Arbeitszeugnisse für den öffentlichen Dienst

Buch
485 Seiten
2012 | 2. Auflage
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-02533-8 (ISBN)
49,95 inkl. MwSt
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Die Autoren dieses Buches stellen die rechtlichen Grundlagen des TVöD dar und geben Ihnen konkrete Anleitungen, was ein Zeugnis enthalten muss und wie die Leistungsbeurteilung mit einfließt.

 

Inhalte
- Personalbeurteilung nach dem TVöD
- Qualifizierte Beurteilungsgespräche
- So vermeiden Sie typische Beurteilungsfehler
- Rechtsgrundlage des Zeugnisanspruchs
- So gehen Sie bei der Zeugniserstellung vor
- Musterzeugnisse

 

Sonja Schustereit ist Rechstanwältin mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht und Beraterin im Geschäftsfeld Human Resource Management bei der Kienbaum Management Consultants GmbH.

Vorwort

Teil 1: Grundregeln und Arbeitsmittel zur Erstellung von aussagekräftigen Arbeitszeugnissen

1 Welche Zeugnisarten gibt es?

2 Was müssen Sie bei der Zeugniserstellung beachten?
2.1 Wann müssen Sie ein Zeugnis neu erstellen?
2.2 Können Sie ein Zeugnis widerrufen?
2.3 Welche Umstände können Sie in das Arbeitszeugnis aufnehmen?
2.4 Dürfen Sie bestimmte Umstände weglassen?
2.5 Können Sie einen Zeugnisentwurf von Ihrem Mitarbeiter verlangen?
2.6 Sind Aussagen im Zwischenzeugnis bindend?
2.7 Können Sie im Endzeugnis auf bereits vorhandene Zwischenzeugnisse verweisen?
2.8 Wie lang darf Ihr Zeugnis ausfallen?
2.9 Müssen Sie dem Mitarbeiter das Zeugnis zusenden?

3 Rechtsgrundlage des Zeugnisanspruchs
3.1 Rechtsgrundlage des Anspruchs nach TVöD
3.2 Anwendungsbereich des TVöD

4 So gehen Sie bei der Zeugniserstellung vor
4.1 Die beteiligten Stellen im Überblick
4.2 Zeitplanung mit dem Ablaufplan
4.3 Welche Inhalte eines Arbeitszeugnisses gibt es?
4.3.1 Inhalt des Arbeitszeugnisses
4.3.2 Rechtsgrundsätze
4.4 So bauen Sie Ihre Arbeitszeugnisse systematisch auf
4.5 Formale Anforderungen an das Arbeitszeugnis
4.6 Besonderheiten beim Erstellen eines Zwischenzeugnisses

Teil 2: Alle Musterzeugnisse - in vier Notenstufen

5 Zeugnisse für Angestellte von Kommunen
5.1 Sekretärin des Bürgermeisters
5.2 Fachangestellte für Bäderbetriebe
5.3 Mitarbeiter im Amt für Öffentliche Ordnung, Abteilung Vollzugsdienst
5.4 Stadtplaner
5.5 Kulturverwaltungsfachfrau
5.6 Hausmeister
5.7 Mitarbeiter im EDV-Bereich
5.8 Integrationsbeauftragte
5.9 Sachbearbeiter im Bürgerbüro
5.10 Gleichstellungsbeauftragte
5.11 Sachbearbeiter Controlling
5.12 Projektassistentin
5.13 Katastertechniker
5.14 Vermessungstechniker
5.15 Denkmalpflegerin
5.16 Sachbearbeiterin Immobilienwirtschaft
5.17 Mitarbeiterin für das Stadtmarketing
5.18 Bautechniker
5.19 Sozialpädagoge
5.20 Erzieherin
5.21 Diplom-Ingenieur
5.22 Diplom-Sozialpädagogin
5.23 Verwaltungsfachangestellter
5.24 Sachbearbeiterin in der Abteilung Bauordnung
5.25 Verwaltungsfachangestellter Fachbereich "Finanzen und Innerer Service"5.26 Mitarbeiterin für das Amt für Liegenschaften und Gebäudemanagement
5.27 Verwaltungsfachangestellte
5.28 Sachbearbeiter Umweltschutz

6 Zeugnisse für Angestellte des Bundes
6.1 IT-Referent in einem Bundesamt
6.2 Technischer Mitarbeiter im Umweltbundesamt
6.3 Geowissenschaftlerin im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
6.4 Bürosachbearbeiter im Luftfahrtbundesamt
6.5 Wissenschaftlerin im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
6.6 Verwaltungsfachangestellte im Auswärtigen Amt
6.7 Programmierer beim Bundeskriminalamt
6.8 Diplom-Ingenieur beim Bundeskriminalamt
6.9 Referentin in einem Bundesministerium
6.10 Sachbearbeiterin im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
6.11 Mitarbeiter in einer Bundesanstalt
6.12 Fallmanager
6.13 Verwaltungsfachwirt im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
6.14 Diplom-Verwaltungswirtin in der Bundesanstalt für Straßenwesen

7 Zeugnisse für leitende Angestellte
7.1 Bauleiter
7.2 Niederlassungsleiter
7.3 Leiterin des Fachgebiets Gebäudemanagement
7.4 Kindergartenleiter
7.5 Leiterin der Volkshochschule
7.6 Leiter des Regiebetriebes Immobilienwirtschaft
7.7 Sachgebietsleiter Stadtentwässerung/Abwasserbeseitigung
7.8 Stellvertretende Leiterin der Kämmerei
7.9 Leiter der Finanzverwaltung (Kämmerer)

8 Zeugnisse für sonstige Mitarbeiter
8.1 Mitarbeiterin Öffentlichkeitsarbeit und interne Kommunikation
8.2 Wissenschaftlicher Mitarbeiter eines Instituts
8.3 Mitarbeiter für das Forschungsfeld "Maschinensimulation"8.4 Sozialversicherungsfachangestellte Allgemeine Krankenversicherung
8.5 Facharzt für Psychiatrie und Physiotherapie
8.6 Projektbetreuer
8.7 Großküchenkoch bei der Bundeswehr
8.8 Diplom-Bibliothekar (FH)
8.9 Bibliotheksangestellte
8.10 Amtsbotin
8.11 Mitarbeiter in

2 Was müssen Sie bei der Zeugniserstellung beachten? In diesem Kapitel haben wir Ihnen einige Fragen mit den dazugehörigen Antworten zusammengestellt, die gerade in der Beratungspraxis häufig gestellt werden. 2.1 Wann müssen Sie ein Zeugnis neu erstellen? Es kann vorkommen, dass ein ehemaliger Mitarbeiter die Neuausstellung eines inhaltlich richtigen und nicht beanstandeten Zeugnisses verlangt, weil es beschädigt wurde oder verloren gegangen ist. In solchen Fällen sind Sie aufgrund seiner nachvertraglichen Fürsorgepflicht grundsätzlich dazu verpflichtet, auf Kosten Ihres ehemaligen Mitarbeiters ein neues Zeugnis auszustellen. Entscheidend für den Arbeitgeber ist die Frage, ob ihm die Ersatzzustellung des Zeugnisses als zumutbar erscheint, weil er z. B. aufgrund noch vorhandener Personalunterlagen das Zeugnis ohne großen Arbeitsaufwand neu schreiben lassen kann. 2.2 Können Sie ein Zeugnis widerrufen? Haben Sie sich bei der Erstellung des Zeugnisses über schwerwiegende Umstände geirrt und ist das Zeugnis deshalb unrichtig, können Sie im Austausch gegen die Erteilung eines neuen Zeugnisses die Herausgabe des alten Zeugnisses verlangen. Bei einer bewusst falschen Ausstellung des Zeugnisses ist das allerdings nicht möglich. Der Widerruf des Zeugnisses wird wirksam, sobald er dem Mitarbeiter zugeht. Der Widerruf sollte deshalb aus Beweisgründen schriftlich erklärt werden. Der Arbeitgeber kann ein Zwischenzeugnis bereits dann zurückverlangen, wenn durch das Verhalten des Mitarbeiters nach der Ausstellung des Zeugnisses die Verhaltensbeurteilung nicht mehr den Tatsachen entspricht oder sich die Leistungsbeurteilung wegen nachhaltiger Mängel geändert hat. Die Beweislast für die Voraussetzungen des Widerrufs und für die Richtigkeit des Zeugnisses trägt der Arbeitgeber.

Reihe/Serie Haufe Fachbuch ; 04239
Sprache deutsch
Gewicht 620 g
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht
Schlagworte Arbeitszeugnis • Arbeitszeugnis / Berufszeugnis / Dienstzeugnis • Öffentlicher Dienst • Personal • Personalbeurteilung • TVöD • Zeugnis
ISBN-10 3-648-02533-3 / 3648025333
ISBN-13 978-3-648-02533-8 / 9783648025338
Zustand Neuware
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