Zu diesem Artikel existiert eine Nachauflage
Texte des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG), geänderte datenschutzrechtliche Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie die amtlichen Begründungen zu den Änderungen durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften (ohne die Ausführungen zum ursprünglich vorgesehenen Datenschutzauditgesetz), das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes (nur Auszug zur Erläuterung der Änderung des TKG) sowie der Umsetzung von Artikel 9 der Verbraucherkreditrichtlinie im BDSG.
Die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes umfassen unter anderem die Erweiterung der Informations- und Auskunftsansprüche Betroffener gegenüber Auskunfteien, Anspruch auf eine kostenfreie jährliche Selbstauskunft in Textform sowie die Präzisierung von Regelungen über die Sperrung von Daten. Ferner wurde die Erlaubnis zur Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Betroffenen beschränkt auf Werbung für eigene Angebote oder die eigene Markt- oder Meinungsforschung der Stellen, die im Rahmen einer Vertragsbeziehung mit dem Betroffenen Daten über ihn erhalten haben, sowie bestimmter Empfänger steuerbegünstigter Spendenwerbung. Die Verwendung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels sowie für fremde Werbezwecke oder Markt- oder Meinungsforschung soll nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Ferner wurde – auch aufgrund aktueller Datenschutzenthüllungen – mit einem neuen § 32 BDSG eine Spezialregelung zum Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen aufgenommen.
Die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes umfassen unter anderem die Erweiterung der Informations- und Auskunftsansprüche Betroffener gegenüber Auskunfteien, Anspruch auf eine kostenfreie jährliche Selbstauskunft in Textform sowie die Präzisierung von Regelungen über die Sperrung von Daten. Ferner wurde die Erlaubnis zur Verwendung personenbezogener Daten zum Zwecke der Werbung, Markt- und Meinungsforschung ohne Einwilligung der Betroffenen beschränkt auf Werbung für eigene Angebote oder die eigene Markt- oder Meinungsforschung der Stellen, die im Rahmen einer Vertragsbeziehung mit dem Betroffenen Daten über ihn erhalten haben, sowie bestimmter Empfänger steuerbegünstigter Spendenwerbung. Die Verwendung personenbezogener Daten für Zwecke des Adresshandels sowie für fremde Werbezwecke oder Markt- oder Meinungsforschung soll nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Ferner wurde – auch aufgrund aktueller Datenschutzenthüllungen – mit einem neuen § 32 BDSG eine Spezialregelung zum Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen aufgenommen.
Erscheint lt. Verlag | 21.12.2009 |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 188 g |
Einbandart | Paperback |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
Schlagworte | Bundesdatenschutzgesetz • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) |
ISBN-10 | 3-940904-55-4 / 3940904554 |
ISBN-13 | 978-3-940904-55-3 / 9783940904553 |
Zustand | Neuware |
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