Schnelleinstieg Buchführung mit SAP R/3

SAP-Einführung für Buchhalter

(Autor)

Buch | Softcover
294 Seiten
2009
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-08727-7 (ISBN)
39,80 inkl. MwSt
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Beruflicher Erfolgsfaktor:
Immer mehr Unternehmen arbeiten im Rechnungswesen mit SAP. Umsowichtiger ist es für Fachkräfte und Quereinsteiger, Bescheid zu wissen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen pragmatisch den Einstieg.
  • Einfach und verständlich: die wichtigsten Fälle und wie diese in SAP verbucht werden
  • Alles rund um Hauptbuch, Debitoren, Kreditoren, Anlagen, Abschreibungen
  • Mit SAP externe Berichte, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung beherrschen
  • Mit zahlreichen SAP-Abbildungen und Fallbeispielen

Aus dem Inhalt:
VORWORT

WIE SIE DIESES BUCH OPTIMAL NUTZEN

1 WAS SIE ÜBER DIE GRUNDLAGEN VON SAP R/3® WISSEN SOLLTEN
1.1 So melden Sie sich in SAP R/3® an
1.2 Die Benutzeroberfläche von SAP R/3® im Überblick
1.3 Diese Meldungstypen (Ampel) gibt es in SAP R/3®

2 WAS SIE ÜBER DIE VERWALTUNG IHRER BELEGE WISSEN SOLLTEN
2.1 Wie Sie Ihre Belege richtig vorbereiten
2.2 So verwalten Sie Ihre Belege mit SAP R/3®
2.3 Belege richtig ändern, anzeigen und stornieren

3 SO VERWALTEN SIE IHR HAUPTBUCH MIT SAP R/3®
3.1 Was man unter Sachkonten versteht
3.2 Wie Sie ein Sachkonto anlegen
3.3 So funktioniert das Buchen von Sachkonten
3.4 Das müssen Sie beim Verwalten eines Sonderhauptbuchs beachten

4 WAS SIE ÜBER DAS VERBUCHEN VON ANLAGEN UND ABSCHREIBUNGEN WISSEN SOLLTEN
4.1 Was ist Anlagevermögen?
4.2 Was darf aktiviert und abgeschrieben werden?
4.3 Das sollten Sie über Anschaffungs- und Herstellungskosten wissen
4.4 Wie Sie mit Abschreibungen umgehen
4.5 So funktioniert die Anlagenbuchhaltung mit SAP R/3® 58
4.6 Das müssen Sie bei der maschinellen Abschreibung beachten
4.7 So gehen Sie mit AfA-Buchung bei unterjährigem Zugang um
4.8 So funktioniert der Geschäftsjahreswechsel mit SAP R/3®
4.9 Die Anlagenbuchhaltung richtig abschließen

5 DIE ABSCHLUSSARBEITEN IN SAP R/3®
5.1 Was Sie über die Bilanz wissen sollten
5.2 Das Wichtigste zur GuV
5.3 Das Geschäftsjahr und die Buchungsperioden in SAP R/3®
5.4 So funktioniert der Saldovortrag
5.5 Wie Ihnen SAP R/3® bei der Umsatzsteuervoranmeldung und der Umsatzsteuererklärung hilft
5.6 Die Zusammenfassende Meldung in SAP R/3®
5.7 So erstellen Sie eine Meldung gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
5.8 Die Bilanz und die GuV richtig vorbereiten
5.9 Wie SAP R/3® Ihre Bilanz und Ihre GuV erstellt

6 SO VERWALTEN SIE IHRE DEBITOREN
6.1 Wie Sie Stammdaten erfassen, anzeigen und ändern
6.2 Was Sie über das Erfassen von Rechnungen wissen müssen
6.3 So erfassen Sie Gutschriften
6.4 So gehen Sie mit manuellen Zahlungseingängen um
6.5 Wie Sie Restposten verwalten
6.6 So nehmen Sie Teilzahlungen auf
6.7 Was Sie über Anzahlungsanforderungen wissen sollten
6.8 Wie Sie erhaltene Anzahlungen verwalten
6.9 So funktioniert die Schlussrechnung
6.10 Das sollten Sie über Bürgschaften wissen
6.11 Wie Sie Umbuchungen richtig vornehmen
6.12 So funktioniert das automatische Mahnverfahren

7 WIE SIE IHRE KREDITOREN VERWALTEN
7.1 So funktioniert das Modul FI (Finanzbuchhaltung)
7.2 Alles zu Modul MM (Logistische Rechnungsprüfung)

8 WICHTIGE BUCHUNGSFÄLLE IM ÜBERBLICK
8.1 Bauleistungen richtig erfassen
8.2 So buchen Sie Beiträge an Berufsverbände
8.3 Was Sie bei Bewirtungskosten beachten müssen
8.4 So buchen Sie Büromaschinen
8.5 Einen Disagio erfassen
8.6 Wie Sie die Einfuhrumsatzsteuer verbuchen
8.7 Was Sie beim Verbuchen von Geschenken beachten müssen
8.8 Hotelkosten richtig verbuchen
8.9 Wie Sie Kreditkartenabrechnungen erfassen sollten
8.10 Der richtige Umgang mit Fracht- und Versandkosten

9 DER STANDARDKONTENRAHMEN INT

ÜBERSICHT MENÜBÄUME

STICHWORTVERZEICHNIS

4.1 WAS IST ANLAGEVERMÖGEN?Das Anlagevermögen umfasst das Vermögen bzw. die Vermögensgegenstände, die von einem Unternehmen langfristig (mindestens ein Jahr) genutzt werden.Zum Anlagevermögen gehören:- immaterielles Anlagevermögen,- Sachanlagen,- langfristige Finanzanlagen.Das Anlagevermögen teilt sich in abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen.ABNUTZBARES ANLAGEVERMÖGENDie Anlagegüter des abnutzbaren Anlagevermögens werden planmäßig abgeschrieben. Bei dauerhafter Wertminderung sind aber zusätzliche außerplanmäßige Abschreibungen möglich.Zu den abnutzbaren Anlagegütern gehören u. a.:- Firmenwert, Patente und Internetauftritte,- Gebäude und Gebäudeteile,- Maschinen,- Fahrzeuge,- Betriebs- und Geschäftsausstattungen.NICHT ABNUTZBARES ANLAGEVERMÖGENNicht abnutzbare Anlagegüter bleiben bis zum Zeitpunkt ihrer Veräußerung mit ihren Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten in der Bilanz stehen. Bei einer dauerhaften Wertminderung sind aber außerplanmäßige Abschreibungen möglich.Zu den nicht abnutzbaren Anlagegütern zählen:- Grundstücke,- Beteiligungen,- Wertpapiere,- Internetadressen,- bekannte Kunstwerke.4.2 WAS DARF AKTIVIERT UND ABGESCHRIEBEN WERDEN?SELBSTSTÄNDIG NUTZBARE WIRTSCHAFTSGÜTERAls selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter bezeichnet man Güter, die einzeln und selbstständig nutzbar sind.Dazu gehören:- Grundstücke und Gebäude (auch wenn sie miteinander verbunden sind),- Maschinen,- Betriebs- und Geschäftsausstattungen,- Fahrzeuge,- Firmenwerte und Beteiligungen,- Patente,- Software.UNSELBSTSTÄNDIG NUTZBARE WIRTSCHAFTSGÜTERUnselbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter können nicht ohne ein anderes Gut selbstständig genutzt werden. Beispiele hierfür sind PCs und Monitore, aber auch Gebäudeteile wie Aufzüge oder Heizungsanlagen.Zusammengehörende Komponenten wie z. B. ein PC und ein Monitor werden gemeinsam als ein selbstständiges Wirtschaftsgut aktiviert. Eine Heizungsanlage wird beispielsweise dem Gebäude zugeschrieben, zu dem sie gehört, und mit diesem Gebäude aktiviert.GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER (GWG)Als geringwertige Wirtschaftsgüter bezeichnet man Güter, deren Anschaffungskosten 150 Euro ohne USt nicht übersteigen. Sie können sofort abgeschrieben, also direkt in den Aufwand gebucht werden.Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von über 150 bis 1.000 Euro werden seit 2008 über einen Pool abgeschrieben. Das bedeutet, dass Sie ein Sammelkonto anlegen müssen, auf das diese Güter gebucht werden. Am Jahresende wird von der Gesamtsumme linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt 5 Jahre.Für jedes Jahr wird ein neues Sammelkonto eröffnet, auf das die in diesem Jahr erworbenen Wirtschaftsgüter gebucht werden. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Monat das jeweilige Gut gekauft wurde.

"4.1 WAS IST ANLAGEVERMÖGEN? Das Anlagevermögen umfasst das Vermögen bzw. die Vermögensgegenstände, die von einem Unternehmen langfristig (mindestens ein Jahr) genutzt werden. Zum Anlagevermögen gehören: - immaterielles Anlagevermögen, - Sachanlagen, - langfristige Finanzanlagen. Das Anlagevermögen teilt sich in abnutzbares und nicht abnutzbares Anlagevermögen. ABNUTZBARES ANLAGEVERMÖGEN Die Anlagegüter des abnutzbaren Anlagevermögens werden planmäßig abgeschrieben. Bei dauerhafter Wertminderung sind aber zusätzliche außerplanmäßige Abschreibungen möglich. Zu den abnutzbaren Anlagegütern gehören u. a.: - Firmenwert, Patente und Internetauftritte, - Gebäude und Gebäudeteile, - Maschinen, - Fahrzeuge, - Betriebs- und Geschäftsausstattungen. NICHT ABNUTZBARES ANLAGEVERMÖGEN Nicht abnutzbare Anlagegüter bleiben bis zum Zeitpunkt ihrer Veräußerung mit ihren Anschaffungskosten und Anschaffungsnebenkosten in der Bilanz stehen. Bei einer dauerhaften Wertminderung sind aber außerplanmäßige Abschreibungen möglich. Zu den nicht abnutzbaren Anlagegütern zählen: - Grundstücke, - Beteiligungen, - Wertpapiere, - Internetadressen, - bekannte Kunstwerke. 4.2 WAS DARF AKTIVIERT UND ABGESCHRIEBEN WERDEN? SELBSTSTÄNDIG NUTZBARE WIRTSCHAFTSGÜTER Als selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter bezeichnet man Güter, die einzeln und selbstständig nutzbar sind. Dazu gehören: - Grundstücke und Gebäude (auch wenn sie miteinander verbunden sind), - Maschinen, - Betriebs- und Geschäftsausstattungen, - Fahrzeuge, - Firmenwerte und Beteiligungen, - Patente, - Software. UNSELBSTSTÄNDIG NUTZBARE WIRTSCHAFTSGÜTER Unselbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter können nicht ohne ein anderes Gut selbstständig genutzt werden. Beispiele hierfür sind PCs und Monitore, aber auch Gebäudeteile wie Aufzüge oder Heizungsanlagen. Zusammengehörende Komponenten wie z. B. ein PC und ein Monitor werden gemeinsam als ein selbstständiges Wirtschaftsgut aktiviert. Eine Heizungsanlage wird beispielsweise dem Gebäude zugeschrieben, zu dem sie gehört, und mit diesem Gebäude aktiviert. GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER (GWG) Als geringwertige Wirtschaftsgüter bezeichnet man Güter, deren Anschaffungskosten 150 Euro ohne USt nicht übersteigen. Sie können sofort abgeschrieben, also direkt in den Aufwand gebucht werden. Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von über 150 bis 1.000 Euro werden seit 2008 über einen Pool abgeschrieben. Das bedeutet, dass Sie ein Sammelkonto anlegen müssen, auf das diese Güter gebucht werden. Am Jahresende wird von der Gesamtsumme linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt 5 Jahre. Für jedes Jahr wird ein neues Sammelkonto eröffnet, auf das die in diesem Jahr erworbenen Wirtschaftsgüter gebucht werden. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Monat das jeweilige Gut gekauft wurde ..."

Erscheint lt. Verlag 30.6.2009
Reihe/Serie Haufe Praxisratgeber
Haufe Praxis-Ratgeber
Sprache deutsch
Gewicht 560 g
Einbandart kartoniert
Themenwelt Informatik Weitere Themen SAP
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Rechnungswesen / Bilanzen
Schlagworte Buchen • Buchführung • Buchführung; Einführung • Buchhaltung • Gewinn-und Verlustrechnung • Hardcover, Softcover / Wirtschaft/Betriebswirtschaft • Hauptbuch • HC/Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen • Jahresabschluss • Kontieren • Modul FI • Modul MM • SAP • SAP R/3
ISBN-10 3-448-08727-0 / 3448087270
ISBN-13 978-3-448-08727-7 / 9783448087277
Zustand Neuware
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