Praxishandbuch Wohnungseigentum

Buch
480 Seiten
2010 | 3., 3. Auflage 2010
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-10109-6 (ISBN)
29,80 inkl. MwSt
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Dieser Praxisratgeber hilft Wohnungseigentümern, Verwaltern und Vermietern, sich mit der neuen Rechtslage vertraut zu machen, unnötigen Streit in der Gemeinschaft zu vermeiden und anstehende Probleme möglichst ohne gerichtliche Hilfe zu lösen. Die WEG-Novelle hat die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft gestärkt. Zahlreiche aktuelle Urteile haben strittige Rechtsfragen der Reform bereits geklärt.Von Haftung bis Vermietung - hier finden Sie als Immobilieneigentümer alle wichtigen Informationen.INHALTE:- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer - erweiterte Beschlusskompetenz.- Abgrenzung Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum/Sondernutzungsrechte - wer muss für was zahlen?- Änderung der Kostenverteilung u.a. bei der Instandhaltung - neue Rechtslage.- Verwalter und Verwaltungsbeirat - Bestellung, Abberufung, Haftung.- Wohnungseigentümerversammlung - Stimmrechte, Beschlussfassung, Fristen.- Teilrechtsfähigkeit - wann haftet der einzelne Wohnungseigentümer?- Vermietung - was muss beachtet werden?- Steuer- und Versicherungsrecht - wichtige Praxistipps.AUF DER CD-ROM:- Excel-Tool für Instandhaltung- Aktuelle Musterverträge und -formulare- Urteile und Gesetze- Musterenergieausweis

VORWORTABKÜRZUNGS UND LITERATURVERZEICHNISDIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN DER WEGREFORM AUF EINEN BLICK1 GRUNDBEGRIFFE DES WOHNUNGSEIGENTUMS1.1 Warum Wohnungseigentum?1.2 Wohnungs- und Teileigentum1.3 Gemeinschaftseigentum1.4 Sondereigentum1.5 Welche Auswirkung hat die Zuordnung zum Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?1.6 Wie entsteht Wohnungseigentum?2 NUTZUNG UND GEBRAUCH DES SONDER UND GEMEINSCHAFTSEIGENTUMS2.1 Regelungsinstrumente2.2 Sondernutzungsrecht3 RECHTE UND PFLICHTEN DER WOHNUNGSEIGENTÜMER3.1 Rechte der Wohnungseigentümer3.2 Pflichten der Wohnungseigentümer3.3 Bauliche Veränderungen3.4 Beschlusskompetenz für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum4 LASTEN UND KOSTEN DES WOHNUNGSEIGENTUMS4.1 Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums4.2 Der Kostenverteilungsschlüssel4.3 Änderung des Kostenverteilungsschlüssels4.4 Der Wirtschaftsplan4.5 Die Jahresabrechnung4.6 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht von Wohngeldforderungen4.7 Die Entlastung des Verwalters4.8 Die Entlastung des Verwaltungsbeirats4.9 Begrenztes Vorrecht für Wohngeldforderungen in der Zwangsversteigerung4.10 Beschlusskompetenz in Zahlungsangelegenheiten4.11 Wer haftet bei einem Eigentümerwechsel?5 DIE WOHNUNGSEIGENTÜMERVERSAMMLUNG5.1 Wie wird die Eigentümerversammlung einberufen?5.2 Die Beschlussfähigkeit5.3 Das Stimmrecht5.4 Teilnahme Dritter an der Versammlung5.5 Wie läuft die Versammlung ab?5.6 Die Beschlussfassung5.7 Die Beschlussfeststellung und -verkündung5.8 Wann sind Beschlüsse nichtig oder anfechtbar?5.9 Die Versammlungsniederschrift5.10 Die Beschluss-Sammlung5.11 Checkliste Eigentümerversammlung6 TEILRECHTSFÄHIGKEIT, HAFTUNG UND INSOLVENZ6.1 Teilrechtsfähigkeit6.2 Haftung6.3 Insolvenz7 VERWALTER UND VERWALTUNGSBEIRAT7.1 Wie wird der Verwalter bestellt?7.2 Verwaltervertrag7.3 Wann kann der Verwalter abberufen und der Verwaltervertrag gekündigt werden?7.4 Welche Aufgaben und Befugnisse hat der Verwalter?7.5 Haftung des Verwalters7.6 Verwaltungsbeirat8 DIE VERMIETETE EIGENTUMSWOHNUNG8.1 Gestaltung des Mietvertrags8.2 Jahresabrechnung über Wohngeld und Betriebskosten8.3 Behebung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum8.4 Modernisierung des Gemeinschaftseigentums8.5 Veräußerung von Wohnung und Nebenräumen/Garage an verschiedene Eigentümer9 DAS WOHNUNGSEIGENTUMSRECHTLICHE VERFAHREN VOR GERICHT9.1 Die wichtigsten Änderungen im Überblick9.2 Zuständiges Gericht9.3 Die Anfechtungsklage9.4 Klage auf Beseitigung baulicher Veränderungen9.5 Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des teilrechtsfähigen Verbandes9.6 Klagen der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Ansprüchen aus einem Vertrag9.7 Klage auf Abberufung des Verwalters9.8 Bestellung eines Notverwalters9.9 Anspruch auf Aufnahme von Tagesordnungspunkten9.10 Einstweiliger Rechtschutz9.11 Entziehung des Wohnungseigentums9.12 Protokollberichtigung10 CHECKLISTE FÜR DEN ERWERB EINER EIGENTUMSWOHNUNG10.1 Fragen zur Kurzbeurteilung einer Eigentumswohnung/Teileigentumseinheit10.2 Besichtigung der Eigentumswohnung10.3 Fragen an den Verkäufer/Hausverwalter vor Erwerb der Eigentumswohnung10.4 Unterlagen, die vor Erwerb der Eigentumswohnung in Abschrift vorliegen müssen10.5 Kaufvertrag der Eigentumswohnung11 STEUERN BEI WOHNUNGS- UND TEILEIGENTUM11.1 Die selbstgenutzte Eigentumswohnung/Eigenheimzulagengesetz11.2 Die selbstgenutzte Eigentumswohnung als Baudenkmal und in Sanierungsgebieten11.3 Die vermietete Eigentumswohnung/Teileigentumseinheit11.4 Veräußerung der Eigentumswohnung bzw. Teileigentumseinheit im Privatvermögen11.5 Bauleistungs- oder Bauabzugssteuer11.6 Umsatzsteuer12 VERSICHERUNGEN12.1 Feuerversicherung12.2 Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung12.3 Weitere Versicherungen der Wohnungseigentümergemeinschaft12.4 Sonstige Versicherungen12.5 Abschluss und Kündigung von VersicherungsverträgenSTICHWORTVERZEICHNISANHANG- Muster eines Gesamt und Einzelwirtschaftsplans- Muster einer Jahresgesamtabrechnung- Muster einer Jahreseinzelabrechnung- Muster: Antrag auf Einberufung einer Eigentümerversammlung von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer- Muster: Einberufung durch den Verwaltungsbeiratsvorsitzenden bei Fehlen eines Verwalters- Muster: Einladung zur Eigentümerversammlung- Muster: Tagesordnung- Muster: Stimmrechtsvollmacht- Muster: Antrag auf Ausschluss einer dritten Person von der Versammlung- Formulierungsbeispiel für eine Öffnungsklausel- Muster: Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren- Muster: Mitteilung des Umlaufbeschlusses- Alternativ- Muster: Niederschrift der Eigentümerversammlung- Muster: Beschluss-Sammlung- Checkliste: Eigentümerversammlung- Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen- Muster für eine Bescheinigung der haushaltsnahen Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse- Absetzung für Abnutzung von Gebäuden im Privatvermögen- Übersicht: Erhöhte Absetzungen- Übersicht: Nutzungsdauer von beweglichen Wirtschaftsgütern

Wohnungs- und Teileigentum sind echtes Eigentum im Sinne von § 903 BGB, BGH NZM 2004, 876. Wohnungseigentum kann auf unterschiedliche Weise gebildet werden. Es entsteht entweder durch einen Teilungsvertrag gemäß § 3 WEG oder durch eine Teilungserklärung nach § 8 WEG. Dabei dienen die Teilungserklärung bzw. der Teilungsvertrag der Bestimmung der Miteigentumsanteile sowie der Unterscheidung und Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum. Zusammen mit der Gemeinschaftsordnung legen sie die Zweckbestimmung des Wohnungs- und Teileigentums fest.1.6.1 BILDUNG VON WOHNUNGSEIGENTUM DURCH TEILUNGSVERTRAGSind mehrere Miteigentümer eines (Haus-)Grundstücks vorhanden, können sie durch einen (Teilungs-)Vertrag Wohnungseigentum begründen. So entsteht Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder Teileigentum an bestimmten, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, die einem Miteigentümer nach der Begründung zugewiesen werden (§ 3 Abs. 1 WEG). Es ist nicht notwendig, dass sich zu diesem Zeitpunkt bereits ein Gebäude auf dem Grundstück befindet - es reicht aus, wenn die zu verteilenden Räume eindeutig den jeweiligen Eigentümern zugewiesen werden können. Das WEG nennt zwar diese Variante der Bildung von Wohnungseigentum zuerst, in der Praxis ist die Entstehung von Wohnungseigentum durch Teilungsvertrag jedoch eher die Ausnahme.1.6.2 BEGRÜNDUNG VON WOHNUNGSEIGENTUM DURCH DEN ALLEINEIGENTÜMERIm Regel fal l erfol gt die Bil dung von Wohnungseigentum dadurch, dass der alleinige Eigentümer eines Grundstücks durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Wohnungseigentum begründet (§ 8 WEG). Der Eigentümer legt in einer Teilungserklärung fest, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile so aufgeteilt werden soll, dass jeder Anteil mit dem Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in einem bereits errichteten oder noch zu errichtenden Gebäude verbunden wird. Man spricht hier von der sog. Vorratsteilung.BEISPIEL: BAUTRÄGER ERWIRBT MEHRFAMILIENHAUSEin Bauträger erwirbt von einer Erbengemeinschaft ein Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus. Um die bisher im Gesamthandeigentum stehenden Wohnungen einzeln weiterverkaufen zu können, begründet der Bauträger gemäß § 8 WEG Wohnungseigentum an dem Gebäude und veräußert anschließend einzelne Wohnungen an verschiedene Kaufinteressenten.ACHTUNGWohnungseigentum kann nur auf eine der o. g. Weisen gebildet werden. Gemeinschafts oder Sondereigentum kann z. B. nicht durch Beschluss (vgl. Kap. 5.6) der Eigentümergemeinschaft begründet werden. Die Änderung der Verteilung von Gemeinschafts- oder Sondereigentum kann nur durch Vereinbarung (vgl. Kap. 5.6.1) mit allen Miteigentümern erfolgen.1.6.2.1 DIE FAKTISCHE (WERDENDE) WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFTWird durch die Vorratsteilung gemäß § 8 WEG Wohnungseigentum geschaffen, stellt sich die Frage, ob die Bestimmungen des WEG-Gesetzes auch dann auf die Erwerber als werdende Wohnungseigentümer anzuwenden sind, wenn aufgrund des zeitlichen Ablaufs des Entstehungsvorgangs im streng juristischen Sinne noch keine Wohnungseigentümergemeinschaft besteht. Denn die Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht gemäß § 8 WEG u. a. erst dann, wenn der erste Erwerber beim Kauf vom Aufteiler (Bauträger) des Grundstücks als Wohnungseigentümer in das Grundbuch eingetragen wurde.Es stellt sich also die Frage, welche Regelungen zwischen der Erstellung der Teilungserklärung und der Eintragung des ersten Erwerbers als Eigentümer im Grundbuch gelten sollen. In diesem Zeitraum haben bereits oft mehrere Käufer eine Wohnung erworben. Der Kauf ist jedoch erst durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert, sodass der Eigentumserwerb noch nicht vollendet ist. Die Gründe dafür l iegen oft beim Grundbuchamt, das für den Voll zug der Eigentumseinträge noch Zeit benötigt. Ein anderer Grund kann darin bestehen, dass mit dem Bauträger noch Streit über Mängel besteht, weshalb dieser bis zur letzten Kaufpreiszahlung die Eigentumseintragung blockiert.Bis der erste Erwerber ins Grundbuch als Eigentümer eingetragen worden ist, spricht die Rechtsprechung von der "faktischen" bzw. "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft". In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass in diesem Zeitraum die Vorschriften des WEG-Gesetzes angewendet werden dürfen, damit eine gemeinschaftliche Verwaltung umgesetzt werden kann (BayObLG Z 1990, 101 ff., BayObLG NJW-RR 1997, 1443). Die Erwerber sind mit "richtigen" Wohnungseigentümern vergleichbar, da sie durch den Einzug in ihre Wohnung den Besitz an ihrem Sondereigentum erhalten und sie aus dem Erwerbsvertrag bereits zur Zahlung der Lasten und Kosten verpflichtet sind. Die Erwerber verhalten sich also de facto wie Wohnungseigentümer und sollen auch so behandelt werden, obwohl sie noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wurden.Eine faktische (werdende) WEG liegt vor, wenn- der Erwerber den mittelbaren und unmittelbaren Besitz an der Sondereigentumseinheit erlangt hat, d.h. es ist ausreichend, wenn der Erwerber in der Lage ist, die tatsächliche Gewalt über das Kaufobjekt auszuüben,- zugunsten des Erwerbers im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eingetragen worden ist,- ein wirksamer Erwerbsvertrag mit dem Erwerber vorliegt und- die Wohnungseigentumsgrundbücher angelegt sind.Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ergeben sich daraus für die faktischen (werdenden) Wohnungseigentümer bereits vor Eigentumsübergang nachfolgende Rechte und Pflichten:- Tragung der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums,- Stimmrecht in der Eigentümerversammlung,- Rechte und Pflichten nach § 13 ff. WEG, wobei die faktischen Eigentümer u. a. auch bei Fragen der baulichen Veränderungen zu beteiligen ist,- Anfechtung von Beschlüssen.Beendet wird die faktische WEG durch die Eintragung des ersten Erwerbers als Eigentümer in das Grundbuch.

Reihe/Serie Haufe Fachbuch ; 06323
Sprache deutsch
Gewicht 644 g
Themenwelt Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht Sachenrecht
Schlagworte Eigentumswohnung • weg-novelle • WEG-Recht • WEG-Versammlung • Wohnungseigentum • Wohnungseigentumsrecht; Ratgeber
ISBN-10 3-448-10109-5 / 3448101095
ISBN-13 978-3-448-10109-6 / 9783448101096
Zustand Neuware
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