Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts
Beck, C H (Verlag)
978-3-406-58219-6 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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Der "von Hartlieb/Schwarz"
berücksichtigt die rasante Fortentwicklung der technischen Möglichkeiten und die damit verbundenen grundlegenden Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen: Schlagworte sind die Digitalisierung der Video- und Fernsehtechnik, die Allgegenwart des Internet und die Marktreife kommerzieller Online-Dienste. Die Neuauflage bringt das bewährte Handbuch auf den aktuellen Stand und hilft, sich hier auch in Zukunft gut zurechtzufinden.
Filmrecht, Fernsehrecht, Videorecht umfassend erläutert:
- Medienfreiheiten und ihre Schranken
- Rechte am Filmwerk
- Vertragswerk der Filmproduktion
- Finanzierung des Filmwerks
- Verschiedene Förderarten
- Verwertung des Filmwerks
- Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten über Verwertungsgesellschaften
- Arbeitsrecht
- Verfahrensrecht
- Besicherung, Zwangsvollstreckung und Insolvenz
- Bilanz- und Steuerrecht.
Herausgegeben von
Holger v. Hartlieb, Rechtsanwalt, und Prof. Mathias Schwarz, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Mediator.
Die Nutzer
sind Filmproduktionsgesellschaften, Rechtsanwälte, Richter, Steuerberater, Rundfunk- und Fernsehanstalten, Informations- und Kommunikationsdienste, Online-Dienste und Landesmedienanstalten.
v. Hartlieb/Schwarz
„(...) Das Handbuch des Film-, Fernseh- und Videorechts bündelt in der nun vorliegenden, für im Filmrecht tätige Praktiker sicher unentbehrlichen Neuauflage sämtliche rund um die Filmproduktion und Filmverwertung auftauchenden Rechtsfragen aus öffentlichem Recht, Zivil- wie Strafrecht und bietet praktikable Lösungen insbesondere für die Vertragsgestaltung. Seinen Rang als Standardwerk des Filmrechts dürfte das von den Herausgebern Holger von Hartlieb und Mathias Schwarz übernommene und zusammen mit 30 weiteren Autoren aus Anwaltschaft und Praxis neubearbeitete Handbuch zum Film-, Fernseh- und Videorecht damit weiterhin behaupten.“
Rechtsanwältin Dr. Eva Inés Obergfell, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, 11/2005, zur 4. Auflage
„(...) Das Handbuch (…) ist und bleibt ein insgesamt gelungenes und unentbehrliches Standardwerk.“
Univ.- Professor Dr. Wolfram Höfling, in: Die Öffentliche Verwaltung, Heft 19/2005, zur 4. Auflage
Expertenmeinung von Rechtsanwältin Petra Marwitz, Frankfurt/M., zur 4. Auflage:
Der Klassiker des Praktikerhandbuches zum Film- und Fernsehrecht ist nunmehr nach 15 Jahren endlich in neuer Auflage erschienen. In den vergangenen Jahren hat sich in der Medienlandschaft durch die Digitalisierung und das Internet sowie andere technische und rechtliche Entwicklungen vieles verändert. Diese Veränderungen bemerkt man bereits bei der Durchsicht des Inhaltsverzeichnisses:
Aus „Die Filmfreiheit und ihre Schranken“ (früherer Abschnitt 1) ist „Die Medienfreiheit und ihre Schranken“ (Teil 1) geworden. Der frühere Abschnitt zu den Namens-, Bildnis- und Persönlichkeitsrechten beim Filmwerk ist integriert worden in den neuen Teil 1 als Abschnitt 4 zu privatrechtlichen Schranken der Filmfreiheit. Der frühere Abschnitt 3 zur deutschen Filmförderung ist in Teil 4 integriert worden. Teil 4 behandelt die Finanzierung des Filmwerkes und beinhaltet Informationen zur Förderung von Film- und Fernsehwerken (einschließlich der europäischen und internationalen Film- und Fernsehförderung) sowie zur Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung. Teil 3 des neuen Werkes ist überschrieben mit „Das Vertragswerk der Filmproduktion“. Hier sind Informationen über mögliche Gestaltungsformen der Produktion zu finden, z. B. Hinweise zu echten und unechten Auftragsproduktionsverträgen. Abschnitt 2 dieses 3. Teils enthält basis- und Detailinformationen zu den maßgeblichen Vertragstypen (z. B. Verfilmungs- und Drehbuchvertrag, Verträge für die Filmversicherung, Synchronisationslizenzen). Die früheren Abschnitte zum Filmlizenzvertrag sind einem umfangreicheren Teil zur Verwertung des Filmwerkes gewichen. In diesem Teil 5 werden näher erörtert der Filmlizenzvertrag (Inland und mit Auslandsbezug), der Filmbestellvertrag, das Recht des Filmtheaters, Videorecht sowie der Bereich Piraterie und technische Schutzmaßnahmen. Zu der Verwertung des Filmwerkes wird auch das Fernsehrecht gezählt, welches in einem ca. 120 Seiten starken Abschnitt 7 dargestellt wird. Die Urheber- und Leistungsschutzrechte am Filmwerke, die in der früheren Auflage in zwei Abschnitten dargestellt wurden, sind nunmehr in Teil 2 des Werkes wieder zu finden. Ergänzt wurden das internationale und interlokale Urheberrecht sowie der Titelschutz am Filmwerk. Die weiteren Teile des neuen v. Hartlieb/Schwarz behandeln die Wahrnehmung von Urheber- und Leistungsschutzrechten über Verwertungsgesellschaften, das Arbeitsrecht, das Verfahrensrecht, Zwangsvollstreckung und Insolvenz sowie Bilanz- und Steuerrecht. Diese Inhalte wurden in der früheren Auflage nicht gesondert dargestellt.
An der neuen Auflage haben zahlreiche Autoren mitgewirkt. Die Autoren haben teilweise nur wenige Seiten geschrieben. Auf diesen wenigen Seiten wird aber komprimiertes Fachwissen geboten. Beispielhaft sollen die öffentlich-rechtlichen Schranken der Filmfreiheit dargestellt werden. Öffentlich-rechtliche Schranken der Filmfreiheit sind die Jugendschutzbestimmungen, die sich nicht zuletzt durch das neue Jugendschutzgesetz aus dem Jahre 2002 stark geändert haben. Die Erörterungen beginnen auf Seite 22 und erstrecken sich bis Seite 71, geschrieben Trinkl, v. Hartlieb/Trinkl, Castendyk, Nelles und v. Gottberg. Berücksichtigt wird auch das ausländische Filmzensur- und Jugendschutzrecht. In diesem Kapitel wird das Jugendschutzsystem zahlreicher Länder einschließlich USA und Großbritannien dargestellt. Als weiteres Beispiel für die Tiefe der Darstellung sollen die Ausführungen zum Formatschutz herangezogen werden. Dieses Kapitel ist nur drei Seiten lang, enthält aber alle wesentlichen Informationen. Zusätzlich ist beispielsweise zu erfahren, dass im Jahre 2000 eine Format Recognition and Protection Association mit Sitz in Monaco gegründet worden ist. Dies ist nicht nur eine Registrierungsstelle für neu entwickelte Formate. Die Stelle dient auch der Mediation sowie der Schiedsgerichtsbarkeit bei Formatstreitigkeiten. Den digitalen Online-Medien ist ein eigenes Kapitel gewidmet. Hier erfährt der geneigte Leser die Bedeutung von PVR (Personal-Video-Recording), Enhanced-TV (Medienform, die durch die Verschmelzung von traditionellem Fernsehen und interaktiver Internetnutzung gekennzeichnet ist) sowie die Zeitpunkte, ab denen die verschiedenen neuen Nutzungsarten als bekannte Nutzung anerkannt werden.
Kritisch ist zu dem Buch anzumerken, dass es leider sehr schnell veralten kann, da die betroffenen Rechtsgebiete von einer regen Novellierungstätigkeit des Gesetzgebers betroffen sind. Kritisch könnte man auch anmerken, dass das Werk so viele Rechtsgebiete anspricht, dass notwendigerweise Lücken in der Darstellung gegeben sind. Wenn das UWG auf drei Seiten dargestellt wird, dann können nicht alle Rechtsfragen umfassend erörtert sein. Im Rahmen des Kapitels über Fernsehwerbung können nicht alle Aspekte der Werbung (z. B. die besonderen Werbeverbote) erörtert werden. Angegeben sind aber Fundstellen, z. B. zu den medienübergreifenden Selbstverpflichtungskatalogen.
Im Rahmen einer Rezension können natürlich nicht alle Höhepunkte eines Werkes aufgezeigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Highlight-Niveau sich im Buch konstant wiederfindet. Durch die neue Auflage hat der v. Hartlieb/Schwarz seine Position als Klassiker verteidigt. Der neuen Auflage ist es gelungen, die Komplexität des Kommunikationsrechts vom UWG über Persönlichkeitsrechte bis hin zu vertraglichen Aspekten einzufangen und strukturiert und umfassend darzustellen. Wer in den betroffenen Rechtsgebieten tätig ist (ob als Anfänger oder langjähriger Praktiker), dem sei die Anschaffung des Buches ans Herz zu legen. Der vergleichsweise niedrige Preis kann kein Hinderungsgrund sein. Das Buch eignet sich zum Schmökern und Nachschlagen. Es ist eine gute Hilfe bei der täglichen Arbeit und verdient den Platz in der ersten Reihe des Bücherregals. Kaufen.
„(...) Der Band ist als Arbeitsinstrument unverzichtbar .“
Rechtsanwalt Dr. Stefan Haupt, in: Zeitschrift für Medien- und Urheberrecht, II / 2005, zur 4. Auflage
„(...) Der v.Hartlieb war und ist das Flaggschiff des Film- und Fernsehrechts. (...) Man würde dem Werk eine möglichste breite Nutzung wünschen, wäre dies nicht ohnehin angesichts der handwerklich beeindruckenden Qualität und außerordentlichen Praxisnähe gesichert. Insofern bleibt dem Rezensenten nur Respekt für die bewundernswerte Leistung dieses Film- und Fernsehrechts-Teams.“
Professor Dr. Thomas Hoeren, in: MMR aktuell, 4/2005, zur 4. Auflage
„(...)Von Hartlieb, Schwarz und ihrem Team ist ein großartiger Wurf gelungen. Das Werk in der vierten Auflage wird die seinerzeitige Bedeutung der dritten Auflage nicht nur erreichen, sondern mit Sicherheit übertreffen. Ein unverzichtbares „Handwerkszeug“ für jeden Filmrechtler.“
Rechtsanwalt Dr. Butz Peters, in: NJW, 13/2005, zur 4. Auflage
Erscheint lt. Verlag | 4.11.2011 |
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Mitarbeit |
Anpassung von: Stephan Altenburg, Oliver Castendyk, Ingeborg Degener, Ulf Dobberstein, Harald Dörfler, Walter Eberl, Alexander Freys, Ulrich Fuchs, Hans Joachim von Gottberg, Matthias Gottschalk, Gerd Hansen, Stefan Haupt, Holger M. von Hartlieb, Harro von Have, Bernd Joch, Nicola Ketterl, Norbert Klingner, Günther Knop, Philipp A. Kreuzer, Sabine Kröger, Gertraude Müller-Ernstberger, Karolin Nelles, Andreas Peschel-Mehner, Günter Poll, Nikolaus Reber, Ulrich Reber, Steven Reich, Martin Römermann, Gabriele Schenk, Susanne Schmidt, Sabine Schorn, Mathias Schwarz, Heiko Wunderlich |
Sprache | deutsch |
Maße | 160 x 240 mm |
Gewicht | 1680 g |
Einbandart | gebunden |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht |
Schlagworte | Fernsehrecht • Filmrecht • Videorecht |
ISBN-10 | 3-406-58219-2 / 3406582192 |
ISBN-13 | 978-3-406-58219-6 / 9783406582196 |
Zustand | Neuware |
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