Staatsangehörigkeitsverlust und Mehrstaatigkeit

Eine verfassungsrechtliche Untersuchung zum Verlustgrund des Erwerbs einer ausländischen Staatsangehörigkeit

(Autor)

Buch | Softcover
274 Seiten
2010
Utz, Herbert (Verlag)
978-3-8316-4010-2 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Staatsangehörigkeitsverlust und Mehrstaatigkeit - Utku Topal
43,00 inkl. MwSt
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Der Verlust der Staatsangehörigkeit hat weitreichende Konsequenzen für den Betroffenen. Die deutsche Staatsangehörigkeit geht mit dem Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit verloren. Das Grundgesetz hingegen gewährleistet den Schutz vor Ausbürgerung als Grundrecht. Im Mittelpunkt der Studie stehen daher die verfassungsrechtlichen Kriterien des Staatsangehörigkeitsverlusts. Es wird eingehend untersucht, ob die Verlustregelung, die in den letzten Jahren zahlreiche Änderungen erfahren hat, diesen Anforderungen standhalten kann. Die Arbeit geht daneben auf das Thema der Mehrstaatigkeit ein, die mit der Verlustfolge gerade verhindert werden soll. Dabei wird erörtert, ob es dem Gesetzgeber verwehrt ist, Mehrstaatigkeit generell zuzulassen. Durch die Auseinandersetzung mit der Entwicklung des Verlustgrunds lassen sich aufschlussreiche Folgerungen über den Umgang des deutschen Rechts mit mehrfacher Staatsangehörigkeit ziehen.

1;Vorwort;6
2;Inhaltsübersicht;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;Einleitung;18
5;Erster Teil: Grundlagen;22
5.1;A. Begriff der Staatsangehörigkeit;22
5.2;B. Funktion der Staatsangehörigkeit;36
5.3;C. Entwicklung der Staatsangehörigkeit;51
6;Zweiter Teil: Der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit im Gesamtkontext des Staatsangehörigkeitsrechts;76
6.1;A. Telos der Regelung;77
6.2;B. Genese und Entwicklung im Staatsangehörigkeitsrecht;78
6.3;C. Fazit;123
7;Dritter Teil: Mehrstaatigkeit und ihre Vermeidung;124
7.1;A. Entstehungsgründe;124
7.2;B. Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit;126
7.3;C. Einfachstaatigkeit im Völker-, Gemeinschafts- und Verfassungs-recht;137
7.4;D. Fazit;157
8;Vierter Teil: Staatsangehörigkeitsverlust und Verfassungsrecht;158
8.1;A. Vereinbarkeit mit Völkerrecht und Gemeinschaftsrecht;158
8.2;B. Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz;161
8.3;C. Ergebnis;253
9;Zusammenfassung;254
10;Literaturverzeichnis;260

Vierter Teil: Staatsangehörigkeitsverlust und Verfassungsrecht (S. 155-156) Aus der bisherigen Erörterung konnte festgestellt werden, dass vor allem das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15.7.1999496 und das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19.8.2007497 den Verlustgrund des § 25 StAG gravierend umgestaltet haben. Ersteres im Besonderen deshalb, weil es dadurch zum Wegfall der Inlandsklausel kam und der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit seitdem nicht mehr vom Wohnsitz oder dauerenden Aufenthalt im Inland abhängt, was insoweit eine Erweiterung des Anwendungsbereichs darstellt; letzteres, weil der Anwendungsbereich der Verlustregelung stark eingeschränkt wurde, indem insbesondere der Erwerb der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweiz von der Verlustfolge ausgenommen wurde. Angesichts dieser weitreichenden Änderungen, die sich in der Rechtsanwendung auf der einen Seite in einer größeren Zahl von Staatsangehörigkeitsverlustfolgen geäußert haben, auf der anderen Seite aber zahlenmäßig große Personengruppen von dem Eintritt der Verlustfolge völlig ausgenommen bleiben, stellt sich die Frage, ob die Vorschrift in ihrer aktuellen Fassung mit höherrangigem Recht, insbesondere dem Verfassungsrecht, vereinbar ist. In der Praxis gab es auch zahlreiche Fälle, in denen der Antrag auf Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit vor Inkrafttreten des Wegfalls der Inlandsklausel gestellt worden ist, der Erwerb der Staatsangehörigkeit aber erst danach eintrat. Hinsichtlich der Erstreckung der Verlustfolge auf diese Altfälle trifft das StAG keine Regelung. In der Praxis ging man von einer Anwendbarkeit der Verlustregelung aus. Demzufolge wird auch zu erörtern sein, ob die abstrakte Anwendbarkeit des § 25 StAG auf solche Altfälle verfassungsrechtlich zu beanstanden ist. A. Vereinbarkeit mit Völkerrecht und Gemeinschaftsrecht Vorab ist auf die Vereinbarkeit des Verlustgrunds mit völkerrechtlichen Verpflichtungen498 der Bundesrepublik Deutschland und auf die Vereinbarkeit mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht499 einzugehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Regelung in § 25 Abs. 1 Satz 1 StAG die Entstehung von Mehrstaatigkeit verhindern soll. Abkommen auf völkerrechtlicher Ebene beschäftigen sich jedoch mehrheitlich mit den Problemen, die sich daraus ergeben. Wie bereits festgestellt wurde, ist das Verbot von mehrfacher Staatsangehörigkeit weder im Völker- noch im Europarecht verankert.500 Die Bestrebungen laufen aber – stark abgeschwächt – nur darauf hinaus, die sich aus mehrfacher Staatsangehörigkeit ergebenden Konflikte zu lösen."

Erscheint lt. Verlag 29.11.2010
Reihe/Serie Münchner Juristische Beiträge ; 74
Verlagsort München
Sprache deutsch
Maße 145 x 205 mm
Gewicht 390 g
Themenwelt Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Schlagworte § 25 StAG • Art. 16 GG • Art. 3 GG • Ausbürgerung • Doppelte Staatsbürgerschaft • Inlandsklausel • Staatsangehörigkeitsrecht • Staatsangehörigkeitsrecht (StAG)
ISBN-10 3-8316-4010-6 / 3831640106
ISBN-13 978-3-8316-4010-2 / 9783831640102
Zustand Neuware
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