Sterbehilfegesetzgebung in der EU

Niederlande, Spanien, Portugal, Deutschland
Buch | Softcover
68 Seiten
2024 | 1. Erstausgabe
Harald Bubans Jugend Buchwelten Verlag
978-3-945740-83-5 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Sterbehilfegesetzgebung in der EU - Irene Sagel-Grande
29,99 inkl. MwSt
Das neue portugiesische Euthanasiegesetz1, in dem die Voraussetzungen geregelt sind, unter denen ärztlich begleitete Sterbehilfe straffrei bleibt, ist am 31 März 2023 vom Parlament verabschiedet und am 25. Mai 2023 im Amtsblatt (Diario da Republica) unter der Nummer 22/2023 veröffentlicht worden. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten und gegenwärtig ist auch noch nicht absehbar, ob es in Kraft treten kann, und wenn das der Fall sein sollte, wann das geschehen wird.

Weil die grundsätzlichen Regelungen und Erwägungen des portugiesischen Euthanasiegesetzes von allgemeinem Interesse für die Sterbehilfegesetzgebung sind - gedacht sei insofern insbesondere an die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts, an das Problem der “unbestimmten Begriffe“ in den gesetzlichen Formulierungen und an die Frage des Verhältnisses zur Medizin2 - scheint eine umgehende Veröffentlichung der vorliegenden Abhandlung in Zusammenhang mit den Vorbereitungen entsprechender Gesetze in anderen Ländern, unter anderem in der Bundesrepublik Deutschland, durchaus sinnvoll zu sein, mag auch das portugiesische Sterbehilfegesetz noch nicht in Kraft getreten sein.
Bei der Sterbehilfe handelt es sich um ein Sachgebiet, bei dem sehr verschiedene Disziplinen eine wesentliche Rolle spielen. In der vorliegenden Betrachtung geht es um die Sterbehilfegesetzgebung und dementsprechend im Wesentlichen um das Recht. Medizin, Ethik und andere Wissenschaftsbereiche werden im Rahmen dieser Abhandlung nur kurz berücksichtigt.

In der Medizin versteht man unter Euthanasie die Erleichterung des Sterbens, aber auch die Herbeiführung des Todes durch den Abbruch der Behandlung oder das Verabreichen von Medikamenten in Fällen unheilbarer Krankheiten. Bei dem portugiesischen neuen, noch nicht in Kraft getretenen Euthanasiegesetz handelt es sich um ein Gesetz im formellen Sinne. Das neue portugiesische Euthanasiegesetz1, in dem die Voraussetzungen geregelt sind, unter denen ärztlich begleitete Sterbehilfe straffrei bleibt, ist am 31 März 2023 vom Parlament verabschiedet und am 25. Mai 2023 im Amtsblatt (Diario da Republica) unter der Nummer 22/2023 veröffentlicht worden. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten und gegenwärtig ist auch noch nicht absehbar, ob es in Kraft treten kann, und wenn das der Fall sein sollte, wann das geschehen wird.

Weil die grundsätzlichen Regelungen und Erwägungen des portugiesischen Euthanasiegesetzes von allgemeinem Interesse für die Sterbehilfegesetzgebung sind - gedacht sei insofern insbesondere an die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts, an das Problem der “unbestimmten Begriffe“ in den gesetzlichen Formulierungen und an die Frage des Verhältnisses zur Medizin2 - scheint eine umgehende Veröffentlichung der vorliegenden Abhandlung in Zusammenhang mit den Vorbereitungen entsprechender Gesetze in anderen Ländern, unter anderem in der Bundesrepublik Deutschland, durchaus sinnvoll zu sein, mag auch das portugiesische Sterbehilfegesetz noch nicht in Kraft getreten sein.
Bei der Sterbehilfe handelt es sich um ein Sachgebiet, bei dem sehr verschiedene Disziplinen eine wesentliche Rolle spielen. In der vorliegenden Betrachtung geht es um die Sterbehilfegesetzgebung und dementsprechend im Wesentlichen um das Recht. Medizin, Ethik und andere Wissenschaftsbereiche werden im Rahmen dieser Abhandlung nur kurz berücksichtigt.

In der Medizin versteht man unter Euthanasie die Erleichterung des Sterbens, aber auch die Herbeiführung des Todes durch den Abbruch der Behandlung oder das Verabreichen von Medikamenten in Fällen unheilbarer Krankheiten. Bei dem portugiesischen neuen, noch nicht in Kraft getretenen Euthanasiegesetz handelt es sich um ein Gesetz im formellen Sinne.

Irene Sagel-Grande studierte Rechtswissenschaften und Kriminologie an der Universität Hamburg. Das Thema ihrer Dissertation war „Die Entwicklung der Sanktionen ohne Freiheitsentzug im Strafrecht der DDR“, Duncker & Humblot, Berlin 1972, inzwischen auch als E-Book. Von 1973 -1976 bearbeitete sie an der Universität von Amsterdam 10 Bände der Reihe „Justiz und NS-Verbrechen, Sammlung Deutscher Strafurteile wegen Nationalsozialistischer Tötungsverbrechen“. Nach dem Studium des Niederländischen Rechts war sie als ausserordentliche Professorin zunächst an der Universität Leiden und danach an der Universität Groningen auf den Gebieten Zivilrechtsvergleichung und Kriminologie, sowie im Rahmen verschiedener internationaler Forschungsprojekte tätig.

1.Vorwort
2. Einleitung
2.1. Sprachprobleme
2.2. Sterbehilfe in den Niederlanden 132.3. Euthanasie und sozialwissenschaftliche Untersuchungen
2.4. „Tod“ und „Tötung“ in Zusammenhang mit der Sterbehilfe
2.5. Offene Formulierungen
3. Inhalt des portugiesischen Euthanasiegesetzes
4. Die gesetzlichen Definitionen, Art. 2 des portugiesischen Euthanasiegesetzes
5. Kapitel II des portugiesischen Euthanasiegesetzes: Das Verfahren, Art. 4 ff.
6. Vergleich der Voraussetzungen der straflosen ärztlich begleiteten Sterbehilfe im portugiesischen Euthanasiegesetz mit der entsprechenden Regelung im niederländischen Gesetz „Prüfung des Ersuchens um Lebensbeendigung und Sterbehilfe“
6.1. Voraussetzungen der Straflosigkeit der ärztlich begleiteten Sterbehilfe in Portugal
6.2. Voraussetzungen der Straflosigkeit der ärztlich begleiteten Sterbehilfe in den Niederlanden
6.3. Vergleich der Voraussetzungen der Straflosigkeit in Portugal und in den Niederlanden
7. Sterbehilfe und palliative Sedierung in den Niederlanden
8. Das spanische Euthanasiegesetz und das Euthanasie Urteil des spanischen Verfassungsgerichts 19/2023 vom 22. März 2023
9. Das portugiesische Euthanasiegesetz 22-2023 vom 25. Mai 2023 und seine ungewisse Zukunft
10.1. Fazit
10.2. Conclusão
10.3. Conclusion
11. Anhang
11.1. Bericht über die 4. Evaluation (2017-2022) des Niederländischen Euthanasiegesetzes 2001
11.2. Sterbehilfe ohne Sterbehilfegesetz in den Niederlanden
11.3. Beispiele rezenter Rechtsprechung zur Sterbehilfe in Deutschland und in den Niederlanden
11.4. Untersuchungsergebnisse zur Anzahl der Todesfälle in Zusammenhang mit "Mittel X" (NL)

Erscheinungsdatum
Zusatzinfo Keine Abbildungen
Verlagsort Frankfurt am Main
Sprache deutsch; portugiesisch
Maße 210 x 148 mm
Gewicht 120 g
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Gesundheit / Leben / Psychologie
Medizin / Pharmazie
Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht Medizinrecht
Schlagworte Deutschland • Euthanasie • Evaluation • Lebensbeendigung • Niederlande • Palliative Sedierung • Portugal • Spanien • Sterbehilfe • Sterbehilfegesetz • Straflosigkeit • Verfassungsgericht
ISBN-10 3-945740-83-5 / 3945740835
ISBN-13 978-3-945740-83-5 / 9783945740835
Zustand Neuware
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