Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren (eBook)

Strategien und Praxis der Steuerstrafverteidigung
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2009 | 2009
XV, 269 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-8081-6 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Steuerstrafrecht und Steuerstrafverfahren - Peter Haas, Ulrike Müller
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Das beste Strafverfahren ist das Verfahren, welches nicht stattfindet. Steuerliche Beratung unter dem Aspekt strafrechtlicher Risikovermeidung ist daher ein Schwerpunkt des Werks. Das Werk deckt zudem auch das materielle Steuerstrafrecht ab, so dass das Buch zum wertvollen Berater für die Praxis wird.

Dr. Peter Haas ist als Fachanwalt für Steuerrecht seit Jahren als Verteidiger im Steuerstrafrecht tätig. Zudem ist er Leiter des Fachinstituts für Steuerrecht im Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) und Vorsitzender des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. in Bochum.
Ulrike Müller ist Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. BT) und Associate Partnerin bei Rödl & Partner in Nürnberg. Sie berät mit ihrem Team Mandanten in allen Verfahrensstadien, vom Präventions- bis zum Verteidigungsfall, vorwiegend auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafverfahrens, aber auch im allgemeinen Strafrecht.

Dr. Peter Haas ist als Fachanwalt für Steuerrecht seit Jahren als Verteidiger im Steuerstrafrecht tätig. Zudem ist er Leiter des Fachinstituts für Steuerrecht im Deutschen Anwaltsinstitut e.V. (DAI) und Vorsitzender des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. in Bochum. Ulrike Müller ist Rechtsanwältin, Wirtschaftsjuristin (Univ. BT) und Associate Partnerin bei Rödl & Partner in Nürnberg. Sie berät mit ihrem Team Mandanten in allen Verfahrensstadien, vom Präventions- bis zum Verteidigungsfall, vorwiegend auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafverfahrens, aber auch im allgemeinen Strafrecht.

Vorwort 5
Inhaltsübersicht 6
Abkürzungsverzeichnis 13
Bearbeiterverzeichnis 14
§ 1 Praktische Einführung in die Steuerstrafverteidigung 15
A. Der Mandant 15
B. Der Verteidiger 20
C. Das Fahnderteam, die Straf- und Bußgeldstelle, der Staatsanwalt 31
D. Der Sachverhalt und die Rechtslage 37
E. Die Strategie 39
F. Das Delikt 40
G. Der Fahndungserstzugriff 65
H. Der Verfahrensabschluss 78
§ 2 Standardsituationen im Steuerstrafverteidigungsalltag 95
A. Auge in Auge mit dem Risiko 95
B. Parallelität der Ereignisse 189
C. Märchen oder Realität im Steuerstrafverfahren? 226
D. Schluss und vorbei? 260
Stichwortverzeichnis 276

"§ 1 Praktische Einführung in die Steuerstrafverteidigung (S. 17)

A. Der Mandant

Ich halte es für wichtig, sich bei jedem neuen Mandat, und damit immer wieder, mit den nachfolgend geschilderten Perspektiven der nachfolgenden Kapitel A – E auseinander zu setzen. Vieles davon ist keinesfalls neu und für alle Fach-Kollegen ohnehin selbstverständlich. Einiges hat fachübergreifende Aspekte. Eine solche Praxissicht ist unwissenschaftlich und auch nicht allgemeingültig. Lesen Sie es trotzdem.

Durchschnittlich sind die Mandanten eines Steuerstrafverfahrens männliche mittelständische Unternehmer im Alter zwischen 35 und 65 Jahren. Warum dies so ist, weiß man nicht, es ist aber so. Ausnahmen gibt es aber auch hier. Von der 80-jährigen Witwe, die das ererbte Schwarzgeld ihres verstorbenen Mannes im Ausland unversteuert fortführt, bis zum 22 jährigen „Start-up"", der sein Unternehmen verkauft hat, um den statistisch noch etwas größeren „Rest"" seines Lebens im stark vorgezogenen Ruhestand zu verbringen, dabei aber von einem nicht versteuerten Teil des Geldes eine „eiserne Reserve"" anlegt.

Die Klientel im Steuerstrafrecht umfasst den Bereich vom Kneipier bis zum Vorstandsvorsitzenden börsennotierter Unternehmen. Steuerstrafrechtliche Sachverhalte ziehen sich auch bekannter Maßen nicht nur durch alle erwähnten Altersgruppen, sondern durch alle Branchen, sozialen Schichten und umfassen alle nur denkbaren „Motive"": Geiz, wirtschaft liche Not, Unverständnis des Umgangs des Staates mit Steuereinnahmen, Gier, angelegte Reserven für schlechte Zeiten, die Idee des Sammelns von Mitteln, die nicht in die Erbfolge geraten sollen oder auch nicht in die Zugewinnberechnung einer geplanten oder künftig für möglich gehaltenen Ehe-Scheidung.

Oder es gibt Steuerpfl ichtige, die aus Enttäuschung oder Wut über tatsächliche oder gefühlte Ungerechtigkeit bei der Behandlung früherer Betriebsprüfungen nun sich die vermeintlichen Vermögensnachteile „auf Ihre Art"" wieder ausgleichen wollen. Manche Mandanten „sammeln"" auch gerne, und dabei mit Vorliebe unversteuertes Vermögen oder haben schlicht Freude an etwas Verbotenem, das sie mit größtem Vergnügen verstecken und verbergen, um sich an dem Risiko der Entdeckung freudig zu schaudern.

Ganze Volksgruppen mit „Migrationshintergrund"" empfi nden die Steuer für ebenso „verhandlungsfähig"" wie die Preise der Waren, die sie feilbieten. Diese Gruppe der Mandanten wäre regelrecht enttäuscht, wenn man ihnen den ausgezeichneten Preis ihrer Waren bezahlte, entsprechend ist ihr Umgang mit der Steuer (und gelegentlich auch dem Beraterhonorar).

Diese Vielfältigkeit ist aus meiner Sicht sicherlich ein ganz großer Aspekt, warum Steuerstrafverteidigungen selten „langweilig"" werden. Durch mittlerweile alle Branchen, Sachverhalte, Hintergründe, Charakteren und Motive setzt sich auch für den Berater ein vielfältiges Gesamtbild von Erfahrungen „hinter den Kulissen"" zusammen, das es in kaum einem anderen Rechtsgebiet derart intensiv ausgeprägt gibt.

Allen Verfahren gemeinsam ist, dass es selten unschuldige Mandanten trifft . Die Steuerfahndung hat in der Regel einen Teilsachverhalt zuvor ermittelt, der sicher auf eine dann erweiterte Steuerhinterziehung hindeutet. Was ermittelt wird, ist Aufgabe des Verfahrens.

Und dann gibt es tatsächlich unschuldige Mandanten, deren vielleicht grenzwertige Steuergestaltung seitens der Betriebsprüfung oder des Finanzamts über die Steuerfahndung in Angriff genommen wird, mit viel Leidensdruck für die überraschte und erschrockene Mandantschaft . Oder Mandanten, die den Deliktscharakter einer Gestaltung erst nach umfassender Aufk lärung durch die Verteidigung erkennen. Oder eine verirrte Steuerfahndung.

Schließlich schmunzeln wir auch schon einmal über Mandanten, die sich eines Delikts schuldig fühlen, das sie gar nicht begangen haben, z.B. kleinere „Luxemburg""-Vermögen, deren Zinseinkünft e die Freibeträge gar nicht überschritten. "

Erscheint lt. Verlag 21.1.2009
Zusatzinfo XV, 269 S.
Verlagsort Wiesbaden
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht Steuerstrafrecht
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Selbstanzeige • Steuerfahndung • Steuerhinterziehung • Steuerrecht • Steuerstrafrecht • Steuerstrafverfahren • Steuerstrafverteidigung • Strafrecht • Strafverteidigung • Verfahren
ISBN-10 3-8349-8081-1 / 3834980811
ISBN-13 978-3-8349-8081-6 / 9783834980816
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