Rheinische Reflexionen 2024 (eBook)
139 Seiten
tredition (Verlag)
978-3-384-16401-8 (ISBN)
Hans-Peter Feldmann, geboren 1941 in Essen, wurde durch Kriegsereignisse nach Schleswig-Holstein evakuiert. Nach seiner Rückumsiedlung ins Ruhrgebiet absolvierte er eine Ausbildung als Karosseriebauer und bildete sich parallel zum Maschinenbau-Techniker weiter. Er arbeitete als Fertigungsplaner, Arbeitsvorbereiter und REFA-Fachmann in verschiedenen Industriebetrieben. Mit 24 Jahren wechselte er zur Bergbaufirma Rheinstahl-Bergbau in Bottrop, wo er an der Neuordnung der Tagesanlagen der Steinkohle-fördernden Schachtanlagen mitwirkte. Später engagierte er sich bei der Ruhrkohle AG für die Vereinheitlichung der Betriebs- und Abrechnungssysteme. 1995 beendete er seine erfolgreiche Berufstätigkeit als Leiter der Stabsabteilung auf dem Verbundbergwerk Rheinland in Moers. 1996 zog er nach seiner Erwerbstätigkeit nach Xanten am Niederrhein. Dort begann sein Engagement für den hochwassergefährdeten Lebensraum. Er informierte sich über die Bedrohungen durch extreme Wasserstände, Bergbau und Wasserstraßenplanungen. Er betätigte sich politisch und gründete die Bürgerinitiative 'Hochwasser- und Infrastrukturschutzschutz-Initiative am Niederrhein (HWS)'. Seine größte Sorge ist, dass der Grundwasserspeicher zwischen Niederrhein und Maas künftig keine Trinkwasserqualität mehr haben wird. Er ist verantwortungsbewusst, verlässlich und lösungsorientiert. Er setzt sich für den Schutz und die Zukunft des Niederrheins ein. 2024 fasste er seine Erkenntnisse und Informationen aus über 25 Jahren bürgerschaftlichen Einsatzes in einem Sachbuch zusammen. Das Buch heißt 'Rheinische Reflexionen: Bergbau, Klimawandel und die Zukunft des Niederrheins'. Es ist ein handliches Buch für jeden Haushalt, dem bergbau- und extreme Wetter-/Klimaereignisse drohen. Das wünschen sich die Autoren Hans-Peter Feldmann mit Hans-Henning Schultes aus Xanten/Alpen.
Studien zum Lebensraumschutz
Das linksrheinische Siedlungs- und Wirtschaftsgebiet zwischen Krefeld und Xanten gilt altersher als potenzielles Überschwemmungsgebiet insbesondere bei extremen Rheinabflüssen. Dieser Lebensraum ist seit mehr als 100 Jahren einem untertägigen Steinkohle- und Steinsalzabbau ausgesetzt dem die Politik & Behörden nur teilweise unter Anpassung des BBergG Rechnung getragen haben.
Amtliche Studien aus den Jahren 2000 und 2004 beschreiben die potenziellen Risiken und beziffern einen potenziellen Schaden von über 100 Mrd. Euro für dieses Gebiet.
Weshalb –nach dem BBergG- K+S unter dem Stadtgebiet von Xanten Steinsalz abzubauen gedenkt, ist ökonomisch, ökologisch schon gar nicht sozialverträglich. Der Gesetzgeber steht in der Pflicht.
Hier zeigt sich die Kurzsichtigkeit des Staates bei der Ausgestaltung des BBergG 5), wenn durch den Rohstoffabbau extreme und irreparable Lebensraumeinschränkungen zu erwarten sind. Nicht mehr vertretbar ist, dass das BBergG über dem GG steht!
Neufestsetzung des Bemessungshochwasser
Im Regierungsbezirk Düsseldorf vom 18.09.2003:
BHQ2004 entspricht HQ500 mit den Abflussmengen zur Bemessung der Deichhöhe am Pegel
„Köln 13.600 m3/s, Düsseldorf 13.500 m3/s, Duisburg-Ruhrort 14.800 m3/s, Wesel 14.800 m3/s, Rees 14.700 m3/s. Emmerich 14.500 m3/s
Diese Werte sind unmittelbar verbindlich! Zugleich wird hiermit das 1977 festgelegte Bemessungshochwasser (BHW77) aufgehoben. Deichhöhe plus 1,0 bzw. 1,5 Meter!“
Pegel-Tabelle zu BHQ2004 (HQ500)
Wichtig für Bewohner: Wasserhöhen in Meter ü. NN
Aussage des Umweltministeriums vom 07.05.2013:
„Insgesamt ist festzustellen, dass es keine Defizite in Bezug auf Organisation und Verantwortung für die wasserwirtschaftlichen Aufgaben am Rhein in NRW gibt.“ Aktenzeichen WA I 1-00025/0
Standpunkt der Bezirksregierung Düsseldorf vom 11. Jan. 2016:
Über die Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in NRW:
„Es liegt nun an den verantwortlichen Akteuren, die Belange des Hochwasserrisikomanagements zu beachten und entsprechende Maßnahmen im Rahmen der fachlichen und finanziellen Möglichkeiten umzusetzen.“
Deichschutzverordnung (DSchVO)
Bezirksregierung Düsseldorf 54.04.01.00-DSchVO 2020
Ordungsbehördliche Verordnung zum Schutze der Deiche und sonstigen
Hochwasserschutzanlagen im Regierungsbezirk Düsseldorf an
Gewässern erster und zweiter Ordnung und den mit ihren in Verbindung stehenden Schifffahrtshäfen einschließlich ihrer Verbindungsstrecken sowie beim Rhein auch der Rückstaubereiche von einmündenden Gewässern
vom 01. September 2020 (Auszüge)
§ 7
Unterhaltung
(1) Die Hochwasserschutzanlagen müssen jederzeit funktionsfähig sein und sind in geeigneter Weise zu unterhalten.
(2) Von Wühltieren bevorzugte deichstrecken sind besonders zu überwachen. Der Hochwasserschutzpflichtige hat auftretende Mängel oder Schäden unverzüglich sachgerecht zu beseitigen. Maßnahmen zur Beseitigung
(3) von erheblichen Mängeln oder Schäden sind in Abstimmung mit der Deichaufsicht durchzuführen.
(4) Der Hochwasserschutzpflichtige dokumentiert Feststellungen, Veränderungen und Mängelbeseitigungen im Statusbericht gemäß DIN 19712.
§ 10
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig nach § 123 Absatz 1 Nr. 27 LWG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen Gebote und Verbote dieser Verordnung verstößt oder Vorhaben ohne die erforderliche Genehmigung oder Befreiung ausführt. Ordnungswidrig handelt auch, wer die Unterhaltspflicht nicht erfüllt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis fünfzigtausend Euro geahndet werden.
(3) Zuständig gemäß § 36 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bezirksregierung Düsseldorf
Aussage von der Bezirksregierung in Düsseldorf:
„Trotz jahrzehntelangen Sanierungsüberhang, trotz Nichteinhaltung der Richtlinien und unzeitgemäße Prüftechniken sind die Deiche – die Deichlinie- in NRW „sicher“!
Anmerkung:
„Dass die Studie von 2004 nur eine Abfluss-Sicherheit von 11.000 m3/s ausweist, hat offenbar für Akteure der Landesregierung keine Bedeutung. Die Pflicht zur schadlosen Abflusssicherheit liegt seit 2004 bei 14.400 m3/s (BHQ2004 + Freiboard für Deiche)“!
Die Landesregierung unter Umweltministerin Bärbel Höhn veranlasste folgende Studien:
„Die in ungewöhnlicher Häufung abgelaufenen großen Hochwasser der 90er Jahre, vor allem die Rheinhochwasser von Dezember 1993 und von Januar 1995 haben vielfältige Aktivitäten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes ausgelöst.“
Frau Umweltministerin Bärbel Höhn 1999
Bärbel Höhn: Im Jahr 2000 Hochwasserschutz ist teuer: DreiZonenDeich kostet rd. 5 Mio.DM/km
Fördermittel rd. 60 Mio.DM/a Schadenspotenzial bei HQ500 rd. 400 Mrd. DM
Starkregengefahren und Staulagen war noch kein Thema!
Zielsetzung:
Im Auftrag der Deutsch-Niederländischen Arbeitsgruppe Hochwasser ist von 2002-2004 von diversen Ämtern die Studie erarbeitet worden.
Ein Thema war:
Was geschieht, wenn der Abfluss nicht zwischen den Deichen abgeführt werden kann, welche Gebiete werden zuerst überflutet und sind grenzüberschreitende Überflutungen möglich?
Sie Seite 32 ff
Auszug aus der Studie: (Kernsätze)
„Im heutigen Zustand kommt es bei den untersuchten extremen Hochwassern am Niederrhein ab einem Abflussbereich zwischen 11.000 bis 16.000 m3/s zu großräumigen Überflutungen. Hierbei ist der südlich. Niederrhein (Bonn-Dormagen) zuerst betroffen. Mit zunehmender Höhe der Hochwasserscheitel wird auch der mittlere Teil (Düsseldorf-Ruhrmündung) überflutet.“ (Kap. 12.1)
„Ab Krefeld wird beim Extremhochwasser (Anm.: rd. 16.000 m3/s) linksrheinisch das gesamte durch Berg-Senkung betroffene Gebiet bis nach Xanten durch Überflutungen heimgesucht.“ (Kap. 9.3)
Aussagen, in wie weit sich die prognostizierte Klimaveränderung auf die extremen Abflüsse im Rheineinzugsgebiet auswirken, lassen sich zurzeit nur qualitativ treffen. Allgemein wird jedoch davon ausgegangen, dass extreme Hochwasser sowohl in der Abflusshöhe als auch in ihrer Auftretenswahrscheinlichkeit in Zukunft zunehmen werden.“ (Kap. 12.1)
Hierzu Stellungnahme der Landesumweltministerin.
Also: „ … eine generelle Deicherhöhung ist aus finanziellen, noch aus ökologischen und sozialen Gründen (nicht) möglich. Das bestehende (niedrige) Schutzpotenzial ist dem vorhandenem Schadenspotenzial angemessen.“
Fazit:
1,5 Millionen Menschen sind betroffen, ein Schadenspotenzial von 200 Mrd. Euro sind also Peanuts für die Landesregierung von 2004! Das gilt wohl derzeit noch!
„Nach dem Hochwasser ist vor dem Hochwasser“
„Hochwasser wird es immer geben. Dass sie nicht zu Katastrophen werden, wie hier im Jahre 1651 in Moers, 2025 (oder 2021 an der Ahr), ist Ziel eines Risikomanagements – jetzt
verbessert durch die Datenanalyse des Elbehochwassers 2002.
Noch größer als an der Elbe sei das Gefährdungspotenzial im deichgeschützten Überflutungsgebiet des Niederrheins, warnen die Experten. In den durch Bergbau abgesenkten Gebieten muss bei einem Deichversagen sogar mit Überflutungshöhen bis zu fünfzehn Metern gerechnet werden.“
Quelle: Prof. Dr. Andreas Schumann, Uni Bochum 2004
Fazit: Hauptprobleme sind Hochwasser und Starkregen, steigendes Grundwasser und daraus resultierende abflusslose Stauwasserlagen. Der beobachtete Anstieg des Meeresspiegels wird zu einem Rückstau des Rheinabflusses führen, was höhere Deiche unvermeidlich macht.
Bisher nicht diskutierte Themen sind:
• Der Einstau von abflusslosen, durch den Bergbau geschaffenen besiedelten Senkungsmulden und deren Abfluss in den Vorfluter.
• Das Risiko einer “Deichhinterströmung” durch höhere Deiche oder Kammerung schützenswerter Regionen.
• In...
Erscheint lt. Verlag | 4.3.2024 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Naturwissenschaften ► Geowissenschaften ► Geografie / Kartografie |
ISBN-10 | 3-384-16401-6 / 3384164016 |
ISBN-13 | 978-3-384-16401-8 / 9783384164018 |
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