI - Pflegeversicherung
Kommentar
Seiten
2013
|
1., Aufl.
Hermann Luchterhand Verlag
978-3-472-08394-8 (ISBN)
Hermann Luchterhand Verlag
978-3-472-08394-8 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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lt;br />Die Pflege stellt schon heute und erst recht in den nächsten Jahren große Herausforderungen an die pflegerische Versorgung und deren Finanzierung. Hier setzt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) an.
Das PNG wird voraussichtlich im Oktober 2012, sowie in weiteren Teilen zum 1.1.2013 in Kraft treten. Es handelt sich um die umfangreichste Reform mit mehr als 50 Änderungen und zahlreichen neuen Vorschriften zum SGB XI. Die Änderungen werden in diesem Kommentar bereits einbezogen.
Von der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat der Gesetzgeber noch abgesehen, diesen jedoch in Schritten über ein erweitertes Leistungsspektrum, vornehmlich im Bereich der Demenz-Erkrankungen, eingeleitet. Mit dem PNG erfolgen – neben zahlreichen Einzelregelungen – im Überblick folgende Änderungen:
Neue Formen der Betreuung und eine bessere Beratung
zusätzliche Leistungen bei Demenzerkrankung auch in der Pflegestufe 0
höhere Leistungen in der Pflegestufe I und II
Förderung von Wohngruppen
Stärkung der Selbsthilfe
Hilfen für Angehörige und Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Die Pflege stellt schon heute und erst recht in den nächsten Jahren große Herausforderungen an die pflegerische Versorgung und deren Finanzierung. Hier setzt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) an.
Das PNG wird voraussichtlich im Oktober 2012, sowie in weiteren Teilen zum 1.1.2013 in Kraft treten. Es handelt sich um die umfangreichste Reform mit mehr als 50 Änderungen und zahlreichen neuen Vorschriften zum SGB XI. Die Änderungen werden in diesem Kommentar bereits einbezogen.
Von der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat der Gesetzgeber noch abgesehen, diesen jedoch in Schritten über ein erweitertes Leistungsspektrum, vornehmlich im Bereich der Demenz-Erkrankungen, eingeleitet. Mit dem PNG erfolgen - neben zahlreichen Einzelregelungen - im Überblick folgende Änderungen:
- Neue Formen der Betreuung und eine bessere Beratung
- zusätzliche Leistungen bei Demenzerkrankung auch in der Pflegestufe 0
- höhere Leistungen in der Pflegestufe I und II
- Förderung von Wohngruppen
- Stärkung der Selbsthilfe
- Hilfen für Angehörige und Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Das PNG wird voraussichtlich im Oktober 2012, sowie in weiteren Teilen zum 1.1.2013 in Kraft treten. Es handelt sich um die umfangreichste Reform mit mehr als 50 Änderungen und zahlreichen neuen Vorschriften zum SGB XI. Die Änderungen werden in diesem Kommentar bereits einbezogen.
Von der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat der Gesetzgeber noch abgesehen, diesen jedoch in Schritten über ein erweitertes Leistungsspektrum, vornehmlich im Bereich der Demenz-Erkrankungen, eingeleitet. Mit dem PNG erfolgen – neben zahlreichen Einzelregelungen – im Überblick folgende Änderungen:
Neue Formen der Betreuung und eine bessere Beratung
zusätzliche Leistungen bei Demenzerkrankung auch in der Pflegestufe 0
höhere Leistungen in der Pflegestufe I und II
Förderung von Wohngruppen
Stärkung der Selbsthilfe
Hilfen für Angehörige und Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Die Pflege stellt schon heute und erst recht in den nächsten Jahren große Herausforderungen an die pflegerische Versorgung und deren Finanzierung. Hier setzt das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) an.
Das PNG wird voraussichtlich im Oktober 2012, sowie in weiteren Teilen zum 1.1.2013 in Kraft treten. Es handelt sich um die umfangreichste Reform mit mehr als 50 Änderungen und zahlreichen neuen Vorschriften zum SGB XI. Die Änderungen werden in diesem Kommentar bereits einbezogen.
Von der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat der Gesetzgeber noch abgesehen, diesen jedoch in Schritten über ein erweitertes Leistungsspektrum, vornehmlich im Bereich der Demenz-Erkrankungen, eingeleitet. Mit dem PNG erfolgen - neben zahlreichen Einzelregelungen - im Überblick folgende Änderungen:
- Neue Formen der Betreuung und eine bessere Beratung
- zusätzliche Leistungen bei Demenzerkrankung auch in der Pflegestufe 0
- höhere Leistungen in der Pflegestufe I und II
- Förderung von Wohngruppen
- Stärkung der Selbsthilfe
- Hilfen für Angehörige und Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Erscheint lt. Verlag | 2.1.2014 |
---|---|
Sprache | deutsch |
Gewicht | 1800 g |
Einbandart | gebunden |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Sozialrecht |
Schlagworte | Pflegeversicherung • Pflegeversicherungsrecht • Pflegeversicherungsrecht (PflV-Recht) • SGB XI • Sozialgesetzbuch XI • Sozialrecht; Kommentare |
ISBN-10 | 3-472-08394-8 / 3472083948 |
ISBN-13 | 978-3-472-08394-8 / 9783472083948 |
Zustand | Neuware |
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