Der Steuerprozess (eBook)

Erfolgreich klagen - Ablauf, Chancen, Kosten

(Autor)

Hartmut Rein (Herausgeber)

eBook Download: PDF
2007 | 2007
XV, 252 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-9203-1 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Der Steuerprozess - Guido Körner
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Die Klage vor dem Finanzgericht kann nicht nur durch einen Rechtsanwalt, sondern auch durch einen Steuerberater erhoben werden. Das Werk trägt dieser Besonderheit Rechnung und erläutert praxisnah den Weg von der Klagevorbereitung bis zu den Kostenfragen.

Guido Körner ist langjährig Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg und kennt die Praxis auch aus der Sicht der Finanzverwaltung, da er auch dort mehrjährig tätig war. Er ist zudem Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Calw für Verfahrensrecht und Referent in der Akademie für deutsche Steuerberater.

Guido Körner ist langjährig Richter am Finanzgericht Baden-Württemberg und kennt die Praxis auch aus der Sicht der Finanzverwaltung, da er auch dort mehrjährig tätig war. Er ist zudem Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Calw für Verfahrensrecht und Referent in der Akademie für deutsche Steuerberater.

Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Literaturverzeichnis 15
§ 1 Überblick über das Finanzgericht 17
A. Aufbau 17
B. Gerichtsverfassung 18
§ 2 Das Verfahren in der Hauptsache 22
A. Die Vorbereitung der Klageerhebung 22
I. Entscheidungskriterien für die Klageerhebung 22
1. Welches Klageziel wird verfolgt? 22
2. Prozesstaktische Überlegungen 23
II. Materielle Aufbereitung des Prozessstoff es 25
III. Die Sachverhaltsaufklärung 26
IV. Die rechtliche Auseinandersetzung 26
V. Die Organisation im Beraterbüro (Posteingang, Fristenkontrolle, Postausgang) 26
B. Gerichtliches Klageverfahren 29
I. Klagearten 29
1. Anfechtungsklage 29
2. Verpfl ichtungsklage 30
3. Leistungsklage 33
4. Feststellungsklage 34
5. Das Finanzamt bleibt untätig – Untätigkeitsklage 35
6. Sprungklage 38
C. Gerichtliches Klageverfahren 38
I. Überblick über den Gang des Verfahrens 38
D. Die Klageerhebung 41
I. Zulässigkeitsvoraussetzungen 41
II. Klagefrist 50
III. Die Klageschrift 52
IV. Die Vollmacht des Beraters 58
E. Sonderfall: Die Klage der Personengesellschaft 62
I. Allgemeines zur Klagebefugnis 62
II. Die einheitliche und gesonderte Feststellung 64
1. Allgemeines 64
2. Klagebefugnis des vertretungsberechtigten Gesellschafters 65
3. Klagebefugnis des Klagebevollmächtigten 71
4. Klagebefugnis einzelner Gesellschafter 74
III. Die Vollmacht des Beraters 77
F. Der Gang des Verfahrens 78
I. Untersuchungsgrundsatz 78
1. Amtsermittlungspflicht 78
2. Mitwirkungspflicht der Beteiligten 80
3. Beweislastregeln 81
4. Akteneinsicht 82
5. Beweisanträge 84
II. Beschleunigungsgrundsatz 93
1. Fristsetzungen des Finanzgerichts 93
2. Reaktionen des Beraters 98
3. Verhalten bei Änderungsbescheiden 99
G. Anträge während des Verfahrens 102
I. Klageänderung/Erweiterung 102
1. Klageänderung 102
2. Klageerweiterung 103
II. Wiedereinsetzung 104
1. Allgemeines 104
2. Schuldlosigkeit der Versäumnis 106
3. Büroorganisation 107
4. Typische Wiedereinsetzungsfälle 108
5. Der ordnungsgemäße Wiedereinsetzungsantrag 110
6. Muster typischer Wiedereinsetzungsanträge 112
III. Prozessbeendigende Erklärungen 117
1 . Klagerücknahme 117
2 . Erledigungserklärung in der Hauptsache 121
IV. Befangenheitsantrag 125
H . Entscheidungsphase 127
I. Termin zur Erörterung der Sach- und Rechtslage 127
II. Beweis- und Augenscheinstermine 129
III. Mündliche Verhandlung 131
I. Entscheidungen des Gerichts 140
I. Beschlüsse während des Verfahrens 140
1. Beiladung 140
2. Verfahrensstillstand 143
a. Unterbrechung 144
b. Aussetzung des Verfahrens 144
c. Verfahrensruhe 145
3. Trennung und Verbindung von Verfahren 147
a. Trennung 148
b. Verbindung 149
II. Der Gerichtsbescheid 149
III. Rechtsmittel gegen den Gerichtsbescheid 150
IV. Das Urteil 152
§ 3 Rechtsmittel gegen das Urteil 160
A. Vorbemerkung 160
B. Revision 160
C. Beschwerde wegen der Nichtzulassung der Revision 161
§ 4 Gehörsrüge und Gegenvorstellung 167
A. Gehörsrüge 167
B. Die Gegenvorstellung 171
C. Außerordentliche Beschwerde 172
§ 5 Kosten des Verfahrens 173
A. Umfang der Kosten 173
B. Kostengrundentscheidung 174
I. Allgemeines 174
II. Grundsätze der Kostengrundentscheidung 175
1. Wer unterliegt, trägt die Kosten 175
2. Bei teilweisem Unterliegen werden die Kosten aufgeteilt 177
3. Wer eine Klage zurücknimmt, trägt die Kosten 178
4. Erledigung in der Hauptsache 179
III. Die Kostenarten und deren Höhe 180
1. Gerichtskosten 180
2. Außergerichtliches Vorverfahren 188
3. Gerichtsverfahren 190
IV. Kostenfestsetzung 193
C . Streitwert – ABC 195
D. Der Kostenantrag 225
§ 6 Vorläufiger Rechtsschutz 227
A. Grundsätze des vorläufi gen Rechtsschutzes 227
B. Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung 230
C. Einstweilige Anordnung 240
§ 7 Prozesskostenhilfe 248
A. Allgemeines 248
B. Formelle Voraussetzungen 249
C. Sachliche Voraussetzung 251
Stichwortverzeichnis 261

F. Der Gang des Verfahrens (S. 78-79)

Der Amtsermittlungsgrundsatz wird durch die Mitwirkungspflichten der Beteiligten ergänzt

I. Untersuchungsgrundsatz

1. Amtsermittlungspflicht

Die praktische Erfahrung lehrt, dass sich viele Steuerberater in die Hand des Gerichts geben und es dem Gericht überlassen, was in dem begonnenen Prozess zu tun oder zu lassen ist. Das ist im Ansatz zutreffend, weil das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen hat (§ 76 Abs. 1 FGO) und weil das Gericht darauf hinzuwirken hat, dass erkennbare Fehler beseitigt werden, sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden (§ 76 Abs. 2 FGO). Doch den Umfang der Ermittlungen und der Hinweise bestimmt in diesem Fall das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Oft ist es so, dass für das Gericht bestimmte entscheidungserhebliche Umstände nicht erkennbar sind, einfach deshalb, weil bisher niemand auf sie hingewiesen hat und sie auch nicht in den Akten stehen.

Das Überlassen des Falles allein dem Gericht – und damit in aller Regel dem Berichterstatter – birgt aber auch Risiken. Die Richter arbeiten nicht alle gleich. Es gibt solche, die alles bis in das letzte Details von sich aus selbst ermitteln (hier können Sie als Berater kaum Fehler im tatsächlichen Bereich machen). Es gibt aber auch Richter und Senate, die im Regelfall nur das Vorgetragene zur Entscheidungsgrundlage machen, insbesondere, wenn der oder die Kläger von einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater vertreten sind. Es ist klar, dass hier die unterlassene Ausschöpfung aller prozessualen Mittel durch den Berater dann oft zu einem Prozessmisserfolg, also zur Klageabweisung führt. Hier müssen also auch Sie aktiv werden. § 76 Abs. 1 S. 1 FGO legt fest, dass es grundsätzlich Sache des Finanzgerichts ist, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären.

Das Gericht hat den Sachverhalt zu erforschen, was bedeutet, dass vom Gericht der entscheidungserhebliche Sachverhalt festzustellen ist. Was im Einzelfall entscheidungserheblich ist, richtet sich nach dem Begehren Ihrer Klage. Durch den Inhalt ihres Begehrens und durch ihre Anträge haben Sie einen wesentlichen Einfluss darauf, was das Gericht als Sachverhalt zu erforschen hat. Das Gericht ist nämlich nicht verpflichtet, von sich aus ohne bestimmten Anlass allen möglichen Fragen nachzugehen bzw. überhaupt nicht befugt über ihr Klagebegehren hinauszugehen.

Letztlich muss das Gericht alles tun, um aus seiner Sicht den Sachverhalt so aufzuklären, dass er aus seiner Sicht, also unter Einbeziehung seiner materiellrechtlichen Würdigung der Rechtslage, entscheidungsreif ist. Umgekehrt ist alles nicht Entscheidungserhebliche nicht zu ermitteln. Je weniger Sie selbst in den Prozess einführen oder vortragen, desto geringer ist in der Regel die Anforderung an das, was das Gericht zur Sachverhaltsaufklärung zu tun hat. Dabei hat das Gericht zunächst immer die Behördenakten heranzuziehen und durchzuarbeiten, selbst dann, wenn Sie zur Sache überhaupt nichts vorgetragen haben.

Dies bedeutet: Wenn Sie überhaupt nichts zum „Fall beitragen" haben Sie im Prinzip nur einen Anspruch darauf, dass das Gericht anhand der Finanzamtsakten den Fall nochmals überprüft. Wenn Sie nichts vortragen und sich aus den Akten keine Zweifel ergeben, die Anlass zu Ermittlungen geben, besteht kein Anlass zu weiteren Ermittlungen, das Gericht ist damit seiner Sachaufklärungsverpflichtung nachgekommen. Erst dann, wenn sich in einem solchen Fall das Finanzgericht Tatsachen und Beweismittel außer Acht lässt, die sich ihm eigentlich aufgedrängt haben, beginnt die Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das Gericht. ,

Erscheint lt. Verlag 8.10.2007
Zusatzinfo XV, 252 S.
Verlagsort Wiesbaden
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Finanzgericht • Klageerhebung • Prozess • Rechtsmittel • Steuerprozess • Verfahren
ISBN-10 3-8349-9203-8 / 3834992038
ISBN-13 978-3-8349-9203-1 / 9783834992031
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