Recht der Sanierungsfinanzierung (eBook)

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2005 | 2005
XVIII, 678 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
978-3-540-27355-4 (ISBN)

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Recht der Sanierungsfinanzierung -
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Ziel des Sanierungsgedankens ist es, Chancen, Risiken und Grenzen der Sanierung und ihrer Finanzierungsdeterminanten auszuloten. Das Praxis-Handbuch zeigt Wege und Möglichkeiten zur Überwindung der Krise auf. Länderberichte aus ausgewählten Rechtsordnungen, in denen der Sanierungsgedanke zum Teil deutlich stärker betont wird, geben zusätzlich Anregungen. Über 30 namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis stehen für eine ausgewogene Rechtsinterpretation und garantieren eine zuverlässige und aktuelle Aufbereitung der jeweiligen Teilgebiete in komprimierter Form.

Vorwort 9
Verzeichnis der Bearbeiter 11
Inhaltsübersicht 12
Allgemeine Literatur 14
Einleitung 20
§ 1 Einleitung 20
Kapitel I Grundlagen der Sanierung 33
§ 2 Begriffsbestimmungen 34
§ 3 Finanzierung und Finanzierungstheorien 48
§ 4 Elemente der Sanierungsfinanzierung und ihr Eigenkapitalersatzrisiko 64
§ 5 Außergerichtliche Sanierung 90
§ 6 Sanierung im Insolvenzverfahren 116
Kapitel II Sanierungsfinanzierung im Einzelnen 142
§ 7 Direktfinanzierung 144
A Sanierungskredit und Überbrückungsdarlehen 144
B Finanzierungshilfen der öffentlichen Hand 160
C Konsortialkredit und Projektfinanzierung 170
§ 8 Maßnahmen zur Liquditätssteigerung 192
§ 9 Schuldenreduktion 210
§ 10 Stillhalteabkommen und Umschuldung 220
§ 11 Sicherheitengeschäfte 238
A Sicherheitenverstärkung 238
B Sicherheitenaustausch 256
C Sicherheitenpool 266
D Sicherheitenverwertung 282
§ 12 Umwandlung und Sanierung 320
§ 13 Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen 346
§ 14 Arbeitsrechtliche Maßnahmen 392
§ 15 Scheckverkehr, Wechselverkehr und Wechsel/Scheck-Verfahren 426
Kapitel III Mitwirkung oder Verweigerung 435
§ 16 Mitwirkungspflichten 436
Kapitel IV Haftungsrisiken 509
§ 17 Verantwortung der internen Beteiligten 510
Kapitel V Sanierungsfinanzierung mit Auslandbezug 544
§ 18 Europäisches Sanierungsrecht 546
§ 19 Ausgewählte Partikularrechtsordnungen 564
A. Frankreich 564
B. Großbritannien/Nordirland 578
C. Italien 590
D. Russland 613
E. Spanien 622
F. Schweiz 632
G. Vereinigte Staaten 654
Stichwortverzeichnis 670

§ 7 A Sanierungskredit und Überbrückungsdarlehen (S. 129-130)

I. Einleitung.
In Zeiten der Krise hilft dem Unternehmen vor allem anderen eines – „fresh money". Neben den weiteren, im Einzelnen nachfolgend behandelten Elementen der Sanierungsfinanzierung (§§ 8-15) kommt dem Sanierungskredit die bedeutendste Rolle zu (vgl. Wittig, NZI 1998, 49 (52)). Echte Sanierungskredite sind Darlehen, die erst in der Krise gewährt werden, unechte Sanierungsdarlehen solche, die trotz Kündigungsmöglichkeit oder zeitlichen Auslaufens ausdrücklich oder stillschweigend stehengelassen oder prolongiert werden. Eine Sanierungsfinanzierung, die ihren Namen auch verdient, überbrückt nicht nur eine drohende oder aufgetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldungssituation, sondern führt das mit einem soliden und aussichtsreichen Sanierungsplan ausgestattete Unternehmen aus der Krise. Sie behebt eine finanzielle Unterdeckung langfristig – ohne die Rückzahlbarkeit und Verzinsung von vorneherein durch ihre Konditionen (zu kurze Zahlungsziele, unangemessene Zinsen und Entgelte etc.) zu gefährden. Nicht zu missachten ist aber, dass die Kreditgewährung zu einer Erhöhung der Verschuldung insgesamt führt (vgl. Gawaz, S. 16 ff.), die durch eine Kapitalerhöhung der Unternehmenseigner oder durch andere in den nachfolgenden Kapiteln behandelte Maßnahmen zu kompensieren ist.

Aus der langjährigen Beratung und Prozessbevollmächtigung mittelständischer Unternehmen vor allem in Auseinandersetzungen mit Banken resultiert die Erfahrung, dass es nicht selten die Hausbank ist, die durch nicht immer nachvollziehbare und zum Teil gar rechtswidrige Entscheidungen, die Krise wenn nicht gerade mitverursacht, so doch in entscheidenden Momenten heraufbeschwören oder ein leichtes Wanken bis hin zum Umfallen verstärken kann (vgl. auch die Fallgestaltung bei BGHZ 116, 15 f. sowie zu den Gründen der Insolvenzflut Wellensiek, NZI 2004, Heft 5, S. V). Insbesondere die zumeist kurzfristige Verkürzung von Kontokorrentrahmen, die Geltendmachung von Nachbesicherungsansprüchen ohne ausreichenden Zeithorizont, die Verweigerung von Prolongationen oder das Verlangen nach marktfernen Konditionen werden oft mit der mehr oder weniger deutlich (zunächst mündlich) formulierten Geschäftsbeendigungsankündigung durchgesetzt. Diese Verhaltensweisen werden auf Seiten der Bank – wenn überhaupt – mit Globalhinweisen auf die eigene Geschäftspolitik oder Basel II begründet. Angesichts bislang unklarer Konturen in diesen Bereichen, die auch noch regional differieren, bietet sich dem Unternehmen schon angesichts temporärer wie auch finanzieller Determinationen oftmals faktisch nicht die Möglichkeit, den berechtigten Teil des Verlangens zu erkennen und ihm im Einzelnen nachzukommen oder gar ein überobligatorisches Begehren gerichtlich wegen Verletzung der Rücksichtnahmepflicht aus § 242 BGB überprüfen zu lassen. Zu allermeist bedingt die Befürchtung eines gänzlichen Fallenlassens durch die Bank die Bereitschaft zu allergrößtem Entgegenkommen, wenigstens aber zum Stillhalten, zumal wenn die Abhängigkeit von dem Institut aus den eingegangenen Verpflichtungen groß ist. Bei näherer Betrachtung zeigt sich dann auch, dass die Unfreiheit betriebswirtschaftlich durch eine viel zu geringe Eigenkapitaldecke bedingt ist. Bei sich verschärfenden Marktbedingungen erweist sich das Verlangen nach Sicherheiten, der Reduzierung von Fremdkapital etc. durch die Bank – positiv gewendet – auch als Prüfstein für die eigene wirtschaftliche Verfassung des Unternehmens.

Zur Gewährung eines umfassenden Sanierungsdarlehens ist auf Bankseite oft Vertrauen, Weitsicht und mittelfristige Gewinnaussichtplanung erforderlich. Leider dominieren in vielen Häusern, vor allem kleiner oder mittlerer Institute heute – trotz guter Sanierungsaussichten im Einzelfall – vielfach andere Zielsetzungen, auch bedingt durch kurzfristige Bilanzinteressen, quasimathematische Kostenrechnungsüberlegungen und das Verlangen nach einer Vollabsicherung, die in der Krise meist nicht geleistet werden kann. Der eigene Verlust wird teilweise schön gerechnet, oftmals die Folgen auf Arbeitnehmer- und Zuliefererseite oder die Auswirkungen auf verbundene Unternehmen oder Kommunen, Länder und Bund, die die Lasten von Steuerausfällen bis zur Sozialabsicherung zu tragen haben, nicht einmal im Ansatz wahrgenommen. Das mag für manche hinnehmbar sein, einer erklärten oder auch nur stillschweigend betriebenen Geschäftspolitik entsprechen. Für alle anderen stellt dies schon angesichts deren eigener Größe wenigstens mittelfristig selbst keine Perspektive dar. Im Gegenteil wird oft übersehen, dass trotz guter Sanierungsprognose ein größerer oder mittlerer –, zumindest aber nicht unbedeutender – Kunde verloren geht, der ansonsten gerettet werden könnte und der der finanzierenden Bank nicht nur erhebliche Erträge aus der zinskonditional angepassten Sanierungsfinanzierung selbst bringt, sondern bei dauerhaftem Bestand langfristig Kunde bleibt.

Erscheint lt. Verlag 19.8.2005
Zusatzinfo XVIII, 678 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Recht / Steuern Steuern / Steuerrecht
Recht / Steuern Wirtschaftsrecht Bank- und Kapitalmarktrecht
Recht / Steuern Wirtschaftsrecht Handelsrecht
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Finanzierung
Schlagworte Eigenkapital • InsO • Insolvenz • Insolvenzordnung • Insolvenzverfahren • Konsortialkredit • Liquidation • Sanierung • Sanierungsfinanzierung • Sanierungsinstrumente • Sanierungsrecht • Scheckverkehr • Sicherheitenpool • Sicherheitenverwertung • Wechselverkehr
ISBN-10 3-540-27355-7 / 3540273557
ISBN-13 978-3-540-27355-4 / 9783540273554
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