Das Gefahrstoffbuch (eBook)

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen nach REACH und GHS
eBook Download: PDF | EPUB
2013 | 4. Auflage
450 Seiten
Wiley-VCH (Verlag)
978-3-527-67401-5 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Das Gefahrstoffbuch -  Herbert F. Bender
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Der Umgang mit Chemikalien und anderen gefährlichen Stoffen ist in Beruf und Gewerbe streng reglementiert - durch die EU und ergänzende nationale Gesetze Vorschriften zu kennen reicht jedoch nicht aus, um Gefahren für Beschäftigte und Umwelt auszuschließen.

Was in den Gesetzeskommentaren nicht zu finden ist, wird mit der Expertise des weltweit größten Chemieunternehmens hier erklärt: die praktische Umsetzung jener Gesetze und Verordnungen, die für den täglichen Umgang mit Gefahrstoffen von Bedeutung sind. Alle
Rechtsgrundlagen, einschließlich der neuen Einstufungen und Kennzeichnungen der CLP-Verordnung sowie der wesentlichen Vorschriften der REACH-Verordnung, sind aktuell abgebildet. Bisherige Regelungen, die übergangsweise noch Anwendung finden, werden
vergleichend gegenübergestellt.

Seit fast zwanzig Jahren das Standardwerk zum betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen - für alle, die relevante Vorschriften umsetzen und überwachen müssen.

Jetzt mit Glossar!

Herbert F. Bender leitetete bis 2012 die Einheit "Gefahrstoffmanagement" in Deutschlands größtem Chemieunternehmen, der BASF SE. Er ist Autor zahlreicher Bücher und anderer Publikationen zum Thema Gefahrstoffe und hält regelmäßig Seminare im Rahmen der Weiterbildung zu Gefahrstoffen. Seit über 20 Jahren hat er einen Lehrauftrag an der Universität Heidelberg inne. Professor Bender zählt zum Beraterkreis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, ist Mitglied im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und ist in zahlreichen Ausschüssen und Arbeitsgruppen der chemischen Industrie, der Europäischen Union und weiterer multinationaler Gremien tätig.

VORWORT ZUR 4. AUFLAGE

WISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN
Grundlagen der Toxikologie
Physikalisch-chemische Grundlagen
Biologische Arbeitsstoffe

GEFÄHRLICHE EIGENSCHAFTEN, EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG
Einführung in die Einstufungssysteme
Gefährliche Eigenschaften: Physikalische Eigenschaften
Eigenschaften: Gesundheitsgefahren
Gefährliche Eigenschaften: Umweltgefahren
Einstufung von Stoffen und Gemischen / Zubereitungen
Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische bzw. Zubereitungen

GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG UND BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN
Rechtliche Grundlagen
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz
Methoden der Expositionsermittlung

EUROPÄISCHE REGELUNGEN
REACH
Das Sicherheitsdatenblatt
Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt und Expositionsszenarien
Verbote beim Inverkehrbringen
Stoffrichtlinie
Zubereitungsrichtlinie
Agenzienrichtlinie
Krebsrichtlinie
Verordnung 689/2008/EG
Verordnung 3677/90/EWG
Verordnung 2037/2000/EG
Die POP-Verordnung

DEUTSCHE REGELUNGEN
Das Chemikaliengesetz
Die Gefahrstoffverordnung
Chemikalien-Verbotsverordnung
Die Biostoffverordnung
Mutterschutzverordnung und Jugendarbeitsschutzgesetz
Die Arbeitsmittelverordnung / Betriebssicherheitsverordnung
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und seine Verordnungen
Das Wasserhaushaltsgesetz

PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
Augen- und Gesichtsschutz
Schutzhandschuhe
Körperschutz
Atemschutz

LAGERUNG VON GEFAHRSTOFFEN UND TÄTIGKEITEN MIT ORTSBEWEGLICHEN DRUCKGASBEHÄLTERN
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsfesten Anlagen sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
Lagerung von Gasen in ortsfesten Anlagen
Tätigkeiten mit ortsbeweglichen Druckgasbehältern

TRANSPORTVORSCHRIFTEN
Internationale Transportvorschriften
Klassifizierung gefährlicher Güter
Das ADR
Nationale Vorschriften

"Auch als Nachschlagewerk eignet sich das Buch hervorragend. Ein ausführliches Inhaltsverzeichnis und ein umfangreiches Glossar erschließen die Informationsfülle des Buches sehr gut."
BGRCI.magazin (01.05.2014)

"Was in den Gesetzeskommentaren nicht zu finden ist, wird mit der Expertise des weltweit größten Chemieunternehmens hier geklärt: die praktische Umsetzung jener Gesetze, und Verordnungen, die für den täglichen Umgang mit Gefahrstoffen von Bedeutung sind."
Fraunhofer IRB (#2-2014, 31.03.2014)

"Das Buch kann allen empfohlen werden, die nicht nur auf Spezialisierung setzen und zum Nachschlagen ein buch dem Surfen im Internet vorziehen."
Toxichem Krimtech (2014, Nr. 81)


2


Gefährliche Eigenschaften, Einstufung und Kennzeichnung


2.1 Einführung in die Einstufungssysteme


Die Einstufung gefährlicher Stoffe durfte bis 01.12.2010 für Stoffe gemäß Anhang VI der EG-Stoffrichtlinie 67/548/EWG [1] erfolgen.

Seit dem 01.12.2010 müssen Stoffe nach EG-Verordnung 1272/2008 [2], bekannt als CLP-Verordnung (Classification Labelling Packaging), eingestuft und gekennzeichnet werden. Da die CLP-Verordnung auf dem Einstufungssystem der UN basiert, wird sie auch als GHS-Verordnung (Globally Harmonized System) bezeichnet. Für Zubereitungen ist die Einstufung gemäß der bisherigen Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG [3] noch bis zum 01.06.2015 zulässig, vor diesem Zeitpunkt erstmalig in Verkehr gebrachte Gemische dürfen noch bis zum 01.06.2017 mit der bisherigen Kennzeichnung vermarktet werden. Die Inhaltsstoffe von Zubereitungen sind bei Benutzung der Zubereitungsrichtlinie nach dem Einstufungsleitfaden der Stoffrichtlinie 67/548/EWG, Anhang VI, einzustufen. Daher werden in diesem Lehrbuch beide Einstufungssysteme beschrieben. Da die CLP-Verordnung das künftige Einstufungssystem darstellt, wird es prioritär beschrieben.

Die CLP-Verordnung stuft die gefährlichen Eigenschaften in insgesamt 28 Hauptgefahren, die sogenannten Gefahrenklassen ein, die wiederum in insgesamt 89 Kategorien bzw. Untergruppen untergliedert sind, siehe Abbildung 2.1. Im Gegensatz hierzu kennt die EG-Richtlinie 67/548/EWG nur 15 Gefährlichkeitsmerkmale (siehe Abbildung 2.2), die in 18 Untergruppen/Kategorien differenziert sind.

Abb. 2.1 Gefahrenklassen nach EG-VO 1272/2008 (CLP)

Abb. 2.2 Gefährlichkeitsmerkmale nach EG-RL 67/548/EWG

Analog dem bisherigen Einstufungssystem kann die korrekte Einstufung von Stoffen und Zubereitungen nicht dem Piktogramm bzw. dem Gefahrensymbol entnommen werden, hierfür müssen die H-Sätze nach CLP-Verordnung bzw. die R-Sätze nach der Stoffrichtlinie benutzt werden. Piktogramm und Gefahrensymbol bieten lediglich eine grobe, visualisierte Darstellung, die die Hauptgefahr symbolisiert.

2.2 Gefährliche Eigenschaften: Physikalische Eigenschaften


2.2.1 Explosiv bzw. explosionsgefährlich


2.2.1.1 Explosiv gemäß CLP-Verordnung


Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse fallen nach Anhang I der CLP-Verordnung [2] in die Gefahrenklasse explosiv, wenn sie als Feststoff oder als Flüssigkeit durch chemische Reaktion Gase solcher Temperatur, solchen Drucks und solcher Geschwindigkeit entwickeln können, dass hierdurch in der Umgebung Zerstörungen eintreten. Gemäß Begriffsdefinition der CLP-Verordnung fallen auch pyrotechnische Stoffe und Erzeugnisse mit Explosivstoffen unter die Gefahrklasse explosiv.

Die Einstufungskriterien sind nicht im Anhang I der CLP-Verordnung enthalten, sondern den Prüfmethoden von Teil 1 des Handbuchs über Prüfungen und Kriterien der UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter zu entnehmen. Diese Prüfmethoden sind sehr umfassend, äußerst detailliert und nur für Experten verständlich, auf die Wiedergabe wird daher verzichtet.

Die Gefahrenklasse explosive Stoffe / Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff wird unterteilt in folgende Unterklassen:

1.1 massenexplosionsgefährliche Produkte
1.2 nicht massenexplosionsfähige Stoffe, die ernste Gefahren durch Splitter und Sprengstücke darstellen
1.3 Produkte, die eine Feuergefahr darstellen, aber nur eine geringe Sprengwirkung oder geringe Druckwirkung aufweisen und massenexplosionsfähig sind
1.4 Produkte und Gegenstände mit nur geringer Explosionsgefahr. Die Auswirkungen bleiben auf die Verpackung beschränkt
1.5 Sehr unempfindliche massenexplosionsfähige Produkte
1.6 Extrem unempfindliche Gegenstände, die nicht massenexplosionsfähig sind

Zur Unterscheidung der Unterklassen werden die H-Sätze H200 bis H205 benutzt, die Kennzeichnung kann Tabelle 2.1 entnommen werden. Beispiele instabiler, explosiver Stoffe sind in Abbildung 2.3 dargestellt.

H200 Instabil, explosiv
H201 Explosiv; Gefahr der Massenexplosion
H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke
H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke
H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke
H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer

Tabelle 2.1 Kennzeichnung explosive Stoffe / Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff.

Abb. 2.3 Instabile explosive Stoffe, gekennzeichnet mit H200 gemäß CLP-Verordnung

2.2.1.2 Explosionsgefährlich nach EG-Richtlinie 67/548/EWG


Stoffe oder Zubereitungen, die gegen Schlag oder Reibung empfindlicher reagieren als Dinitrobenzol oder die mittels Zündquelle (Feuer) zur Explosion gebracht werden können, werden gemäß EG-Richtlinie 67/548/EWG als explosionsgefährlich eingestuft.

In Abhängigkeit des explosionsgefährlichen Potenzials werden Stoffe oder Zubereitungen entweder mit dem R-Satz R2 oder R3 gekennzeichnet.

R2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich
R3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich

Zu den explosionsgefährlichen Stoffen (R2) zählen:

  • Ethylnitrit,
  • Ethylnitrat,
  • Dibenzoylperoxid,
  • Dichloracetylen,
  • Glykoldinitrat,
  • 3-Azidosulfonylbenzoesäure,
  • Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol),
  • Trinitrobenzol,
  • 2,4,6-Trinitrotoluol (TNT),
  • Trinitrokresol,
  • Trinitroxyl,
  • Tetranitronaphthalin und
  • 2,4,6-Trinitroresorcin.

Als besonders explosionsgefährliche Stoffe (R3) sind eingestuft:

  • Bleiazid,
  • Quecksilberfulminat (Knallquecksilber),
  • Diethylenglykoldinitrat,
  • Glycerintrinitrat (Nitroglycerin),
  • Hydrazintrinitromethan,
  • Pentaerythrittetranitrat(Nitropenta),
  • Nitrozellulose mit mehr als 12,66% N,
  • Mannithexanitrat sowie
  • Pikrinsäure und ihre Salze.
R1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich

Stoffe oder Zubereitungen, die nur in trockenem Zustand explosionsgefährlich reagieren; nicht jedoch in Lösung oder in feuchter Form, sind nicht als explosionsgefährlich eingestuft und werden mit dem R-Satz R1 gekennzeichnet. Hierzu zählen

  • Jodylbenzol,
  • Ammonium-bis(2,4,6-trinitrophenyl)amin,
  • Ammoniumdichromat,
  • 2-Amino-4,6-dinitrophenol,
  • Jodylbenzoat und
  • Tetranitrocarbazol.

2.2.2 Entzündbar bzw. entzündlich


Nach der CLP-Verordnung wird die Stoffeigenschaft „entzündbar“ in Abhängigkeit des Aggregatzustandes in 5 Gefahrenklassen und eine unterschiedliche Anzahl von Kategorien unterteilt:

  • Gefahrenklasse entzündbare Gase:
    2 Gefahrenkategorien
  • Gefahrenklasse entzündbare Aerosole:
    2 Gefahrenkategorien
  • Gefahrenklasse entzündbare Feststoffe:
    2 Gefahrenkategorien
  • Gefahrenklasse entzündbare Flüssigkeiten:
    3 Gefahrenkategorien
  • Gefahrenklasse Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase freisetzen
    3 Gefahrenkategorien

Gemäß EG-Stoffrichtlinie werden Gase und Flüssigkeiten in die Gefährlichkeitsmerkmale

  • hochentzündlich,
  • leichtentzündlich und
  • entzündlich

unterschieden, weitgehend unabhängig vom Aggregatzustand. Eine separate Einstufung von Aerosolen oder Feststoffen erfolgt nicht.

2.2.2.1 Entzündbare Gase gemäß CLP-Verordnung


Gemäß Anhang 1 der CLP-Verordnung sind Gase definiert als Stoffe, die

  • bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa (absolut) haben oder
  • bei 20 °C und einem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.

Gase gelten als entzündbar, wenn sie bei 20 °C und bei Normaldruck (1013 hPa) mit Luft einen Brennbarkeitsbereich besitzen. Gase oder Gasgemische werden in die

Kategorie 1 eingestuft, wenn sie
– in einer Konzentration unter 13 % in Luft entzündbar sind oder
– in Luft einen Brennbarkeitsbereich von mindestens 12 Prozentpunkten besitzen,...

Erscheint lt. Verlag 2.12.2013
Sprache deutsch
Themenwelt Naturwissenschaften Chemie
Technik
Schlagworte Arbeitsschutz • Arbeitsschutz u. Arbeitssicherheit • Arbeitssicherheit • Arbeitssicherheit u. Umweltschutz i. d. Chemie • Chemie • Gefährlicher Stoff • Gefährlicher Stoff • Gesundheits- u. Sozialwesen • Toxikologie
ISBN-10 3-527-67401-2 / 3527674012
ISBN-13 978-3-527-67401-5 / 9783527674015
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