Das neue Insolvenzrecht

(Autor)

Buch | Softcover
200 Seiten
2012 | 1. Auflage 2012
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-01286-4 (ISBN)
49,95 inkl. MwSt
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Die Reform des Insolvenzrechts bringt zahlreiche Neuerungen und Veränderungen. Zentral sind z.B. die vereinfachte Sanierung von Unternehmen und die Stärkung des Gläubigereinflusses. Dieses Buch stellt alle Reformergebnisse übersichtlich dar.Inhalte:Änderung beim Insolvenzplan und den Masseverbindlichkeiten.Einführung des Insolvenzstatistikgesetzes.Mit allen Änderungen durch das ESUG.Extra: Checklisten zu den neuen Regelungen, Praxistipps zur Umsetzung.

Dr. Ingeborg Haas ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Steuerrecht. Sie berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen auf dem Gebiet der Steuergestaltung. Zusätzlich ist sie Fachautorin und hält bundesweit Seminare und Vorträge.

A Überblick 1 Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG2 Sonstige Änderungen des Insolvenzrechts 2.1 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG)2.2 Gesetz zur Änderung des § 522 ZPO3 Geplante Änderungen4 Wer ist von den Neuregelungen betroffen? 5 Ab wann gelten die Neuregelungen? 6 Einzelheiten zu den Änderungen 6.1 Änderungen des Insolvenzrechts durch das Haushaltsbegleitgesetz6.2 Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des § 522 ZPO6.3 Änderungen durch das ESUG6.3.1 Stärkung der Gläubiger 6.3.2 Insolvenzplanverfahren6.3.3 Eigenverwaltung 6.3.4 Sonstige Änderungen B Haushaltsbegleitgesetz  1 Allgemeines2 Änderung des § 14 Abs. 1 und 3 InsO 2.1 Bisherige Regelung2.2 Neuregelung2.2.1 Änderung von § 14 Abs. 1 InsO 2.2.2 Ziel der Neuregelung des § 14 Abs. 1 InsO2.2.3 Änderung von § 14 Abs. 3 InsO 2.2.4 Änderung von § 55 InsO2.2.5 Nicht umgesetzte Änderung des § 96 InsO C Gesetz zur Änderung des § 522 ZPO D Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)  E Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)  1 Ziele1.1 Allgemeines 1.2 Konkrete Umsetzung2 Bessere Einbeziehung der Gläubiger 2.1 Die einzelnen Regelungen 2.2 Angaben zu den Gläubigern im Eröffnungsantrag2.2.1 Überblick 2.2.2 Grundsätzliche Regelung für den Schuldnerantrag2.2.3 Sonderregelung für Schuldner mit laufendem Geschäftsbetrieb2.2.3.1 Hintergrund der Sonderstellung 2.2.3.2 Geschäftsbetrieb, der noch nicht eingestellt ist 2.2.3.3 Vollständigkeit des Verzeichnisses der Gläubiger2.2.3.4 Stichtag für die einzelnen Angaben 2.2.3.5 Verzeichnis der Gläubigergruppen nach § 13 Abs. 1 Satz 3 InsO 2.2.3.6 Angaben nach § 13 Abs. 1 Satz 4 InsO (Sollregelung)2.2.3.7 Angaben nach § 13 Abs. 1 Satz 5 InsO (Mussregelung) 2.2.3.8 Versicherung des Antragstellers 2.2.3.9 Amtliche Vordrucke2.3 Vorläufiger Gläubigerausschuss 2.3.1 Allgemeines 2.3.2 Praktische Probleme bei der Bestellung des Gläubigerausschusses 2.3.2.1 Gläubiger stellt Eröffnungsantrag 2.3.2.2 Schuldner stellt Eröffnungsantrag2.3.3 Voraussetzungen für die Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses 2.3.3.1 Wegweiser 2.3.3.2 Ausnahmetatbestände 2.3.3.2.1 Überblick 2.3.3.2.2 Geschäftsbetrieb ist eingestellt2.3.3.2.3 Die Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses ist im Hinblick auf die zu erwartende Masse unverhältnismäßig2.3.3.2.4 Die mit der Einsetzung verbundene Verzögerung führt zu einer nachteiligen Veränderung der Vermögenslage des Schuldners2.3.3.3 Mussfälle2.3.3.4 Sollfälle 2.3.3.5 Kannfälle2.3.4 Mitgliedschaft im vorläufigen Gläubigerausschuss 2.3.4.1 Allgemeine Regelungen2.3.4.2 Zusammensetzung2.3.4.3 Entlassung von Mitgliedern 2.3.5 Beteiligung bei der Bestellung des Verwalters 2.3.5.1 Motive des Gesetzgebers 2.3.5.2 Einbindung des vorläufigen Gläubigerausschusses in die Bestellung des Verwalters2.3.5.2.1 Überblick 2.3.5.2.2 Ablauf der Bestellung des (vorläufigen) Verwalters2.3.5.2.3 Anforderungsprofil für den (vorläufigen) Insolvenzverwalter2.3.5.3 Einflussmöglichkeiten im Einzelnen 2.3.5.4 Beteiligung des vorläufigen Gläubigerausschusses am Verfahren zum Antrag auf Eigenverwaltung (§ 270 InsO)2.3.5.5 Beteiligung des vorläufigen Gläubigerausschusses an der Bestellung des Sachwalters (§ 270 Abs. 3 InsO) 2.3.6 Pflichten und Haftung 2.3.7 Vergütung3 Insolvenzplanverfahren §§ 217 ff. InsO3.1 Bisherige Regelungen 3.1.1 Der Insolvenzplan 3.1.1.1 Vorlageberechtigung3.1.1.2 Inhalte 3.1.1.3 Formale Vorgaben 3.1.2 Die Gliederung des Plans im Einzelnen3.1.2.1 Darstellender Teil3.1.2.2 Gestaltender Teil 3.1.3 Entscheidung des Gerichts 3.1.4 Annahme und Bestätigung des Plans 3.1.4.1 Ablauf des Termins3.1.5 Die Stimmrechte 3.1.5.1 Allgemeines 3.1.5.2 Absonderungsberechtigte Gläubiger3.1.5.3 Obstruktionsverbot3.1.5.3.1 Regeltatbestand (§ 245 InsO)3.1.5.3.2 Nachrangige Gläubiger (§ 246 InsO)3.1.5.3.3 Schuldner (§ 247 InsO)3.1.6 Bestätigung des Plans 3.1.7 Wirkung des bestätigten Plans 3.1.7.1 Rechtsfolgen 3.1.7.2 Erfüllungsrückstand 3.1.7.3 Aufhebung des Insolvenzverfahrens 3.2 Neuerungen im Planverfahren 3.2.1 Überblick 3.2.2 Beeinträchtigung der Rechte der Anteilsinhaber durch den debt to equity swap3.2.2.1 Funktionsweise des debt to equity swap 3.2.2.2 Einzelne Regelungen für den debt to equity swap 3.2.2.2.1 Mögliche Maßnahmen im Plan 3.2.2.2.2 Mögliche gesellschaftsrechtliche Regelungen 3.2.2.2.3 Keine Wirksamkeit einer Change-of-control-Klausel3.2.2.2.4 Keine Differenzhaftung 3.2.2.3 Abfindungsanspruch eines ausscheidenden Gesellschafters3.2.3 Flankierende Regelungen3.2.3.1 Sanierungsprivileg (§ 39 Abs. 4 Satz 2 InsO)3.2.3.2 Ausgleichszahlung für Gesellschafter, die durch den Plan schlechter gestellt sind (§ 251 Abs. 3 InsO)3.2.3.3 Einbeziehung der Anteilsinhaber in die Abstimmung über den Plan 3.2.3.4 Regelung eines Obstruktionsverbotes für die Anteilsinhaber 3.2.4 Beispiel für den Ablauf eines debt to equity swap3.2.4.1 Beispiel eines Insolvenzplans mit einem debt to equity swap 3.2.5 Abgrenzung zum gesellschaftsrechtlichen debt to equity swap3.2.5.1 Keine Differenzhaftung 3.2.5.2 Formalien der Kapitalmaßnahmen3.2.5.3 Einfluss der Alt-Anteilsinhaber 3.2.5.4 Übernahmeangebot nach §§ 29, 35 WpÜG 3.2.5.5 Anfechtung der Sacheinlage § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO 3.2.6 Steuerliche Folgen des debt to equity swap 3.2.6.1 Kapitalherabsetzung3.2.6.2 Kapitalerhöhung3.2.6.2.1 Sanierungsgewinn 3.2.6.2.2 Verlustuntergang § 8c Abs. 1 KStG3.2.7 Beschränkungen durch das EU-Beihilferecht4 Eigenverwaltung §§ 270 ff. InsO 4.1 Überblick 4.2 Bisherige Regelungen zur Eigenverwaltung im Einzelnen4.2.1 Anordnung der Eigenverwaltung 4.2.2 Die Aufhebung der Eigenverwaltung4.2.3 Der Sachwalter4.2.3.1 Rechtsstellung des Sachwalters 4.2.3.2 Pflichten des Sachwalters4.2.3.3 Sonstige Aufgaben und Rechte des Sachwalters 4.2.3.4 Prüfungspflichten des Sachwalters 4.2.4 Rechte des Gläubigerausschusses 4.2.5 Stellung des Schuldners 4.3 Neuregelungen 4.3.1 Änderung bei den Anordnungsvoraussetzungen4.3.2 Änderungen im Ablauf § 270a-c InsO 4.3.2.1 Regel 4.3.2.2 Schutzschirmverfahren § 270b InsO4.3.2.2.1 Antrag 4.3.2.2.2 Entscheidung des Gerichts 4.3.2.3 Aufhebung der Schutzfrist 4.3.2.4 Bestellung des Sachwalters4.3.2.5 Nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung § 271 InsO4.3.2.6 Beschränkung der Rechte der Gesellschafter5 Sonstige Änderungen 5.1 Vorschusszahlung 5.2 Unabhängigkeit des potenziellen Insolvenzverwalters (§ 56 Abs. 1 Satz 3 InsO 5.3 Insolvenzplan auch bei Masseunzulänglichkeit F Änderungen der Insolvenzordnung durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)  1 Synopse Insolvenzordnung2 Auszug aus der Begründung zum Regierungsentwurf  G Änderungen der Insolvenzordnung durch das Haushaltbegleitgesetz vom 09.12.2010 1 Synopse 2 Auszug aus den Begründungen des Gesetzesentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz vom 09. Dezember 20103 Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 H Änderungen der Insolvenzordnung durch das Gesetz zur Änderung des § 522 der ZPO vom 26.10.2011 1 Synopse 2 Auszug aus der Begründung zum Regierungsentwurf I Anhang  1 Muster im Rahmen von ESUG 1.1 Muster für Antrag auf Einsetzung eines vorläufigen Gläubigerausschusses 1.2 Einverständniserklärung für die Mitgliedschaft im vorläufigen Gläubigerausschuss1.3 Muster eines Antrages auf Eigenverwaltung 1.4 Muster eines Antrags auf Eigenverwaltung mit Antrag auf Fristeinräumung fürEinreichung Insolvenzplan2 Stichwortverzeichnis

A Überblick1 Die Änderungen des Insolvenzrechts durch das ESUG1Im Mittelpunkt der insolvenzrechtlichen Änderungen steht das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG).Am 27.10.2011 hat der Bundestag das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen in der durch den Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Entgegen einer Empfehlung der Ausschüsse, den Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-DRS 679/1/11 (B)), hat der Bundesrat darauf verzichtet, diesen Antrag zu stellen (BR-DRS 676/11 (B)), sodass das Gesetz in der vom Bundestagbeschlossenen Fassung am 13.12.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.Mit den teils erheblichen Veränderungen des Insolvenzrechts soll die Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen zwar erleichtert werden, die Befriedigung der Gläubiger aber weiterhin das vorrangige Ziel des Insolvenzverfahrens sein.Die Änderungen lassen sich in drei große Bereiche zusammenfassen:Stärkung der Gläubigerstellung: Durch verschiedene Einzelvorgaben werden die Gläubiger früher in das Insolvenzverfahren einbezogen und werden insbesondere durch die Einrichtung eines „vorläufigen Gläubigerausschusses" stärker in Entscheidungen eingebunden.Im Bereich des Insolvenzplanverfahrens wird der sog. „debt to equity swap", mit dem Forderungen von Gläubigern in Haftkapital umgewandelt werden können, gesetzlich geregelt, ohne dass die bisherigen Gesellschafter auf gesellschaftsrechtlicher Ebene hier noch einzubinden wären.Im Bereich der Eigenverwaltung werden Änderungen vorgenommen, die dazu dienen, Blockadepotenzial von Gläubigern zu reduzieren und durch die Schaffung eines sog. „Schutzschirmverfahrens" den frühzeitigen Eigenantrag attraktiver zu gestalten, was dazu führen soll, dass die Befriedigungsquote höher liegt als momentan.

Erscheint lt. Verlag 26.1.2012
Reihe/Serie Haufe aktuell
Sprache deutsch
Gewicht 717 g
Themenwelt Recht / Steuern Wirtschaftsrecht Insolvenzrecht
Schlagworte ESUG (Gesetz) • Gläubigereinfluss • Insolvenzplanverfahren • Insolvenzrecht • Insolvenzrecht (InsR) • Insolvenzrecht (Ins-Recht) • Reform • Sanierung
ISBN-10 3-648-01286-X / 364801286X
ISBN-13 978-3-648-01286-4 / 9783648012864
Zustand Neuware
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