Content matters -  Bianca Fritz

Content matters (eBook)

(Autor)

eBook Download: EPUB
2023 | 1. Auflage
290 Seiten
Rheinwerk Computing (Verlag)
978-3-8362-9346-4 (ISBN)
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Fernsehstudio, Radiostation, Textbüro - all das steckt heute in unserer Hosentasche. Jeder kann jederzeit jede Medienform produzieren und in die Welt schicken. Nur: Wie Du Inhalte so aufbereitest, dass sie auch wirklich ankommen - das haben die wenigsten von der Picke aus gelernt. Podcast-Interviews sind oft ein reines Gefälligkeitsgeplänkel und ob ein Postingtext zu Ende gelesen wird, scheint keine Rolle zu spielen - man kann ja gleich den nächsten Post hinterherschicken.Wie fällst Du in all diesem Lärm überhaupt noch auf? Die Lösung: Durch eine Rückbesinnung auf journalistisches Handwerk. Hier lernst Du die Grundsätze kennen, wie man Themen auswählt, Beiträge gestaltest und Redaktionspläne erstellst, mit denen Du regelmäßig Inhalte schaffst und zudem aktuell bleibst.

Aus dem Inhalt:

  • Mit Content Vertrauen schaffen
  • Themen- und Formatauswahl
  • Contentplanung
  • Recherchieren
  • Journalistische Text-Kniffe
  • Mit Gesprächen faszinieren
  • Bilder, die begeistern
  • Inhalte überarbeiten

1    Deine Grundhaltung: Wie journalistisch soll dein Content sein?


Muss ich als Content Creator wirklich zu Karla Kolumna oder Harry Hirsch werden? Reicht es nicht, wenn mein Content einfach verkauft? Warum es hilfreich ist, journalistische Tools zu kennen – und dann an deine Bedürfnisse anzupassen.

»Moment. Wie hast du das gerade gemacht?« Die 20 Augenpaare meiner Onlinekurs-Teilnehmerinnen blicken mich aus meinem Bildschirm heraus erstaunt und erwartungsvoll an. Ich fange an zu stottern.

»Also … Ihr habt das doch alle gehört, was sie gerade erzählt hat, oder?«

Kollektives Nicken auf den Rechtecken meines Bildschirms.

»Ja also, dann nehmt ihr einfach das Spannendste, macht einen knackigen Satz, stellt den an den Anfang des Posts – und fertig.«

Ratlose Blicke und Schweigen unter all den sonst so redseligen Content Creatorinnen in meinem Onlinekurs. Schließlich traut sich jemand sein Mikrofon laut zu stellen und hakt nach: »Ja, aber wie geht das denn genau?«

Jetzt bin ich sprachlos. Nicht nur, weil ich keine Ahnung habe, wie ich aus dem Stand heraus etwas erklären soll, was mir so sehr ins Blut übergegangen ist, dass ich selbst keine Sekunde mehr darüber nachdenke. Sondern auch, weil mir plötzlich etwas sehr Wichtiges klar wird: Nicht jeder, der Inhalte für das World Wide Web, für soziale Medien schreibt, filmt oder spricht, denkt dabei journalistisch. Nicht alle haben gelernt, Inhalte so prüfen, zu sortieren und zu gestalten, dass sie für ihr potenzielles Publikum auch relevant und interessant sind. So, dass sie Lust haben, in Inhalte einzusteigen und diese auch bis zum Ende zu lesen.

Dabei wäre es für jeden, der Inhalte veröffentlicht, so wertvoll, ein bisschen mehr wie Karla Kolumna und Harry Hirsch zu denken und zu arbeiten. Egal, ob du ein Onlinemagazin gestaltest oder mit deinem Content unter Beweis stellen möchtest, dass du die wertvollste Anbieterin für dein Produkt bist. Am Anfang steht immer der Inhalt, dein Content. Und wenn du diesen unter Wert verkaufst, hast du die Aufmerksamkeit der Online-Community bereits verloren.

Journalistische Grundregeln sind nicht nur leicht zu lernen – sie haben sich bewährt. Journalist*innen sind von der Gunst der Leser und Zuschauerinnen abhängig. Ob diese ihre Inhalte zu schätzen wissen, entscheidet darüber, ob sie morgen ihre Miete noch bezahlen können. Also gestalten sie ihre Inhalte so, dass man dranbleiben will und beim nächsten Mal wieder einschaltet.

Zudem waren Journalist*innen lange Zeit die Gatekeeper dafür, welche Informationen überhaupt an die breite Masse gelangten. In grauer Vorzeit, bevor jeder alles fotografieren und mit einem Klick online stellen konnte. Aus dieser enormen Verantwortung heraus hat sich ein Berufsethos entwickelt: Bevor man sendete und druckte, wurde diskutiert und entschieden, WIE man die Öffentlichkeit informieren möchte.

Wie wählt man aus, welche Informationen wirklich wichtig sind? Wann kann man die Privatsphäre eines Menschen verletzen, weil das Gezeigte von öffentlichem Interesse ist? Wie entscheidet man, welche Quellen zu Wort kommen können? Wie bewahrt man die eigene Unabhängigkeit? Und nicht zuletzt: Wie verpackt man die Informationen so, dass die Menschen sie verstehen – und sie ihnen nutzen, nicht schaden.

Den letztendlich ist die originäre Aufgabe der Medien, die Menschen so zu informieren, dass sie eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können – möglichst ohne Angst und Druck.

Auch wenn heute längst nicht jedes Medium dieses Ethos lebt und verantwortungsvoll informiert, so gibt es doch für all diese Fragen journalistische Standards, die unter anderem im Pressekodex[ 2 ] des Presserats und in den Landespressegesetzen festgehalten sind. Medien, die dagegen verstoßen, werden öffentlich gerügt. Verstöße können jederzeit von jedem gemeldet werden. Das ist wichtig, weil Medien lange Zeit als vierte Gewalt im Staat verstanden wurden, als einziges Korrektiv gegenüber Politik und Unternehmen. Wer informiert, hat Macht – und wer Macht hat, muss lernen, sorgsam damit umzugehen.

Wer aber bringt Content Creator*innen diese Verantwortung bei? Die Antwort ist so offensichtlich wie traurig: niemand. Online kann jeder nahezu alles behaupten, was er möchte – ein Korrektiv vor der Veröffentlichung wie die Redaktionskonferenz und kritische Kollegen gibt es zumeist nicht. Dass Content Creator rechtlich gesehen einer ähnlichen Sorgfaltspflicht unterliegen, wie die Presse, ist den wenigsten Bloggerinnen und Insta-Sternchen bewusst (siehe nachfolgendes Interview). Wer seinen eigenen journalistischen Anspruch öffentlich machen möchte, kann sich zudem freiwillig dem Medienstaatsvertrag[ 3 ] verpflichten. Im Interview mit Fachanwältin Claudia Gips habe ich die rechtliche Situation für Content Creator abgefragt.

Content Creator und Journalistinnen – was sagt das Gesetz?


Abbildung 1.1     Claudia Gips, Rechtsanwältin bei UNVERZAGT Hamburg, Fachanwältin für Urheber- & Medienrecht, Co-Autorin »Handbuch PR-Recht«

Frau Gips, was unterscheidet – juristisch gesehen – den Content Creator von einer Journalistin?

Für die rechtliche Bewertung kommt es weniger auf die Berufsbezeichnung als auf den veröffentlichten Inhalt an und wie dieser einzuordnen ist. Redaktionelle Inhalte sind darauf gerichtet, Informationen und Meinungen über öffentliche Geschehnisse zu verbreiten. Werbung stellt Produkte oder Dienstleistungen in positivem Licht dar. Content Creator können in beiden Bereichen tätig sein. Sind Content Creator journalistisch tätig, dann können sie sich auch auf Rechte berufen, die für Journalist*innen vorgesehen sind.

Wie ist das dann mit Content Creator*innen, die für ein Unternehmen oder eine Agentur arbeiten? Wie wird ihr Inhalt eingeordnet?

Wenn jemand freiberuflich für Andere Content erstellt, dann wird das eher als werblicher Inhalt für das Unternehmen anzusehen sein. Das gilt auch dann, wenn es sich um journalistisch anmutenden Content handelt. Es kann sich um unzulässige Schleichwerbung handeln, wenn werbliche Inhalte in redaktionellem Gewand veröffentlicht werden.

Wann besteht eine Kennzeichnungspflicht für Werbung?

Bei der Kennzeichnungspflicht geht es im Kern darum, dass Leser/Zuschauer/Nutzer erkennen können, wann Werbung vorliegt und wann eine reine (unbeeinflusste) Information. Es gibt das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten – und zwar für sämtliche Medien und unabhängig davon, ob ein Text, Foto, Video oder Audio veröffentlicht wird. Wird dagegen verstoßen, handelt es sich um unzulässige Schleichwerbung. Werbung muss gekennzeichnet werden (z. B. #Anzeige), wenn nicht direkt erkennbar ist, dass es sich um Werbung handelt.

Content Creator machen nicht immer und automatisch Werbung. Sobald jemand Geld oder eine sonstige Gegenleistung bekommt, muss eine Veröffentlichung als Werbung gekennzeichnet werden. Ist für Nutzer jedoch erkennbar, dass ein Content Creator sich selbst oder eigene Produkte vermarktet, er also als Unternehmer handelt, ist eine Kennzeichnung nicht erforderlich.

Sind Content Creator verpflichtet, etwas zu prüfen, bevor sie es veröffentlichen?

Für den selbst erstellten und veröffentlichten Inhalt ist der Content Creator immer selbst verantwortlich. Auch dann, wenn er das im Auftrag eines Unternehmens oder einer Agentur postet. Das gilt sowohl für eigene Äußerungen als auch für die Wiedergabe von fremden Darstellungen (genauso wie für die Verwendung von fremdem Bildmaterial). Es ist dann schon im eigenen Interesse des Content Creators vorab zu prüfen, ob eine Veröffentlichung eventuell Rechte von anderen verletzt.

Auch Content Creator*innen, die nicht journalistisch publizieren, sollten also Inhalte vor Veröffentlichung auf den Wahrheitsgehalt prüfen. Eine Ausnahme gibt es dann, wenn es sich um Inhalte handelt, die aus »privilegierten Quellen« übernommen werden, wie Meldungen von großen Nachrichtenagenturen.

Werden »fremde Äußerungen« wie Zitate wiedergegeben, dann reicht es für eine Vermeidung der Haftung nicht aus, dass diese als Zitate gekennzeichnet sind. Sind diese falsch, muss man sich ausdrücklich distanzieren.

Was droht Content Creator*innen, die Falschinformationen verbreiten?

Der oder die Betroffene kann in einem solchen Fall von dem Content Creator die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangen. Das heißt, die Äußerung darf nicht weiterverbreitet oder wiederholt werden. In sehr schwerwiegenden Fällen kann es zu der Forderung nach einer Geldentschädigung kommen.

Welche Auswirkung hat die Selbstverpflichtung beim Presserat, die Onlinemedien vornehmen können? Für wen ist diese empfehlenswert?

Der vom Presserat veröffentlichte Pressekodex stellt ethische Grundlagen für journalistische Veröffentlichungen auf. Onlinemedien und Blogs können sich diesen journalistischen Grundsätzen unterwerfen. Diese freiwillige Selbstverpflichtung bewirkt, dass bestimmte Inhalte dann nicht mehr der Prüfung und eventuellen Maßnahmen der Landesmedienanstalten unterliegen, sondern den Maßnahmen des Presserates. Der Presserat kann auf eine Beschwerde hin z. B. einen Hinweis oder eine Rüge aussprechen.

Können Content Creator dafür gerügt werden, wenn sie...

Erscheint lt. Verlag 9.10.2023
Sprache deutsch
Themenwelt Mathematik / Informatik Informatik
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
ISBN-10 3-8362-9346-3 / 3836293463
ISBN-13 978-3-8362-9346-4 / 9783836293464
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