Digitale Barrierefreiheit für alle! -  Peggy Reuter-Heinrich,  Theresa Wenk

Digitale Barrierefreiheit für alle! (eBook)

Ein Sachbuch für gelingende Inklusion
eBook Download: EPUB
2022 | 1. Auflage
216 Seiten
HeiReS (Verlag)
978-3-7578-2251-4 (ISBN)
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Digitale Barrierefreiheit für alle! von Peggy Reuter-Heinrich Inklusion und digitale Themen sind für viele Menschen Neuland. Das will die Autorin mit diesem Buch ändern. Internet-Seiten, Software und Apps müssen auch von Menschen mit Behinderungen nutzbar sein. Neben den gesetzlichen Vorgaben greift auch die soziale Verantwortung zur Teilhabe für mehr Menschlichkeit. Das Buch zeigt detailliert Ideen zur Umsetzung und Verbesserung eigener digitaler Lösungen auf - verbunden mit Denkanstößen nach jedem Kapitel. In einfacher Sprache geschrieben inspiriert dieses Sachbuch zum Umdenken und motiviert so zum direkten Handeln. Nutzen Sie den mit dem Buch gewonnenen Wissensvorsprung und werden so selber zum Vorreiter in dem für viele Menschen wichtigen Thema digitale Inklusion. Dieses Buch soll Sie als stetiger Alltagsbegleiter bei Ihrer Arbeit hin zu gelingender Inklusion unterstützen. Es ist gedacht für Unternehmer, IT-Entscheider, Designer, Entwickler, die öffentliche Hand und Mandatsträger, Bildungsinstitute, Inklusionsbeauftragte, Verbände und Vereine sowie natürlich auch für Betroffene und deren Familien.

Die Autorin Peggy Reuter-Heinrich ist IT-Unternehmerin, UX-Designerin und Expertin für digitale Barrierefreiheit. Sie gibt ihr Wissen mit Leidenschaft auch in Beratungen, Seminaren und Impuls-Vorträgen weiter.

Gesetze als Basis für Barrierefreiheit


Klar! Wir alle gewinnen durch Vielfalt und Leben in einer bunten Gesellschaft. Menschen mit Einschränkungen stoßen aber immer wieder auf große Barrieren. Um diese Barrieren zu verhindern, gibt es verschiedene Regelwerke und Gesetze. Gesetze und Regeln bilden die tiefe Grundlage für verpflichtende Barrierefreiheit. Gesetze verstehen nur wenige Menschen, weil sie sehr kompliziert geschrieben sind. Eine kleine Basis zu dem wesentlichen Inhalt von den Gesetzen bekommen Sie hier.

Eine Idee liefert Justitia, die römische Göttin für Justiz, Gesetze und Gerechtigkeit. Diese Göttin hat eine körperliche Behinderung. Sie ist nämlich blind und kann daher nichts sehen. Darin liegt aber auch eine Stärke von Justitia. Nur durch ihre Blindheit erkennt Justitia die echte Wahrheit hinter den Dingen. Heutzutage, in der digitalen Welt, fällt es Justitia sehr schwer, die Wahrheit zu erkennen. Sie stößt nämlich häufig auf Barrieren bei der Nutzung von digitalen Lösungen. Gehindert von der IT ist ihre wichtigste Fähigkeit zur Wahrheits-Findung gestört. Daher wäre Justitia heutzutage arbeitsunfähig in Bezug auf ihre Göttinnen-Arbeit. Justitia hat den Menschen aber das Menschen-Recht als oberstes Gesetz geschenkt.

Das wichtigste Gesetz bei der Inklusion ist das weltweite Menschen-Recht auf Teilhabe. Es wurde von den Vereinten Nationen niedergeschrieben und gilt für alle Menschen. Auch Menschen mit Einschränkungen sollen an allem vollumfänglich teilhaben können. Das bedeutet öffentliches Leben, Arbeit, Freizeit, Familie, Soziales, Bildung und digitales Leben.

Allen Menschen soll alles zugänglich sein, und sie sollen alles nutzen können. Das verspricht dieses weltweite Menschen-Recht. Leider wird dieses Recht oft verletzt. Menschen mit Einschränkungen werden durch fehlende Barrierefreiheit ausgeschlossen. Das ist eine Diskriminierung und verletzt die Würde von den betroffenen Menschen. Dieses Problem müssen wir als Gesellschaft und als Verantwortliche dringend lösen.

Es gibt auch ein europaweites Teilhabe-Gesetz. Das Gesetz gibt es schon sehr lange. Weil das Teilhabe-Gesetz oft verletzt wird, hat es die Europäische Union erneuert. Das steht detailliert geschrieben in dem so genannten „European Accessibility Act“. Übersetzt in Deutsch heißt es das Europäische Zugänglichkeits-Gesetz, was seinen Zweck gut benennt. In den Neuerungen sind auch viele Vorgaben für digitale Lösungen und Produkte enthalten. Dieses Gesetz müssen alle Länder von der Europäischen Union bis 2025 umsetzen. Deshalb gibt es in Deutschland seit 2021 das Barrierefreiheits-Stärkungs-Gesetz. Dort steht als oberste Vorgabe, dass Produkte und digitale Lösungen barrierefrei sein sollen.

Schon lange gibt es die Internationale Norm für Barrierefreiheit, die ISO/TS 16071. Diese beschreibt detailliert, wie Produkte für Menschen mit Behinderungen gestaltet sein müssen. Normen sind klare Vorgaben für bestimmte Bereiche – ähnlich wie Gesetze. Leider halten sich nur wenige Leute an diese Normen und Vorgaben. Das liegt auch daran, dass es bei Fehlern nur selten Strafen gibt. Teilhabe-Gesetze oder Gesetze für Zugänglichkeit gibt es auch für Deutschland. Eines ist das Bundes-Teilhabe-Gesetz. Dieses Gesetz sichert und schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland.

Es gibt zudem noch das Bundes-Gleichstellungs-Gesetz. Das umfasst mehr als nur die Gleichstellung von Mann und Frau. Dieses Gesetz besagt, dass alle Menschen in Deutschland gleiche Chancen haben sollen. Gleiche Chancen entstehen durch ermöglichte Teilhabe und barrierefreie Zugänge. Dieses Bundes-Teilhabe-Gesetz gibt es als Verordnung von den Bundes-Ländern. Das heißt, jedes Bundesland hat seine eigenen Regel-Werke. Aber im Kern-Inhalt sind diese Gesetze im Wesentlichen gleich.

Zuständig für Inklusion, für Teilhabe und Menschen mit Behinderungen ist die kommunale Ebene. Kommunale Ebene bedeutet die Verwaltungs-Angestellten von Landkreisen, Städten und Gemeinden. Das reicht vom Bürgermeister bis zum Verwaltungs-Angestellten. Teilhabe geschieht nämlich vor Ort zwischen Menschen in Städten und auf dem Land. Auf der kommunalen Ebene bekommen die Betroffenen wirklich Hilfe als Mensch. Hier kommen Gespräche zustande. So entsteht ein echtes Miteinander. Städte, Landkreise und Kommunen haben dazu oft noch eigene Regelungen. Sie müssen nämlich genau auf die Umsetzung von Inklusion und Barrierefreiheit achten. Wenn Inklusion falsch umgesetzt wird, gibt es Ärger für die Verantwortlichen. Das sind vor Ort die Beauftragten für Belange von Menschen mit Behinderungen.

Für die digitale Welt gibt es auch eine bundesweite Verordnung mit vielen Regeln. Das ist die Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung. Sie heißt vereinfacht abgekürzt BITV. Darin stehen alle Regeln und Vorgaben zu den vielfältigen digitalen Lösungen. Damit sind Programme auf Computern oder Handys, Internet-Seiten und Medien gemeint. Das ist genau unser Thema als UX-Designer und Entwickler.

In der BITV sind alle Vorgaben zu diesen digitalen Lösungen festgehalten. Das sind im Kern allgemeine 60 Haupt-Regeln. Diese wurden um 38 internationale Zusatz-Regeln erweitert. Diese fast 100 Regeln werden wir in einem späteren Kapitel detailliert besprechen. Es geht darum, wie man IT-Lösungen barrierefrei gestaltet und programmiert. Thema ist auch, diese Barrierefreiheit gesichert zu überprüfen und zu zertifizieren.

Gesetze und Verordnungen sind übrigens dafür da, dass man sich daran hält. Wer mit dem Auto zu schnell fährt, muss Geld-Strafen bezahlen und bekommt Straf-Punkte. Unternehmen, die die DSGVO missachten, erhalten seit 2018 teilweise sehr hohe Geld-Strafen. Die Abkürzung DSGVO steht für Daten-Schutz-Grund-Verordnung. Diese Verordnung schützt die persönlichen Daten von allen Menschen in Deutschland. Die Einhaltung ist sehr wichtig und unabdingbar. Sonst kann es viel Geld kosten als Strafe.

Eine Verletzung von der BITV ist aktuell noch frei von Straf-Zahlungen. Das wird sich ab 2025 ändern durch das neue Barrierefreiheits-Gesetz. Laut neuer EU-Gesetzgebung gilt das auch bald für Deutschland. Dann wird es teuer. Mit den neuen Gesetzen werden die Regeln verbindlich und die Strafen hoch. In anderen Ländern sind Gesetze zu Teilhabe und Barrierefreiheit schon jetzt verpflichtend.

In Kanada zum Beispiel muss ein Medien-Beitrag auch für Hör-Geschädigte verständlich sein. Filme müssen unter anderem dafür Untertitel und Text-Informationen enthalten. Wenn das Teilhabe-Gesetz verletzt wird, muss der Fernseh-Sender sogar den Beitrag zurückziehen. Die Geldstrafe für Verfehlungen kann sonst mehrere zehntausend Dollar kosten. Das zeigt Ihnen, wie das anderswo geregelt ist mit den Menschen-Rechten. Aber Strafe ist eigentlich ein schlechter Weg. Das wissen Sie sicherlich von der Kinder-Erziehung.

Die öffentliche Hand muss Barrierefreiheit in all ihren digitalen Lösungen sicherstellen. Das gilt für den Bund, die Bundes-Länder, Städte, Kommunen, Verwaltung und Behörden. Auch öffentliche Verbände, Institutionen und Firmen von der öffentlichen Hand müssen das. Sie alle müssen ihre digitalen Lösungen barrierefrei ausgestaltet und programmiert anbieten. Das gilt für Internet-Seiten, Computer-Programme, Applikation auf Mobil-Telefonen und andere digitale Medien. Für diese großen Kategorien gilt die Verpflichtung zur Barrierefreiheit nach BITV.

Neue Anwendungen und Internet-Seiten müssten eigentlich schon seit 2019 barrierefrei sein. Das ist leider sehr selten und sehr lückenhaft der Fall. BITV-Verletzungen werden selten geprüft und sind zudem aktuell noch straffrei. Viele Internet-Seiten von der öffentlichen Hand enthalten Erklärungen zu Barrierefreiheit. Sie wirken wie etwas seltsame Entschuldigungen, warum ihre Webseite noch viele Barrieren hat. Theoretisch könnte man viele öffentliche Webseiten durchgehen und sagen: „Nein! Nein! Nein! Falsch! Falsch! Falsch! BITV-Verletzungen und Diskriminierung!“ Bestehende IT-Lösungen der öffentlichen Hand müssen aber bis spätestens 2025 geändert sein.

Die Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung gilt teilweise auch für Unternehmen. Gemeint sind hier Unternehmen im öffentlichen und halb-öffentlichen Bereich. Das sind zum Beispiel Gesundheits-Wesen, Bildungs-Wesen und öffentlicher Personen-Nahverkehr. Der Kreis der Unternehmen erweitert sich langsam auf Versorger, Handel und Banken.
Immer mehr Unternehmen müssen in Zukunft barrierefreie IT-Lösungen bereitstellen. Sie werden aktuell zu Barrierefreiheit nach BITV verpflichtet:

  • wenn ein Unternehmen öffentliche Gelder wie Fördermittel der EU bekommt,
  • wenn es durch Ausschreibung einen Auftrag für die öffentliche Hand durchführt. Das steht sogar in den Ausschreibungen als Anforderung „Barrierefrei nach BITV“,
  • wenn die öffentliche Hand den Auftrag vergibt, muss Barrierefreiheit ebenfalls sichergestellt sein.

Leider wird das viel zu selten korrekt ausgeführt und kaum kontrolliert.

Barrierefreiheit für alle digitalen Medien


Vielleicht stellen Sie sich die Frage, für welche digitalen Medien Barrierefreiheit gilt. Das ist einfach beantwortet: Barrierefreiheit gilt für alle digitalen Medien! Es betrifft natürlich erst mal alle öffentlich verfügbaren Internet-Seiten. Aber es gilt auch für Intranet-Lösungen, also die in geschlossenen Netzen.

Und Barrierefreiheit gilt auch für so genannte Apps auf mobilen Geräten. Das sind die vielen kleinen Programme für Mobil-Telefone und Computer-Tablets. Natürlich betrifft es jede Software-Lösung auf den Computern und Laptops. Das Betriebssystem auf Computern und mobilen Geräten muss barrierefrei nutzbar sein....

Erscheint lt. Verlag 31.7.2022
Sprache deutsch
Themenwelt Mathematik / Informatik Informatik
ISBN-10 3-7578-2251-X / 375782251X
ISBN-13 978-3-7578-2251-4 / 9783757822514
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