Überlassungsvollstreckung
Seiten
2012
|
1., Aufl.
Heymanns, Carl (Verlag)
978-3-452-27591-2 (ISBN)
Heymanns, Carl (Verlag)
978-3-452-27591-2 (ISBN)
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Eine Dauertestamentsvollstreckung bietet sich für die Gestaltung an, wenn der Erblasser seinen Willen in besonderer Weise verwirklicht sehen will oder wenn geschäftlich nicht oder noch nicht ausreichend gewandte Personen als Erben oder als Vermächtnisnehmer bedacht werden sollen. Sie ist auch hilfreich, wenn der Erbe insolvent ist oder Vollstreckungen in sein Vermögen drohen bzw. Nachteile für einen sozialhilfeberechtigten Erben drohen, wenn dieser sonst vorrangig das Zugewendete vor Bezug der Sozialhilfe als verwertbares Vermögen einsetzen müsste. Wenn einer dieser aufgeführten Fälle vorliegt, aber gute Gründe dafür sprechen, schon zu Lebzeiten an den Bedachten Vermögen zu übertragen, wäre es kautelartechnisch hilfreich, wenn man die Dauerverwaltungsvollstreckung oder gleichwertige Konstruktionen auch bei Überlassungen, speziell Grundbesitzüberlassungen, einsetzen könnte. Diese Gründe können steuerlicher Art sein, z.B. der Wunsch der Beteiligten, schenkung- und erbschaftsteuerliche Freibeträge wiederholt auszunutzen. Die Gründe können auch wirtschaftlicher Art sein, etwa der Wunsch des Veräußerers den Erwerber schon zu Lebzeiten zu begünstigen, z.B. durch den Zufluß von Mieterträgen. Schließlich kann die vorgenommene Übertragung auch der »Preis« für einen Pflichtteilsverzicht des Erwerbers gegenüber dem Veräußerer sein oder die »Gegenleistung« für Versorgungszusagen des Erwerbers gegenüber dem Veräußerer.
Eine Dauertestamentsvollstreckung bietet sich für die Gestaltung an, wenn der Erblasser seinen Willen in besonderer Weise verwirklicht sehen will oder wenn geschäftlich nicht oder noch nicht ausreichend gewandte Personen als Erben oder als Vermächtnisnehmer bedacht werden sollen. Sie ist auch hilfreich, wenn der Erbe insolvent ist oder Vollstreckungen in sein Vermögen drohen bzw. Nachteile für einen sozialhilfeberechtigten Erben drohen, wenn dieser sonst vorrangig das Zugewendete vor Bezug der Sozialhilfe als verwertbares Vermögen einsetzen müsste. Wenn einer dieser aufgeführten Fälle vorliegt, aber gute Gründe dafür sprechen, schon zu Lebzeiten an den Bedachten Vermögen zu übertragen, wäre es kautelartechnisch hilfreich, wenn man die Dauerverwaltungsvollstreckung oder gleichwertige Konstruktionen auch bei Überlassungen, speziell Grundbesitzüberlassungen, einsetzen könnte. Diese Gründe können steuerlicher Art sein, z.B. der Wunsch der Beteiligten, schenkung- und erbschaftsteuerliche Freibeträge wiederholt auszunutzen. Die Gründe können auch wirtschaftlicher Art sein, etwa der Wunsch des Veräußerers den Erwerber schon zu Lebzeiten zu begünstigen, z.B. durch den Zufluß von Mieterträgen. Schließlich kann die vorgenommene Übertragung auch der »Preis« für einen Pflichtteilsverzicht des Erwerbers gegenüber dem Veräußerer sein oder die »Gegenleistung« für Versorgungszusagen des Erwerbers gegenüber dem Veräußerer.
Das Rechtsinstrument der »Überlassungsvollstreckung« wird in dem vorgelegten Büchlein systematisch aufgearbeitet und dem Fachpublikum zur weiteren Diskussion vorgestellt.
Prof. Dr. Bernd Wegmann ist Notar in Ingolstadt und Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht und Internationales Wirtschaftsprivatrecht an der Fachhochschule Ingolstadt
Erscheint lt. Verlag | 14.9.2012 |
---|---|
Sprache | deutsch |
Gewicht | 153 g |
Einbandart | kartoniert |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Erbrecht |
Schlagworte | Nachfolge • Nachfolge (Wirtschaft) • Überlassungsvollstreckung • Vermögen • Vermögensnachfolge • Vollstreckung |
ISBN-10 | 3-452-27591-4 / 3452275914 |
ISBN-13 | 978-3-452-27591-2 / 9783452275912 |
Zustand | Neuware |
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