Das Gefahrstoffbuch (eBook)
450 Seiten
Wiley-VCH (Verlag)
978-3-527-67401-5 (ISBN)
Was in den Gesetzeskommentaren nicht zu finden ist, wird mit der Expertise des weltweit größten Chemieunternehmens hier erklärt: die praktische Umsetzung jener Gesetze und Verordnungen, die für den täglichen Umgang mit Gefahrstoffen von Bedeutung sind. Alle
Rechtsgrundlagen, einschließlich der neuen Einstufungen und Kennzeichnungen der CLP-Verordnung sowie der wesentlichen Vorschriften der REACH-Verordnung, sind aktuell abgebildet. Bisherige Regelungen, die übergangsweise noch Anwendung finden, werden
vergleichend gegenübergestellt.
Seit fast zwanzig Jahren das Standardwerk zum betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen - für alle, die relevante Vorschriften umsetzen und überwachen müssen.
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Herbert F. Bender leitetete bis 2012 die Einheit "Gefahrstoffmanagement" in Deutschlands größtem Chemieunternehmen, der BASF SE. Er ist Autor zahlreicher Bücher und anderer Publikationen zum Thema Gefahrstoffe und hält regelmäßig Seminare im Rahmen der Weiterbildung zu Gefahrstoffen. Seit über 20 Jahren hat er einen Lehrauftrag an der Universität Heidelberg inne. Professor Bender zählt zum Beraterkreis des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, ist Mitglied im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) und ist in zahlreichen Ausschüssen und Arbeitsgruppen der chemischen Industrie, der Europäischen Union und weiterer multinationaler Gremien tätig.
VORWORT ZUR 4. AUFLAGE
WISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN
Grundlagen der Toxikologie
Physikalisch-chemische Grundlagen
Biologische Arbeitsstoffe
GEFÄHRLICHE EIGENSCHAFTEN, EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG
Einführung in die Einstufungssysteme
Gefährliche Eigenschaften: Physikalische Eigenschaften
Eigenschaften: Gesundheitsgefahren
Gefährliche Eigenschaften: Umweltgefahren
Einstufung von Stoffen und Gemischen / Zubereitungen
Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische bzw. Zubereitungen
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG UND BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN
Rechtliche Grundlagen
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz
Methoden der Expositionsermittlung
EUROPÄISCHE REGELUNGEN
REACH
Das Sicherheitsdatenblatt
Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt und Expositionsszenarien
Verbote beim Inverkehrbringen
Stoffrichtlinie
Zubereitungsrichtlinie
Agenzienrichtlinie
Krebsrichtlinie
Verordnung 689/2008/EG
Verordnung 3677/90/EWG
Verordnung 2037/2000/EG
Die POP-Verordnung
DEUTSCHE REGELUNGEN
Das Chemikaliengesetz
Die Gefahrstoffverordnung
Chemikalien-Verbotsverordnung
Die Biostoffverordnung
Mutterschutzverordnung und Jugendarbeitsschutzgesetz
Die Arbeitsmittelverordnung / Betriebssicherheitsverordnung
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz und seine Verordnungen
Das Wasserhaushaltsgesetz
PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
Augen- und Gesichtsschutz
Schutzhandschuhe
Körperschutz
Atemschutz
LAGERUNG VON GEFAHRSTOFFEN UND TÄTIGKEITEN MIT ORTSBEWEGLICHEN DRUCKGASBEHÄLTERN
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
Lagerung von Gefahrstoffen in ortsfesten Anlagen sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
Lagerung von Gasen in ortsfesten Anlagen
Tätigkeiten mit ortsbeweglichen Druckgasbehältern
TRANSPORTVORSCHRIFTEN
Internationale Transportvorschriften
Klassifizierung gefährlicher Güter
Das ADR
Nationale Vorschriften
"Auch als Nachschlagewerk eignet sich das Buch hervorragend. Ein ausführliches Inhaltsverzeichnis und ein umfangreiches Glossar erschließen die Informationsfülle des Buches sehr gut."
BGRCI.magazin (01.05.2014)
"Was in den Gesetzeskommentaren nicht zu finden ist, wird mit der Expertise des weltweit größten Chemieunternehmens hier geklärt: die praktische Umsetzung jener Gesetze, und Verordnungen, die für den täglichen Umgang mit Gefahrstoffen von Bedeutung sind."
Fraunhofer IRB (#2-2014, 31.03.2014)
"Das Buch kann allen empfohlen werden, die nicht nur auf Spezialisierung setzen und zum Nachschlagen ein buch dem Surfen im Internet vorziehen."
Toxichem Krimtech (2014, Nr. 81)
2
Gefährliche Eigenschaften, Einstufung und Kennzeichnung
2.1 Einführung in die Einstufungssysteme
Die Einstufung gefährlicher Stoffe durfte bis 01.12.2010 für Stoffe gemäß Anhang VI der EG-Stoffrichtlinie 67/548/EWG [1] erfolgen.
Seit dem 01.12.2010 müssen Stoffe nach EG-Verordnung 1272/2008 [2], bekannt als CLP-Verordnung (Classification Labelling Packaging), eingestuft und gekennzeichnet werden. Da die CLP-Verordnung auf dem Einstufungssystem der UN basiert, wird sie auch als GHS-Verordnung (Globally Harmonized System) bezeichnet. Für Zubereitungen ist die Einstufung gemäß der bisherigen Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG [3] noch bis zum 01.06.2015 zulässig, vor diesem Zeitpunkt erstmalig in Verkehr gebrachte Gemische dürfen noch bis zum 01.06.2017 mit der bisherigen Kennzeichnung vermarktet werden. Die Inhaltsstoffe von Zubereitungen sind bei Benutzung der Zubereitungsrichtlinie nach dem Einstufungsleitfaden der Stoffrichtlinie 67/548/EWG, Anhang VI, einzustufen. Daher werden in diesem Lehrbuch beide Einstufungssysteme beschrieben. Da die CLP-Verordnung das künftige Einstufungssystem darstellt, wird es prioritär beschrieben.
Die CLP-Verordnung stuft die gefährlichen Eigenschaften in insgesamt 28 Hauptgefahren, die sogenannten Gefahrenklassen ein, die wiederum in insgesamt 89 Kategorien bzw. Untergruppen untergliedert sind, siehe Abbildung 2.1. Im Gegensatz hierzu kennt die EG-Richtlinie 67/548/EWG nur 15 Gefährlichkeitsmerkmale (siehe Abbildung 2.2), die in 18 Untergruppen/Kategorien differenziert sind.
Abb. 2.1 Gefahrenklassen nach EG-VO 1272/2008 (CLP)
Abb. 2.2 Gefährlichkeitsmerkmale nach EG-RL 67/548/EWG
Analog dem bisherigen Einstufungssystem kann die korrekte Einstufung von Stoffen und Zubereitungen nicht dem Piktogramm bzw. dem Gefahrensymbol entnommen werden, hierfür müssen die H-Sätze nach CLP-Verordnung bzw. die R-Sätze nach der Stoffrichtlinie benutzt werden. Piktogramm und Gefahrensymbol bieten lediglich eine grobe, visualisierte Darstellung, die die Hauptgefahr symbolisiert.
2.2 Gefährliche Eigenschaften: Physikalische Eigenschaften
2.2.1 Explosiv bzw. explosionsgefährlich
2.2.1.1 Explosiv gemäß CLP-Verordnung
Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse fallen nach Anhang I der CLP-Verordnung [2] in die Gefahrenklasse explosiv, wenn sie als Feststoff oder als Flüssigkeit durch chemische Reaktion Gase solcher Temperatur, solchen Drucks und solcher Geschwindigkeit entwickeln können, dass hierdurch in der Umgebung Zerstörungen eintreten. Gemäß Begriffsdefinition der CLP-Verordnung fallen auch pyrotechnische Stoffe und Erzeugnisse mit Explosivstoffen unter die Gefahrklasse explosiv.
Die Einstufungskriterien sind nicht im Anhang I der CLP-Verordnung enthalten, sondern den Prüfmethoden von Teil 1 des Handbuchs über Prüfungen und Kriterien der UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter zu entnehmen. Diese Prüfmethoden sind sehr umfassend, äußerst detailliert und nur für Experten verständlich, auf die Wiedergabe wird daher verzichtet.
Die Gefahrenklasse explosive Stoffe / Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff wird unterteilt in folgende Unterklassen:
Zur Unterscheidung der Unterklassen werden die H-Sätze H200 bis H205 benutzt, die Kennzeichnung kann Tabelle 2.1 entnommen werden. Beispiele instabiler, explosiver Stoffe sind in Abbildung 2.3 dargestellt.
Tabelle 2.1 Kennzeichnung explosive Stoffe / Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff.
Abb. 2.3 Instabile explosive Stoffe, gekennzeichnet mit H200 gemäß CLP-Verordnung
2.2.1.2 Explosionsgefährlich nach EG-Richtlinie 67/548/EWG
Stoffe oder Zubereitungen, die gegen Schlag oder Reibung empfindlicher reagieren als Dinitrobenzol oder die mittels Zündquelle (Feuer) zur Explosion gebracht werden können, werden gemäß EG-Richtlinie 67/548/EWG als explosionsgefährlich eingestuft.
In Abhängigkeit des explosionsgefährlichen Potenzials werden Stoffe oder Zubereitungen entweder mit dem R-Satz R2 oder R3 gekennzeichnet.
Zu den explosionsgefährlichen Stoffen (R2) zählen:
- Ethylnitrit,
- Ethylnitrat,
- Dibenzoylperoxid,
- Dichloracetylen,
- Glykoldinitrat,
- 3-Azidosulfonylbenzoesäure,
- Pikrinsäure (2,4,6-Trinitrophenol),
- Trinitrobenzol,
- 2,4,6-Trinitrotoluol (TNT),
- Trinitrokresol,
- Trinitroxyl,
- Tetranitronaphthalin und
- 2,4,6-Trinitroresorcin.
Als besonders explosionsgefährliche Stoffe (R3) sind eingestuft:
- Bleiazid,
- Quecksilberfulminat (Knallquecksilber),
- Diethylenglykoldinitrat,
- Glycerintrinitrat (Nitroglycerin),
- Hydrazintrinitromethan,
- Pentaerythrittetranitrat(Nitropenta),
- Nitrozellulose mit mehr als 12,66% N,
- Mannithexanitrat sowie
- Pikrinsäure und ihre Salze.
Stoffe oder Zubereitungen, die nur in trockenem Zustand explosionsgefährlich reagieren; nicht jedoch in Lösung oder in feuchter Form, sind nicht als explosionsgefährlich eingestuft und werden mit dem R-Satz R1 gekennzeichnet. Hierzu zählen
- Jodylbenzol,
- Ammonium-bis(2,4,6-trinitrophenyl)amin,
- Ammoniumdichromat,
- 2-Amino-4,6-dinitrophenol,
- Jodylbenzoat und
- Tetranitrocarbazol.
2.2.2 Entzündbar bzw. entzündlich
Nach der CLP-Verordnung wird die Stoffeigenschaft „entzündbar“ in Abhängigkeit des Aggregatzustandes in 5 Gefahrenklassen und eine unterschiedliche Anzahl von Kategorien unterteilt:
- Gefahrenklasse entzündbare Gase:
2 Gefahrenkategorien - Gefahrenklasse entzündbare Aerosole:
2 Gefahrenkategorien - Gefahrenklasse entzündbare Feststoffe:
2 Gefahrenkategorien - Gefahrenklasse entzündbare Flüssigkeiten:
3 Gefahrenkategorien - Gefahrenklasse Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase freisetzen
3 Gefahrenkategorien
Gemäß EG-Stoffrichtlinie werden Gase und Flüssigkeiten in die Gefährlichkeitsmerkmale
- hochentzündlich,
- leichtentzündlich und
- entzündlich
unterschieden, weitgehend unabhängig vom Aggregatzustand. Eine separate Einstufung von Aerosolen oder Feststoffen erfolgt nicht.
2.2.2.1 Entzündbare Gase gemäß CLP-Verordnung
Gemäß Anhang 1 der CLP-Verordnung sind Gase definiert als Stoffe, die
- bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa (absolut) haben oder
- bei 20 °C und einem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig sind.
Gase gelten als entzündbar, wenn sie bei 20 °C und bei Normaldruck (1013 hPa) mit Luft einen Brennbarkeitsbereich besitzen. Gase oder Gasgemische werden in die
Erscheint lt. Verlag | 2.12.2013 |
---|---|
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Naturwissenschaften ► Chemie |
Technik | |
Schlagworte | Arbeitsschutz • Arbeitsschutz u. Arbeitssicherheit • Arbeitssicherheit • Arbeitssicherheit u. Umweltschutz i. d. Chemie • Chemie • Gefährlicher Stoff • Gefährlicher Stoff • Gesundheits- u. Sozialwesen • Toxikologie |
ISBN-10 | 3-527-67401-2 / 3527674012 |
ISBN-13 | 978-3-527-67401-5 / 9783527674015 |
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