Besteuerung der GmbH (eBook)

(Autor)

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2007 | 2007
XVII, 195 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-9303-8 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Besteuerung der GmbH - Ulrich Stache
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Die GmbH gehört als Kapitalgesellschaft zu den bekanntesten Gesellschaftsformen. Die zahlreichen steuerrechtlichen Vorschriften und Besonderheiten machen die GmbH jedoch zu einem schwierigen Beratungsfeld. Das Werk veranschaulicht das komplexe Rechtsgebiet anhand zahlreicher Beispiele und gibt dem Praktiker einen schnellen Einblick. Eine echte Arbeitshilfe für die tägliche Beratung.

Ulrich Stache, Diplom-Finanzwirt, war Regierungsdirektor im Hessischen Ministerium der Finanzen. Er ist Mitherausgeber eines namhaften Kommentars zum Lohnsteuer-Recht und Mitautor eines Kommentars zum Einkommensteuergesetz.

Ulrich Stache, Diplom-Finanzwirt, war Regierungsdirektor im Hessischen Ministerium der Finanzen. Er ist Mitherausgeber eines namhaften Kommentars zum Lohnsteuer-Recht und Mitautor eines Kommentars zum Einkommensteuergesetz.

Vorwort 6
Inhaltsübersicht 8
Abkürzungsverzeichnis 16
Literaturverzeichnis 18
§ 1 Überblick 20
§ 2 Grundlagen der Besteuerung – die Gewinnermittlung 21
A. Buchführung als Voraussetzung 21
I. Gesetzliche Grundlagen 21
II. Aufbewahrung der Unterlagen 23
III. Aufbewahrungsfristen 23
B. Rechnungslegungsinstrumente 24
C. Bilanzen 25
I. Mindestgliederung 25
II. Anlagengitter 27
D. Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz 28
§ 3 Bilanzierungs- und Bewertungsregeln 29
A. Bewertungsgrundsätze 29
B. Anlage- und Umlaufvermögen 30
C. Bewertungsregeln 31
I. Anschaffungskosten 31
1. Aktivierung 31
2. Anschaffungsnebenkosten 32
3. Zuschüsse 32
4. Rabatte und Skonti 33
5. Nachträgliche Anschaffungskosten 34
6. Geldbeschaffungskosten 34
7. Anschaffung gegen Übernahme einer Rentenverpflichtung 34
8. Anschaffungsgeschäft in ausländischer Währung 34
9. Gemeinkosten 35
II. Herstellungskosten 35
1. Aktivierung 37
2. Einzelfälle 39
III. Beizulegender Wert am Abschlussstichtag 40
IV. Abgeleiteter Wert aus dem Börsen- oder Marktpreis 41
V. Wertansatz nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 42
VI. Gemeiner Wert 42
VII. Teilwert 42
1. Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens 44
2. Abnutzbares Anlagevermögen 45
3. Nichtabnutzbares Anlagevermögen 45
4. Wertaufholungsgebot 46
5. Zeitpunkt der Teilwertabschreibung 46
6. Einzelfälle 46
VIII. Nennwert, Nennbetrag, Nominalwert 58
IX. Barwert bei Rentenverpflichtungen 58
D. Bewertung des Vorratsvermögens 58
I. Einzelbewertung 58
II. Gruppenbewertung 59
III. Niedrigerer Teilwert 59
IV. Festwert 61
V. Retrograde Bewertungsmethode 62
VI. Wertlose Wirtschaftsgüter 63
E. Bewertung nach unterstellten Verbrauchs- und Veräußerungsfolgen 63
I. Zugelassenes Verfahren 63
II. Lifo-Methode 63
1. Voraussetzungen 63
2. Gruppenbildung 64
3. Methoden der Lifo-Bewertung 64
4. Wechsel der Bewertungsmethoden 65
5. Niedrigerer Teilwert 65
6. Übergang zur Lifo-Methode 65
F. Bewertung von Verbindlichkeiten 65
I. Bewertungsgrundsätze 65
II. Einzelfälle 66
1. Anschaffungskosten von Verbindlichkeiten 66
2. Bürgschafts- und sonstige Kreditgebühren 67
3. Kreditbedingungen 67
4. Umschuldung 67
5. Verjährung 67
6. Vermittlungsprovision für Darlehen 68
7. Zahlungsunfähigkeit 68
8. Zinsfestschreibung 68
G. Bildung von Rückstellungen 68
I. Periodengerechte Zuordnung von Ausgaben und Aufwand 68
II. Gegenrechnung von Vorteilen 69
III. Einzelfälle 70
1. Garantierückstellungen 70
2. Gratifikationen 70
3. Jubiläumsrückstellungen 71
4. Pensionsrückstellungen 72
5. Preisänderungen 74
6. Rückgriffsansprüche 74
7. Umweltschutzmaßnahmen 75
8. Urlaubsverpflichtungen 77
9. Verwendung vonWirtschaftsgütern 77
10. Weihnachtsgeld 77
H. Bewertung von Einnahmen und Einlagen 78
I. Allgemeines 78
II. Einzelfälle 78
1. Bausparvertrag 78
2. Forderungsverzicht eines Gesellschafters 79
3. Verdeckte Einlagen 80
I. Bewertungsfreiheit für geringwertigeWirtschaftsgüter 81
1. Gesetzliche Regelung 81
II. Selbstständige Nutzungsfähigkeit 81
III. Wertgrenze 84
IV. Nachweis 85
V. Einlage in das Betriebsvermögen 85
VI. Nachholung 86
VII. Private Mitbenutzung 86
J. Rücklage für Ersatzbeschaffung 87
K. Rechnungsabgrenzungen 89
§ 4 Gewinn- und Verlustrechnung 90
A. Bedeutung und Verfahren 90
B. Gliederung 90
I. Gesamtkostenverfahren 91
II. Umsatzkostenverfahren 92
§ 5 Steuerliche Vorschriften zur Gewinnermittlung 93
A. Betriebseinnahmen 93
B. Betriebsausgaben 94
C. Wertverzehr 97
I. Allgemeines 97
II. Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung 98
III. Bemessung der Absetzungen für Abnutzung 99
1. Beginn der Absetzungen für Abnutzung 99
2. Bemessung der Absetzungen für Abnutzung 99
3. Absetzungen für Abnutzung bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten 100
IV. Sonderabschreibungen 100
§ 6 Besteuerung der GmbH 101
A. Körperschaftsteuer 101
I. Steuerpflicht 101
II. Bemessungsgrundlage 102
III. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens 102
1. Verdeckte Gewinnausschüttungen 103
2. Verdeckte Einlagen 131
3. Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG 136
4. Einlagen (§ 4 Abs. 1 Satz 5 EStG) 137
5. Zuwendungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG 138
IV. Organschaft 138
1. Unterordnungsverhältnis 138
2. Finanzielle Eingliederung 139
3. Zeitliche Voraussetzungen 140
4. Gewinnabführungsvertrag 140
5. Zuzurechnendes Einkommen der Organgesellschaft 142
6. Einkommensermittlung beim Organträger 143
7. Einkommensermittlung bei der Organgesellschaft 144
8. Steuerabzug beim Organträger 144
V. Ausschüttungsverfahren, Befreiungstatbestände und ausschüttbarer Gewinn 144
1. Gesetzliche Regelung 144
2. Beteiligungsertragsbefreiung 145
3. Veräußerungsgewinnbefreiung 146
4. Ausschüttbarer Gewinn 148
VI. Erhebung der Körperschaftsteuer 149
1. Entstehung 149
2. Erklärungspflicht 149
3. Steuersatz 149
4. Ergänzungsabgabe 150
VII. Kapitalertragsteuer 150
B. Gewerbesteuer 151
I. Steuergegenstand 151
II. Steuerpflicht 151
1. Beginn 151
2. Erlöschen 152
3. Befreiungen 152
4. Hebeberechtigte Gemeinde 152
5. Steuerschuldner 153
III. Bemessung der Gewerbesteuer 153
1. Gewerbeertrag 153
2. Hinzurechnungen 154
3. Kürzungen 162
4. Maßgebender Gewerbeertrag 164
5. Steuermesszahl, Steuermessbetrag und Erhebung 165
6. Zerlegung 165
C. Ausgewählte Themen zur Umsatzbesteuerung 165
I. Steuerbare Umsätze 165
1. Leistungsaustausch 167
2. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen 168
3. Innergemeinschaftlicher Erwerb 168
4. Unternehmer, Unternehmen 169
5. Organschaft 170
6. Lieferungen, sonstige Leistungen 172
7. Einheitlichkeit der Leistung 174
8. Ort der Lieferung und der sonstigen Leistung 175
II. Steuerbefreiungen und Steuervergütungen 175
III. Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb 176
IV. Steuersätze 177
§ 7 Besteuerung auf Gesellschafterebene 178
A. Kapitalerträge als Ertrag aus Gesellschaftsrechten 178
I. Einnahmesachverhalte 179
1. Gewinnanteile 179
2. Sonstige Bezüge 180
3. Zurückgewährte Einlagen 180
4. Verdeckte Gewinnausschüttungen 180
5. Bezüge aus Kapitalherabsetzung oder Liquidation 182
II. Werbungskosten 182
1. Gesetzliche Regelung 182
2. Anschaffung einer Beteiligung 183
3. Aufwendungen aufgrund der Kapitalbeteiligung 183
4. Aufwendungen in Ausübung von Gesellschafterrechten 184
5. Werbungskosten-Pauschbetrag und Sparer-Freibetrag 186
B. Veräußerung von Anteilen an einer GmbH 187
I. Gesetzliche Regelung 187
II. Eingeschränkter Anwendungsbereich 188
III. Gewinnermittlung eigener Art 189
1. Beteiligung 189
2. Anschaffungskosten der Beteiligung 196
3. Veräußerung 201
Stichwortverzeichnis 206

§ 5 Steuerliche Vorschriften zur Gewinnermittlung (S. 92-93)

A. Betriebseinnahmen
Der steuerrechtliche Begriff Betriebseinnahmen umfasst alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind. Die Einnahmen gelten mit der Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über ein in Geld oder Geldeswert bestehendes Wirtschaftsgut als zugeflossen. Die Verfügungsmacht wird in der Regel im Zeitpunkt des Eintritts des Leistungserfolges oder der Möglichkeit erlangt, den Leistungserfolg herbeizuführen. Nach der Rechtsprechung des BFH besteht zwischen den Begriffen Betriebseinnahmen und Einnahmen weitgehende Übereinstimmung. Die Rechtsprechung hat sich deshalb schon bisher für die Umschreibung der gesetzlich nicht definierten Betriebseinnahmen an die Begriffsbestimmung des § 8 Abs. 1 EStG angelehnt, der seinem Wortlaut nach lediglich für die Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 EStG von Bedeutung ist und als Betriebseinnahmen alle Zugänge in Geld oder Geldeswert bezeichnet, die durch den Betrieb veranlasst sind. Diese Begriffsbestimmung ist auch im Rahmen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich von Bedeutung. Der BFH hat ferner ausdrücklich klargestellt, dass auch im betrieblichen Bereich für nicht in Geld bestehende Zugänge wie Sachleistungen und Nutzungsvorteile die zu § 8 EStG entwickelten Grundsätze Anwendung finden. Wertzugänge in Geldeswert sind danach alle nach objektiven Merkmalen in Geld ausdrückbaren Vorteile, die einen wirtschaftlichen und nicht nur einen ideellen Wert besitzen und damit eine objektive Bereicherung des Zuwendungsempfängers zur Folge haben.

Die Einnahmen i.S. des § 8 EStG sind mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen (§ 8 Abs. 2 EStG). Bei diesem Wert, der ebenfalls im Schätzungswege ermittelbar ist, handelt es sich um den Betrag, den ein Fremder unter gewöhnlichen Verhältnissen für Güter gleicher Art im freien Verkehr aufwenden muss. Es ist ein objektiver Wert, bei dem es nicht auf die subjektive Wertschätzung des Empfängers ankommt. Diese Definition stimmt inhaltlich weitgehend mit der Begriffsbestimmung des Marktpreises überein, der ebenfalls als objektiver Wert verstanden wird. Aus der objektiven Wertbestimmung folgt, dass weder den tatsächlichen Aufwendungen des Leistenden noch der subjektiven Vorstellung des Zuwendungsempfängers entscheidende Bedeutung beizumessen ist.

B. Betriebsausgaben
Der steuerrechtliche Begriff „Betriebsausgaben" entspricht dem betriebswirtschaftlichen Begriff „Aufwendungen" und umfasst nach der Gesetzesdefinition alle Aufwendungen, die durch den Betrieb der GmbH veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Unter „veranlassen" ist dabei eine ganz überwiegende bzw. ausschließlich betriebliche Veranlassung zu verstehen. Betriebsausgaben sind nicht nur Aufwendungen, die unmittelbar zur Erzielung von Betriebseinnahmen dienen, sie können auch zur Erhaltung des Betriebsvermögens oder zu anderen betrieblichen Zwecken getätigt werden.

Eine Aufwendung ist durch den Betrieb „veranlasst", wenn der Unternehmer angenommen hat, dass sie im Interesse seines Betriebs liegt, selbst wenn sie, objektiv gesehen, für den Betrieb nicht notwendig war. Gemischte Aufwendungen (d.h. teilweise privat und teilweise betrieblich veranlasst) sind insoweit als Betriebsausgaben abzugsfähig, als sie betrieblich veranlasst sind und sich dieser Teil nach objektiven Merkmalen und Unterlagen von den Ausgaben, die der privaten Lebensführung gedient haben, leicht und einwandfrei trennen lässt, es sei denn, dass dieser Teil von untergeordneter Bedeutung ist. Der Teil der Aufwendungen, der als Betriebsausgaben zu berücksichtigen ist, kann ggf. geschätzt werden. Lässt sich eine Trennung der Aufwendungen nicht leicht und einwandfrei durchführen oder ist nur schwer erkennbar, ob sie mehr dem betrieblichen Bereich oder der privaten Lebensführung gedient haben, gehört der gesamte Betrag nach § 12 Nr. 1 EStG zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben.

Erscheint lt. Verlag 28.10.2007
Zusatzinfo XVII, 195 S.
Verlagsort Wiesbaden
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Besteuerung • Besteuerung der GmbH • Bilanz • Bilanzierung • Geschäftsführer • Gesellschaft • Gewerbesteuer • GmbH • GmbH-Besteuerung • Kapitalgesellschaft • Steuerberater • Steuern • Steuerrecht • Umsatzsteuer • Verwaltungsanweisungen
ISBN-10 3-8349-9303-4 / 3834993034
ISBN-13 978-3-8349-9303-8 / 9783834993038
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