Finanzplaner Beamte -  Isabell Pohlmann,  Thomas Öchsner

Finanzplaner Beamte (eBook)

Private Krankenversicherung, Beihilfe, Pension, Geldanlage, Steuern optimieren
eBook Download: EPUB
2024 | 2. Auflage
176 Seiten
Stiftung Warentest (Verlag)
978-3-7471-0810-9 (ISBN)
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Ob Lehrerin, Polizist, Richterin, Verwaltungsbeamter oder Soldat: Beamte stehen vor anderen Finanzfragen als Angestellte oder Selbstständige. In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf es bei der individuellen Finanzplanung ankommt. Von der Beihilfe und privaten Krankenversicherung über Pension und die private Altersvorsorge bis hin zu Geldanlage, Steuern und wichtigen Versicherungen. Die Experten von Finanztest zeigen, wie Beamte monatlich finanziell das Beste herausholen, geben einen Überblick zu Beihilfeleistungen und verraten, welche privaten Krankenversicherungen im Test besonders gut abgeschnitten haben. Sie erhalten alle wichtigen Informationen zur Pensionsplanung und dazu, wie sie die Pensionsansprüche heute schon sinnvoll durch private Vorsorge ergänzen können. Sie wollen früher aus dem Berufsalltag aussteigen? Der Ratgeber erklärt auch, was Sie bei einem vorzeitigen Einstieg in die Pension beachten sollten. Zahlreiche Checklisten, Tabellen und Experten-Interviews unterstützen Sie.

Isabell Pohlmann arbeitet als Redakteurin bei Finanztest. Zuvor war sie freiberuflich tätig und hat in dieser Zeit mehrere Bücher für die Stiftung Warentest geschrieben, unter anderem Meine Rente, Altersvorsorge für Selbstständige und Finanzplaner 60+.

Was wollen Sie wissen?


Ob als Verwaltungsbeamter oder Lehrerin, als Feuerwehrmann, Polizistin, Richterin oder Soldat: Bei wichtigen Finanzthemen sind Sie im Vergleich zu Angestellten in einer besonderen Position – etwa wenn es um die Unterstützung für Gesundheitsleistungen durch den Dienstherren oder um die finanzielle Versorgung im Alter geht. Doch wie können Sie aus dieser Situation das Beste machen? Nehmen Sie sich die Zeit für einen ersten Überblick.

Im Sommer werde ich verbeamtet. Um welche Finanzthemen muss ich mich kümmern?

Rund um Ihre Finanzen kommen mit der Verbeamtung einige Veränderungen auf Sie zu, doch vieles davon passiert automatisch.

Neu ist zum Beispiel, dass Sie anders als bisher als Arbeitnehmer kein Gehalt mehr bekommen, sondern Bezüge. Sie zahlen keine Pflichtbeiträge an die Rentenkasse, sondern erwerben den Anspruch auf ein Ruhegehalt, im alltäglichen Sprachgebrauch eher als Pension bezeichnet. Und als Beamter haben Sie Anspruch auf Beihilfe, also darauf, dass Ihr Dienstherr Sie bei Gesundheitsausgaben finanziell unterstützt.

Um ein großes Thema müssen Sie sich allerdings kümmern, um die Frage, wie Sie sich künftig krankenversichern wollen, denn die Beihilfe allein reicht nicht aus. Informationen zum Thema „Beihilfe und Krankenversicherung“ stellen wir ab S. 35 zusammen.

Es heißt, Beamte sollen sich nun besser gesetzlich krankenversichern können. Soll ich wechseln?

Es stimmt, die gesetzliche Krankenversicherung ist für mehr Beamte ein Thema geworden, allerdings nicht für Sie, wenn Sie bereits verbeamtet sind: Für Sie kommt ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht infrage.

Es gibt zwar in mehreren Bundesländern – Hamburg war hier der Vorreiter – eine neue Regelung, die für Beamte den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung attraktiver gemacht hat, doch diese Chance haben nur diejenigen, die neu verbeamtet werden. Für Beamte in niedrigen Besoldungsgruppen und für kinderreiche Familien kann der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung interessant werden (siehe „Die Beihilfe ergänzen“, S. 44).

Für viele Beamte ist und bleibt allerdings die private Krankenversicherung erste Wahl, um die Beihilfeleistungen des Dienstherren zu ergänzen. Um welche Verträge Sie sich hier kümmern sollten, lesen Sie unter „Den passenden privaten Schutz zusammenstellen“, S. 45.

Stimmt es, dass sich auch für uns Beamte Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung lohnen?

Ja, es stimmt, für Beamte können freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung tatsächlich attraktiv sein. Wenn Sie freiwillige Rentenbeiträge leisten, können Sie sich fürs Alter neben der Pension den Anspruch auf eine gesetzliche Rente sichern. Und diese Zahlung ist Ihnen sicher, Sie gehen kein Anlagerisiko ein.

Die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung kann sich im Vergleich zu anderen privaten Vorsorgeprodukten durchaus sehen lassen. Die genauen Bedingungen für die freiwilligen Beitragszahlungen stellen wir ab S. 86 unter „Mit privater Vorsorge die Pension sinnvoll ergänzen“ vor. Hier nennen wir auch weitere Alternativen für die Altersvorsorge.

Ich konnte in den vergangenen Jahren 20 000 Euro zur Seite legen. Wie soll ich das Geld anlegen?

Das kommt darauf an: Wann brauchen Sie das Geld wieder? Der Zeithorizont ist ein wichtiger Faktor für Ihre weitere Geldanlage. Können Sie das angelegte Geld beispielsweise für die nächsten zehn oder besser 15 Jahre entbehren? Dann kann zum Beispiel die Investition in ETF – das sind börsengehandelte Indexfonds – für Sie interessant sein (siehe „Fonds und mehr“, S. 96). Wichtig dabei: Sie sollten finanziell so flexibel sein, dass Sie ein Börsentief wie etwa im Zuge der Corona-Krise aussitzen können und möglichst nicht zu einem bestimmten Tag X Ihr Geld zurück benötigen.

Haben Sie hingegen auf kurze bis mittlere Sicht ein festes Sparziel, etwa die eigene Immobilie in gut drei Jahren, sollten Sie eher auf sichere Geldanlagen setzen und das Geld zum Beispiel auf Festgeldkonten parken. Mehr dazu unter „Sicher sparen“, S. 106.

Ich überlege, in Frühpension zu gehen. Was kostet mich das?

Wenn Sie vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden, sorgen gleich mehrere Faktoren dafür, dass Ihre Pension – im Fachjargon Ihr „Ruhegehalt“ – niedriger ausfällt. Zum einen kommen Sie auf weniger Dienstjahre, wenn Sie vorzeitig aussteigen. Weniger Dienstjahre bedeuten niedrigere Pensionsansprüche.

Ein weiterer Nachteil: Für jeden Monat der vorgezogenen Pensionszahlung werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihren eigentlich erworbenen Versorgungsansprüchen abgezogen – maximal 14,4 Prozent. Dieses Minus gilt auf Dauer.

Im Kapitel „Pension – die sichere Basis“ erfahren Sie ab S. 59, wie die Höhe Ihrer Versorgungsansprüche ermittelt wird, unter „Ruhestand in Sicht“ finden Sie ab S. 137 weitere Tipps für Ihre Entscheidung über die Frühpensionierung.

Kann es sein, dass ich trotz Beihilfe und Krankenversicherung mehrere Hundert Euro für Zahnersatz zahlen muss?

Ja, das kann sein. Die Beihilfe erstattet ihren Anteil an den Behandlungskosten. Einen Großteil der Ausgaben machen aber oft die Material- und Laborkosten aus, und an denen beteiligt sich die Beihilfestelle nicht komplett: Bei Bundesbeamten sind davon zum Beispiel nur 60 Prozent beihilfefähig (siehe „Beihilfeleistungen im Einzelnen“, S. 39).

Doch über die private Krankenversicherung können Sie die Lücke im Schutz komplett oder weitgehend schließen. Welche Tarife dafür notwendig sind, erfahren Sie im Kapitel „Die Beihilfe ergänzen“, S. 44. Denn für einen möglichst umfassenden Schutz benötigen Sie oft einen „Beihilfegrundtarif“ plus weitere Ergänzungsangebote.

Als Angestellter bekam ich automatisch die Renteninfo – auf solche Post warte ich als Beamter noch. Kommt da nichts?

Doch, auch Sie können Post bekommen. Aber ob und wann Sie diese automatisch erhalten, hängt davon ab, wer Ihr Dienstherr ist. Es gibt Dienstherren, die sich automatisch melden und einen Überblick zu Ihren Versorgungsansprüchen erstellen. Andere Bundesländer stellen diese Auskunft erst auf Antrag und ab einem bestimmten Alter. Informieren Sie sich am besten bei der für Ihre Versorgungsbezüge zuständigen Stelle, ob und wann Sie Auskunft erhalten.

Wollen Sie vorher einen Überblick bekommen, finden Sie im Internet einige Möglichkeiten, zumindest unverbindlich die Höhe Ihrer Versorgungsansprüche zu ermitteln (siehe Kasten „Wer kennt sich aus?“, S. 71).

Man hat mir angeboten, nebenbei für die Lokalzeitung zu schreiben. Wer sollte etwas dagegen haben?

Klären Sie auf jeden Fall, ob Ihr Dienstherr damit einverstanden ist. Wenn Sie einen Nebenjob antreten, müssen Sie darüber informieren. Ihr Dienstherr kann gegen den Nebenjob etwas einwenden, etwa wenn er fürchtet, dass Sie Ihrer eigentlichen Dienstpflicht nicht mehr nachkommen können oder dass es Interessenskonflikte mit Ihrer Tätigkeit gibt. Im Interview „Nebentätigkeit – keine unnötigen Geheimnisse“ auf S. 32/33 lesen Sie, was es noch zu beachten gibt.

Übrigens: Auch wenn Sie bereits im Ruhestand sind, haben Sie noch eine Informationspflicht gegenüber dem Dienstherren. Worauf Sie finanziell bei Ihrem Nebenjob achten sollten, erfahren Sie unter „Im (Un-)Ruhestand“, S. 155.

Welche Abzüge von meiner Bruttopension muss ich demnächst im Ruhestand einplanen?

Wenn Sie in Pension gehen, werden weiterhin automatisch Lohnsteuer und eventuell Kirchensteuer von Ihrem Monatsbrutto abgezogen. Über die Steuererklärung können Sie sich aber eventuell einen Teil davon zurückholen. Entscheidend ist unter anderem, welche Posten Sie dann steuermindernd beim Finanzamt geltend machen. Dazu zählen zum Beispiel Spenden, Ausgaben für Ihre Gesundheit und für private Versicherungen. Außerdem müssen Sie als Pensionär auf jeden Fall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einplanen. Viele von Ihnen haben allerdings den Vorteil, dass der Beihilfesatz im Ruhestand von 50 auf 70 Prozent steigt. Wenn Sie privat...

Erscheint lt. Verlag 26.4.2024
Sprache deutsch
ISBN-10 3-7471-0810-5 / 3747108105
ISBN-13 978-3-7471-0810-9 / 9783747108109
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