Der GmbH-Geschäftsführer (eBook)

Was Geschäftsführer und Manager wissen müssen
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2005 | 1. Auflage
237 Seiten
Gabler Verlag
978-3-409-14260-1 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Der GmbH-Geschäftsführer -  Jutta Glock,  Christoph Abeln
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Autorin und Autor behandeln alle rechtlichen Fragen zu Bestellung und Abberufung des GmbH-Geschäftsführers. Ihre Darstellung ist komprimiert, praxisbezogen und enthält keine juristische Fachdiskussion.



Dr. Jutta Glock und Dr. Christoph Abeln sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und Gründungspartner der Sozietät Abeln Glock & Partner Fachanwälte für Arbeitsrecht.  

Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
1 Drei Beispielsfälle zum Einstieg – Was wollen Sie wissen? 12
1.1 Vom Arbeitnehmer zum Geschäftsführer (und wieder zurück?) 12
1.2 Teure Personalplanung 13
1.3 Die Wurzel allen Übels 13
2 Beginn der Geschäftsführertätigkeit 16
2.1 Unterscheidung Organ-/Anstellungsverhältnis 16
2.1.1 Organstellung 16
2.1.2 Anstellungsverhältnis 16
2.2 Begründung der Organstellung durch wirksame Bestellung 17
2.2.1 Bestellungskompetenz 17
2.2.1.1 Grundsätzliches 17
2.2.1.2 Sonderfälle 18
Gerichtliche Bestellungskompetenz 18
Bestellungskompetenz bei einer mitbestimmten GmbH 18
2.2.2 Gesetzliche Anforderungen an die Person des Geschäftsführers 19
2.2.2.1 Erfordernis des § 6 Abs. 2 S. 1 GmbHG 19
2.2.2.2 Fehlen von Ausschlussgründen 19
2.2.2.3 Satzungsrechtliche Anforderungen 20
2.2.3 Rechtsfolgen einer fehlerhaften Bestellung 20
2.3 Das Anstellungsverhältnis 21
2.3.1 Rechtsnatur des Anstellungsvertrages und Auswirkungen auf den Status des Geschäftsführers 22
2.3.1.1 Der Geschäftsführer – ein Arbeitnehmer? 22
2.3.1.2 Stellungnahme 23
2.3.1.3 Ausnahmefälle 24
Fälle der Drittanstellung 25
Sonderfall „Ruhendes Arbeitsverhältnis“ 26
2.3.2 Form des Anstellungsvertrages 27
2.3.3 Parteien des Anstellungsvertrages 28
2.3.3.1 Regelfall 28
2.3.3.2 Drittanstellungsfälle 29
2.3.3.3 Mitbestimmte GmbH 30
2.3.4 Rangordnung Anstellungsvertrag – Gesellschaftsrechtliche Vorgaben 30
2.3.5 Der fehlerhafte Anstellungsvertrag 31
2.3.6 Essentials des Anstellungsvertrages 33
2.3.6.1 Pflichten und Verantwortlichkeiten 33
2.3.6.2 Vertragliche Beschränkung der Geschäftsführerbefugnis 33
2.3.6.3 Der Sonderfall des § 181 BGB 34
Regelung bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer 36
Beschränkung der Verantwortlichkeiten 37
2.3.7 Vergütung 38
2.3.7.1 Grundsätzliches 38
2.3.7.2 Steuerliche Besonderheiten beim Gesellschafter-Geschäftsführer 40
2.3.7.3 Anpassung der Vergütung 42
2.3.7.4 Vermögenswirksame Sonderabsprachen 43
Versicherungen zu Gunsten des Geschäftsführers 43
Dienstwagen 43
2.3.8 Betriebliche Altersversorgung 45
2.3.8.1 Grundsätzliches 45
2.3.8.2 Formen der betrieblichen Altersversorgung 46
Direktzusage 47
Direktversicherung 48
Gehaltsumwandlung 48
Leistungsgewährung über Pensions- oder Unterstützungskasse 49
2.3.8.3 Inhalt der Altersvorsorgevereinbarungen 49
Allgemeine Anforderungen 49
Vom beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu beachtende Besonderheiten 50
2.3.9 Befristung 53
2.3.10 Arbeitszeit/Nebentätigkeit 53
2.3.11 Wettbewerbsverbot 54
2.3.11.1 Während des Anstellungsverhältnisses 54
2.3.11.2 Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses 56
2.3.11.3 Steuerrechtliche Besonderheiten eines Wettbewerbsverbotes beim Gesellschafter-Geschäftsführer 57
2.3.12 Freistellungsabreden 58
3 Die Haftung des Geschäftsführers 60
3.1 Abgrenzung zwischen haftungsrechtlich relevantem Verhalten und haftungsrechtlich irrelevanten unternehmerischen Fehlentscheidungen 60
3.2 Grundlegendes zur Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft 61
3.2.1 Gesetzliche Aufgaben 62
3.2.2 Weisungen 62
3.2.3 Zustimmungskatalog 63
3.2.4 Haftung und Pflichten gegenüber der Gesellschaft 63
3.2.5 Haftung bei mehreren Geschäftsführern 64
3.3 Haftungsmaßstab gegenüber der Gesellschaft 65
3.3.1 Grundsätzliches 65
3.3.2 Modifizierung des Haftungsmaßstabs 66
3.3.3 Ressortverteilung 66
3.3.4 Freistellungsvereinbarung 66
3.3.5 Einwand des Mitverschuldens 68
3.3.6 Entlastungsbeschluss 68
3.3.7 Verjährung des Anspruchs 69
3.3.8 Amtsniederlegung 69
3.4 Haftung bei der Vor-GmbH 71
3.5 Der Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG
3.6 Kernpflichten des Geschäftsführers als Grundlage für seine Haftung 72
3.6.1 Auskunftspflichten 73
3.6.2 Treuepflicht 74
3.6.3 Gesellschaftsrechtliche Organisationspflichten 76
3.6.4 Buchführungspflicht 78
3.6.5 Insolvenzantragspflicht 78
3.6.6 Haftung für fehlerhafte (Waren-)Kreditvergabe 80
3.6.7 Haftung im Personalbereich 80
3.6.7.1 Verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch 81
3.6.7.2 Befristete Arbeitsverträge 82
3.6.7.3 Beteiligung des Betriebsrates 83
3.6.7.4 Karrierekiller im Betriebsverfassungsgesetz 84
3.7 Haftung des Geschäftsführers gegenüber den GmbH-Gesellschaftern 85
3.8 Darlegungs- und Beweislast 87
3.9 Beschluss zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen 88
3.10 Haftung gegenüber Dritten 89
3.10.1 Haftung bei Vertragsschluss 89
3.10.2 Rechtsscheinhaftung 91
3.10.3 Verstoß gegen interne Verfügungsbeschränkungen 91
3.10.4 Haftung wegen Verschweigen der Insolvenzreife 92
3.10.5 Haftung wegen Insolvenzverschleppung 92
3.10.6 Bürgenhaftung 95
3.10.7 Pflichten und Haftung im Sozialrecht 98
3.10.7.1 Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen 98
3.10.7.2 Vorsorge zur Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz 98
3.10.8 Haftung für Steuerschulden 99
3.10.9 Deliktische Haftung 102
3.10.10 Produkthaftung 105
3.10.10.1 Zivilrechtliche Ebene 105
3.10.10.2 Strafrechtliche Ebene 107
3.10.11 Haftung wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsregeln 108
3.11 Strafrechtliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers 108
3.11.1 Geschäftsführer einer im städtischen Alleinbesitz befindlichen GmbH 110
3.11.2 Verletzung der Geheimhaltungspflicht 111
3.11.3 Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen 112
3.11.4 Anzeigepflicht bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals 112
3.11.5 Verspäteter Insolvenzantrag 112
3.11.6 Untreue zum Nachteil der GmbH 113
3.11.7 Betrug 113
3.11.8 Kreditbetrug 115
3.11.9 Bankrott 115
3.11.10 Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung 116
3.11.11 Falsche Angaben gegenüber dem Handelsregister 117
3.11.12 Unrichtige Wiedergabe der Verhältnisse der GmbH 118
3.11.13 Strafrechtliche Haftung bei mehreren Geschäftsführern und Delegation 118
3.11.14 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder 119
3.11.15 Umweltstraftaten 119
3.11.16 Ordnungswidrigkeiten 120
3.12 Corporate Governance und Risikomanagement 123
3.12.1 Zusammenarbeit von Gesellschaftern und Geschäftsführung 125
3.12.2 Aufgaben und Zuständigkeit der Geschäftsführung 126
3.12.3 Interessenkonflikte 126
3.13 Korruptionsbekämpfung und Ausschlussregister 127
3.14 D & O Versicherung für den Geschäftsführer
3.14.1 Konfliktsituation – Der Geschäftsführer als Zeuge für sein eigenes Fehlverhalten 130
3.14.2 Schutzmechanismus für den Versicherer – Risiko für den Geschäftsführer 131
3.14.3 Der Schaden – Was ist versichert? 132
3.14.4 Schadensersatzansprüche des Geschäftsführers gegen die Gesellschaft 133
3.14.5 Anzeigepflichten von Gefahrerhöhungen während der Versicherungsdauer 134
3.15 Die Haftung des Geschäftsführers bei Unternehmenskäufen und -verkäufen 134
3.15.1 Aufklärungspflichten 134
3.15.2 Befugnisse des Geschäftsführers 137
3.15.3 Pflichtverletzung 138
3.15.4 Der Mantel-Kauf 139
3.15.5 Unternehmerische Freiheit und Grenzen 141
4 Beendigung der Geschäftsführertätigkeit 142
4.1 Beendigung der organschaftlichen Bestellung des Geschäftsführers 142
4.1.1 Widerruf der Geschäftsführerbestellung 142
4.1.1.1 Grundsätzliches 142
4.1.1.2 Zuständigkeit 143
4.1.1.3 Abberufung durch die Gesellschafterversammlung 144
Grundsätzliches 144
Abberufung aus wichtigem Grund 145
Streit über die Wirksamkeit von Widerrufsbeschlüssen 146
4.1.1.4 Amtsniederlegung 150
4.1.2 Andere Beendigungsmöglichkeiten 151
4.2 Beendigung des Anstellungsvertrages 151
4.2.1 Kündigung des Anstellungsvertrages 151
4.2.1.1 Ordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages seitens der Gesellschaft 152
Grundsätzliches 152
Zuständigkeit 152
Form 153
Frist 153
4.2.1.2 Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages seitens der Gesellschaft 154
Grundsätzliches 154
Zuständigkeit 155
Erfordernis eines wichtigen Grundes 155
Kündigungsfrist 158
4.2.1.3 Kündigung des Anstellungsvertrages durch den Geschäftsführer 159
Empfangszuständigkeit 159
Wichtiger Grund aus Sicht des Geschäftsführers 160
4.2.1.4 Rechtsfolgen der Kündigung 161
4.2.2 Aufhebung des Anstellungsvertrages 161
4.2.2.1 Abfindungsregelungen 162
4.2.2.2 Wettbewerbsverbote 165
4.2.2.3 Dienstwagen 165
4.2.2.4 Freistellung im Aufhebungsvertrag 166
4.2.2.5 Ansprüche aus Altersversorgung 167
4.2.3 Andere Beendigungsgründe 168
4.3 Prozessuale Besonderheiten 169
4.4 Checkliste für einen an Trennung denkenden Geschäftsführer 169
5 Ausgewählte Gesetzestexte 172
5.1 Auszug aus dem GmbH-Gesetz 172
5.2 Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch 187
5.3 Auszug aus dem Betriebsverfassungsgesetz 192
5.4 Auszug aus dem Arbeitsgerichtsgesetz 199
5.5 Auszug aus dem Betriebsrentengesetz 202
5.6 Auszug aus dem Strafgesetzbuch 206
5.7 Auszug aus der Insolvenzordnung 211
5.8 Auszug aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz 212
5.9 Auszug aus dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (GPSG) 214
6 Deutscher Corporate Governance Kodex 217
Weiterführende Literatur 230
Stichwortverzeichnis 232
Die Autoren 237

§ 30 GmbHG (S. 175-177)

(1) Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden.

(2) Eingezahlte Nachschüsse können, soweit sie nicht zur Deckung eines Verlustes am Stammkapital erforderlich sind, an die Gesellschafter zurückgezahlt werden. Die Zurückzahlung darf nicht vor Ablauf von drei Monaten erfolgen, nachdem der Rückzahlungsbeschluss durch die im Gesellschaftsvertrag für die Bekanntmachungen der Gesellschaft bestimmten öffentlichen Blätter und in Ermangelung solcher durch die für die Bekanntmachungen aus dem Handelsregister bestimmten öffentlichen Blätter bekanntgemacht ist. Im Fall des § 28 Abs. 2 ist die Zurückzahlung von Nachschüssen vor der Volleinzahlung des Stammkapitals unzulässig. Zurückgezahlte Nachschüsse gelten als nicht eingezogen.

§ 31 GmbHG

(1) Zahlungen, welche den Vorschriften des § 30 zuwider geleistet sind, müssen der Gesellschaft erstattet werden.

(2) War der Empfänger in gutem Glauben, so kann die Erstattung nur insoweit verlangt werden, als sie zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich ist.

(3) Ist die Erstattung von dem Empfänger nicht zu erlangen, so haften für den zu erstattenden Betrag, soweit er zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich ist, die übrigen Gesellschafter nach Verhältnis ihrer Geschäftsanteile. Beiträge, welche von einzelnen Gesellschaftern nicht zu erlangen sind, werden nach dem bezeichneten Verhältnis auf die übrigen verteilt.

(4) Zahlungen, welche auf Grund der vorstehenden Bestimmungen zu leisten sind, können den Verpflichteten nicht erlassen werden.

(5) Die Ansprüche der Gesellschaft verjähren in den Fällen des Absatzes 1 in zehn Jahren sowie in den Fällen des Absatzes 3 in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Tages, an welchem die Zahlung, deren Erstattung beansprucht wird, geleistet ist. In den Fällen des Absatzes 1 findet § 19 Abs. 6 Satz 2 entsprechende Anwendung.

(6) Für die in den Fällen des Absatzes 3 geleistete Erstattung einer Zahlung sind den Gesellschaftern die Geschäftsführer, welchen in betreff der geleisteten Zahlung ein Verschulden zur Last fällt, solidarisch zum Ersatz verpflichtet. Die Bestimmungen in § 43 Abs. 1 und 4 finden entsprechende Anwendung.

§ 32 GmbHG

Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.

§ 32a GmbHG

(1) Hat ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), statt dessen ein Darlehen gewährt, so kann er den Anspruch auf Rückgewähr des Darlehens im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur als nachrangiger Insolvenzgläubiger geltend machen.

(2) Hat ein Dritter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten, statt dessen ein Darlehen gewährt und hat ihm ein Gesellschafter für die Rückgewähr des Darlehens eine Sicherung bestellt oder hat er sich dafür verbürgt, so kann der Dritte im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft nur für den Betrag verhältnismäßige Befriedigung verlangen, mit dem er bei der Inanspruchnahme der Sicherung oder des Bürgen ausgefallen ist.

(3) Diese Vorschriften gelten sinngemäß für andere Rechtshandlungen eines Gesellschafters oder eines Dritten, die der Darlehensgewährung nach Absatz 1 oder 2 wirtschaftlich entsprechen. Die Regeln über den Eigenkapitalersatz gelten nicht für den nicht geschäftsführenden Gesellschafter, der mit zehn vom Hundert oder weniger am Stammkapital beteiligt ist. Erwirbt ein Darlehensgeber in der Krise der Gesellschaft Geschäftsanteile zum Zweck der Überwindung der Krise, führt dies für seine bestehenden oder neugewährten Kredite nicht zur Anwendung der Regeln über den Eigenkapitalersatz.

Erscheint lt. Verlag 28.4.2005
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Wirtschaftsrecht
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
ISBN-10 3-409-14260-6 / 3409142606
ISBN-13 978-3-409-14260-1 / 9783409142601
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