Bilanzsteuerrecht
Seiten
2010
|
10., völlig neu bearbeitete Aufl.
Alpmann und Schmidt (Verlag)
978-3-86752-110-9 (ISBN)
Alpmann und Schmidt (Verlag)
978-3-86752-110-9 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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Zu diesem Artikel existiert eine Nachauflage
Umfassende Berücksichtigung von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Schrifttum; der aktuelle Fall „Porsche gegen VW“
Das Bilanzsteuerrecht hat sich in den letzten Jahren durchgreifend verändert und sich dabei Stück für Stück vom Handelsrecht und von den GoB entfernt. Die Änderungen betreffen nicht nur bilanzsteuerrechtliche Einzelheiten, sondern das ganze System. Der Gesetzgeber versucht, die Besonderheiten der steuerrechtlichen Gewinnermittlung stärker zu berücksichtigen; er ist damit grundsätzlich auf dem richtigen
Weg zu einem selbstständigen Steuerbilanzrecht.
Aktuell ist von besonderer Relevanz:
die „Modernisierung“ des HGB durch das BilMoG (vom 25. Mai 2009, BGBl. I S. 1102);
die Auswirkungen auf die Steuerbilanz;
die Abschaffung der formellen Maßgeblichkeit;
die verbleibenden Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz;
die Internationalisierung der Rechnungslegung.
Das Bilanzsteuerrecht muss den besonderen Regeln des Steuerrechts entsprechen;
Funktion der Steuerbilanz (Steuerrechtsbilanz) ist die periodengerechte Ermittlung des Gewinns als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Das Bilanzsteuerrecht ist Eingriffsrecht und Lastenverteilungsrecht. Unter eingriffsrechtlichen Aspekten muss das Bilanzsteuerrecht den Erfordernissen der Rechtssicherheit (Tatbestandsmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit, Art. 20 GG) genügen; unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit muss das Bilanzsteuerrecht gewährleisten,
dass die aus dem jeweiligen Gesetz resultierende Belastung Art. 3 Abs. 1 GG Rechnung trägt. In der Entscheidung zur Pendlerpauschale (BVerfG 2 BvL 1/07) hat das BVerfG formal auf das Gebot der Folgerichtigkeit abgestellt; in der Sache entscheidend war die Diskriminierung der Nahpendler. Dieser (neue) Ansatz entspricht dem Charakter des Steuerrechts als Lastenverteilungsrecht.
Angesichts der bilanzsteuerrechtlichen Unbestimmtheiten kommt der Rechtsprechung
des Bundesfinanzhofs besondere Bedeutung zu, z.B.:
Geschäftswertaktivierung (X R 32/05);
Teilwertabschreibung bei langlebigem Wirtschaftsgut des abnutzbaren Anlagevermögens (I R 74/08);
Nachholverbot für Pensionsrückstellung auch bei Berechnungsfehler (I R 5/08);
Erfolgswirksame Auflösung eines passivischen Korrekturpostens (X R 51/08);
Neuregelung der Jubiläumsrückstellung (BVerfG 2 BvL 1/00);
Keine Teilwertberichtigung aufgrund von Kursschwankungen bei langfristigen;
Fremdwährungsverbindlichkeiten (IV R 62/06);
Korrespondierende Auflösung eines RAP (Darlehenszinszuschuss) bei vorzeitigen Sondertilgungen (IV R 26/06);
(Gewinnneutrale) Einbuchung von Kreditverbindlichkeiten in eine Anfangsbilanz (X R 23/05).
Das Bilanzsteuerrecht hat sich in den letzten Jahren durchgreifend verändert und sich dabei Stück für Stück vom Handelsrecht und von den GoB entfernt. Die Änderungen betreffen nicht nur bilanzsteuerrechtliche Einzelheiten, sondern das ganze System. Der Gesetzgeber versucht, die Besonderheiten der steuerrechtlichen Gewinnermittlung stärker zu berücksichtigen; er ist damit grundsätzlich auf dem richtigen
Weg zu einem selbstständigen Steuerbilanzrecht.
Aktuell ist von besonderer Relevanz:
die „Modernisierung“ des HGB durch das BilMoG (vom 25. Mai 2009, BGBl. I S. 1102);
die Auswirkungen auf die Steuerbilanz;
die Abschaffung der formellen Maßgeblichkeit;
die verbleibenden Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz;
die Internationalisierung der Rechnungslegung.
Das Bilanzsteuerrecht muss den besonderen Regeln des Steuerrechts entsprechen;
Funktion der Steuerbilanz (Steuerrechtsbilanz) ist die periodengerechte Ermittlung des Gewinns als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Das Bilanzsteuerrecht ist Eingriffsrecht und Lastenverteilungsrecht. Unter eingriffsrechtlichen Aspekten muss das Bilanzsteuerrecht den Erfordernissen der Rechtssicherheit (Tatbestandsmäßigkeit, Gesetzmäßigkeit, Art. 20 GG) genügen; unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit muss das Bilanzsteuerrecht gewährleisten,
dass die aus dem jeweiligen Gesetz resultierende Belastung Art. 3 Abs. 1 GG Rechnung trägt. In der Entscheidung zur Pendlerpauschale (BVerfG 2 BvL 1/07) hat das BVerfG formal auf das Gebot der Folgerichtigkeit abgestellt; in der Sache entscheidend war die Diskriminierung der Nahpendler. Dieser (neue) Ansatz entspricht dem Charakter des Steuerrechts als Lastenverteilungsrecht.
Angesichts der bilanzsteuerrechtlichen Unbestimmtheiten kommt der Rechtsprechung
des Bundesfinanzhofs besondere Bedeutung zu, z.B.:
Geschäftswertaktivierung (X R 32/05);
Teilwertabschreibung bei langlebigem Wirtschaftsgut des abnutzbaren Anlagevermögens (I R 74/08);
Nachholverbot für Pensionsrückstellung auch bei Berechnungsfehler (I R 5/08);
Erfolgswirksame Auflösung eines passivischen Korrekturpostens (X R 51/08);
Neuregelung der Jubiläumsrückstellung (BVerfG 2 BvL 1/00);
Keine Teilwertberichtigung aufgrund von Kursschwankungen bei langfristigen;
Fremdwährungsverbindlichkeiten (IV R 62/06);
Korrespondierende Auflösung eines RAP (Darlehenszinszuschuss) bei vorzeitigen Sondertilgungen (IV R 26/06);
(Gewinnneutrale) Einbuchung von Kreditverbindlichkeiten in eine Anfangsbilanz (X R 23/05).
Reihe/Serie | Alpmann und Schmidt - Skripte |
---|---|
Sprache | deutsch |
Maße | 194 x 246 mm |
Gewicht | 551 g |
Einbandart | Paperback |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Bilanzrecht / Bilanzsteuerrecht |
Schlagworte | Bewertung der Bilanzpostionen • Buchführung • Einnahmeüberschussrechnung |
ISBN-10 | 3-86752-110-7 / 3867521107 |
ISBN-13 | 978-3-86752-110-9 / 9783867521109 |
Zustand | Neuware |
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