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BDSG Basics - Datenschutz in der Arztpraxis

Schritt für Schritt per Software die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erfüllen
2004
Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft mbH (Hersteller)
172,84 inkl. MwSt
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Machen Sie Ihre Arztpraxis fit für den Datenschutz. Mit Hilfe
des Programms „Datenschutz in der Arztpraxis“ können schnell und
effizient die nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erforderlichen
Dokumentationen erstellt werden.


Haben in einer Arztpraxis mehr als vier Mitarbeiter Zugriff auf
personenbezogene Daten (z.B. die elektronische Patientendatei), muss
ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Das Formular zur Bestellung des Datenschutzbeauftragten ist auf der
CD-ROM enthalten.



Weitere vorgeschriebene Dokumentationen sind:


  • Ein „Verfahrensverzeichnis für jedermann“ (
    4g Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit
    4e Satz 1 Nr. 1-8 BDSG).

    Hier muss dokumentiert werden, welche Art von Personendaten zu welchem
    Zweck verarbeitet und gespeichert werden und nach welchen Regeln sie
    wieder gelöscht werden.
  • Eine „interne Verarbeitungsübersicht“ (
    4g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1-9 BDSG).
    Die
    internen Arbeitsweisen – wie und in welcher Form werden Daten
    gespeichert, welche EDV-Umgebung wird eingesetzt etc. – müssen
    detailliert beschrieben und auf Verlangen den Aufsichtsbehörden
    vorgezeigt werden.

Die Dokumentationen lassen sich mit Hilfe des Programms „Datenschutz in
der Arztpraxis“ mit einem minimalen Aufwand erstellen. Das Programm
leitet Schritt für Schritt durch den Paragraphendschungel. Zu jedem
einzelnen Punkt steht eine ausführliche Hilfe zur Verfügung. So wird
das Wissen an den/die Mitarbeiter/in, der/die für den Datenschutz
verantwortlich ist, weitergegeben. Der Datenschutzbeauftragte wird
während der Erstellung der Dokumentationen geschult und erweitert sein
Know-How über den Datenschutz und die erforderlichen Maßnahmen.



Schlagen Sie drei Fliegen mit einem Programm:

1.die Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

2.die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen

3.die Schulung des Datenschutzbeauftragten Ihrer Arztpraxis