Verwechslungsgefahr nach dem Kauf ("Post-sale-confusion") im Marken- und Wettbewerbsrecht
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Der Autor untersucht die Frage, ob der Schutzbereich des Marken- bzw. Wettbewerbsrechts so weitreichend ist, dass das Hervorrufen der tatbestandlichen Verwechslungsgefahr auch noch nach dem Kaufzeitpunkt der Waren für eine Rechtsverletzung ausreichend ist. Entgegen dem BGH und EuGH verneint er eine entsprechende Schutzbereichserweiterung.
Der Autor untersucht die Frage, ob der Schutzbereich des Marken- bzw. Wettbewerbsrechts so weitreichend ist, dass das Hervorrufen der tatbestandlichen Verwechslungsgefahr auch noch nach dem Kaufzeitpunkt der Waren für eine Rechtsverletzung ausreichend ist. Diese bereits in den common law-Rechtsordnungen unter dem Synonym der post-sale-confusion doctrine diskutierte Fragestellung war in der nahen Vergangenheit oftmals Streitpunkt der Entscheidungen sowohl des EuGH als auch des BGH. Beide Gerichtshöfe wollen ebenfalls den Zeitraum nach dem Kauf ausreichen lassen, um eine entsprechende Rechtsverletzung annehmen zu können.Der Autor zeigt indessen das Gegenteil auf. Als Begründung wird im markenrechtlichen Teil, auf Grundlage eines monofunktionalen Verständnisses der Funktionenlehre, darauf hingewiesen, dass die Grenzen des jeweiligen Schutzbereichs nicht weitreichend genug sind, um eine "Verwechslungsgefahr nach dem Kauf" zu umfassen. Im wettbewerbsrechtlichen Teil wird als Begründung für die zeitliche Beschränkung des Tatbestands der vermeidbaren Herkunftstäuschung sowohl auf die Gesetzessystematik als auch auf den Sinn und Zweck des Gesetzes verwiesen.
Der Autor untersucht die Frage, ob der Schutzbereich des Marken- bzw. Wettbewerbsrechts so weitreichend ist, dass das Hervorrufen der tatbestandlichen Verwechslungsgefahr auch noch nach dem Kaufzeitpunkt der Waren für eine Rechtsverletzung ausreichend ist. Diese bereits in den common law-Rechtsordnungen unter dem Synonym der post-sale-confusion doctrine diskutierte Fragestellung war in der nahen Vergangenheit oftmals Streitpunkt der Entscheidungen sowohl des EuGH als auch des BGH. Beide Gerichtshöfe wollen ebenfalls den Zeitraum nach dem Kauf ausreichen lassen, um eine entsprechende Rechtsverletzung annehmen zu können.Der Autor zeigt indessen das Gegenteil auf. Als Begründung wird im markenrechtlichen Teil, auf Grundlage eines monofunktionalen Verständnisses der Funktionenlehre, darauf hingewiesen, dass die Grenzen des jeweiligen Schutzbereichs nicht weitreichend genug sind, um eine "Verwechslungsgefahr nach dem Kauf" zu umfassen. Im wettbewerbsrechtlichen Teil wird als Begründung für die zeitliche Beschränkung des Tatbestands der vermeidbaren Herkunftstäuschung sowohl auf die Gesetzessystematik als auch auf den Sinn und Zweck des Gesetzes verwiesen.
Erscheint lt. Verlag | 20.6.2011 |
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Reihe/Serie | Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht ; 46 |
Sprache | deutsch |
Maße | 153 x 227 mm |
Gewicht | 285 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Urheberrecht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Wettbewerbsrecht | |
Schlagworte | Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Markenrecht (MarkenR) • Urheberrecht / Gewerblicher Rechtsschutz und Medie • Urheberrecht / Gewerblicher Rechtsschutz und Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Wettbewerbsrecht (WettbR) |
ISBN-10 | 3-8329-6725-7 / 3832967257 |
ISBN-13 | 978-3-8329-6725-3 / 9783832967253 |
Zustand | Neuware |
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