Teilzeit- und Befristungsgesetz
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-01983-2 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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Neu in der 3. Auflage:
Neue Rechtsprechung des BAG zur sachgrundlosen Befristung. Dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts ändert das Befristungsrecht maßgeblich!
Inhalte
Das gesamte Teilzeit- und Befristungsrecht praxisgerecht auf neuestem Rechtsstand
Kommentierung aller Vorschriften des TzBfG
Inklusive der Sondervorschriften aus dem TVöD und WissZeitVG
Ergänzung der reinen Kommentierung um viele Gestaltungshinweise und Beispiele sowie Musterformulierungen
Absolute Praxisorientierung. Der Titel wird von Gerichten zitiert
Auf der CD-ROM:
Gesamt-Kommentierung
Gesetze
Entscheidungen im Volltext
Manfred Arnold leitet eine Buchproduktionsagentur und ist freier Journalist. Er hat im Laufe der Jahre ein beachtliches Bildarchiv in Sachen Landtechnik angelegt.
Teil 1: Gesetzestext Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Teil 2: Kommentierung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz
Allgemeine Vorschriften
1 Zielsetzung
2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
3 Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
4 Verbot der Diskriminierung
5 Benachteiligungsverbot
Zweiter Abschnitt: Teilzeitarbeit
6 Förderung von Teilzeitarbeit
7 Ausschreibung; Informaion über neue Arbeitsplätze
8 Verringerung der Arbeitszeit
9 Verlängerung der Arbeitszeit
10 Aus- und Weiterbildung
11 Kündigungsverbot
12 Arbeit auf Abruf
13 Arbeitsplatzteilung
Dritter Abschnitt: Befristete Arbeitsverträge
14 Zulässigkeit der Befristung
15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
16 Folgen unwirksamer Befristung
17 Anrufung des Arbeitsgerichts.
18 Information über befristete Arbeitsplätze
19 Aus- und Weiterbildung
20 Information der Arbeitnehmervertretung
21 Auflösend bedingte Arbeitsverträge
Vierter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
22 Abweichende Vereinbarungen
23 Besondere gesetzliche Regelungen
Teil 3: Kommentierung sonstiger Vorschriften
11 TVöD Teilzeitbeschäftigung
30 TVöD Befristete Arbeitsverträge
1 WissZeitVG Befristung von Arbeitsverträgen
2 WissZeitVG Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung
3 WissZeitVG Privatdienstvertrag
4 WissZeitVG Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten
Hochschulen
5 WissZeitVG Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen
6 WissZeitVG Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge;
Übergangsregelung
"Der Praxiskommentar zum Teilzeit- und Befristungsgesetz bietet sowohl für die betriebliche Praxis als auch in der anwaltlichen Beratung eine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Er umfasst eine ausführliche Kommentierung aller Vorschriften des TzBfG sowie der relevanten Normen des TVöD und des WissZeitVG. Die 3. Auflage berücksichtigt die seit der Vorauflage ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung, die das Gesetz mittlerweile präzisiert hat."
Dritter Abschnitt: Befristete Arbeitsverträge 14 Zulässigkeit der Befristung (1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. 2Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn 1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht, 2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern, 3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird, 4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt, 5. die Befristung zur Erprobung erfolgt, 6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen, 7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder 8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht. (2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. 4Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren...
Reihe/Serie | Haufe Recht Kommentar |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 832 g |
Themenwelt | Recht / Steuern |
Schlagworte | Befristetes Arbeitsverhältnis • Befristung • Befristungsgesetz • Kommentar • sachgrundlose Befristung • Teilzeit • Teilzeitbeschäftigung • TzBfG |
ISBN-10 | 3-648-01983-X / 364801983X |
ISBN-13 | 978-3-648-01983-2 / 9783648019832 |
Zustand | Neuware |
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