Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in staatlichen Planungs- und Zulassungsverfahren (eBook)

Leitfaden für die Praxis
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2007 | 2007
XX, 506 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
978-3-540-69097-9 (ISBN)

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Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen in staatlichen Planungs- und Zulassungsverfahren - Martin Gellermann, Matthias Schreiber
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Rechtliche und naturschutzfachliche Fragen des Artenschutzes bei Verfahren der Fachplanung, der kommunalen Bauleitplanung sowie der Zulassung von Eingriffsvorhaben. Mit internationalen und europäischen Bestimmungen und den normativen Anforderungen des nationalen Artenschutzrechts, des gesetzlichen Biotopschutzes und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Typische Fallkonstellationen, praktikable Problemlösungen, umfangreicher Anhang.

Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungen 15
Einführung 20
A. Artenschwund und seine Ursachen 20
B. Artenschutz in staatlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren 21
C. Praktische Probleme im Umgang mit dem Artenschutzrecht 22
Erster Teil: Artenschutz aus rechtlicher Perspektive 24
§ 1 Thematisch einschlägiges Artenschutzrecht im Überblick 26
A. Internationales und europäisches Artenschutzrecht 26
I. Einschlägiges Konventionsrecht 27
II. Europäisches Artenschutzrecht 32
B. Artenschutzrecht in der Bundesrepublik Deutschland 34
I. Naturschutzrecht des Bundes und der Länder 35
II. Sonstiges artenschutzrelevantes Recht 37
§ 2 Artenschutzrecht in der vorhabenbezogenen Fachplanung 40
A. Fachplanung – Eingrenzung und Überblick 40
B. Die Funktionssicherungsklausel des § 63 BNatSchG 41
C. Allgemeines Artenschutzrecht 42
I. Landesrecht im Rahmen des § 41 Abs. 1 BNatSchG 42
II. Weitergehende Verbote des Landesrechts 43
D. Besonderes Artenschutzrecht 45
I. Privilegierung der Fachplanung durch die Legalausnahme des § 43 Abs. 4 BNatSchG 45
II. Besonderes Artenschutzrecht im Entscheidungsprogramm der Fachplanung 50
III. Die Verbotstatbestände 51
IV. Ausnahmen und Befreiungen 84
V. Artenschutz in „Natura 2000-Gebieten“ 101
E. Artenschutz und Eingriffsregelung 102
I. Das Abwägungsmodell des § 19 Abs. 3 S. 2 BNatSchG 103
II. Das Verweisungsmodell 107
F. Gesetzlicher Biotopschutz 108
I. Gesetzlicher Biotopschutz im Überblick 108
II. Die Ausnahmeregelungen und das europäische Artenschutzrecht 113
G. Artenschutz durch sonstige Rechtsvorschriften 113
I. Spezielle Anforderungen einzelner Fachplanungsgesetze 114
II. Artenschutz und rechtsstaatliches Abwägungsgebot 115
§ 3 Artenschutz in der Bauleitplanung 124
A. Relevanz des Arten- und Biotopschutzrechts 125
I. Bauleitplanung als Zulassungsakt – der planfeststellungsersetzende Bebauungsplan 125
II. Biotop- und Artenschutzrecht in der Angebotsplanung 125
B. Der „vollzugsunfähige“ Bauleitplan 127
I. Allgemeines Artenschutzrecht 128
II. Besonderes Artenschutzrecht als dauerhaftes Hindernis 128
III. Gesetzlicher Biotopschutz als dauerhaftes Hindernis 137
C. Artenschutz und Abwägungsgebot 139
§ 4 Artenschutz in staatlichen Genehmigungsverfahren 142
A. Zulassung baulicher Anlagen 143
I. Vorbemerkung 143
II. Bauliche Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) 144
III. Bauliche Vorhaben im Innenbereich 147
IV. Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans 148
B. Rechtsfragen ausgewählter Zulassungsverfahren 150
I. Artenschutz in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone – dargestellt am Beispiel der Zulassung von Seeanlagen 151
II. Artenschutz im bergrechtlichen Betriebsplanverfahren 156
III. Wasserrechtliche Erlaubnis und Bewilligungen 162
Zweiter Teil: Naturschutzfachliche Fragestellungen 168
§ 5 Besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten 170
A. Das gesetzlich geschützte Artenspektrum 170
I. Material und Methode 171
II. Das Artenspektrum 174
B. Gefährdungsstatus der geschützten Arten 175
§ 6 Gesetzlich geschützte Lebensstätten 178
A. Brut- und Niststätten 179
I. Räumliche Dimensionen bei der Bemessung von Brut- und Niststätten 179
II. Mittelbare Auswirkungen auf Brut- und Niststätten 181
III. Zeitliche Dimensionen bei der Bemessung von Brut- und Niststätten 183
B. Wohn- und Zufluchtstätten 189
I. Funktionale Begrenzung von Wohnstätten 190
II. Räumliche und zeitliche Dimensionierung von Wohn- und Zufluchtstätten. 192
C. Standorte wild lebender Pflanzen 193
§ 7 Das Tötungsverbot 196
§ 8 Störungen 198
A. Allgemeines 198
B. Zeitliche Erstreckung 201
C. Räumliche und zeitliche Erstreckung des Störungsverbotes 203
D. Überlappungen zwischen Beschädigung von Lebensstätten und Störungen 205
§ 9 Erweiterter Artenschutz in der Eingriffsregelung? 208
§ 10 Artenschutz und Natura 2000-Gebiete 210
§ 11 Besonders geschützte Arten –Sachverhaltsermittlung 212
A. Einführung 212
B. Ermittlung des Artenspektrums 213
I. Der geographische Ansatz 213
II. Der ökologische Ansatz 213
III. Der wirkungsbezogene Ansatz 214
IV. Grenzen der Vorab-Einschränkung 215
C. Ausdehnung des Untersuchungsraumes 215
D. Untersuchungstiefe für das Artenspektrum 216
I. Ermittlung der Betroffenheit lediglich anhand der Literatur 218
II. Ermittlung des Artenspektrums anhand eigener Geländeerhebungen 219
III. Untersuchung des Artenspektrums, Ermittlung des Status der Arten, ihrer Verteilung und der von Nist-, Brut-, Wohnund Zufluchtstätten im Planungsraum 219
IV. Besonderer Untersuchungsaufwand bei streng geschützten Arten und europäischen Vogelarten 220
§ 12 Bewertung und Gewichtung der Artenschutzbelange 222
A. Allgemeine Bewertungsansätze 222
B. Eingeschränkte Bewertung 223
§ 13 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung 226
A. Allgemeines 226
B. Vorgezogene Kompensationsmaßnahmen 227
C. CEF-Maßnahmen 227
Dritter Teil: Perspektiven des besonderen Artenschutzrechts 232
§ 14 Umsetzung des Urteils des EuGH vom 10.01.2006 234
A. Thematisch einschlägige Regelungen des Referentenentwurfs im Überblick 234
B. Würdigung der Regelungsvorstellungen 236
C. Vorschläge zur Neuregelung 241
I. Streichung des § 43 BNatSchG 241
II. Anpassung der Verbote des § 42 Abs. 1 BNatSchG 241
III. Schaffung einer neuen Ausnahmeregelung 242
IV. Klärung des Verhältnisses 242
V. Fazit 243
§ 15 Neue Wege des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren 244
A. Anlass zum Umdenken 244
B. Neugestaltung des Artenschutzes in Planungs- und Zulassungsverfahren 245
Vierter Teil: Fallbeispiele 250
Fall 1: Die Ortsumgehung 252
Fall 2: Der Freizeitpark 262
Fall 3: Windkraft und Artenschutz 268
Literatur 274
Sachverzeichnis 286
Anhang 292
Legende und Anmerkungen zum Anhang 293

§14 Umsetzung des Urteils des EuGH vom 10.01.2006 (S. 215-216)

Auch wenn derzeit noch nicht sicher ist, in welcher Art und Weise der Gesetzgeber auf die im Vertragsverletzungsverfahren erfolgte Verurteilung durch den EuGH reagieren wird, zeichnet sich doch bereits ab, dass der in Orientierung an entsprechenden Regelungen des Landesrechts entwickelte Vorschlag einer Integration des europäischen Artenschutzrechts in die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung kaum Aussicht auf Verwirklichung hat. Bereits in ihrem Eckpunktepapier betonte die Bundesregierung zu Recht, die artenschutzrechtlichen Defizite dort beheben zu wollen, wo sie entstanden sind. Hiermit übereinstimmend sah der erste Referentenentwurf des BMU aus dem Oktober 2006 verschiedene Änderungen im Regelungskontext der §§ 42 ff. BNatSchG vor.545 Der aktualisierte und dem Vernehmen nach zwischen den Bundesressorts noch nicht abschließend abgestimmte Entwurf aus dem Dezember 2006 hält daran unverbrüchlich fest.546 Mögen die Weichen damit auch in die richtige Richtung gestellt sein, gibt die konkrete Ausgestaltung der geplanten Regelungen doch zu Bedenken Anlass.

A. Thematisch einschlägige Regelungen des Referentenentwurfs im Überblick

Ausweislich seiner Begründungserwägungen zielt der Entwurf darauf ab, den Beanstandungen des EuGH im Rahmen einer 1:1-Umsetzung des Urteils vom 10.01.2006 zu genügen. In Ansehung der hier interessierenden Thematik547 sind vor allem die beabsichtigten Änderungen der §§ 42, 43 und 62 BNatSchG (im Folgenden: BNatSchGE) von Belang.

Während noch im Oktober 2006 die Zeichen auf Streichung der den „Stein des europarechtlichen Anstoßes" bildenden Vorschrift des § 43 Abs. 4 BNatSchG standen, soll es nunmehr mit einer europarechtlich veranlassten Modifikation der Legalausnahme sein Bewenden haben. Nach § 43 Abs. 4 BNatSchGE gelten die weiterhin in § 42 Abs. 1 BNatSchGE normierten artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote „für Eingriffe in Natur und Landschaft … nur, soweit es sich um in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Arten und europäische Vogelarten handelt". Diese Regelung bringt es mit sich, dass die Zugriffsverbote keinerlei Steuerungswirkung (mehr) im Hinblick auf Eingriffsvorhaben entfalten, die „nur" Individuen oder Lebensstätten der ausschließlich nach Maßgabe des nationalen Rechts besonders oder streng geschützten Tier- und Pflanzenarten in Mitleidenschaft ziehen.

Änderungen sind überdies beabsichtigt, soweit es die Verbote des § 42 Abs. 1 BNatSchG anbetrifft. Während § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchGE die Verbote des direkten Zugriffs (Jagd, Fang, Tötung etc.) in sich aufnimmt, untersagt es § 42 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchGE, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören. § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchGE verbietet unter Übernahme entsprechender Begrifflichkeiten des Art. 12 Abs. 1 lit. d FFH-RL die Naturentnahme, Beschädigung und Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten. § 42 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchGE schließlich sichert wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten einschließlich ihrer Standorte vor menschlichem Zugriff ab.

Da die modifizierte Legalausnahme des § 43 Abs. 4 BNatSchGE nicht von der Beachtung der Zugriffsverbote in Fällen der Betroffenheit von Arten des Anhangs IV FFH-RL sowie europäischer Vogelarten entbindet, sucht der neue § 42 Abs. 5 BNatSchGE unter Anknüpfung an die auf Gemeinschaftsebene entwickelten Vorstellungen548 für eine Flexibilisierung des Umgangs mit den artenschutzrechtlichen Verboten bei der Zulassung von Eingriffsvorhaben Sorge zu tragen. Ausweislich des Satzes 1 dieser Bestimmung verstoßen nach § 19 BNatSchG zugelassene Eingriffe nicht gegen das zum Schutz der Fortpflanzungs- und Ruhestätten bestimmte Verbot des § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchGE, „soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt werden kann".

Erscheint lt. Verlag 22.3.2007
Reihe/Serie Schriftenreihe Natur und Recht
Schriftenreihe Natur und Recht
Zusatzinfo XX, 506 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Verwaltungsverfahrensrecht
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Technik
Schlagworte Artenschutzrecht • Bauleitplanung • Biotopschutz • Fachplanung • Genehmigungsverfahren • Handel • Naturschutz • Naturschutzrecht • Recht • rechtlich
ISBN-10 3-540-69097-2 / 3540690972
ISBN-13 978-3-540-69097-9 / 9783540690979
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