Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte (MBO) (eBook)

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2010 | 5. Aufl. 2010
XXI, 605 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
978-3-642-01451-2 (ISBN)

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Kommentar zur Musterberufsordnung der deutschen Ärzte (MBO) - Rudolf Ratzel, Hans-Dieter Lippert
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Der ärztliche Beruf wird mit ungebremster Geschwindigkeit verrechtlicht. Der Kommentar bietet im Umgang mit der Berufsordnung eine zuverlässige Hilfe. Für die 5. Auflage wurden neue Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet, u. a. zu Fragen des Verhältnisses des Arztes zu Dritten sowie der Zusammenarbeit der Ärzte untereinander. Die Regelung zur Forschung sowie die Kommentierung der reproduktionsmedizinischen Maßnahmen und weitere Fragen wurden völlig neu bearbeitet. Der Band berücksichtigt die abweichenden Normen in den einzelnen Kammerbezirken.

Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 19
Literatur 19
(Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte 21
A. Präambel 22
B. Regeln zur Berufsausübung 22
I. GRUNDSÄTZE 22
§ 1 Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte 22
§ 2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten 22
§ 3 Unvereinbarkeiten 23
§ 4 Fortbildung 23
§ 5 Qualitätssicherung 23
§ 6 Mitteilung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen 24
II. PFLICHTEN GEGENÜBER PATIENTINNEN UND PATIENTEN 24
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln 24
§ 8 Aufklärungspflicht 24
§ 9 Schweigepflicht 25
§ 10 Dokumentationspflicht 25
§ 11 Ärztliche Untersuchungsund Behandlungsmethoden 26
§ 12 Honorar und Vergütungsabsprachen 26
III. BESONDERE MEDIZINISCHE VERFAHREN UND FORSCHUNG 26
§ 13 Besondere medizinische Verfahren 26
§ 14 Erhaltung des ungeborenen Lebens und Schwangerschaftsabbruch 27
§ 15 Forschung 27
§ 16 Beistand für Sterbende 27
IV. BERUFLICHES VERHALTEN 28
1. Berufsausübung 28
§ 17 Niederlassung und Ausübung der Praxis 28
§ 18 Berufliche Kooperationen 29
§ 18 a Ankündigung von Berufsausübungsgemeinschaften und sonstige Kooperationen 30
§ 19 Beschäftigung angestellter Praxisärztinnen und -ärzte 30
§ 20 Vertretung 31
§ 21 Haftpflichtversicherung 31
§ 23 Ärztinnen und Ärzte im Beschäftigungsverhältnis 31
§ 23 a Ärztegesellschaften 31
§ 23 b Medizinische Kooperationsgemeinschaft zwischen Ärztinnen und Ärzte und Angehörigen anderer Fachberufe 32
§ 23 c Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten an sonstigen Partnerschaften 33
§ 23 d Praxisverbund 33
§ 24 Verträge über ärztliche Tätigkeit 34
§ 25 Ärztliche Gutachten und Zeugnisse 34
§ 26 Ärztlicher Notfalldienst 34
2. Berufliche Kommunikation 35
§ 27 Erlaubte Information und berufswidrige Werbung1 35
§ 28 Verzeichnisse 36
3. Berufliche Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten 36
§ 29 Kollegiale Zusammenarbeit 36
4. Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeitmit Dritten 37
§ 30 Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten mit Dritten 37
§ 31 Unerlaubte Zuweisung von Patienten gegen Entgelt 37
§ 32 Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen 38
§ 33 Ärzteschaft und Industrie2 38
§ 34 Verordnungen, Empfehlungen und Begutachtung von Arznei-, Heilund Hilfsmitteln 38
§ 35 Fortbildungsveranstaltungen und Sponsoring 39
C. Verhaltensregeln (Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung) 39
Nr. 1 Umgang mit Patientinnen und Patienten 39
Nr. 2 Behandlungsgrundsätze 40
Nr. 3 Umgang mit nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 40
D. Ergänzende Bestimmungen zu einzelnen ärztlichen Berufspflichten 40
I. REGELN DER BERUFLICHEN KOMMUNIKATION, INSBESONDERE ZULÄSSIGERINHALT UND UMFANG SACHLICHER INFORMATIONEN ÜBER DIE BERUFLICHETÄTIGKEIT 41
II. FORMEN DER ZUSAMMENARBEIT (GEMEINSCHAFTSPRAXIS,PARTNERSCHAFT, MEDIZINISCHE KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT,PRAXISVERBUND) 41
III. PFLICHTEN BEI GRENZÜBERSCHREITENDER ÄRZTLICHER TÄTIGKEIT 41
IV. PFLICHTEN IN BESONDEREN MEDIZINISCHEN SITUATIONEN 41
Einleitung vor §§ 1 ff. MBOÄ 43
A. Präambel 47
B. Regeln zur Berufsausübung 47
Vorbemerkungen vor §§7 ff. 106
II. PFLICHTEN GEGENÜBER PATIENTEN 107
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln (1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Ac 107
I. Die Bedeutung der Norm 109
II. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten 109
III. Das Persönlichkeitsrecht des Patienten 110
IV. Der Patientenwille 111
V. Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient 112
Der Arztvertrag und seine Parteien 113
Abschluss und Form des Arztvertrages 114
Der Inhalt des Arztvertrages 114
Wahlleistungsvereinbarungen 115
Die Beendigung des Arztvertrages 116
Die Pflichten des Arztes aus dem Arztvertrag 116
Die Pflichten des Patienten aus dem Arztvertrag 117
VI. Die Haftung des Arztes 118
VII. Freie Arztwahl und Ablehnung der Behandlung 122
VIII. Behandlungsabbruch 123
IX. Die Hinzuziehung weiterer Ärzte 123
X. Die Fernbehandlung 124
XI. Hinzuziehung von Angehörigen und sonstigen Personen 125
XII. Sanktionen 125
§8Aufklärungspflicht Zur Behandlung bedürfen Ärztinnen und Ärzte der Einwilligung der Patien-tin oder des Patienten. Der Einwillig 127
I. Bedeutung der Norm 128
II. Die (Eingriffs-)aufklärung 128
III. Der Inhalt der Eingriffsaufklärung 129
IV. Die Prognoseund Sicherungsaufklärung 129
V. Umfang der Aufklärung 130
VI. Form der Aufklärung 130
VII. Der richtige Zeitpunkt der Aufklärung 130
VIII. Der Bewusstlose 131
IX. Die Aufklärung in der biomedizinischen Forschung 131
X. Der Aufklärungsverzicht 132
XI. Der Patientenwille Der tatsächliche Wille 132
Der tatsächliche Wille 132
Patientenverfügungen 132
Der mutmaßliche Wille 133
Die gesetzliche Vertretung 133
Die gewillkürte Vertretung (Patientenvollmacht) 134
Die Betreuung 135
Der Suizidant 135
XII. Die Einwilligung 135
XIII. Der Widerruf der Einwilligung 136
XIV. Der Behandlungsvertrag 137
XV. Die rechtliche Bedeutung der Einwilligung 138
XVI. Zwangsuntersuchung und -behandlung 138
XVII. Sanktionen 139
XVIII. Doping 140
§ 9 Schweigepflicht (1) Ärztinnen und Ärzte haben über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Ärztin oder Arzt anvertraut oder 142
I. Die Bedeutung der Norm 145
II. Inhalt der ärztlichen Schweigepflicht 145
III. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht 146
Angehörige 146
Minderjährige, Kinder 146
Arbeitgeber 147
Private Versicherungen 147
Träger der Sozialversicherung 148
Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte 148
Privatärztliche Verrechnungsstellen 148
Staatliche Stellen und Aufsichtsbehörden11 149
IV. Die Schweigepflichtigen 149
V. Die abgeleitete Schweigepflicht 150
VI. Die ärztliche Schweigepflicht nach dem Tod des Geheimnisträgers (Patienten) oder des Arztes 151
VII. Die ärztliche Schweigepflicht unter Ärzten 152
VIII. Die ärztliche Schweigepflicht in Berufsausübungsund Organisationsgemeinschaften 154
IX. Die ärztliche Schweigepflicht in der biomedizinischen Forschung 155
X. Der Arzt als Sachverständiger 155
XI. Praxiskauf und Praxisverkauf 156
XII. Factoring 158
XIII. Das Offenbaren des Berufsgeheimnisses 158
XIV. Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht 159
XV. Anzeigeund Mitteilungspflichten 160
Bundesgesetze 160
Landesrecht 161
XVI. Der Bruch der ärztlichen Schweigepflicht 162
Aus höherwertigem Individualinteresse 162
Aus höherwertigem Gemeininteresse 162
Aus berechtigten Eigeninteresse des Arztes 162
XVII. Die Hinweispflicht 163
XVIII. Grundlagen des Datenschutzes 163
XIX. Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Datennutzung 164
XX. Die Zweckbindung 166
XXI. Das Verhältnis von ärztlicher Schweigepflicht und Datenschutz 166
XXII. Das Zeugnisverweigerungsrecht 167
XXIII. Das Beschlagnahmeverbot 168
XXIV. Zivilrechtliche Aspekte der ärztlichen Schweigepflicht 169
XXV. Rechtsfolgen bei der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht und datenschutzrechtlicher Vorschriften 170
§ 10 Dokumentationspflicht (1) Ärztinnen und Ärzte haben über die in Ausübung ihres Berufes gemach-ten Feststellungen und getrof 172
I. Die Bedeutung der Norm 174
II. Gegenstand der Dokumentation 175
III. Grenzen der Dokumentationspflicht 176
IV. Die Dokumentationsart 177
V. Versäumnisse 178
VI. Die Aufbewahrungszeit 178
VII. Verwahrungspflichten bei Praxiskauf oder -übergabe 179
VIII. Auskunfts-, Einsichtsund Herausgabeansprüche 181
§ 11 Ärztliche Untersuchungsund Behandlungsmethoden (1) Mit Übernahme der Behandlung verpflichtet sich der Arzt dem Patienten ge 185
I. Die Bedeutung der Norm 186
II. Die Leitliniendebatte 187
III. Leitlinien, Standard und „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ 190
IV. Die normative Kraft des Faktischen, Leitlinien als „soft law“ 191
V. Leitlinien und Beweislastverteilung 192
VI. Sozialversicherungsrechtliches Berufsrecht 192
1. Wettbewerbsrechtliche Maßnahmen der Ärztekammern 194
2. Qualitätssicherung, Leitund Richtlinien in der stationären Versorgung 194
VII. Instrumente berufsrechtlicher Kontrolle 194
1. Wettbewerbsrechtliche Maßnahmen der Ärztekammern 194
2. Untersagungsverfügung der Kammern 195
3. Berufsgerichtliches Verfahren 195
4. Instrumentarium der Approbationsbehörden 196
§ 12 Honorar und Vergütungsabsprachen (1) Die Honorarforderung muss angemessen sein. Für die Bemessung ist die Amtliche Gebühren 200
I. Die Bedeutung der Norm 201
II. Die Angemessenheit des Honorars 203
III. Die Notwendigkeit der abgerechneten Leistung 205
IV. IGeL-Leistungen 206
2. Seriositätspflicht 207
3. Aufklärungspflicht 208
V. Zielleistungsprinzip 208
VI. Wahlleistungsvereinbarung 209
VII. Honorarvereinbarungen 210
VIII. Unterschreitung des Mindestsatzes 213
IX. Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung 215
X. Zulässigkeit eines Vorschusses? 216
XI. Die Überprüfung der Honorarforderung 217
III. BESONDERE MEDIZINISCHE VERFAHREN UND FORSCHUNG 218
§ 131 Besondere medizinische Verfahren 218
I. Die Bedeutung der Norm 220
II. Auskunfts-, Nachweis und Anzeigepflichten 221
§ 14 Erhaltung des ungeborenen Lebens und Schwangerschaftsabbruch (1) Der Arzt ist grundsätzlich verpflichtet, das ungeborene Le 223
I. Die Bedeutung der Norm 224
II. Historie 225
III. Die derzeitige Regelung 226
IV. Mehrlingsreduktion mittels Fetozid 230
V. Fetozid zum Ausschluß der Überlebensmöglichkeit nach dem Abbruch 231
VI. Besondere Berufspflichten des Arztes 231
VII. Weigerungsrecht 233
VIII. Die Schwangerschafts-Konfliktberatung 234
IX. Bestattungsrechtliche Fragen bei Totund Fehlgeburten 235
X. Die Richtlinien zur Verwendung fetaler Zellen und fetaler Gewebe und das Gewebegesetz 236
§ 151 Forschung (1) Ärztinnen und Ärzte müssen sich vor der Durchführung biomedizinischer Forschung am Menschen – ausgenommen be 239
I. Die Bedeutung der Norm 243
II. Biomedizinische Forschung 244
III. Rechtliche Grundlagen 245
1. Verfassungsrecht 245
1.1 Europarecht 246
2. Gesetzesrecht 246
2. Gesetzesrecht 246
2.1 Klinische Prüfung mit Arzneimitteln 246
Die klinische Prüfung 246
Das Verfahren bis zum Beginn der klinischen Prüfung 247
Der Prüfungsmaßstab 248
2.2 Klinische Prüfung mit Medizinprodukten 248
2.3 Embryonen und Stammzellen 249
Embryonen 249
Menschliche Stammzellen 249
2.4 Strahlenschutz und Röntgen 250
2.5 Körpermaterial, Datenund Biobanken 250
Körpermaterial 251
Aufklärung und Einwilligung 252
Datenund Biobanken 253
IV. Ethische Rechtsgrundlagen 254
1. Deklaration von Helsinki 254
2. Das Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin 255
V. Die Ethikkommission 255
1. Rechtsgrundlagen 256
2. Zusammensetzung 256
3. Zuständigkeit und Verfahren 257
4. Die Rechtsnatur der Bewertung 258
5. Die Monetik 259
VI. Schweigepflicht und Datenschutz 259
1. Schweigepflicht 260
2. Datenschutz 260
VII. Interessenslagen und offener finanzieller Konflikt 260
VIII. Die Fälschung von Forschungsdaten und ihre Ahndung 260
IX. Urheberrechtliche Probleme der biomedizinischen Forschung 261
X. Die Verantwortung des Forschers 1. Strafrechtliche Verantwortung 262
1. Strafrechtliche Verantwortung 262
2. Haftung 262
§ 16 Beistand für Sterbende Ärztinnen und Ärzte dürfen – unter Vorrang des Willens der Patientin oder des Patienten – auf lebens 264
I. Die Bedeutung der Norm 265
II. Der Wille des Patienten 265
III. Schriftliche Willensäußerungen 266
Die Betreuungsvollmacht 267
IV. Sterbebegleitung – Sterbehilfe 268
V. Aktive Sterbehilfe 268
VI. Passive Sterbehilfe 269
I. GRUNDSÄTZE 47
1Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte 47
I. Die Bedeutung der Rechtsnorm 48
II. Rechtsgrundlagen der Berufsordnung 49
III. Arztberuf kein Gewerbe 49
IV. Der Arztberuf ein freier Beruf? 50
V. Die Lebenserhaltung 51
VI. Die kurative Tätigkeit des Arztes 53
VII. Der Sterbebeistand 54
VIII. Todeszeitpunkt und Transplantation 54
IX. Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen 55
§ 2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten (1) Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Gebo-ten der ärztlich 56
I. Die Bedeutung der Norm 58
II. Integrität ärztlicher Berufsausübung und allgemeiner Lebenswandel 58
III. Die Unwürdigkeit zur Berufsausübung 58
IV. Die Unzuverlässigkeit zur Berufsausübung 59
V. Ethische Grundlagen der Berufsausübung 60
VI. Gewissensfreiheit 62
VII. Weisungen von Nichtärzten 63
VIII. Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung 64
IX. Berufsausübungsregelungen 64
X. Auskunftspflichten 65
XI. Anzeigepflichten 65
XII. Arzt und Kammer 65
XIII. Das Berufsgerichtliche Verfahren Rechtsgrundlagen und Maßnahmenkatalog 66
XIV. Zivilrechtliche Folgen von Verstößen gegen Pflichten aus der Berufsordnung 68
§ 3 Unvereinbarkeiten (1) Dem Arzt ist neben der Ausübung seines Berufs die Ausübung einer an-deren Tätigkeit untersagt, welche 69
I. Die Bedeutung der Norm 70
II. Umfang und Grenzen merkantiler Motive 73
III. Kooperation mit Gesundheitshandwerkern – die bisherige Rechtslage 1. Zusammenarbeit mit bestimmten (ausgewählten) Gesundhei 74
IV. Die Neukonzeption in § 128 SGB V 76
V. Praktische Konsequenzen 1. Ende der bisherigen Modelle und Risiken bei ihrer (unveränderten) Fortführung 79
VI. Gründung und/oder Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen 1. Der Arzt als (Mit-)Unternehmer 80
§ 4 Fortbildung (1) Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf ausüben, sind verpflichtet, sich in dem Umfange beruflich fortzubilden, 84
I. Die Bedeutung der Norm 85
II. Die berufsrechtliche Fortbildungsverpflichtung 85
III. Die Fortbildung des Vertrags-(Kassen-)arztes 87
IV. Die forensische Bedeutung der Fortbildungspflicht 89
§ 5 Qualitätssicherung Der Arzt ist verpflichtet, an den von der Ärztekammer eingeführten Maß-nahmen zur Sicherung der Qualität 92
I. Die Bedeutung der Norm 93
II. Qualitätssicherung 93
III. Die berufsrechtliche Qualitätssicherung 94
IV. Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen Praxis und im Krankenhaus 95
1. Strukturqualität 95
2. Prozessqualität 95
3. Ergebnisqualität 96
V. Qualitätssicherung in der Fortbildung 96
VI. Qualitätssicherung Bedeutung in der Rechtsprechung 96
1. Leitlinien/Standard in der Arzthaftung 97
2. Richtlinien dem Sozialrecht 97
3. Leitlinien/Standard im Strafrecht 98
§ 6 Mitteilung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die ihnen aus ihrer ärztlichen Beh 99
I. Die Bedeutung der Norm 99
II. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft 100
III. Zusammensetzung 101
IV. Exkurs: Das Sicherheitskonzept nach dem AMG 101
Vorbemerkungen vor §§ 17, 18, 18 a, 23 a – 23 d 270
Die Umsetzung in den einzelnen Landesärztekammern 271
1. Baden-Württemberg 271
2. Bayern 271
3. Berlin 271
4. Brandenburg 272
5. Bremen 272
6. Hamburg 272
7. Hessen 272
8. Mecklenburg-Vorpommern 272
9. Niedersachsen 273
10. Nordrhein 273
11. Rheinland-Pfalz 273
12. Saarland 273
13. Sachsen 274
14. Sachsen-Anhalt 274
15. Schleswig-Holstein 274
16. Thüringen 274
17. Westfalen-Lippe 274
§ 17 Niederlassung und Ausübung der Praxis (1) Die Ausübung ambulanter ärztlicher Tätigkeit außerhalb von Kranken-häusern einsch 275
I. Die Bedeutung der Norm 279
II. Praxissitz, weitere Behandlungsplätze, Residenzpflicht, Bedarfsplanung 280
III. Ausübung der Heilkunde im Umherziehen 284
IV. Praxisschild und Anzeigepflichten 288
§ 18 Berufliche Kooperation (1) Ärztinnen und Ärzte dürfen sich zu Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften, K 289
§ 18 a Ankündigung von Berufsausübungsgemeinschaften und sonstige Kooperationen (1) Bei Berufsausübungsgemeinschaften von Ärztin 290
Vorbemerkung 294
I. Die Bedeutung der Norm 295
II. Die gemeinsame Berufsausübung 296
III. Gemeinschaftspraxis als „Normalfall” 297
IV. Senior-/Juniorgemeinschaftspraxen 300
V. „Nullbeteiligungspartnerschaften” 301
VI. Job-Sharing-Gemeinschaftspraxen 302
VII. Teilgemeinschaftspraxis (TGP) 303
VIII. Partnerschaftsgesellschaft 304
IX. Praxisgemeinschaft 305
X. Polikliniken, Ambulatorien, Fachambulanzen 307
XI. „Ärztehäuser“ 307
XII. Berufsausübungsgemeinschaft und Organisationsgemeinschaft, Teilgemeinschaftspraxis, Abgrenzungsfragen 308
XIII. Medizinische Versorgungszentren 310
XIV. Gewinnverteilung im „Freiberufler“und „Misch“Versorgungszentrum (einschl. Provisionierung) 314
XV. Konkurrenzschutz bei Gemeinschaftspraxis und MVZ 315
§ 19 Beschäftigung angestellter Praxisärztinnen und -ärzte (1) Ärztinnen und Ärzte müssen die Praxis persönlich ausüben. Die Bes 321
I. Die Bedeutung der Norm 322
II. Assistenten als Mitarbeiter in der Praxis 322
III. Die berufsrechtliche Ausgangslage 323
IV. Die Rechtslage nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz und dem VÄndG. 323
V. Die Rechtslage nach dem VÄndG 324
VI. Haftung für Behandlungsfehler 326
§ 20 Vertreter (1) Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollen grundsätzlich zur gegenseiti-gen Vertretung bereit sein übernomme327
I. Die Bedeutung der Norm 327
II. Berufsrechtliche Vertretung 328
III. Der Praxisvertreter 328
IV. Qualifikation des Vertreters 329
V. Der Praxisverweser 330
VI. Haftung für Behandlungsfehler 330
§ 21 Haftpflichtversicherung Der Arzt ist verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen 331
I. Die Bedeutung der Norm 332
II. Berufsrecht 332
III. Keine Ausnahmen 333
IV. Das zu versichernde 333
1. VVG und AHB 334
2. Off-Label-Use 334
a.) Grundsatz 335
b.) Haftung des pharmazeutischen Unternehmens 335
c.) Erstattungsfähigkeit in der GKV 335
d.) Regelungsmodelle 336
e.) Neues Prüfschema 336
f.) Konsequenzen für die Praxis 337
3. Räumlicher Schutz und sachlicher Umfang 338
a) Räumlicher Umfang 338
b) Sachlicher Umfang 340
4. Persönlicher Umfang 341
V. Die Haftpflicht des angestellten und/oder beamteten Krankenhausarztes 341
VI. Der geschützte Versicherungszeitraum 342
VII. Anzeigeund Mitwirkungspflichten des Arztes 344
VIII. Regulierungshoheit des Versicherers 345
IX. Keine „geborene“ Passivlegitimation des Haftpflichtversicherers 346
§ 23 Ärztinnen und Ärzte im Beschäftigungsverhältnis 348
I. Die Bedeutung der Norm 348
II. Geltung der Berufsordnung auch für angestellte und beamtete Ärzte 348
III. Die Vergütung im Angestelltenund Dienstverhältnis 349
§ 23 a Ärztegesellschaften (1) Ärztinnen und Ärzte können auch in der Form der juristischen Person des Privatrechts ärztlich tät 350
§ 23 d Praxisverbund (1) Ärztinnen und Ärzte dürfen, auch ohne sich zu einer Berufsausübungs-gemeinschaft zusammenzuschließen, e 352
I. Die Bedeutung der Norm 354
II. Die Ärztegesellschaft9 356
III. Die Scheingesellschaft 357
IV. Medizinische Kooperationsgemeinschaften 360
V. Der Praxisverbund und sonstige Beteiligungen 360
§ 24 Verträge über ärztliche Tätigkeit Ärztinnen und Ärzte sollen alle Verträge über ihre ärztliche Tätigkeit vor ih-rem Abschlu 362
I. Die Bedeutung der Norm 362
§ 25 Ärztliche Gutachten und Zeugnisse Bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse haben Ärztinnen und Ärzte mit der 364
I. Die Bedeutung der Norm 364
II. Ärztliche Zeugnisse 365
III. Gutachten 365
IV. Gutachtenerstattung 366
V. Sachverständigenentschädigung 368
VI. Ergebnisse des Gutachtens 371
VII. Gutachten und Urheberrecht 371
VIII. Haftung 372
IX. Arbeitszeugnisse 374
X. Weiterbildungszeugnisse 375
XI. Ärztliche Bescheinigung und Strafrecht 375
§ 261 Ärztlicher Notfalldienst (1) Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, am Notfalldienst teilzunehmen. Auf Ant 377
I. Die Bedeutung der Norm 378
II. Inhalt und Umfang des ärztlichen Notfalldienstes 379
III. Ausnahmen 380
IV. Zuständigkeit für die Organisation 381
V. Rechte und Pflichten des Notfallarztes 381
VI. Fortbildungsverpflichtung 382
VII. Das organisierte Rettungswesen 382
Vorbemerkungen vor §§ 27 und 28 386
§ 29 Kollegiale Zusammenarbeit (1) Ärztinnen und Ärzte haben sich untereinander kollegial zu verhalten. Die Verpflichtung der Är 415
I. Die Bedeutung der Norm 418
II. Kollegialität, Meinungsfreiheit und Gutachterpflichten 418
III. Das Konkurrenzverbot 421
IV. Die Beteiligungspflicht gegenüber anderen Ärzten 424
V. Verpflichtung zur Weiterbildung 425
Vorbemerkungen vor §§ 30 ff. 428
§ 30 Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten mit Dritten (1) Die nachstehenden Vorschriften dienen dem Patientenschutz durch Wah 431
I. Die Bedeutung der Norm 431
II. Medizinische Assistenzberufe 432
III. Arzt und Heilpraktiker 432
IV. Geburtsvorbereiterinnen 435
V. Wellnessund Beauty Bereich 436
VI. Angehörige und sonstige Personen 436
§ 31 Unerlaubte Zuweisung von Patienten gegen Entgelt Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestattet, für die Zuweisung von Patient 438
I. Die Bedeutung der Norm 439
II. Koppelgeschäfte 440
1. Handgeld-Modell 441
2. „Vertreter“-Modell 441
3. „Konsiliar“-Arztmodell 441
4. „Apparategemeinschaft“ 441
5. Strohmann-Modell 441
III. Laborabrechnung 442
IV. Umsatzund Gewinnbeteiligungen 444
V. Gesellschaftsrechtlicher Gestaltungsmissbrauch zur Vorteilskaschierung 446
VI. Vorteilsgewährung durch Gewinnbeteiligung an arztnahen Dienstleistungsgesellschaften 449
VII. Neue Versorgungsformen und Vorteilsgewährung 451
VIII. Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten – Schnittstellenoptimierung oder Zuweisungsprovision? 452
a) Fallvarianten 453
b) Zulässige und unzulässige Finanzierungssysteme im Rahmen der postoperativen Behandlung/Betreuung 455
c) ambulante und stationäre Operationen durch „externe“ Vertragsärzte69 456
IX. Weitere Einzelfälle 460
§ 32 Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestattet, von Patientinnen und Patienten od 462
I. Die Bedeutung der Norm 462
II. Der betroffene Personenkreis 462
III. Geschenke und andere Vorteile von Patienten und Dritten 463
IV. Fordern, Sich-Versprechen-Lassen, Annehmen 464
V. Einfluss auf die ärztliche Entscheidung 464
VI. Geringfügigkeitsgrenze 464
VII. Andere arbeitsund dienstrechtliche Vorschriften 465
VIII. Rechtsfolgen Berufsrechtlich. 465
Strafrechtlich 465
§ 331 Ärzteschaft und Industrie (1) Soweit Ärztinnen und Ärzte Leistungen für die Hersteller von Arznei-, Heilund Hilfsmitteln o 466
I. Die Bedeutung der Norm 467
II. Der betroffene Personenkreis 468
III. Arznei-, Heilund Hilfsmittel 468
Arzneimittel 468
Heilmittel 468
Hilfsmittel 469
Medizinprodukte 469
IV. Die Kooperation Arzt – Industrie Klinische Prüfung 469
Klinische Prüfung 469
Die Gegenleistung 470
Geräte und Einrichtungsgegenstände 470
Drittmittel 470
V. Vorlagepflichtige Verträge 471
VI. Werbegaben 471
VII. Die Beschaffung 471
VIII. Die Teilnahme an wissenschaftlichen Fortbildungsveranstaltungen 472
IX. Der arbeitsund dienstrechtliche Aspekt der Industriekontakte 473
X. Der strafrechtliche Aspekt 473
XI. Der steuerrechtliche Aspekt 478
XII. Rechtsfolgen 478
§ 34 Verordnungen, Empfehlungen und Begutachtung von Arznei-, Heilund Hilfsmitteln (1) Ärztinnen und Ärzten ist es nicht gestatt 480
I. Die Bedeutung der Norm 481
II. Der betroffene Personenkreis 481
III. Arznei-, Heilund Hilfsmittel 481
Arzneimittel 482
Heilmittel 482
Hilfsmittel 482
Medizinprodukte 482
IV. Verordnung gegen Vergütung oder Vergünstigung 482
V. Weitergabe von Ärztemustern gegen Entgelt 483
VI. Verbot der Fremdwerbung 483
VII. Missbräuchliche Anwendung der Verschreibung 484
VIII. Zuweisung an Apotheken, Geschäfte und Dienstleister 484
IX. Rechtsfolgen 484
§ 35 Fortbildungsveranstaltungen und Sponsoring Werden Art, Inhalt und Präsentation von Fortbildungsveranstaltungen allein von e 486
I. Die Bedeutung der Norm 486
II. Das System ärztlicher Fortbildung 486
III. Festlegung von Art, Inhalt und Präsentation der Veranstaltung 487
IV. Sponsoring 487
V. Die Annahme von Beiträgen Dritter 488
VI. Steuerliche Aspekte 488
C. Verhaltensregeln (Grundsätze korrekter ärztlicherBerufsausübung) 489
Nr. 1 Umgang mit Patientinnen und Patienten Eine korrekte ärztliche Berufsausübung verlangt, dass Ärztinnen und Ärzte beim Umgan 489
I. Die Bedeutung der Norm 490
II. Würde und Selbstbestimmungsrecht des Patienten achten 490
III. Achtung der Privatsphäre 490
IV. Patienteninformation 490
V. Situation des Patienten berücksichtigen 491
VI. Verhalten gegenüber Kritik 491
Nr. 2 Behandlungsgrundsätze Übernahme und Durchführung der Behandlung erfordern die gewissenhafte Ausführung der gebotenen mediz 492
I. Die Bedeutung der Norm 493
II. Regeln der ärztlichen Kunst 493
III. Konsil, Mitbehandlung 494
IV. Die Überweisung 494
V. Einholung einer Zweitmeinung 495
VI. Die Information mitund nachbehandelnder Ärzte 495
Nr. 3 Umgang mit nichtärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Eine korrekte ärztliche Berufsausübung verlangt auch, dass Är 497
I. Die Bedeutung der Norm 497
II. Diskriminierung 498
III. Beachtung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen 498
D. Ergänzende Bestimmungen zu einzelnen ärztlichen Berufspflichten 499
I. REGELN DER BERUFLICHEN KOMMUNIKATION, INSBESONDERE ZULÄSSIGERINHALT UND UMFANG SACHLICHER INFORMATIONEN ÜBER DIE BERUFLICHETÄTIGKEIT 499
Nr. 1 6 – aufgehoben – 499
II. FORMEN DER ZUSAMMENARBEIT (GEMEINSCHAFTSPRAXIS,PARTNERSCHAFT, MEDIZINISCHE KOOPERATIONSGEMEINSCHAFT,PRAXISVERBUND) 499
Nr. 7 - 11– aufgehoben – 499
III. PFLICHTEN BEI GRENZÜBERSCHREITENDER ÄRZTLICHER TÄTIGKEIT 500
Nr. 12 Praxen deutscher Ärzte in anderen EU-Mitgliedstaaten Führt ein Arzt neben seiner Niederlassung oder neben seiner ärztlich 500
Nr. 13Grenzüberschreitende ärztliche Tätigkeit von Ärztenaus anderen EU-Mitgliedstaaten 502
I. Einleitung und Problemaufriss 501
II. Freier Dienstleistungsverkehr auf der Nachfragerseite 503
III. Selbstverwaltung und Kartellrecht 504
IV. Migrationsfähigkeit, Anerkennung von Diplomen 505
V. Vereinheitlichung der bioethischen Rahmenbedingungen in Europa 506
VI. Gewebebanken 506
VII. Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen und Verfahren 507
IV. PFLICHTEN IN BESONDEREN MEDIZINISCHEN SITUATIONEN 509
Nr. 14 Schutz des menschlichen Embryos Die Erzeugung von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken sowie der Gentransfer in Em 509
I. Die Bedeutung der Norm 510
II. Die rechtspolitische Entwicklung 512
III. Verfassungsrechtliche Ebene 514
IV. Embryonenschutzgesetz 516
V. Berufsrecht 519
VI. Embryonenforschung und Bioethik-Konvention 520
VII. Beteiligung deutscher Ärzte an ausländischen Forschungsvorhaben Taupitz 521
VIII. Ausblick 522
Nr. 15 In-vitro-Fertilisation1, Embryotransfer (1) Die künstliche Befruchtung einer Eizelle außerhalb des Mutterleibes und die a 523
I. Die Bedeutung der Norm 524
II. Die Richtlinien 526
III. Einschränkende Regelungen in den Richtlinien 527
1. Medizinische Einschränkungen, Qualitätsaspekte 527
2. Indikationen und Kontraindikationen 527
3. Status-rechtliche Begrenzungen 528
IV. Heterologe Verfahren 528
1. Zulässigkeit 529
2. Sicherheitsaspekte heterologer Verfahren 529
3. Anonymitätszusage 530
4. Dokumentation 533
V. Reproduktionsmedizinische Maßnahmen bei lesbischen Paaren oder alleinstehenden Frauen 1. Behandlung lesbischer Paare 534
1. Behandlung lesbischer Paare 534
2. Künstliche Befruchtung einer alleinstehenden Frau 535
VI. Kryokonservierung51 536
VII. Insemination 537
VIII. Familienund unterhaltsrechtliche Konsequenzen 537
IX. Rechtliche Regelungsebenen im Bereich der assistierten Reproduktion Kompetenz Norm/Qualität Regelungsziel Berufsrecht 539
Sachregister 596

Erscheint lt. Verlag 5.2.2010
Zusatzinfo XXI, 605 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Medizin / Pharmazie
Recht / Steuern Öffentliches Recht
Schlagworte Ärztliche Berufspflichten • Behandlungsgrundsätze • Berufsausübungsregelungen • Berufsordnung • Berufsrecht • Gemeinschaftspraxis • Praxisverbund
ISBN-10 3-642-01451-8 / 3642014518
ISBN-13 978-3-642-01451-2 / 9783642014512
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