Die Ãberprüfung der Verbindlichkeit der Patientenverfügung in den Ländern Deutschland, Ãsterreich und Dänemark
Seiten
2016
|
16001 A. 1. Auflage
GRIN Verlag
978-3-656-17390-8 (ISBN)
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Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Gesundheit - Public Health, Note: 1,0, APOLLON Hochschule der Gesundheitswirtschaft in Bremen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im September 2009 trat in der Bundesrepublik Deutschland die Neuregelung des Betreuungsrechtes gem.
1901ff. BGB in Kraft. Hierunter fällt u. a. die gesetzliche Verbindlichkeit der Patientenverfügung in Deutschland. Somit kann in Deutschland ein Volljähriger vor Beginn einer Krankheit festlegen, ob er in bestimmte ärztliche Eingriffe einwilligen möchte oder nicht.Die Hausarbeit stellt einen Vergleich der rechtlichen Verbindlichkeit der Patientenverfügungen in den ausgewählten Ländern Deutschland, Österreich und Dänemark an, um zu vergleichen und zu bewerten, inwieweit Patienten ihren eigenen Willen zu medizinischen Behandlung anzeigen können, auch wenn sie nach dem Gesetz her nicht mehr einwilligungsfähig sind. Das Thema ist wichtig, da durch den medizinischen Fortschritt in den Sterbeprozess des Menschen eingegriffen werden und das Leben somit künstlich verlängert werden kann. Die Lebensverlängerung entspricht aber nicht immer den Vorstellungen der Patienten, die ihre Würde gem. Art. 2 II 1 GG auch durch die Beendigung ihres Lebens schützen möchten. Anderseits gibt es auch Patienten, die befürchten, dass ihnen aus Kostengründen medizinische Maßnahmen vorenthalten werden können, sobald sie nicht mehr selber einwilligungsfähig sind. Auch dieser "Wunsch nach 'Maximaltherapie'" gehört zum Selbstbestimmungsrecht gem. Art. 2 II 1 GG.Für den Vergleich wurde Dänemark ausgewählt, da in diesem Land bereits seit 1992 ein "Gesetz über Lebenstestamente" und seit 1998 ein "Gesetz über Patientenrechte" be-steht. Somit haben die Dänen von den ausgewählten Ländern die meiste Erfahrung in der Umsetzung des Selbstbestimmungswillens des Patienten. Österreich wurde in den Vergleich mit eingezogen, da dort seit 2006 das "Patientenverfügungsgesetz" existiert, welches den Patientenwillen als verbindlich beachtet, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt wurden. Deutschland ist von diesen drei Ländern das jüngste Land, welches ein Gesetz zur Verbindlichkeit der Patientenverfügung in Kraft treten ließ, indem es das Betreuungsrecht und die
1901 a-c BGB zum 01.09.2009 geändert hat.Im Rahmen der Hausarbeit soll die folgende konkrete Frage beantwortet werden:Welche gesetzlichen Möglichkeiten besitzen Einwohner der Länder Deutschland, Österreich und Dänemark, ihren Willen zur medizinischen Behandlung zu beeinflussen, wenn sie nicht mehr einwilligungsfähig sind?
1901ff. BGB in Kraft. Hierunter fällt u. a. die gesetzliche Verbindlichkeit der Patientenverfügung in Deutschland. Somit kann in Deutschland ein Volljähriger vor Beginn einer Krankheit festlegen, ob er in bestimmte ärztliche Eingriffe einwilligen möchte oder nicht.Die Hausarbeit stellt einen Vergleich der rechtlichen Verbindlichkeit der Patientenverfügungen in den ausgewählten Ländern Deutschland, Österreich und Dänemark an, um zu vergleichen und zu bewerten, inwieweit Patienten ihren eigenen Willen zu medizinischen Behandlung anzeigen können, auch wenn sie nach dem Gesetz her nicht mehr einwilligungsfähig sind. Das Thema ist wichtig, da durch den medizinischen Fortschritt in den Sterbeprozess des Menschen eingegriffen werden und das Leben somit künstlich verlängert werden kann. Die Lebensverlängerung entspricht aber nicht immer den Vorstellungen der Patienten, die ihre Würde gem. Art. 2 II 1 GG auch durch die Beendigung ihres Lebens schützen möchten. Anderseits gibt es auch Patienten, die befürchten, dass ihnen aus Kostengründen medizinische Maßnahmen vorenthalten werden können, sobald sie nicht mehr selber einwilligungsfähig sind. Auch dieser "Wunsch nach 'Maximaltherapie'" gehört zum Selbstbestimmungsrecht gem. Art. 2 II 1 GG.Für den Vergleich wurde Dänemark ausgewählt, da in diesem Land bereits seit 1992 ein "Gesetz über Lebenstestamente" und seit 1998 ein "Gesetz über Patientenrechte" be-steht. Somit haben die Dänen von den ausgewählten Ländern die meiste Erfahrung in der Umsetzung des Selbstbestimmungswillens des Patienten. Österreich wurde in den Vergleich mit eingezogen, da dort seit 2006 das "Patientenverfügungsgesetz" existiert, welches den Patientenwillen als verbindlich beachtet, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt wurden. Deutschland ist von diesen drei Ländern das jüngste Land, welches ein Gesetz zur Verbindlichkeit der Patientenverfügung in Kraft treten ließ, indem es das Betreuungsrecht und die
1901 a-c BGB zum 01.09.2009 geändert hat.Im Rahmen der Hausarbeit soll die folgende konkrete Frage beantwortet werden:Welche gesetzlichen Möglichkeiten besitzen Einwohner der Länder Deutschland, Österreich und Dänemark, ihren Willen zur medizinischen Behandlung zu beeinflussen, wenn sie nicht mehr einwilligungsfähig sind?
Erscheinungsdatum | 01.04.2016 |
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Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 94 g |
Themenwelt | Medizin / Pharmazie ► Pflege |
Schlagworte | Dänemark • Deutschland • Medizin, allgemein • Österreich • Patientenverfügung • Sterbehilfe |
ISBN-10 | 3-656-17390-7 / 3656173907 |
ISBN-13 | 978-3-656-17390-8 / 9783656173908 |
Zustand | Neuware |
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