Ärztliche Aufklärungspflichten
Wie müssen Ärzte wann und worüber aufklären?
Seiten
2019
ecomed-Storck GmbH (Verlag)
978-3-609-16523-3 (ISBN)
ecomed-Storck GmbH (Verlag)
978-3-609-16523-3 (ISBN)
Wie müssen Ärzte wann und worüber aufklären?
Jeder Arzt ist verpflichtet, seine Patienten umfassend über die Erkrankungen und die daraus resultierenden Therapien zu informieren. Der Behandlungsvertrag formuliert die Aufklärungspflicht als eine der Hauptpflichten des Arztes: Dadurch soll der Patient rechtzeitig erfahren, was medizinisch, mit welchen Mitteln, welchen Alternativen und mit welchen Risiken und Folgen geplant ist. Nur anhand der korrekten ärztlichen Aufklärung kann der Patient selbstbestimmend entscheiden, ob und wie die Behandlung durchgeführt werden kann.
Aus dem Inhalt:
Jeder Arzt ist verpflichtet, seine Patienten umfassend über die Erkrankungen und die daraus resultierenden Therapien zu informieren. Der Behandlungsvertrag formuliert die Aufklärungspflicht als eine der Hauptpflichten des Arztes: Dadurch soll der Patient rechtzeitig erfahren, was medizinisch, mit welchen Mitteln, welchen Alternativen und mit welchen Risiken und Folgen geplant ist. Nur anhand der korrekten ärztlichen Aufklärung kann der Patient selbstbestimmend entscheiden, ob und wie die Behandlung durchgeführt werden kann.
Aus dem Inhalt:
- Wie sieht die geltende Rechtslage aus? Gibt es Neuerungen durch das Patientenrechtegesetz?
- Wer muss bzw. darf aufklären?
- Was ist bei der Delegation der Aufklärung bei ärztlicher Arbeitsteilung zu beachten?
- Was bedeutet „einwilligungsfähiger Patient“? Ist die Einwilligungsfähigkeit an die Geschäftsfähigkeit gekoppelt?
- Gibt es Besonderheiten bei der Behandlung Minderjähriger? Ab wann besteht eine „Einsichtsfähigkeit“? Gibt es ein Vetorecht bei behandlungsunwilligen Jugendlichen gegenüber den Erziehungsberechtigten?
- Wie sieht die Aufklärung bei einwilligungsunfähigen Erwachsenen (z. B. bei Bewusstlosen, psychisch Kranken, Dementen) aus?
- Was ist bei fremdsprachigen oder tauben Patienten zu beachten? Wer zahlt den Dolmetscher, den Gebärdendolmetscher?
- Was ist eine „rechtzeitige“ Aufklärung? Wie sieht die Aufklärung in Notfällen aus? Gibt es eine „nachträgliche“ Aufklärung?
- Wie umfangreich müssen die Aufklärungsunterlagen sein? Können alle Vordrucke bedenkenlos verwendet werden?
- Worüber und wie umfangreich muss aufgeklärt werden? (Risikoaufklärung, Aufklärung bei Operationserweiterung und über Behandlungsalternativen, wirtschaftliche Aufklärung, Aufklärung bei Neuland- und Außenseitermethoden, Off label use…)
- Kann es ein Entfallen der Aufklärung bzw. einen Verzicht darauf geben? Ist ein Aufklärungsverzicht des Patienten von Seiten des Arztes zu akzeptieren?
- Wie ist die korrekte Dokumentation der Aufklärung und welche Bedeutung hat sie in einem Verfahren?
- Wie sehen die Rechtsfolgen einer fehlerhaften Aufklärung aus?
- Ab wann verjähren Aufklärungsfehler?
Alexander Chasklowicz, Fachanwalt für Strafrecht, Lehrbeauftragter an der FH Kempten, Kaufbeuren
Johannes Daunderer, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Strafrecht, München
Jörg Rehmsmeier, Fachanwalt für Strafrecht, Berlin
Hans-Jörg Weber, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Strafrecht, München
Erscheinungsdatum | 19.06.2019 |
---|---|
Sprache | deutsch |
Maße | 170 x 240 mm |
Gewicht | 549 g |
Einbandart | gebunden |
Themenwelt | Medizin / Pharmazie ► Medizinische Fachgebiete ► Arbeits- / Sozial- / Umweltmedizin |
Schlagworte | Aufklärung • Aufklärung • Dokumentation • geltende Rechtslage • Patientenrechtegesetz • Rechtsfolgen • wirtschaftliche Aufklärung • wirtschaftliche Aufklärung |
ISBN-10 | 3-609-16523-5 / 3609165235 |
ISBN-13 | 978-3-609-16523-3 / 9783609165233 |
Zustand | Neuware |
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