Die Veränderungsgenehmigung für Kernkraftwerke nach § 7 Atomgesetz. -  Christian Raetzke

Die Veränderungsgenehmigung für Kernkraftwerke nach § 7 Atomgesetz. (eBook)

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2010 | 1. Auflage
270 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-50550-0 (ISBN)
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§ 7 Abs. 1 als zentrale Genehmigungsvorschrift des Atomgesetzes für Kernkraftwerke findet mangels Errichtung neuer Anlagen seit längerer Zeit ausschließlich auf Veränderungsgenehmigungen Anwendung. Christian Raetzke befaßt sich in seinem Werk mit der daraus folgenden Bedeutung für Wissenschaft, Rechtsprechung und Praxis. Nach einer Behandlung verfahrensrechtlicher Aspekte wie Genehmigungsbedürftigkeit und Öffentlichkeitsbeteiligung widmet er sich im Schwerpunkt materiellrechtlichen Fragen. Hier erweist sich der Reiz der Veränderungsgenehmigung darin, daß sie alle 'klassischen' Probleme des Genehmigungstatbestandes - vor allem den Umfang der Schadensvorsorge - anspricht und zusätzlich ganz eigene Fragen aufwirft, die vor allem ihr Verhältnis zur Ausgangsgenehmigung und zu nachträglichen Auflagen betreffen. Erörtert wird, inwieweit nachträgliche Anforderungen, die über das ursprünglich Genehmigte hinausgehen, an die Anlage gestellt werden können. Es wird dargelegt, daß die nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden maßgeblich ist, eine bloße Änderung der Sicherheitsphilosophie oder neue Erkenntnisse im Restrisikobereich aber keine Anforderungen rechtfertigen. Dabei ist es gleichgültig, ob die neuen Maßstäbe den Gegenstand einer Veränderungsgenehmigung oder einer nachträglichen Auflage bilden. Der Autor behandelt viele Einzelfragen, für die hier die Stichworte Probabilistik und Deterministik und schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks stehen, und bringt zahlreiche Beispiele. Somit wird den interessierten Kreisen ein Leitfaden an die Hand gegeben, wann und nach welchen Maßstäben eine Veränderungsgenehmigung zu erteilen ist.

Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
Erster Teil: Einführung 
14 
A. Ausgangslage 14
B. Die Veränderungsgenehmigung als Frage des „Bestandsschutzes“ 
16 
C. Kategorien von Veränderungsmaßnahmen 18
D. Gang der Untersuchung 20
Zweiter Teil: Die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für wesentliche Veränderungen 
21 
A. Veränderung 21
I. Die Anlage und ihr Betrieb als Gegenstand der Veränderung 21
1. Unterscheidung 21
2. Der Anlagenbegriff als Bezugspunkt 22
a) Allgemeines 22
b) Insbesondere: Um- oder Zubauten zur Brennelementlagerung 23
II. Vergleichsmaßstab: die Genehmigung 27
III. Insbesondere: Rahmenbestimmungen der Genehmigung 30
1. Allgemeines 30
2. Festlegung von Parametern 32
B. Wesentlichkeit der Veränderung 34
I. Der Wesentlichkeitsbegriff nach der Rechtsprechung 34
II. „Wesentlichkeit“ als „Eignung“, das Sicherheitsniveau zu berühren 36
III. Maßstab der Wesentlichkeit: jede Auswirkung 37
IV. Anwendung 40
1. Maßnahmen, die offenkundig keine Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau haben 
40 
2. Aufeinanderfolgen unwesentlicher Veränderungen 42
3. Der Katalog des § 4 II 3 AtVfV 42
C. Beteiligung der Öffentlichkeit 43
I. Allgemeines 43
II. § 4 IV 1 i.V.m. § 4 II AtVfV 44
1. Satz 1 und 2 des § 4 II AtVfV 44
a) Besorgnis von nachteiligen Auswirkungen für Dritte 45
b) Ergänzung durch die Regelbeispiele des Satzes 2 47
c) Bezugnahme auf den Sicherheitsbericht 48
d) Zusammenfassung: der Tatbestand des § 4 II 1 AtVfV 49
e) Das Rechtsfolgeermessen im Rahmen des § 4 II 1 AtVfV 49
2. Satz 3 des § 4 II AtVfV 
50 
3. Satz 4 des § 4 II AtVfV 51
III. § 4 IV 2 AtVfV 51
D. Fallgruppen für wesentliche Veränderungen und Öffentlichkeitsbeteiligung 
52 
I. Fälle des § 4 II 3 AtVfV 52
1. Erhöhung der Aktivitätsabgaben und Immissionen (§ 4 II 3 Nr. 1 AtVfV) 52
2. Änderung der Konzeption der Anlage oder der räumlichen Anordnung von Bauwerken, die sich auf die Störfallsicherheit auswirkt (§ 4 II 3 Nr. 2 AtVfV) 
53 
3. Änderungen an Sicherheitssystemen, die zu einer nicht unwesentlichen Minderung der Zuverlässigkeit führen können (§ 4 II 3 Nr. 3 AtVfV) 
54 
4. Erhöhung der thermischen Leistung oder des maximalen Spaltproduktinventars um mehr als 10% (§ 4 II 3 Nr. 4 AtVfV) 
54 
5. Erhöhung der Lagerkapazität für bestrahlte Brennelemente um mehr als 10% (§ 4 II 3 Nr. 5 AtVfV) 
55 
II. Sonstige Maßnahmen 56
1. Einsatz andersartiger Brennelemente 56
2. Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes 58
E. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe im Hinblick auf Entscheidungen der Behörde zum Veränderungsgenehmigungsverfahren 59
I. Entscheidung über die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens 
59 
II. Verzicht auf Öffentlichkeitsbeteiligung 60
Dritter Teil: Genehmigungsfähigkeit 
62 
A. Prüfungs- und Regelungsumfang 62
I. Allgemeine Abgrenzung 63
II. Beschränkung des Regelungsgehalts durch die bestandskräftige Erstgenehmigung 
66 
1. Allgemeines 66
2. Insbesondere: Rahmenbestimmungen der Genehmigung 67
III. Abgrenzung zu § 17 AtG 70
IV. Kriterien für die Festlegung des Regelungsumfangs bei Veränderungsgenehmigungen 
72 
1. „Qualitative“ und „quantitative“ Veränderungen: eine ungeeignete Unterscheidung 
72 
2. Ursache-Wirkungs-Zusammenhang 73
3. Keine Anforderungen „anläßlich“ des Veränderungsgenehmigungsverfahrens 
75 
4. Unmaßgeblichkeit des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als Grenze des Prüfungs- und Regelungsumfangs 
77 
B. Materiellrechtliche Voraussetzungen 78
I. Struktur des § 7 II 1 Nr. 3 AtG 79
1. Der Risikobegriff 79
2. Darstellung des Streitstandes 80
a) Die Rechtsprechung des BVerfG 80
b) Die Rechtsprechung des BVerwG 82
aa) Das Wyhl-Urteil 83
bb) Die weitere Rechtsprechung des BVerwG und der Instanzgerichte 89
c) Literatur 92
3. Eigene Auffassung 97
a) Die tatbestandliche Schadensvorsorge 97
aa) Keine Pflicht zur unbeschränkten Schadensvorsorge im Sinne einer „Optimierung“ 
98 
bb) Die Wahrscheinlichkeit als Grenze der tatbestandlichen Schadensvorsorge 
100 
cc) Schadensvorsorge als einheitliche Gefahrenabwehr 105
dd) Kriterien zur Bestimmung der Grenze der tatbestandlichen Schadensvorsorge 
111 
b) Ermessensabhängige Restrisikominimierung 112
c) Drittschutzfragen 115
II. Einordnung von Anforderungen 119
1. Anforderungen aus normativen Grenzwerten 119
a) Dosisgrenzwerte nach § 45 StrlSchV 119
aa) Objektiv-rechtliche Geltung 119
bb) Drittschutz 121
b) Störfallplanungsdosen, § 28 III StrlSchV 122
aa) Objektiv-rechtliche Geltung 122
bb) Drittschutz 124
c) Strahlenminimierungsgrundsatz, § 28 I Nr. 2 StrlSchV 124
aa) Objektiv-rechtliche Geltung 124
bb) Drittschutz 127
2. Generelle Anforderungen an die Anlagenauslegung 128
a) Das kerntechnische Regelwerk 128
b) Merkmale der sicherheitstechnischen Auslegung eines Kernkraftwerks 130
c) Vorsorge gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse 132
3. Konkrete Anforderungen auf der Grundlage tatsächlicher Wahrscheinlichkeiten 
137 
III. Zusammenfassung 138
C. Anforderungen an Altanlagen 140
I. Rechtliche Anforderungen im Wandel der Zeit 141
1. Einführung 141
2. Veränderungsgenehmigung und Bestandsschutz 142
3. Anlässe für eine Änderung der tatbestandlichen Anforderungen 146
II. Grundlagen des Bestandsschutzes 148
1. Einführung 149
2. Bestandsschutz aus Art. 14 GG? 150
3. Bestandsschutz aufgrund der Bindungswirkung der Ausgangsgenehmigung? 
157 
4. Eigener Ansatz: Der verfassungsrechtlich gebotene Vertrauensschutz als Auslegungskriterium 
159 
a) Die Auslegung der einfachgesetzlichen Regelung als Ausgangspunkt 159
b) Vertrauensschutz 162
III. Die Fortentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik als Grundlage und Bedingung einer veränderten Risikobeurteilung 
164 
1. Ausgangspunkt: Grundsätzliche Maßgeblichkeit der nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Schadensvorsorge 
164 
2. Einschränkungen 169
a) Keine völlige Dynamisierung 169
b) Ausprägungen des Bestandsschutzes gegenüber einer neuen Risikobeurteilung 
173 
aa) Keine über das Bestehende hinausgehende ermessensabhängige Restrisikominimierung bei Altanlagen 
173 
bb) Wandel der Sicherheitsphilosophie nicht maßgeblich 176
(1) Allgemeines 176
(2) Fallgruppen 178
(3) Änderung des Regelwerkes 180
(4) Ergebnis 181
c) Entschädigung nach § 18 AtG? 182
IV. Mäßigung der Anforderungen: der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 
184 
1. Einführung 184
2. Geltung 186
a) Verfassungsrechtliche Geltung 186
b) Einfachrechtliche Geltung: § 7 II 2 AtG 190
3. Ansatzpunkt der Anwendung 190
4. Anwendungsbereich 191
a) Bereich der tatbestandlichen Schadensvorsorge 191
aa) Kategorisch gebotene Schutzmaßnahmen gegen Gefahren i. e. S. 191
bb) Bereich der sonstigen tatbestandlichen Vorsorge 193
b) Bereich der Restrisikominimierung 194
5. Anwendung im Einzelnen 195
a) Geeignetheit 195
b) Erforderlichkeit 197
c) Verhältnismäßigkeit in engerem Sinne 197
aa) Technische Unmöglichkeit 197
bb) Sonstige Unverhältnismäßigkeit in engerem Sinne 199
(1) Gewicht der Sicherheitsverbesserung bei der Abwägung 199
(a) Erkenntnisfortschritt 200
(b) Wissenschaftlich-technische Neuentwicklungen 201
(2) Berücksichtigung von Betreiberinteressen 202
V. Anforderungen während der Restlaufzeiten 204
VI. Das Versagungsermessen bei der Veränderungsgenehmigung 206
D. Kriterien für Nachrüstungsmaßnahmen 207
I. Einleitung 207
II. Sicherheitsverbessernde Maßnahmen bei Altanlagen: die schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks 
209 
III. Wege zur Bestimmung der Schadensvorsorge: Deterministik und Probabilistik 
212 
1. Deterministik und Probabilistik allgemein 213
2. Grundsätzliches Verhältnis beider Methoden 214
3. Besonderheiten von Deterministik und Probabilistik bei Altanlagen 216
a) Die Funktion der Probabilistik bei Altanlagen 217
b) Keine „Unfehlbarkeit“ der Deterministik 219
c) Voraussetzungen für die Anwendung der Probabilistik 220
IV. Die Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) 221
1. Allgemeines 221
2. Die deterministische Sicherheitsstatusanalyse: Schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerkes 
223 
3. Probabilistische Sicherheitsanalyse 225
4. Umsetzung der Ergebnisse 227
E. Genehmigungsfähigkeit einzelner Veränderungsmaßnahmen 
228 
I. Kompaktlagerung von Brennelementen 228
II. Leistungserhöhung 229
III. Verwendung andersartiger Brennelemente 230
IV. Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes 231
Vierter Teil: Veränderungsgenehmigung und nachträgliche Auflage 
232 
A. Allgemeine Voraussetzungen der nachträglichen Auflage 
232 
I. Maßgeblichkeit der nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schäden 
233 
II. Unzulässigkeit einer nachträglichen Auflage bei einem Wandel der Sicherheitsphilosophie 
234 
III. Unzulässigkeit einer nachträglichen Auflage im Restrisikobereich 
236 
IV. Verhältnismäßigkeit 238
V. Entschädigung nach § 18 III AtG 240
B. Die Verknüpfung von nachträglicher Auflage und Veränderungsgenehmigung 
241 
I. Die Genehmigungsbedürftigkeit von Ausführungsmaßnahmen 241
II. Besondere Anforderungen an die nachträgliche Auflage 244
1. Bestimmtheit der nachträglichen Auflage 244
2. Frist 245
3. Inhalt der nachträglichen Auflage 246
III. Genehmigungsfähigkeit der Ausführungsmaßnahme 247
IV. Ergebnis: Gleichlauf und Zusammenspiel von nachträglicher Auflage und Veränderungsgenehmigung 
249 
1. Gemeinsamkeiten 249
2. Unterschiede 250
Fünfter Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse 
252 
Literaturverzeichnis 255
Stichwortverzeichnis 268

Erscheint lt. Verlag 12.5.2010
Reihe/Serie Schriften zum Technikrecht
Zusatzinfo Tab.; 270 S.
Sprache deutsch
Gewicht 1 g
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Umweltrecht
Recht / Steuern Öffentliches Recht Verwaltungsverfahrensrecht
Schlagworte Behördliche Genehmigung • Kernenergierecht • Kernkraftwerk /Recht
ISBN-10 3-428-50550-6 / 3428505506
ISBN-13 978-3-428-50550-0 / 9783428505500
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