Handbuch Europarecht (eBook)

Band 3: Beihilfe- und Vergaberecht

(Autor)

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2007 | 2007
LXVI, 1130 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
978-3-540-31059-4 (ISBN)

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Handbuch Europarecht - Walter Frenz
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Band 3 behandelt das hochaktuelle Beihilfe- und Vergaberecht. Er stellt die Grundstruktur des Beihilfenverbotes und die einzelnen Beihilfeformen dar. Schwerpunkt dabei: Inwieweit kann die Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge im Gefolge der Altmark Trans-Rechtsprechung staatlich unterstützt werden. Bei den Ausnahmen vom Beihilfenverbot sind Änderungen der europäischen Verordnungen und der Leitlinien der Kommission berücksichtigt. Mit neuen Richtlinien (RL 2004/18/EG (VKR); RL 2004/17/EG (SKR)) und der in der jüngsten EuGH-Rechtsprechung (Halle, Mödling, Carbotermo, Bari) problematisierten Abgrenzung ausschreibungsfreier In-House-Geschäfte.

Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 61
Teil I Beihilferecht 67
Kapitel 1 System des Beihilferechts und seine Bedeutung 69
§ 1 Funktion und Grundaufbau 69
§ 2 Struktur des Beihilfetatbestands 75
§ 3 Bedeutung für nationale Beihilfen 89
§ 4 Bedeutung für Gemeinschaftsbeihilfen 91
§ 5 Sonderregelungen 95
§ 6 Internationales Subventionsrecht 111
Kapitel 2 Begünstigung als Grundelement des Beihilfebegriffs 117
§ 1 Weites Verständnis der Begünstigung 117
§ 2 Finanzielle Zuwendungen und Garantien 123
§ 3 Vertragliche Vergünstigungen 151
§ 4 Systemwidrige Befreiungen 180
§ 5 Unterstützung gemeinwohlbezogener Dienste 213
§ 6 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk 235
§ 7 Infrastrukturmaßnahmen 244
§ 8 Bedeutung einer Beteiligung an Selbstverpflichtungen 249
§ 9 Einbettung staatlicher Begünstigung in einen Zertifikathandel 252
Kapitel 3 Selektive staatliche Begünstigung 257
§ 1 Dreifache Begrenzung des Beihilfebegriffs 257
§ 2 Belastung des staatlichen Haushalts 262
§ 3 Rückführbarkeit der Begünstigung auf den Staat 275
§ 4 Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige 283
Kapitel 4 Wettbewerbsverfälschung und Handelsbeeinträchtigung 309
§ 1 Wettbewerbsverfälschung 309
§ 2 Grenzüberschreitende Handelsbeeinträchtigung 320
§ 3 De-minimis-Verordnung 325
Kapitel 5 Ausnahmen 329
§ 1 System 329
§ 2 Zwingende Einzelausnahmen 329
§ 3 Fakultative Einzelausnahmen 336
§ 4 Ratsentscheidung in außergewöhnlichen Fällen 442
§ 5 Freistellung für gemeinwohlbezogene Dienstleistungen 444
Kapitel 6 Beihilfeverfahren 471
§ 1 Zuständigkeiten von Kommission und Rat 471
§ 2 Anwendungsbereich der Beihilfeverfahrensverordnung 475
§ 3 Das Genehmigungsverfahren 478
§ 4 Die Kontrollverfahren 495
§ 5 Nach einer Entscheidung 512
§ 6 Allgemeine Regelungen 514
§ 7 Verbleibende Bedeutung nationaler Stellen 516
Kapitel 7 Rücknahme von Beihilfen 519
§ 1 Kommissionsentscheidung 519
§ 2 Vollzug durch nationale Behörden 528
§ 3 Rückerstattung zu Unrecht zurückgeforderter Beihilfen 543
§ 4 Rückgriffsmöglichkeiten? 551
§ 5 Rücknahme von Gemeinschaftsbeihilfen durch nationale Behörden 554
Kapitel 8 Rechtsschutz in Beihilfesachen 559
§ 1 Allgemeiner Rahmen 559
§ 2 Rechtsschutz vor den Gemeinschaftsgerichten 560
§ 3 Rechtsschutz vor nationalen Gerichten 577
Teil II Vergaberecht 589
Kapitel 9 Allgemeiner Rahmen des Vergaberechts 591
§ 1 Bedeutung im Gefüge des Gemeinschaftsrechts 591
§ 2 Primärrechtliches Vergabeeuroparecht 599
§ 3 Konkretisierung 639
§ 4 Internationales Vergaberecht 649
§ 5 Entwicklung des Sekundärrechts 653
§ 6 Allgemeiner Prüfungsaufbau 673
Kapitel 10 Ausschreibungspflichtige Vorgänge 675
§ 1 Allgemeiner Anwendungsbereich der Vergaberichtlinien 675
§ 2 Öffentlicher Auftrag 680
§ 3 Schwellenwerte 720
§ 4 Ausnahmetatbestände in den Richtlinien 736
Kapitel 11 PPP- und Inter-state-Konstellationen 767
§ 1 Begrifflichkeit und Abgrenzung 767
§ 2 In-house-Geschäfte 769
§ 3 Veräußerung von Gesellschaftsanteilen und Gründung von Gesellschaften 801
§ 4 Interkommunale Zusammenarbeit und Inter-state-Geschäfte 817
§ 5 Dienstleistungskonzession 835
Kapitel 12 Öffentliche Auftraggeber und mögliche Bieter 845
§ 1 Öffentlicher Auftraggeber 845
§ 2 Bieter als Auftragnehmer 911
Kapitel 13 Maßgebliche Kriterien 929
§ 1 Grundsystem 929
§ 2 Eignungskriterien 933
§ 3 Zuschlagskriterien 942
§ 4 Vergabefremde Kriterien 956
Kapitel 14 Vergabeverfahren 981
§ 1 Offenes Verfahren 981
§ 2 Nichtoffenes Verfahren 995
§ 3 Verhandlungsverfahren 998
§ 4 Wettbewerblicher Dialog 1006
§ 5 Verfahren in Sondergebieten 1019
§ 6 Veröffentlichungen 1023
§ 7 Ablauf des Verfahrens 1043
§ 8 Elektronische Auktionen 1045
Kapitel 15 Nachprüfung 1051
§ 1 Wirksame und rasche Nachprüfung 1051
§ 2 Antragsbefugnis bei behauptetem Rechtsverstoß 1060
§ 3 Nachprüfungsansätze 1066
§ 4 Zuständige Instanzen 1072
§ 5 Rechtsfolgen 1074
§ 6 Nachprüfung durch die Kommission 1082
§ 7 Bescheinigungsverfahren 1085
§ 8 Schlichtung 1086
§ 9 Rechtsschutz im Unterschwellenbereich 1088
§ 10 Rechtsschutz gegen eine Aufhebungsentscheidung 1092
Literaturverzeichnis 1099
Rechtsprechungsverzeichnis (EuGH, EuG) 1139
Verzeichnis der Kommissionsentscheidungen 1151
Vorschriftenverzeichnis 1155
Sachwortverzeichnis 1167

Kapitel 9 Allgemeiner Rahmen des Vergaberechts (S. 526-527)

§ 1 Bedeutung im Gefüge des Gemeinschaftsrechts

A. Begriff und ökonomische Bedeutung


Mit dem Begriff Vergaberecht sind alle Normen beschrieben, die den Einkauf durch den Staat regeln. Dabei werden die Wörter Einkauf und Staat gemeinhin weit verstanden. Das Vergaberecht umfasst daher die Gesamtheit der Vorschriften, die dem Staat, seinen Untergliederungen und staatsnahen Institutionen bei jeder Form der vertraglichen und entgeltlichen Beschaffung von Sach- oder Dienstleistungen eine bestimmte Vorgehensweise vorschreiben. In wirtschaftlicher Hinsicht ist die Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe groß. So schätzte die europäische Kommission im Jahr 1998 den Umfang der öffentlichen Aufträge auf über 700 Milliarden Euro, was etwa 11 % des Bruttosozialprodukts der Gemeinschaft entsprach. In neuerer Zeit wird eine Steigerung dieser Werte auf circa 1,5 Billionen Euro bzw. 16 % des Bruttosozialprodukts angenommen. ,

Die EU-Osterweiterung ist dabei noch nicht abgeschlossen. Es kann daher mit Sicherheit angenommen werden, dass der absolute Auftragswert heute noch erheblich höher liegt. Bei diesen Zahlen ist allerdings zu beachten, dass sich ein Großteil der Aufträge unterhalb der Schwellenwerte der Vergaberichtlinien, also aktuell den RL 2004/18/EG4 sowie 2004/17/EG5, bewegt und damit aus deren Anwendungsbe reich herausfällt. Dazu hat sich aber eine vielfältige Rechtsprechung herausgebildet. , Daher hat die Kommission nunmehr ihr Verständnis insbesondere für den unterschwelligen Bereich in einer Mitteilung zusammengefasst, ohne aber neue rechtliche Regeln einzuführen. Außerdem werden zur Zeit nur 3 % aller Aufträge über die nationale Grenze hinweg an ausländische Unternehmen vergeben.

Darüber hinaus wird der bedeutende Markt für Rüstungsgüter nur teilweise von den europäischen Vergaberichtlinien erfasst. Die oben genannten absoluten Auftragswerte stimmen damit nicht ohne weiteres mit dem Anwendungsbereich der europäischen Vergaberichtlinien überein. Neben dem Umfang ist auch die volkswirtschaftliche Bedeutung des Vergaberechts nicht zu verkennen. So helfen effektive Vergabevorschriften mit einklagbaren Rechten dabei, die ökonomischen Probleme des Nachfragemonopols der Staaten zu lösen und schützen die wirtschaftlich oft schwächeren Bieter. Aber auch für die nachfragenden Staaten hat das Vergaberecht Vorteile. Insbesondere bei einem Zwangsbedarf der staatlichen Auftraggeber werden diese durch klare Vergaberegeln vor einer Ausnutzung der Zwangssituation durch überstarke Bieter geschützt. Darüber hinaus wird durch die Ermittlung des wirtschaftlichsten bzw. preisgünstigsten Angebots und der damit erzielten Spareffekte eine effiziente Allokation der knappen Geld- und Leistungsressourcen gewährleistet.

B. Katalysatorwirkung des Vergaberechts für die Verwirklichung der Unternehmerfreiheiten

Ausweislich des zweiten Erwägungsgrundes der VergabekoordinierungsRL 2004/18/EG zielt das sekundärrechtliche Vergaberecht auf eine effektive Verwirklichung der unternehmerischen Grundfreiheiten. Die Vergaberichtlinien sind mithin als Ausprägung der Grundfreiheiten zu begreifen und wurden erlassen, um die Wirksamkeit der Grundfreiheiten und die Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesen für den gemeinschaftsweiten Wettbewerb zu garantieren. Das ist gelungen. , Auch der EuGH hat anerkannt, dass die Vergaberichtlinien – und damit das Vergaberecht an sich – die tatsächliche Verwirklichung der Grundfreiheiten zum Ziel haben.

Erscheint lt. Verlag 24.2.2007
Zusatzinfo LXVI, 1130 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte Ausschreibung • Beihilfen • Beihilferecht • EuGH-Rechtsprechung • Europarecht • In-House-Geschäfte • Leistungen der Daseinsvorsorge • Richtlinie • Richtlinien • Vergaberecht • Verordnung • Verordnungen
ISBN-10 3-540-31059-2 / 3540310592
ISBN-13 978-3-540-31059-4 / 9783540310594
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