Familienrechtspsychologie (eBook)

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2022 | 4. Auflage
515 Seiten
UTB (Verlag)
978-3-8463-8811-2 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Familienrechtspsychologie -  Harry Dettenborn,  Eginhard Walter
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Das Standardlehrbuch zur Familienrechtspsychologie vollständig überarbeitet und erweitert. Wenn familiäre Konflikte vor Gericht gelöst werden müssen, ist psychologische Kompetenz für alle beteiligten Berufsgruppen unverzichtbar. Das vorliegende Buch macht den Leser vertraut mit den rechtlichen Grundlagen und der psychologischen Tragweite einzelner Konfliktthemen wie Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption oder Herausnahme von Kindern aus der Familie. Es zeigt anschaulich, wie diese theoretischen Grundkenntnisse in die Praxis der Jugendhilfe, Verfahrenspflege, Beratung und Gutachtertätigkeit eingebracht werden können.

Professor Dr. Harry Dettenborn lehrte bis 2004 an der Humboldt-Universität zu Berlin und ist nun als Fachpsychologe der Rechtspsychologie und Klinischen Psychologie tätig.

Professor Dr. Harry Dettenborn lehrte bis 2004 an der Humboldt-Universität zu Berlin und ist nun als Fachpsychologe der Rechtspsychologie und Klinischen Psychologie tätig.Diplom-Psychologe Dr. Eginhard Walter ist Gutachter im Familienrecht in Berlin.

Abkürzungen14
Vorwort15
1 Familienrechtspsychologie als Spezialfach16
1.1 Gegenstand der Familienrechtspsychologie16
1.2 Die fachlichen Grundlagen der Familienrechtspsychologie17
1.2.1 Rechtspsychologie17
1.2.1.1 Gegenstand und Arbeitsgebiete17
1.2.1.2 Psychologie und Recht: Gemeinsamkeiten und Unterschiede19
1.2.2 Familienpsychologie21
1.2.3 Familienrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Kindschaftsrecht22
1.2.4 Integration – Bausteine einer familienrechtspsychologischen Systematik26
1.2.5 Tendenzen27
1.3 Das Spannungsfeld von Diagnostik und Intervention29
2 Psychologische Beurteilung familienrechtlicher Probleme – Theoriebausteine32
2.1 Zur Systematik32
2.2 Konflikt32
2.3 Beziehungen und Bindungen in familiären Rechtskonflikten35
2.3.1 Beziehungen35
2.3.1.1 Was kennzeichnet Beziehungen?36
2.3.2 Bindungen36
2.3.2.1 Bindungstheorie und Kindeswohlbezug36
2.3.2.2 Bindungsmuster41
2.3.2.3 Entwicklung von Bindungen43
2.3.2.4 Diagnostik von Bindungen46
2.3.2.5 Fehlerquellen der Bindungsdiagnostik49
2.3.2.6 Exkurs: Bindungen und Zeiterleben des Kindes53
2.4 Stresserleben und Coping bei kritischen Familienereignissen55
2.4.1 Familiäre Konflikte mit und ohne Stress55
2.4.2 Risikofaktoren56
2.4.2.1 Personale Risikofaktoren57
2.4.2.2 Risikofaktoren in der Umwelt (Stressoren)58
2.4.3 Schutzfaktoren59
2.4.4 Das Zusammenwirken von Risiko- und Schutzfaktoren59
2.4.4.1 Vulnerabilität und Resilienz59
2.4.5 Bewältigung von Stress60
2.4.5.1 Copingarten60
2.4.5.2 Coping im Kindesalter62
2.4.6 Wahrgenommene Kontrollierbarkeit kritischer Familienereignisse64
2.4.7 Initiatorstatus und Kontrollüberzeugung67
2.5 Das Wohl des Kindes68
2.5.1 Problematik und Funktion des Begriffs68
2.5.2 Definition71
2.5.3 Gebrauchskontexte74
2.5.3.1 Die Bestimmung der Bestvariante75
2.5.3.2 Die Bestimmung der Genug-Variante75
2.5.3.3 Gefährdungsabgrenzung76
2.6 Der Wille des Kindes79
2.6.1 Rechtliche Grundlagen79
2.6.1.1 Übergreifende Intentionen80
2.6.2 Psychologie des Kindeswillens81
2.6.2.1 Definition81
2.6.2.2 Stadien der Willensbildung82
2.6.2.3 Mindestanforderungen84
2.6.2.4 Kindeswille und Kindesalter86
2.6.3 Kindeswohl und Kindeswille93
2.6.4 Selbstgefährdender Kindeswille95
2.6.5 Induzierter Kindeswille99
2.6.5.1 Arten der Induzierung99
2.6.5.2 Effekte der Induzierung100
2.6.6 Die Diagnostik des Kindeswillens102
2.6.6.1 Methodische Zugänge102
2.6.6.1.1 Formale Ebene102
2.6.6.1.2 Inhaltliche Ebene103
2.6.6.2 Komplikationen und Gefahren106
2.6.7 Der Umgang mit dem Kindeswillen108
2.6.8 Kindeswille und Extremkonflikte111
2.6.8.1 Parental Alienation Syndrom (PAS) als Streitobjekt111
2.6.8.1.1 Was ist PAS?111
2.6.8.1.2 Was bringt PAS?113
2.6.8.1.3 Die Negierung des Kindeswillens114
2.6.8.2 Kindeswille und Entfremdungsgeschehen114
2.6.8.2.1 Beeinflussung, Stress, Entfremdung114
2.6.8.2.2 Bewältigungsprozesse und Kindeswille115
2.6.8.2.3 Eigenanteil des Kindes – Initiatorstatus117
2.6.8.2.4 Interventionsrisiko und Entfremdung118
2.7 Erziehungsfähigkeit123
2.7.1 Definition123
2.7.2 Die Fragestellung der Erziehungsfähigkeit im familiengerichtlichen Verfahren123
2.7.3 Individuelle Bestimmungsgrößen der Erziehungsfähigkeit124
2.7.3.1 Erziehungsziele124
2.7.3.2 Erziehungseinstellungen125
2.7.3.3 Erziehungskenntnisse127
2.7.3.4 Kompetenzen des Erziehenden128
2.7.3.5 Erziehungsverhalten129
3 Konfliktbehandlung im familienrechtlichen Bereich135
3.1 Die Zugänge zum Konflikt135
3.2 Der Paradigmenwandel im familienrechtlichen Konfliktmanagement136
3.2.1 Von der engen Verfahrenssicht zum psychologischen Konfliktmanagement136
3.3 Mediation als Inflation und richterliche Tätigkeit138
3.4 Mediation, Beratung und Freiwilligkeit140
3.4.1 Pflichtberatung ohne Scheinakzeptanz140
3.5 Kooperation und Kompetition – Vorteile und Nachteile142
3.5.1 Kompetitive Anspruchspositionen143
3.5.2 Interessenausgleich und Kooperation144
3.5.3 Autonomie als Vorteil und Bürde144
3.

1 Familienrechtspsychologie als Spezialfach

1.1 Gegenstand der Familienrechtspsychologie

Gegenstand der Familienrechtspsychologie sind Erleben und Verhalten beim Auf- und Abbau familiärer Beziehungen, soweit dabei Konflikte der rechtlichen Einflussnahme bedürfen.

Zwar ist das auf alle Phasen der familiären Entwicklung zu beziehen. Im Mittelpunkt stehen aber sicher Abbau bzw. Reorganisation bestehender familiärer Beziehungen, weil hier die Wahrscheinlichkeit überfordernder Konfliktverläufe am größten ist.

Der erste Teil der Gegenstandsbestimmung – „Erleben und Verhalten . . .“ – bezieht sich sowohl auf Konfliktbetroffene, z. B. Kinder und ihre Bewältigungsstrategien oder Trennungseltern und ihr Streitverhalten, als auch auf das (Re-)Agieren beteiligter Konfliktmanager, z. B. Richter, Jugendamtsmitarbeiter oder Gutachter.

Familienrechtspsychologie ist ein Teilbereich der Rechtspsychologie. Sie nutzt und bereichert die Familienpsychologie – neben Bezügen zu anderen Zweigen der Psychologie wie Entwicklungs- oder Sozialpsychologie. Aktionsfeld und Bezugsrahmen sind dabei sowohl geltendes Familien-, Verfahrens- und Jugendhilferecht als auch notwendiges wünschenswertes Recht, d. h., es wird auch de lege ferenda gearbeitet und dazu beigetragen, Recht zu entwickeln.

Die Aufgaben und Arbeitsgebiete der Familienrechtspsychologie sind als Teilmenge jener Aufgaben und Arbeitsgebiete zu entnehmen, die in Abschnitt 1.2.1 für die Rechtspsychologie insgesamt genannt werden. Als spezifische Akzente sind zu beachten:

die Fokussierung auf ein soziales Gebilde, die Familie, und deren Verständnis als in ständiger Entwicklung begriffenes intimes Beziehungsgefüge mit divergenten Bedürfnissen als Konfliktpotential,

die Grenzen der Familie bzw. der Konfliktparteien, aus eigenen Kräften und autonom Konflikte zu bewältigen und dabei die Interessen aller Beteiligten, vor allem der Kinder, zu berücksichtigen,

das Interesse des Staates, familiäre Konfliktverläufe so zu gestalten, dass die Interessen Beteiligter, vor allem der Kinder, berücksichtigt werden und dass die sinnvolle Entwicklung bzw. Reorganisation der Familie erleichtert wird.

1.2 Die fachlichen Grundlagen der Familienrechtspsychologie

Wurzeln der Familienrechtspsychologie finden sich primär in der Rechtspsychologie, der Familienpsychologie sowie im Familien- und Jugendhilferecht. Auf diese wird im Folgenden eingegangen. Selbstverständlich ist, dass den Boden für diese Wurzeln solche Zweige wie Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie und Pädagogische Psychologie bilden.

1.2.1 Rechtspsychologie

1.2.1.1 Gegenstand und Arbeitsgebiete

Die Rechtspsychologie ist einer der ältesten Zweige der angewandten Psychologie. Schon Ende des 18. Jahrhunderts (z. B. Schaumann 1792) und im Verlauf des 19. Jahrhunderts erschienen erste systematische Darstellungen (z. B. Hoffbauer 1808, Friedreich 1835, Krafft-Ebbing 1872). Mit der Etablierung der Psychologie als selbständige Wissenschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts formierte sich die Forensische Psychologie – noch stark im Gewand der Aussagepsychologie. In der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts erfolgte eine Ausweitung im Sinne einer umfassenderen Rechtspsychologie (ausführlicher zur Geschichte des Zweiges: Undeutsch 1967, 1992; Dettenborn u. a. 1989, Hommers 1991, Kury/Obergfell-Fuchs 2012).

Gegenstand der Rechtspsychologie sind Erleben und Verhalten mit Bezug zum Recht, d. h. beim Befolgen bzw. Missachten, beim Nutzen und Missbrauchen, Durchsetzen oder Weiterentwickeln des Rechts. Die Aufgaben der Rechtspsychologie sind in Kasten 1.1 zusammengefasst.

Aufgaben der Rechtspsychologie

1. Beitrag zu effektiver Rechtsverwirklichung

de lege data (Durchsetzung geltenden Rechts, z. B. sachgerechte Konfliktbehandlung im Sorgerechtsverfahren)

de lege ferenda (Anwendung der Psychologie bei Gesetzesänderungen)

2. Analyse der Erlebens- und Verhaltensweisen der im Rechtssystem agierenden Personen und Gruppen, d. h. bei professionellen Rechtsanwendern wie bei Klägern, Beklagten, Beschuldigten oder Zeugen (z. B. Untersuchungen zur Verhandlungsführung, zur Vernehmung, zum Zeugenverhalten, zur Täter-Opfer-Beziehung)

3. Analyse der Entstehung, Funktionsweise und Wirkung des Rechts unter psychologischem Aspekt

psychologisch relevante Grundannahmen des Rechts

Grundprozesse der Urteilsbildung beteiligter individuen, Gruppen und Institutionen

Kasten 1.1: Aufgaben des Rechts

Arbeitsgebiete: Die sehr komplexen Arbeitsgebiete lassen sich nach ganz unterschiedlichen Kriterien gliedern, wobei Überschneidungen nicht zu vermeiden sind (systematische Übersichten siehe Bartol/Bartol 2021, Dettenborn u.a. 1989, 2010, Lösel/Bender 2000, Pfundmair 2020, Volbert/Steller 2008.

1. Allgemeiner Gegenstand

Forensische Psychologie (lat. Forum: Markt, Gerichtsplatz): Zeugenpsychologie, Täterpsychologie, Beurteilung psychologischer Fragestellungen innerhalb von familienrechtlichen Konfliktkonstellationen, Verhandlungspsychologie, Konfliktlösungen.

Kriminalpsychologie: Beschreibung, Erklärung, Prognose und Prävention kriminellen Verhaltens, aber auch des Opferwerdens; Aspekte der Polizeiarbeit, des institutionellen Justizhandelns inkl. Vollzugspsychologie; forensische Psychotherapie und Prognosearbeit.

Rechtspsychologie: historisch jüngere Untersuchung der Annahmen des Rechts im Verhältnis zu Bedürfnissen der Rechtsnormadressaten; Verhältnis von öffentlicher Meinung und Rechtssetzung; psychologische Annahmen von Rechtsnormen (z. B. Schuldkonzept); rechtliche Sozialisation.

2. Psychologische Problemebene

Diagnostik (z. B. der Erziehungsfähigkeit von Eltern oder der Urteilskompetenz von Richtern).

Erklärung (z. B. der Ursachen strafbaren Handelns oder der Prinzipien richterlicher Strafzumessung).

Prognose (z. B. der Rückfallwahrscheinlichkeit von Tätern oder der Beachtung der Wohlverhaltensklausel bei der Gestaltung des Umgangs mit dem Kind durch Eltern gemäß § 1684 Abs. 2 BGB).

Intervention (z. B. Mediation im Familienkonflikt oder Kompetenztraining für Juristen).

Psychotherapie (nicht nur als Straftäterbehandlung, sondern auch im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit, des Betreuungsrechts, der Suchtbehandlung bei Kindeswohlgefährdungen usw.).

Methodenentwicklung.

3. Rechtliche Problemebene

Analyse der Postulate von Rechtsnormen (z. B. zur Generalprävention oder zur Schuld).

Analyse des Verhaltens von Rechtsnormadressaten (Beachtung, Missachtung, Nutzung, Missbrauch von Rechtsnormen).

Analyse der Rechtsanwendung (z. B. bei Sorgerechtsentzug oder vorzeitiger Entlassung aus dem Strafvollzug).

4. Rechtsbereich

Der Bereich des Strafrechts ist ungleich besser rechtspsychologisch bearbeitet als die Bereiche des Zivilrechts, Familienrechts, Verkehrsrechts, Arbeitsrechts oder Sozialrechts.

5. Untersuchte Personen

Im Mittelpunkt rechtspsychologischer Forschung oder praktischer Anwendung können einzelne Personen stehen, z. B. im Sinne der Täterpsychologie oder auch der Psychologie des Richters, oder Personengruppen, z. B. kriminelle Gruppen und deren Dynamik, aber auch Beziehungen zwischen Personen, z. B. die Täter-Opfer-Beziehung oder die Interaktion von Bürger und Polizei.

6. Adressat bzw. Nutzer

Psychologen, z. B. im Strafvollzug oder als Gutachter, bilden eine große Adressatengruppe rechtspsychologischer Forschung – und zugleich Produzenten von Fachwissen. Juristen sind die anderen Hauptadressaten, ferner Mitarbeiter der Polizei, in Jugendämtern sowie weitere an der Umsetzung des Rechts beteiligte Professionen.

Tendenzen in der Rechtspsychologie: Indikator für die Vitalität und Dynamik des Faches sind die Entwicklungen und Veränderungen in den Schwerpunkten und Akzenten. Weitgehend vollzogen ist das Hinauswachsen aus dem Areal der Sachverständigenpsychologie bzw. Begutachtungskunde hin zu einem viel breiteren Gegenstandsverständnis. Einvernehmlich werden ebenso die Grenzen von Zeugen- und Täterpsychologie als zu eng beurteilt, wenn auch hier die historischen Wurzeln und die gegenwärtigen Meriten des Faches liegen. Wirksam ist allerdings noch die Tendenz, das bestehende Übergewicht des Strafrechts, insbesondere der Aussagepsychologie und Kriminalitätsursachenforschung, im Beachtungsrelief der Rechtspsychologie zu relativieren. Das geschieht durch die forcierte Hinwendung zu justiziellen Entscheidungsprozessen und insbesondere zu zivilrechtlichen, vor allem familienrechtlichen Problemen. Übergreifend können eine rasante Diversifizierung des Faches sowie eine zunehmende Akzeptanz in Justiz, Polizei und Verwaltung registriert...

Erscheint lt. Verlag 14.11.2022
Verlagsort Stuttgart
Sprache deutsch
Themenwelt Geisteswissenschaften
Medizin / Pharmazie Medizinische Fachgebiete Psychiatrie / Psychotherapie
Schlagworte Adoption • Adoptionsbewerber • Adoptionseignung • Adoptivkind • Angststörung • Bezugsperson • Bindung • Bindungstheorie • Dimensionen der Adoption • elterliche Fürsorge • Eltern • Eltern-Kind-Verhältnis • Erziehungsfähigkeit • Familiäre Konflikte • Familie • Familiengericht • Familienpsychologie • Familienrecht • Familienrichter • Familienstreitigkeit • Geschwisterbeziehung • gleichgeschlechtliche Partnerschaft • Herausgabe des Kindes • Herausgabeverlangen • Intelligenzminderung • Jugendarbeit • Jugendhilfe • Jura • Kinder- und Jugendhilferecht • Kindeswille • Kindeswohl • Kindeswohlgefährdung • Kindschaftsrecht • Lehrbuch • Minderjährigkeit • Münchhausen-by-proxy-Syndrom • Partnerschaftsgewalt • Pflegeeltern • physische Misshandlung • Posttraumatische Belastungsstörung • psychische Misshandlung • Psychologie • psychologische Beratungsstellen • Psychologische Sachverständige • Recht • Rechtspsychologie • Rechtswissenschaft • Resilienz • Scheidung • selbstgefährdender Kindeswille • Sexueller Missbrauch • Sorgerecht • Sozialarbeit • Soziale Arbeit studieren • Sozialpädagogik • SPz • Studium Soziale Arbeit • Suizidalität • Trennung • Umgangsrecht • Umgangsstreit • Vernachlässigung • Volljährigkeit • Vulnerabilität • Zwangsstörung
ISBN-10 3-8463-8811-4 / 3846388114
ISBN-13 978-3-8463-8811-2 / 9783846388112
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