Steuerfahndung (eBook)
XXI, 335 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-9735-7 (ISBN)
Wolfgang Lübke ist Leiter der Steuerfahndungsstelle im Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin und hat langjähige Praxiserfahrung. Rechtsanwältin Ulrike Müller ist Wirtschaftsjuristin (Univ.Bayreuth) und Associate Partnerin bei Rödl & Partner in Nürnberg. Sie berät Mandanten in allen Verfahrensstufen, also in der Prävention, aber auch im Verteidigungsfall. Dipl.-Kffr., Dipl.-Finanzwirtin Saskia Bonenberger ist Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin und Partnerin bei Rödl & Partner in Nürnberg. Sie ist Spezialistin auf dem Gebiet Prävention und Außenprüfung und als Referentin in diesem Bereich tätig.
Wolfgang Lübke ist Leiter der Steuerfahndungsstelle im Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin und hat langjähige Praxiserfahrung. Rechtsanwältin Ulrike Müller ist Wirtschaftsjuristin (Univ.Bayreuth) und Associate Partnerin bei Rödl & Partner in Nürnberg. Sie berät Mandanten in allen Verfahrensstufen, also in der Prävention, aber auch im Verteidigungsfall. Dipl.-Kffr., Dipl.-Finanzwirtin Saskia Bonenberger ist Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin und Partnerin bei Rödl & Partner in Nürnberg. Sie ist Spezialistin auf dem Gebiet Prävention und Außenprüfung und als Referentin in diesem Bereich tätig.
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Abkürzungsverzeichnis 19
Steuerfahndung – Aufgaben, Befugnisse und Kompetenzen 22
§ 1 Die Steuerfahndung 23
A. Die Stellung der Steuerfahndung im Ermittlungsverfahren 23
§ 2 Grundzüge des Ermittlungsverfahrens 60
A. Grundsätze für die Verfahrensdurchführung 60
B. Weitere Grundsätze für die Verfahrensdurchführung 71
§ 3 Durchsuchung und Beschlagnahme 86
A. Durchsuchung 86
B. Beschlagnahme 96
§ 4 Ermittlungsmöglichkeiten der Steuerfahndung 120
A. Praktizierte Ermittlungsmöglichkeiten 120
B. Neue Ermittlungsmöglichkeiten 127
C. Herkunft der Fälle 145
Beraterleitfaden 146
Einleitung 147
§ 5 Berührungspunkte des Beraters mit der Steuerfahndung und Konsequenzen 148
A. Konflikt zwischen Besteuerungs- und (Steuer-) Strafverfahren 148
B. Umgang des Beraters mit Mandantenverfahren 181
C. Umgang mit einem eigenem Verfahren 196
§ 6 Auslöser für Ermittlungen der Steuerfahndung 202
A. Wichtigste Informationsquellen des Finanzamts 202
B. Erkenntnisse aus den möglichen Auslösern 211
§ 7 Umgang mit schriftlichen Anfragen und Vorwürfen 212
A. Schreiben der Finanzbehörde an den Steuerpflichtigen als Dritten 212
B. Informationen während und aus der eigenen Betriebsprüfung 252
C. Einleitung eines Steuerstrafverfahrens 259
§ 8 Umgang mit dem persönlichen Erscheinen der Steuerfahndung 268
A. Der Freibrief der Vor(feld)ermittlungen 268
B. Der Ernstfall – „ Unangekündigtes Eindringen in die Privatsphäre 276
C. Mitnahme von Unterlagen durch die Steuerfahndung 299
§ 9 Vorgehen gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung 316
A. Möglichkeiten außerhalb der Rechtsmittel 316
B. Rechtsbehelfe gegen Durchsuchung und Beschlagnahme 319
§ 10 Weiterer Verfahrensverlauf 321
A. Einstieg: Parallele Gespräche mit beiden Behörden 321
B. Beendigung des Strafverfahrens 325
C. Beendigung des Steuerverfahrens 339
§ 6 Auslöser für Ermittlungen der Steuerfahndung (S. 207-208)
Typische Ermittlungsmaßnahmen der Steuerfahndung, wie Durchsuchungen oder Beschlagnahmen sind üblicherweise dadurch gekennzeichnet, dass gut informierte Steuerfahndungsbeamte zumeist in den frühen Morgenstunden beim Betroffenen erscheinen und diese mit grundrechtseinschränkenden Maßnahmen konfrontieren. Um Verdunklungen vorzubeugen, finden die Durchsuchungen oft mals zeitgleich in Geschäfts- und Wohnräumen des Betroffenen statt. Solche Ermittlungsmaßnahmen bedeuten für den Betroffenen eine extreme psychische Stresssituation. In der Beratungspraxis wird immer wieder die Frage erörtert, auf welche Informationsquellen das Finanzamt zurückgreifen kann, um entsprechende Ermittlungsmaßnahmen einzuleiten. Teilweise erhalten die Finanzämter bestimmte Informationen von dritter Stelle, teilweise entwickeln die Finanzbeamten aber auch detektivisches Gespür, um z.B. den Wahrheitsgehalt einer Steuererklärung zu überprüfen. Auslöser einer Steuerfahndung können z.B. Kontrollmitteilungen aus Betriebsprüfungen, aus Verfahren gegen Banken, Überprüfungen von Unternehmensan- oder -verkäufen wegen des Verdachts auf Geldwäsche oder auch ganz banale Gründe, wie Anzeigen eines entlassenen Arbeitnehmers oder eines betrogenen Ehepartners sein.
Begründet ein solcher Hinweis einen strafprozessrechtlichen Anfangsverdacht, so müssen Ermittlungen eingeleitet werden, die unter Umständen zu Steuerfahndungsmaßnahmen beim Beschuldigten oder auch beim unbeteiligten Dritten führen können. Häufig ist unbeteiligter Dritter auch der Steuerberater. Für die Ermittlungsbehörden genügt oft der Hinweis, dass zu einem bestimmten Berater ein Mandatsverhältnis besteht, um die Fahndungsmaßnahmen auf Beweismittel des Mandanten auszudehnen, die sich im Rahmen der Mandatsabwicklung im Besitz des Beraters befinden.
A. Wichtigste Informationsquellen des Finanzamts
Nachfolgend sollen die unterschiedlichen Informationsquellen der Finanzbehörden dargestellt werden:
I. Die Steuererklärung als Informationskanal des Finanzamts
Der Steuerpflichtige ist grundsätzlich zur Mitwirkung bei der Ermittlung des für die Besteuerung wichtigen Sachverhalts und der Besteuerungsgrundlagen verpflichtet. In diesem Zusammenhang muss der Steuerpflichtige alle für die Besteuerung maßgeblichen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und nachweisen. Er ist in diesem Rahmen auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Diese stellt grundsätzlich die wichtigste Informationsquelle des Finanzamts dar. Darin zeigt der Steuerpflichtige dem Finanzamt seine steuerliche Gesamtsituation auf.
Bereits aus der abgegebenen Steuererklärung ergeben sich für detektivisch veranlagte Finanzbeamte zahlreiche Anhaltspunkte, die auf das Vorhandensein weiterer Einkünfte schließen lassen, über die sich die Steuererklärung aber „ausschweigt“.
In der Vergangenheit war zu beobachten, dass v.a. ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vom Steuerpflichtigen verschwiegen wurden. Erfahrungsgemäß kann aber auch in den den Finanzbehörden mitgeteilten Sachverhalten eine Steuerverkürzung liegen, nämlich dann, wenn der Steuerpflichtige den Sachverhalt anders als die Finanzbehörden beurteilt und diese Wertung nicht explizit darlegt.
Praxishinweis:
In einem derartigen Fall kann eine Steuerverkürzung dadurch vermieden werden, dass der Steuerpflichtige der Finanzbehörde offenlegt, wie er diesen Sachverhalt einschätzt und behandelt hat. Durch diese Offenlegung verbleibt der Finanzbehörde die Möglichkeit, sich selbst ein Bild davon zu machen und eine Einschätzung bzw. Behandlung vorzunehmen.
II. Außenprüfung
Das Finanzamt erlässt zwar die Steuerbescheide auf der Grundlage der vom Steuerpflichtigen erklärten Tatsachen, allerdings unterliegen die Bescheide häufig dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 2 AO. Das Finanzamt behält sich somit das Recht vor, die Steuerveranlagung nachträglich abzuändern. Die in einer Nachprüfung durch die Außenprüfer des Finanzamts aufgedeckten Änderungen bezüglich der tatsächlichen steuerlichen Situation des Steuerpflichtigen, können somit nachträglich berücksichtigt werden.
Praxishinweis:
Der Steuerpflichtige ist sich dieses Auslösers für ein Steuerstrafverfahrens oftmals überhaupt nicht bewusst.
Erscheint lt. Verlag | 10.7.2008 |
---|---|
Zusatzinfo | XXI, 335 S. |
Verlagsort | Wiesbaden |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management | |
Schlagworte | Durchsuchung • Ermittlungen • Ermittlungsmethode • Hausdurchsuchung • Rechtsmittel • Steuerfahndung • Steuerstraftat • Verfahren • Verfahrenseinleitung • Vorfeldermittlung |
ISBN-10 | 3-8349-9735-8 / 3834997358 |
ISBN-13 | 978-3-8349-9735-7 / 9783834997357 |
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
Größe: 5,4 MB
DRM: Digitales Wasserzeichen
Dieses eBook enthält ein digitales Wasserzeichen und ist damit für Sie personalisiert. Bei einer missbräuchlichen Weitergabe des eBooks an Dritte ist eine Rückverfolgung an die Quelle möglich.
Dateiformat: PDF (Portable Document Format)
Mit einem festen Seitenlayout eignet sich die PDF besonders für Fachbücher mit Spalten, Tabellen und Abbildungen. Eine PDF kann auf fast allen Geräten angezeigt werden, ist aber für kleine Displays (Smartphone, eReader) nur eingeschränkt geeignet.
Systemvoraussetzungen:
PC/Mac: Mit einem PC oder Mac können Sie dieses eBook lesen. Sie benötigen dafür einen PDF-Viewer - z.B. den Adobe Reader oder Adobe Digital Editions.
eReader: Dieses eBook kann mit (fast) allen eBook-Readern gelesen werden. Mit dem amazon-Kindle ist es aber nicht kompatibel.
Smartphone/Tablet: Egal ob Apple oder Android, dieses eBook können Sie lesen. Sie benötigen dafür einen PDF-Viewer - z.B. die kostenlose Adobe Digital Editions-App.
Zusätzliches Feature: Online Lesen
Dieses eBook können Sie zusätzlich zum Download auch online im Webbrowser lesen.
Buying eBooks from abroad
For tax law reasons we can sell eBooks just within Germany and Switzerland. Regrettably we cannot fulfill eBook-orders from other countries.
aus dem Bereich