Die reichsgesetzlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Arzneimitteln ausserhalb der Apotheken - H. Böttger

Die reichsgesetzlichen Bestimmungen über den Verkehr mit Arzneimitteln ausserhalb der Apotheken

Kaiserliche Verordnung vom 22. Oktober 1901

(Autor)

Buch | Softcover
VIII, 240 Seiten
1902 | 4. Softcover reprint of the original 4th ed. 1902
Springer Berlin (Verlag)
978-3-642-93738-5 (ISBN)
54,99 inkl. MwSt
Die vorliegende vierte Auflage des Kommentars zu der Verordnung fiber den Verkehr mit Arzneimitteln ausserhalb der Apotheken (vom 22. Oktober 1901) hat eine vollige Umarbeitung erfahl'en. Die neue Einteilung des Materials sowie die Er weiterung, welche del' Kommentar dureh die Aufnahme samt· Heher inzwisehen ergangenen Entseheidungen der Geriehts- und Verwaltungsbehorden erfahren hat, wird naeh Ansieht des Ver fassers Heine Brauehbarkeit wesentlieh erhohen. Gegenfiber den zahlreiehen von Medizinalbeamten und Drogisten herausgegebenen Erlauterungen zu del'Vel'ordnung iibel' den Verkehr mit Arznei Initteln aussel'balb der Apotheken ist der vol'liegende Kommental' del' einzige, der aus pharmaeeutiseher Feder stammt und daher der Aufmerksamkeit der Apotheker in erster Linie zu empfehlen Rein dfirfte. Dem Buche ist, wie bereits in del' vol'igen Auflage, die Ver ordnung fiber den Handel mit Giften, ausserdem, da die neue Verordnung fiber den Verkehr mit Arzneimitteln darauf Bezug nimmt, die Verordnung betreffend die Abgabe starkwirkender Arzneimittel in den Apotheken in einem Anhange beigeffigt worden. Bei Ausarbeitung des Kommentars bin ieh von einem jfingeren Kollegen, Herrn Redakteul' E. U I' ban, in wert voller ~Weise unterstfitzt worden, woflil' ieh demselben aueh an dieser Stelle meinen Dank ausspreehe. Berlin, Mai 1902. Dr. Bottger. Inhal t. Suite Verordnung betreffend den Verkehr mitArzn- mitteln yom 22. Oktober 1901 (Wortlaut) . 1 I. Verordnung yom 22. OktobeI' 1001. . 14 Eingangsworte 14 Geltungsbereich und Zweck der Verordnung 14
1 Absatz 1 14 Zubereitungen 15 Heilmittel . 15 Krankheiten . 22 Tierheilmittel . 27 Ausserhalb der Apotheken . 28 Feilhalten . 2t-l
1 Absatz 2 .

Verordnung betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln vom 22. Oktober 1901 (Wortlaut).- I. Verordnung vom 22. Oktober 1901.- Eingangsworte.- Geltungsbereich und Zweck der Verordnung.-
1 Absatz 1.- Zubereitungen.- Heilmittel.- Krankheiten.- Tierheilmittel.- Ausserhalb der Apotheken.- Feilhalten.-
1 Absatz 2.- Kosmetische, Desinfektions- und Hühneraugenmittel.- Künstliche Mineralwässer.-
1 Absatz 3.- Verbandstoffe.- Zubereitungen zur Herstellung von Bädern.- Seifen.-
2.- Die Stoffe des Verzeichnisses B.- Zubereitungen des Verzeichnisses B.-
3.- Grosshandel.- Verkauf an Apotheken.-
4.-
5.- Verzeichnis A.- des Verzeichnisses.- Verhältnis der Verordnung zum Arzneibuch.- Mischungen freigegebener Mittel.- Abgabe verbotener Zubereitungen in Einzelbestandteilen.- Abgabe verbotener Zubereitungen in erlaubten Formen.- Die Zubereitungen des Verzeichnisses A.- 1. Abkochungen und Aufgüsse.- 2. Ätzstifte.- 3. Auszüge in fester oder flüssiger Form.- 4. Trockene Gemenge.- 5. Flüssige Gemische und Lösungen.- 6. Gefüllte Kapseln.- 7. Latwergen.- 8. Linimente.- 9. Pastillen, Tabletten, Pillen und Körner.- 10. Pflaster und Salben.- 11. Suppositorien und Wundstäbchen.- Zubereitungen, welche als Heilmittel ausserhalb der Apotheken nicht feilgehalten oder verkauft werden dürfen.- Verzeichnis B.- des Verzeichnisses.- Derivate und Salze, welche ausserhalb der Apotheken nicht feilgehalten oder verkauft warden dürfen.- Verhältnis der Verordnung zu anderen Gesetzen.- II. Strafbestimmungen.- 1. Verkehr mit Arzneimitteln (
3673 Str.Ges.B.).- a. Begriff der Arznei.- b. Zubereiten von Arzneien.- Anfertigung von Rezepten in Drogenhandlungen.- c. Feilhalten und Verkaufen.- Vertrieb von Arzneien durch Agenten.- Verkauf von Arzneien durch Zwischenhändler.- Haftbarkeit für Übertretungen.- d. Überlassen an Andere.- Dispensierrecht der Ärzte.- Dispensierrecht der Krankenkassen und Vereine.- 2. Mittäterschaft, Anstiftung, Beihilfe (
47, 48, 49 Str.Ges.B.).- 3. Betrug, unlauterer Wettbewerb (
263 Str.Ges.B.,
4 Gesetz vom 27. Mai 1896).- III. Die Ankündigung von Arzneimitteln.- 1. Das geltende Recht.- a. Preussen.- b. Bundesstaaten.- 2. Die Rechtsprechung.- a. Ankündigung der Arzneimittel.- b. Verkauf von Geheimmitteln.- c. Begriff des Geheimmittels.- IV. Das Drogistengewerbe.- 1. Zulassung zum Gewerbebetriebe.- 2. Ankündigung des Gewerbebetriebes.- a. Führung des Apothekertitels.- b. Andere Firmenschilder.- 3. Ausübung des Gewerbebetriebes.- a. Stehender Gewerbebetrieb.- b. Gewerbebetrieb im Umherziehen.- 4. Überwachung des Gewerbebetriebes.- a. Revision der Drogenhandlungen.- b. Einziehung und Beschlagnahme verbotener Waren.- 5. Untersagung des Gewerbebetriebes.- 1. Vorschriften über den Handel mit Giften.- 2. Verordnung, betreffend die Abgabe starkwirkender Arzneimittel in den Apotheken.- 3. Nachträge.

Erscheint lt. Verlag 1.1.1902
Zusatzinfo VIII, 240 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Maße 127 x 203 mm
Gewicht 274 g
Themenwelt Medizin / Pharmazie Allgemeines / Lexika
Medizin / Pharmazie Pharmazie PTA / PKA
Naturwissenschaften Chemie Technische Chemie
Technik
Schlagworte Arznei • Arzneimittel • Ärzte • Drogen • Forschung • Infektion • Krankenkassen • Krankheiten
ISBN-10 3-642-93738-1 / 3642937381
ISBN-13 978-3-642-93738-5 / 9783642937385
Zustand Neuware
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