Das Recht der Hochschulmedizin (eBook)

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2005 | 2005
XX, 404 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
978-3-540-27429-2 (ISBN)

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Das Recht der Hochschulmedizin - Stefan Becker
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Die Schrift stellt das Recht der Hochschulmedizin in seiner Gesamtheit dar. Der erste Teil geht auf die Grundlagen ein: den Begriff, die Aufgaben, die Entwicklung und das Verfassungsrecht als Ordnungsrahmen der Hochschulmedizin. Der zweite Teil behandelt die Organisation der Hochschulmedizin, die Rechtsform, Organe des Universitätsklinikums und der medizinischen Fakultät sowie das Zusammenwirken von Fachbereich und Klinikum. Im dritten Teil werden aus den Sachgebieten 'Personal', 'Finanzierung' und 'staatliche Aufsicht' einzelne Problemkreise beleuchtet.

Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 22
Erster Teil: Grundlagen. Hochschulmedizin im Spannungsfeld von Forschung, Lehre und Krankenversorgung 26
§ 1 Begriff der Hochschulmedizin 26
I. Definition, Abgrenzung, Rechtsquellen und Rechtsgebiet 26
1. Definition 26
2. Medizin als wissenschaftliche Disziplin 27
3. Universitäre und außeruniversitäre Medizin 29
4. Rechtsquellen 30
5. Rechtsgebiet 35
II. Fachbereich Medizin 36
1. Definition und Rechtsstellung 36
2. Aufgaben 38
3. Trägerschaft 39
4. Mitglieder 39
5. Organe 40
III. Universitätsklinikum 40
1. Definition 41
2. Aufgaben 44
3. Rechtsform 44
4. Trägerschaft 44
5. Leistungsbereiche und Organe 46
IV. Medizinische Einrichtung, Betriebseinheit und Berufsfachschule 46
1. Medizinische Einrichtung 46
2. Zentrale Dienstleistungseinrichtung 55
3. Technischer Versorgungs- und Hilfsbetrieb 55
4. Berufsfachschule 55
V. Zusammenfassung 56
§ 2 Aufgaben der Hochschulmedizin 58
I. Medizinische Forschung 59
1. Definition und Abgrenzung 59
2. Forschungsfreiheit und konkurrierende Grundrechte 62
3. Ethik-Kommission 63
4. Strukturen medizinischer Forschung an den Hochschulen 65
5. Probleme und Reform 66
II. Medizinische Lehre und weitere Ausbildungsaufgaben 67
1. Medizinische Lehre und Medizinstudium 67
2. Hochschulzulassungsrecht 68
3. Lehrkrankenhäuser 70
4. Ärztliche Fort- und Weiterbildung 71
5. Aus-, Fort- und Weiterbildung Angehöriger nichtärztlicher Berufe 72
6. Probleme und Reform 73
III. Krankenversorgung und Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen 74
1. Begriff der Krankenversorgung 74
2. Krankenversorgung als öffentliche Aufgabe und Krankenhausplanung 76
3. Übertragung von Krankenversorgungsaufgaben auf die Universitäten und Hochschulklinika 77
4. Art und Umfang der Krankenversorgung 79
5. Aufgaben im öffentlichen Gesundheitswesen 81
6. Probleme und Reform 81
IV. Zum Verhältnis der Aufgaben in medizinischer Forschung, Lehre und Krankenversorgung 82
1. Einheit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung 82
2. Aufgabenkonkurrenz 83
3. Zur Frage eines Rangverhältnisses 84
V. Zusammenfassung 90
§ 3 Entwicklung der Hochschulmedizin 92
I. Geschichtliche Entwicklungslinien universitärer Medizin vom Mittelalter bis zum Zweiten Weltkrieg 92
1. Akademische Medizin im Mittelalter (1200 - 1400) 92
2. Der Weg zu den ersten Hochschulkliniken (1400 - 1800) 94
3. Entfaltung und Blütezeit (1800 - 1920) 96
4. Niedergang und Neuanfang (1920 - 1960) 98
II. Hochschulmedizin in den Reformjahren (1960- 1976) 99
1. Hochschulmedizin und Hochschulreform 100
2. Hochschulmedizin und Krankenhausreform 100
3. Vorschläge zur Reform der Hochschulmedizin 101
4. Ergebnisse der Hochschulmedizinreform 105
III. Hochschulmedizin unter dem Hochschulrahmengesetz(1976-1998) 108
1. Die Regelungen des Hochschulrahmengesetzes 108
2. Landesrechtliche Entwicklung 110
3. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1981 111
4. Rücknahme bundesrechtlicher Vorgaben 112
IV. Verselbständigung der Hochschulmedizin (seit 1998) 112
1. Gesundheitsreformgesetzgebung 112
2. Reformvorschläge für die Hochschulmedizin 114
3. Landesrechtliche Umsetzung 116
4. Ausblick 118
V. Zusammenfassung 118
§ 4 Verfassungsrecht als Ordnungsrahmen der Hochschulmedizin 120
I. Wissenschaftsfreiheit und Universitätsmedizin 120
1. Zur herrschenden Auslegung von Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG 120
2. Zur Geltung der Wissenschaftsfreiheit in der Hochschulmedizin 122
3. Grundrechtsträgerschaft 125
4. Wissenschaftsfreiheit und Berufsfreiheit 126
II. Verfassungsrechtliche Vorgaben für die Krankenversorgung 126
1. Sozialstaatsprinzip 127
2. Menschenwürdegarantie 128
3. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit 129
4. Ergebnis 133
III. Ausgleich der Anforderungen aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG und Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 133
1. Kein genereller Vorrang eines Verfassungswerts 133
2. Allgemeine Abwägungsmaßstäbe 134
3. Hinreichende Verbindung der Funktionsbereiche von medizinischer Wissenschaft und Krankenversorgung 136
IV. Zusammenfassung 139
Zweiter Teil: Universitätsklinikum und Fachbereich Medizin. Rechtsformen, Organe, Zusammenwirken 142
§ 5 Rechtsform des Universitätsklinikums 142
I. Unselbständige Anstalt des öffentlichen Rechts 142
1. Begriff 143
2. Zur Verfassungsmäßigkeit 144
3. Möglichkeiten und Grenzen einer Verselbständigung des Universitätsklinikums innerhalb der Universität 145
II. Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts 151
1. Begriff 152
2. Zur Verfassungsmäßigkeit 153
3. Folgen der rechtlichen Verselbständigung 157
4. Ergebnis 161
III. Körperschaft des öffentlichen Rechts 162
1. Begriff 163
2. Die „Körperschaftslösung" als rechtliches Konstrukt 163
3. Zur Verfassungsmäßigkeit der „Körperschaftslösung" 166
4. Rechtliche Folgen der Wahl der „Körperschaftslösung" 170
5. Ergebnis 171
IV. Rechtsformen des Privatrechts 172
1. Begriff der Privatisierung 172
2. Zur Verfassungsmäßigkeit der Wahl einer privaten Rechtsform 174
3. Rechtliche Folgen der Wahl einer privaten Rechtsform 179
4. Einzelne private Rechtsformen für das Universitätsklinikum 180
V. Zusammenfassung 189
§ 6 Organe des Universitätsklinikums 192
I. Vorstand 193
1. Aufgaben und Kompetenzen 193
2. Zusammensetzung 195
3. Entscheidungsfindung 200
II. Aufsichtsrat 201
1. Aufgaben und Kompetenzen 201
2. Zusammensetzung 205
3. Der Aufsichtsrat als Organ des Zusammenwirkens von Staat und Hochschule 210
III. Klinikumskonferenz 210
IV. Weitere Organe 213
V. Zusammenfassung 213
§ 7 Rechtsform und Organe des Fachbereichs Medizin 216
I. Fachbereich Medizin als Organisationseinheit einer staatlichen (Voll-)Universität 216
1. Dekan, Dekanat, Fakultätsvorstand 216
2. Fachbereichsrat 231
3. Weitere Organe 232
II. Medizinische Hochschule 232
1. Rechtsform 233
2. Organe 234
3. Medizinische Hochschule contra „Körperschaftsmodell" 235
III. Fachbereich Medizin als Teil einer privaten Universität 236
1. Hochschulmedizin in privater Trägerschaft: Idee und Umsetzung 237
2. Zum Rechtsrahmen für die Gründung und den Betrieb privater Hochschulen 238
3. Zusammenarbeit mit umliegenden Krankenhäusern: das „Bochumer Modell" 239
IV. Zusammenfassung 241
§ 8 Zusammenwirken von Universitätsklinikum und Fachbereich Medizin 244
I. Formen der Sicherung der Funktionseinheit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung 244
1. Verpflichtung zur Zusammenarbeit 244
2. Personelle Verbindung 247
3. Organisatorische Verbindung 248
4. Sachliche Verbindung 249
5. Verfahrensrechtliche Verbindung 249
6. Ergebnis 250
II. Gemeinsames Organ der Funktionsbereiche 251
1. Integrationsmodelle: Berlin, Niedersachsen 251
2. Innere Organisation des Vorstands als integrierendes Organ - am Beispiel niedersächsischen Rechts 252
3. Zur Bedeutung des gemeinsamen Leitungsorgans für die Einheit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung 255
4. Integrationsmodell und rechtliche Verselbständigung des Klinikums 255
5. Ergebnis 256
III. Gegenseitige Beteiligungsrechte 256
1. Zum Tatbestand 256
2. Zustimmungsberechtigter 259
3. Entscheidung über die Zustimmung 260
4. Schlichtungsverfahren 261
IV. Zusammenfassung 265
Dritter Teil: Rechtsfragen ausgewählter Sachbereiche der Hochschulmedizin. Personal, Finanzierung, staatliche Aufsicht 268
§ 9 Personal der Hochschulmedizin 268
I. Das wissenschaftliche Personal und seine Aufgaben in der Krankenversorgung 268
1. Krankenversorgung als Dienstaufgabe 269
2. Faktische Dominanz der Krankenversorgung als Problem 270
3. Funktionstrennung als Lösungsansatz? 271
II. Anstellungsverhältnis und Vergütung der leitenden Klinikumsärzte 273
1. Herkömmliche Rechtslage und damit verbundene Probleme 273
2. Lösungsmöglichkeiten auf Grundlage des Beamtenrechts 276
3. Lösungsmöglichkeiten auf Grundlage des Beamten- und Vertragsrechts 281
4. Lösungsmöglichkeiten auf Grundlage des Vertragsrechts 284
5. Ergebnis 287
III. Zur Rechtsstellung der nachgeordneten Krankenhausärzte 288
1. Hochschullehrer in der Funktion eines Oberarztes 288
2. Juniorprofessur als Qualifikationsweg in der Medizin 290
3. Angestelltes wissenschaftliches Personal 293
IV. Zusammenfassung 295
§ 10 Finanzierung der Hochschulmedizin 298
I. Zuwendungen des Bundes und der Länder 298
1. Trennung der Kosten für Forschung, Lehre und Krankenversorgung 298
2. Landeszuschuss für Forschung und Lehre 300
3. Investitionsfinanzierung nach dem Hochschulbauförderungsgesetz 302
II. Entgelte für Krankenhausleistungen 305
1. Pflegesatzrecht und Hochschulmedizin: zum gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung 305
2. Vereinbarkeit des Pflegesatzrechts mit Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG 307
3. Finanzierung der Hochschulambulanzen 309
III. Drittmitteleinwerbung 310
1. Drittmitteleinwerbung in der Medizin: Bedeutung und Problemstellung 310
2. Tatbestandsvoraussetzungen des § 331 StGB 311
3. Lösungsversuche 312
IV. Zusammenfassung 314
§ 11 Staatliche Aufsicht in der Hochschulmedizin 316
I. Hochschulmedizin im System staatlicher Aufsichtsrechte 316
1. Hochschulaufsicht 316
2. Krankenhausaufsicht 317
II. Aufsichtsmaßstab 318
1. Zur Rechtmäßigkeit der Beschränkung des Aufsichtsmaßstabes auf eine Rechtmäßigkeitskontrolle 318
2. „Fachaufsicht" in der Hochschulmedizin 320
III. Aufsichtsbehörde, Aufsichtsadressat und Aufsichtsmittel 321
1. Aufsichtsbehörde 321
2. Aufsichtsadressat 322
3. Aufsichtsmittel 322
IV. Zusammenfassung 322
Thesen 324
Landesrecht (Auszug) 328
Literaturverzeichnis 394
Personenverzeichnis 420
Sachverzeichnis 422

Dritter Teil: Rechtsfragen ausgewählter Sachbereiche der Hochschulmedizin. Personal, Finanzierung, staatliche Aufsicht (S. 247-248)

Das Organisationsrecht von Universitätsklinikum und Fachbereich Medizin - deren Rechtsform und innere Ausgestaltung sowie deren Vernetzung miteinander - bildet den Schwerpunkt der Reformen in der universitären Medizin. Darüber hinaus rühren aus dem Spannungsverhältnis der Aufgaben von Forschung, Lehre und Patientenversorgung zahlreiche rechtliche Problemfelder her, quer über die verschiedenen Regelungsmaterien der Hochschulmedizin verstreut. Von diesen sollen im Weiteren einige herausgegriffen werden. Dabei geht es einmal um die Rechtsstellung des wissenschaftlich-ärztlichen Personals und die Finanzierung der Hochschulmedizin. Schließlich bleibt der verbliebene Spielraum staatlicher Aufsichtsrechte zu beleuchten.

§ 9 Personal der Hochschulmedizin

I. Das wissenschaftliche Personal und seine Aufgaben in der Krankenversorgung


Der Personalkörper in der Universitätsmedizin nimmt gewaltige Ausmaße an. Rechnet man die am Universitätsklinikum Beschäftigten der unterschiedlichen Personalgruppen - Pflegedienst, Ärztlicher Dienst, Medizinisch-technischer Dienst, Verwaltungsdienst und Funktionsdienst u.a. - zusammen, ergibt sich eine Größenordnung von mehreren tausend Mitarbeitern2. Diese erfüllen im arbeitsteiligen Zusammenwirken die Versorgungsaufgaben eines Großkrankenhauses, bilden den ärztlichen und wissenschaftlichen Nachwuchs heran und sorgen durch Forschung für medizinischen Fortschritt. Somit tragen letztlich alle Gruppen zur Aufgabenerfüllung bei, ohne dass sich sagen ließe, die eine sei wichtiger als die andere und umgekehrt. Lediglich der hier interessierende Blick auf die Nahtstelle von Forschung, Lehre und Krankenversorgung rechtfertigt es, aus diesem Beziehungsgeflecht eine kleinere Gruppe herauszugreifen: das wissenschaftliche Personal mit Aufgaben in der Krankenversorgung.

An den medizinischen Fakultäten waren im Jahre 2000 durchschnittlich 811 wissenschaftliche Vollzeitkräfte tätig3. Hervorzuheben sind die Ludwig-Maximilians- Universität München und die Humboldt-Universität Berlin mit über 1.500 Vollzeitkräften4. Dabei bestanden etwa je 59 C 3-Stellen und 47 C 4-Stellen, wobei von den C 3-Stellen 72 Prozent und von den C 4-Stellen 90 Prozent besetzt waren5. Nicht alle in der Hochschulmedizin beschäftigten Wissenschaftler sind approbierte Ärzte. In den medizinischen Instituten arbeiten ebenso Naturwissenschaftler - Biologen, Chemiker, Physiker, Biotechnologen -, Ingenieure und Geisteswissenschaftler.

Insgesamt sind etwa 70 Prozent des wissenschaftlichen Personals im Bereich der klinisch-praktischen Medizin tätig6. Umgekehrt haben nicht sämtliche im Hochschulklinikum tätigen Ärzte wissenschaftliche Aufgaben oder wissenschaftliche Dienstleistungen zu erbringen, mögen sie auch in ihrer Freizeit forschen.

1. Krankenversorgung als Dienstaufgabe

Soweit dem wissenschaftlichen Personal Krankenversorgungsaufgaben obliegen, zählen diese zu den hauptberuflichen Dienstaufgaben. Das bestimmt § 43 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 2 Abs. 9 HRG für die Hochschullehrer und - mangels gesonderter Vorschrift - auch für die Juniorprofessoren, soweit die Krankenversorgungsaufgaben der Hochschule übertragen sind. Bei rechtlicher Verselbständigung des Universitätsklinikums folgt die Verpflichtung zur Übernahme der Versorgungsaufgaben im Klinikum aus dem Dienstverhältnis.

Wie die Professoren haben auch die wissenschaftlichen Assistenten, Oberassistenten und Hochschuldozenten in der Medizin, deren bestehenden Dienstverhältnisse vom Fünften Hochschulrahmenänderungsgesetz nicht berührt werden, Tätigkeiten in der Krankenversorgung als Dienstpflicht zu erbringen. Schließlich gehören zu den wissenschaftlichen Dienstleistungen der wissenschaftlichen Mitarbeiter, mit denen sie den Forschungs- und Lehrbetrieb unterstützen, im medizinischen Bereich auch Tätigkeiten in der Krankenversorgung. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion, da Krankenversorgung keine wissenschaftliche Tätigkeit ist.

Erscheint lt. Verlag 20.10.2005
Reihe/Serie MedR Schriftenreihe Medizinrecht
Zusatzinfo XX, 404 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Medizin / Pharmazie
Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern Öffentliches Recht Verwaltungsverfahrensrecht
Schlagworte Ärzte • Hochschulmedizin • Hochschulrecht • Klinik • Medizinrecht • Verordnung • Wissenschaftsrecht
ISBN-10 3-540-27429-4 / 3540274294
ISBN-13 978-3-540-27429-2 / 9783540274292
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