Brandschutz und Baurecht (E-Book) (eBook)
303 Seiten
Feuertrutz Verlag
978-3-86235-147-3 (ISBN)
Stefan Koch ist seit 2001 Rechtsanwalt und Partner bei CBH Rechtsanwälte Köln mit Tätigkeitsschwerpunkt im öffentlichen Baurecht. Seit 2005 ist er Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Neben seiner umfassenden Beratungstätigkeit im öffentlichen Baurecht hat er sich auf Rechtsfragen des Brandschutzes spezialisiert. Zusätzlich zu seiner Vortragstätigkeit und einer Vielzahl von Veröffentlichungen ist er Mitautor des Brandschutzatlas.
Titel 1
Impressum 4
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Teil A – Rechtsquellen und Grundbegriffe desBrandschutzrechts 17
1 Einführung 17
2 Herkunft der Rechtsquellen im Brandschutz 19
2.1 Europarecht 19
2.2 Bundesrecht 22
2.3 Landesrecht 23
2.4 Autonomes Recht 25
2.5 DIN-Normen und sonstige technische Regeln 26
3 Rangordnung der Rechtsquellen 29
3.1 Rangordnung nach der Herkunft 29
3.2 Rangordnung nach der Art der Rechtsquellen 30
4 Verwaltungsrecht, Zivilrecht und Strafrecht 31
4.1 Verwaltungsrecht 31
4.2 Zivilrecht 32
4.3 Strafrecht 32
5 Ermächtigungen und materielle Vorschriften 33
5.1 Vorschriften über Zuständigkeit und Verfahren 33
5.2 Ermächtigungen 33
5.3 Vorschriften mit materiellen Anforderungen 35
Teil B – Brandschutzanforderungen imBaugenehmigungsverfahren 37
1 Einführung 37
2 Formelle Anforderungen an dieBaugenehmigung 39
2.1 Änderungen durch die MBO 2002 39
2.1.1 Verfahrensarten 39
2.1.2 Erstellung und Prüfung der Brandschutznachweise nach MBO 2002 41
2.2 Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept 44
2.2.1 Brandschutznachweis 44
2.2.2 Brandschutzkonzept 46
2.2.3 Qualität von Brandschutzkonzepten 49
2.2.4 Rechtliche Folgen unzureichender Brandschutzkonzepte 51
2.3 Rechtsnatur, Inhalt und Wirkungen der Baugenehmigung 54
2.3.1 Rechtsnatur der Baugenehmigung 54
2.3.2 Antragsgebundenheit der Baugenehmigung 58
2.3.3 Form und Inhalt der Baugenehmigung 58
3 Materielle Anforderungen an die Baugenehmigung 63
3.1 Änderungen durch die MBO 2002 63
3.2 Systematik der Vorschriften mit materiellen Anforderungen 64
3.3 Konkrete Gefahr 65
3.3.1 Gefahr im allgemeinen Ordnungsrecht 65
3.3.2 Konkrete Gefahr im Bauordnungsrecht 69
3.3.3 Rechtsprechung zur konkreten Gefahr im Brandschutzrecht 74
3.3.4 Fazit: Bewertung des Einzelfalles maßgebend 80
3.3.5 Rechtsfolgen der konkreten Gefahr 86
3.4 Anforderungen an den Brandschutz in Sonderbauten 88
3.4.1 Systematik der gesetzlichen Regelung 88
3.4.2 Sonderbau als Tatbestand 91
3.4.3 Besondere Anforderungen 94
3.4.4 Besondere Anforderungen in Sonderbauverordnungen 96
3.4.5 Materielle Voraussetzungen für besondere Anforderungen an den Brandschutz 98
3.4.6 Erleichterungen 100
3.5 Berücksichtigung brandschutztechnischer Anforderungen in anderen Rechtsquellen 102
3.5.1 Arbeitsschutzrecht 102
3.5.2 Gaststättenrecht 105
3.6 Abweichungen 106
3.6.1 Voraussetzungen für eine Abweichung 107
3.6.2 Ermessen der Bauaufsicht 111
3.6.3 Verfahrensfragen bei Abweichungen 111
3.7 Baulasten 112
3.7.1 Rechtsgrundlage 113
3.7.2 Entstehen und Erlöschen von Baulasten 114
3.7.3 Arten von Baulasten 114
4 Rechtsschutz 117
4.1 Klage auf Erteilung der Baugenehmigung bei Untätigkeit der Genehmigungsbehörde 117
4.2 Klage auf Erteilung der Baugenehmigung nach Ablehnung des Bauantrags 118
4.3 Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen 119
4.4 Rechtsschutz gegen modifizierende Auflagen/Inhaltsbestimmungen 122
4.5 Praxistipp 123
Teil C – Bauausführung 125
1 Einführung 125
2 Verantwortlichkeit in der Bauphase 127
2.1 Bauherr 128
2.2 Sonstige am Bau Beteiligte 129
2.2.1 Entwurfsverfasser 129
2.2.2 Bauunternehmer 129
2.2.3 Bauleiter 130
3 Bauüberwachung 133
3.1 Träger der Bauüberwachung 134
3.1.1 Bauaufsicht 134
3.1.2 Prüfingenieure 134
3.1.3 Prüfsachverständige 135
3.1.4 Ersteller des Brandschutznachweises 135
3.2 Erforderliche Anzeigen 135
3.2.1 Anzeige über den Baubeginn 135
3.2.2 Bauzustandsanzeige 136
3.2.3 Anzeige der Nutzungsaufnahme 136
4 Verwendbarkeit von Bauprodukten 137
4.1 Einführung in die Regelungen über Bauprodukte 137
4.2 Verwendbarkeitsnachweis nach Vorschriften zur Umsetzung europäischen Rechts 140
4.2.1 Verwendbarkeitsnachweis auf der Grundlage des BauPG 141
4.2.2 Verwendbarkeitsnachweis auf der Grundlage von Vorschriften zur Umsetzung der BPR 142
4.2.3 Verwendbarkeitsnachweis auf der Grundlage von Vorschriften zur Umsetzung sonstiger Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften 142
4.3 Verwendbarkeitsnachweis auf der Grundlage der MBO bzw. der LBOs 143
4.3.1 Geregelte Bauprodukte 143
4.3.2 Nicht geregelte Bauprodukte 144
4.3.3 Bauprodukte mit nur untergeordneter Bedeutung 148
4.3.4 Sonstige Bauprodukte 148
4.4 Übereinstimmungsnachweis 148
4.4.1 Übereinstimmungserklärung des Herstellers 149
4.4.2 Übereinstimmungszertifikat 150
4.5 Kennzeichnung 150
4.5.1 Ü-Zeichen 151
4.5.2 CE-Kennzeichen 152
4.6 Abweichungen von Verwendbarkeitsnachweisen 152
4.7 Zusammenfassung 153
5 Behördliche Maßnahmen während der Bauausführung 155
5.1 Maßnahmen der Behörde bei falscher oder fehlender Kennzeichnung von Bauprodukten 155
5.1.1 Maßnahmen bei falscher Kennzeichnung 155
5.1.2 Maßnahmen bei fehlender Kennzeichnung 156
5.2 Einstellung von Arbeiten (Baustilllegung) 156
Teil D – Brandschutz und Bestandsschutz 159
1 Einführung 159
2 Voraussetzungen für Bestandsschutz 163
2.1 Entstehen von Bestandsschutz 164
2.1.1 Abhängigkeit von der Genehmigungssituation 164
2.1.2 Fertigstellung und behördliche Schlussabnahme 166
2.2 Entfallen von Bestandsschutz 167
2.2.1 Beseitigung der Bausubstanz 168
2.2.2 Nutzungsaufgabe, -unterbrechung und -änderung 168
2.2.3 Bauliche Änderungen 173
2.2.4 Nachtragsbaugenehmigung 174
3 Rechtsfolgen des Bestandsschutzes 175
3.1 Grundsatz 175
3.2 Durchbrechungen des Bestandsschutzes 175
3.2.1 Anforderungen bei baulichen Änderungen (Änderungsverlangen) 175
3.2.2 Anpassungsverlangen 178
3.2.3 Nachträgliche Anordnungen 181
3.3 Einschreiten nach der bauordnungsrechtlichen Generalklausel 183
4 Sonderproblem: Brandschutzkonzepte für bestehende Gebäude 185
5 Zusammenfassende Praxisbeispiele für den Brandschutz im Bestand 189
5.1 Kein Bestandsschutz bei unvollständiger Umsetzung von Auflagen 189
5.2 Entfallen von Bestandsschutz bei wesentlichen baulichen Änderungen 190
5.3 Entfallen von Bestandsschutz bei Nutzungsänderungen 190
5.4 Durchbrechen des Bestandsschutzes durch ein Anpassungsverlangen – Gefahr für Leib und Leben bei fehlendem zweiten Rettungsweg 193
5.5 Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen von Bestandsschutz 199
5.6 Bestandsschutz bei einem Austausch der Beurteilungsgrundlage 200
5.7 Nachträgliche Anforderungen an ein bestandsgeschütztes Gebäude bei unveränderter und ursprünglich bekannter Gefahr 202
6 Schlussbemerkung 209
Teil E – Strafbarkeit und Haftung 211
1 Einführung 211
2 Strafbarkeit 213
2.1 Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) 215
2.1.1 Erfolgsverursachung 216
2.1.2 Objektive Sorgfaltspflichtverletzung 217
2.1.3 Typische Sorgfaltspflichtverletzungen der am Bau Beteiligten 219
2.1.4 Objektive Vorhersehbarkeit 223
2.1.5 Weitere Voraussetzungen der Strafbarkeit 223
2.2 Baugefährdung (§ 319 StGB) 226
2.2.1 Täterkreis 226
2.2.2 Tathandlungen 227
2.2.3 Taterfolg 227
2.2.4 Baugefährdung bei bestehenden Bauwerken 227
2.2.5 Fazit 228
2.3 Strafbarkeit und Bestandsschutz 228
3 Deliktische Haftung 235
3.1 Haftung gemäß § 823 Abs. 1 BGB 235
3.1.1 Rechtsgutverletzung und Kausalität 235
3.1.2 Verschulden 237
3.2 Haftung gemäß § 823 Abs. 2 BGB 238
3.3 Amtshaftung 239
Teil F – Neuere Rechtsprechung zum Brandschutz 245
1 Einführung 245
2 Genehmigungsverfahren, Baugenehmigung und Bauprodukte 247
2.1 Verfahrensrecht 247
2.1.1 Formelle Anforderungen an die Befreiung von Brandschutzvorschriften 247
2.1.2 Nachbarschützende Wirkung von Brandschutzanforderungen 248
2.1.3 Nachbarschutz im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren 248
2.1.4 Bauvorbescheid und Brandschutz 249
2.1.5 Zweifel an der sicheren Benutzbarkeit einer baulichen Anlage lassen sofort wirksame Maßnahmen zu 250
2.1.6 Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung – abgelehnt wegen Nichterfüllung der Anforderungen der Bauprüfverordnung hinsichtlich der Beachtung von Brandschutzbestimmungen 252
2.1.7 Baugenehmigung zum Neubau und zur Erweiterung einer Tankstelle zu einem Geschäftshaus mit Tankstelle –Brandschutzkonzept – einstweiliger Rechtsschutz erfolglos 253
2.2 Materielle Anforderungen 254
2.2.1 Beschränkung der Besucherzahl durch eine Auflage 254
2.2.2 Kompensation von Brandschutzmängeln durch eine Brandmeldeanlage 255
2.2.3 Anfechtung von Nebenbestimmungen für Sonderbauten 256
2.2.4 Zwangsgeldfestsetzung wegen Verstoßes gegen eine Brandschutzauflage 258
2.2.5 Mindestbreite für den Standort eines Feuerwehrfahrzeugs bei unbefahrbaren Wohnwegen 259
2.2.6 Anspruch auf Sicherstellung einer ausreichenden Löschwasserversorgung für gemeindliche Einrichtungen 260
2.3 Bauproduktenrecht – Widerruf der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung eines Bauprodukts 261
3 Nachträgliche Anforderungen und Bestandsschutz 263
3.1 Generalklausel 263
3.1.1 Verwirkung der bauaufsichtsbehördlichen Befugnisse zum Einschreiten 263
3.1.2 Behördliche Befugnisse bei Abweichungen von der Baugenehmigung 264
3.1.3 Nutzungsuntersagung wegen Verstoßes gegen brandschutzrechtliche Auflagen 265
3.1.4 Brandschutz und wirtschaftliche Interessen 266
3.1.5 Rückbauverpflichtung wegen Feuerübertragungsgefahr 267
3.1.6 Bauordnungsrechtliche Abweichung zur Sicherung des zweiten Rettungsweges 268
3.1.7 Bestimmtheit einer bauordnungsrechtlichen Verfügung 269
3.1.8 Nutzungsuntersagung bei einer im vereinfachten Genehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung 270
3.1.9 Begründung der Vollzugsanordnung und überwiegendes Vollzugsinteresse bei Brandgefahren im ersten Rettungsweg 271
3.1.10 Notwendigkeit einer Brandschau in einem Gerichtsgebäude 272
3.2 Bestandsschutz 273
3.2.1 Abgrenzung zwischen Instandhaltung und baulicher Änderung 273
3.2.2 Rücknahme der Baugenehmigung, Anwendbarkeit der Krankenhausbauverordnung auf Altenheime 274
3.2.3 Berücksichtigung von Alternativmaßnahmen bei einem Anpassungsverlangen 275
3.2.4 Rechtliche Grenzen eines Anpassungsverlangens 275
3.2.5 Nachträgliche Forderung eines zweiten baulichen Rettungsweges 276
3.2.6 Nachträgliche Anforderungen bei baulichen Änderungen 277
3.2.7 Nachträgliche Forderung eines zweiten baulichen Rettungsweges 278
3.2.8 Anwendung der Krankenhausbauverordnung auf Altenpflegeheime 279
3.2.9 Bestätigung der Rechtsprechung zur Untauglichkeit von Notleitern als zweiter baulicher Rettungsweg 280
3.2.10 Anordnung zur Errichtung eines Sicherheitstreppenraums in einem Wohnhaus 282
4 Schadensersatz und Haftung 285
4.1 Amtshaftung 285
4.1.1. Haftung wegen Falschauskunft über Brandschutzanforderungen 285
4.1.2 Haftung wegen unterbliebener Nachbarbeteiligung 286
4.1.3 Amtshaftungsanspruch für Aufwendungen bei nachträglich erteilter Auflage 287
4.1.4 Beachtlichkeit einer wegen ihrer Befristung außer Kraft getretenen Verwaltungsvorschrift für einen Amtsträger 288
4.2 Haftung des Architekten und anderer am Bau Beteiligter 290
4.2.1 Haftung des Architekten bei fehlerhaftem Brandschutzkonzept 290
4.2.2 Eignungsnachweis für Bauprodukte 291
4.2.3 Brandschutzmängel infolge eines Organisationsverschuldens 291
4.2.4 Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers bei der Herstellung fehlerhafter Brandschutzmaßnahmen 292
4.2.5 Planungsfehler des Architekten im Zusammenhang mit der möglichen Verwendung brennbarer Werkstoffe 293
4.2.6 Haftung des Architekten wegen arglistigen Verschweigenseines Mangels im Rahmen der Bauüberwachung 295
Anhang 297
Bildquellenverzeichnis 297
Stichwortverzeichnis 298
4 Rechtsschutz (S. 117-118)
Dieses Kapitel enthält einen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten für den Bauherrn gegen brandschutzrechtliche Anforderungen in der Baugenehmigung. Sofern nach dem jeweiligen Landesrecht der erfolglose Abschluss eines Vorverfahrens Voraussetzung für eine Klage vor dem VG ist, muss gegen die Baugenehmigung zunächst Widerspruch erhoben werden. In Nordrhein-Westfalen ist ein Widerspruchsverfahren gegen Baugenehmigungen derzeit nicht vorgesehen, wenn die Ablehnung der Baugenehmigung in der Zeit vom 01.11.2007 bis zum 31.10.2012 bekannt gegeben worden ist. (§ 68 Abs. 1 Satz 2, Var. 1 VwGO i.V.m. § 110 Abs. 1 JustG NRW) Dies gilt gemäß § 110 Abs. 3 Satz 2 Nr. 7 JustG NRW auch, wenn sich Nachbarn gegen den Erlass einer Baugenehmigung wenden.
Im Übrigen sind für den gerichtlichen Rechtsschutz die in der VwGO vorgesehenen Klagearten und deren Zulässigkeitsvoraussetzungen maßgebend, die an dieser Stelle nicht weiter vertieft werden können. Für den Bauherrn können folgende Konstellationen (ausführlich behandelt in den Punkten 4.1 bis 4.4 in diesem Kapitel) Anlass sein, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen:
? Der Bauherr beantragt eine Baugenehmigung, die Baubehörde reagiert jedoch nicht bzw. nicht in angemessener Zeit (Punkt 4.1).
? Die Baubehörde verweigert die Erteilung einer beantragten Baugenehmigung (Punkt 4.2).
? Die Baubehörde erteilt die Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen (Punkt 4.3).
? Die Baubehörde genehmigt ein Vorhaben mit einer modifizierenden Auflage (Punkt 4.4).
4.1 Klage auf Erteilung der Baugenehmigung bei Untätigkeit der Genehmigungsbehörde
Gemäß § 72 Abs. 1 MBO hat der Bauherr einen Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, sofern öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegenstehen (siehe Punkt 2.3 in diesem Teil des Werkes). Häufig kann jedoch im Baugenehmigungsverfahren mit der Bauaufsicht keine Einigung über den erforderlichen Umfang etwa von Brandschutzvorkehrungen erzielt werden. Dadurch können langwierige Verzögerungen des Verfahrens entstehen.
Erfolgt die Prüfung des Brandschutznachweises durch einen Prüfsachverständigen, stellt sich diese Frage regelmäßig nicht. Rechtsbehelfe gegen die Prüfung des Brandschutznachweises durch einen Prüfsachverständigen sind nicht gegeben und auch nicht erforderlich. § 75 VwGO gibt dem Kläger die Möglichkeit, bei Untätigkeit der Behörde die Erteilung der Baugenehmigung gerichtlich zu erzwingen. Statthafte Klageart ist in dieser Konstellation die Verpflichtungsklage in Gestalt der Untätigkeitsklage. Im Gerichtsverfahren würde der Kläger beantragen: „… die Beklagte zu verpflichten, dem Kläger gemäß seinem Bauantrag vom … für die Errichtung eines … auf dem Grundstück … eine Baugenehmigung zu erteilen.“
Richtiger Kläger ist bei einer Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung immer der Bauherr, auch wenn das Baugrundstück nicht in seinem Eigentum steht. Ggf. muss der Bauherr gegenüber dem Gericht jedoch nachweisen, dass er zur Stellung des Bauantrags ermächtigt war. Die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens ist gemäß § 75 VwGO entbehrlich. Voraussetzung ist lediglich, dass über den Bauantrag „in angemessener Frist ohne sachlichen Grund“ nicht entschieden wurde. Ein sachlicher Grund für die Nichtbescheidung des Bauantrags kann in unvollständigen bzw. nicht prüffähigen Bauvorlagen bestehen. Dabei ist häufig die angebliche Unvollständigkeit, d.h. das Fehlen eines bearbeitungsfähigen Brandschutzkonzeptes, der Anlass für die Verzögerung."
Erscheint lt. Verlag | 24.11.2011 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Baurecht (privat) |
ISBN-10 | 3-86235-147-5 / 3862351475 |
ISBN-13 | 978-3-86235-147-3 / 9783862351473 |
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