MDK-Reform und Krankenhausabrechnung - Auswirkungen auf die Praxis (eBook)
XI, 212 Seiten
medhochzwei Verlag
978-3-86216-616-9 (ISBN)
Leiter des Kompetenzbereichs Gesundheit am RWI und Geschäftsführer der Institute of healthcare Business (hcb) GmbH sowie Vorstandsvorsitzender der Stiftung Münch
1 Einführung: Das will die Politik mit dem MDK-Reformgesetz
Das „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen (MDK-Reformgesetz)“ sollte vieles im Zusammenhang mit der Prüfung von Krankenhausabrechnungen besser machen: Der Medizinische Dienst (MD) sollte unabhängiger und die Prüfungen der Krankenhausabrechnungen durch den MD sollte effektiver und vor allem weniger streitbelastet werden.1 Doch derzeit sieht es eher so aus, als wenn einige der Neuregelungen nicht wirklich gut gelungen sind. So hat die Vorschrift, dass vor Erhebung einer Klage zukünftig zwingend eine Einzelfallerörterung zwischen Krankenkasse und Krankenhaus durchzuführen ist, dazu geführt, dass vor allem Krankenhäuser noch vor Inkrafttreten der gesetzlichen Neuerung ihre Rechtspositionen durch massenhafte Klagen vor den Verwaltungsgerichten sichern wollten. Auch die Tatsache, dass es ernsthafte politische Überlegungen gibt, die neue Aufzahlungs-Regelung für Krankenhäuser für den Fall, dass die Abrechnung nach Überprüfung gekürzt wird, schon wenige Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zu korrigieren, zeigt, dass die Neureglungen teilweise ihr Ziel deutlich zu verfehlen scheinen. Unabhängig davon haben Krankenhäuser wie auch Kassen einen erheblichen Bedarf, ihre Strategien im Hinblick auf die neuen Festlegungen durch das MDK-Reformgesetz zu überdenken und neu zu formulieren. Nachfolgend werden die zentralen Zielsetzungen des Gesetzgebers im Hinblick auf die wichtigsten gesetzlichen Neureglungen kurz dargestellt.
Nach Redaktionsschluss: Zeitlich befristete Änderungen des MDK-Reformgesetzes durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz Nach Abschluss der redaktionellen Arbeiten und unmittelbar vor Drucklegung dieses Buches haben Bundestag und Bundesrat mit der Verabschiedung des am 28. März 2020 in Kraft getretenen COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes einige auf die Jahre 2020 und 2021 befristete Änderungen an Regelungen vorgenommen, die erst Anfang 2020 durch das MDK-Reformgesetz eingeführt worden waren. Konkret handelt es sich dabei um folgende Änderungen:
In der Gesetzesbegründung heißt es dazu:
In der Gesetzesbegründung heißt es dazu:
In der Gesetzesbegründung heißt es dazu:
In der Gesetzesbegründung heißt es dazu: |
Im Entwurf für das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sind drei weitere Änderungen an den Regelungen des MDK-Reformgesetzes vorgesehen. So ist vorgesehen, dass in Krankenhäusern, die zwischen dem 1. April 2020 und einschließlich dem 30. Juni 2020 Patientinnen und Patienten mit einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder mit dem Verdacht auf eine entsprechende Infektion behandeln, die Einhaltung bestimmter Mindestmerkmale aus dem Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) vorübergehend von der Prüfung der Abrechnung ausgenommen wird. Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information erstellt eine entsprechende Liste der Mindestmerkmale der Kodes des Operationen- und Prozedurenschlüssels, die von der Prüfung ausgenommen sind. Außerdem wird für das Jahr 2021 eine maximal zulässige Prüfquote in Höhe von 12,5 Prozent vorgeschrieben. Schließlich wird die Einführung des Prüfquotensystems um ein Jahr auf das Jahr 2022 verschoben. (Stand dieser geplanten Änderung: 1. Lesung des Gesetzes im Deutschen Bundestag am... |
Erscheint lt. Verlag | 10.6.2020 |
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Reihe/Serie | Gesundheitswesen in der Praxis |
Verlagsort | Heidelberg |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Medizin / Pharmazie ► Allgemeines / Lexika |
Schlagworte | Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen • Grenzverweildauer • Krankenhausabrechnung • Krankenhausabrechnungsprüfung • MDK-Prüfung • MDK-Reform • MDK-Reformgesetz • Medizincontrolling • Prüfquote • Qualitätsmanagement • Strukturprüfungen |
ISBN-10 | 3-86216-616-3 / 3862166163 |
ISBN-13 | 978-3-86216-616-9 / 9783862166169 |
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Größe: 3,4 MB
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