Kant und die Objektivität der Erkenntnis bei Hegel - Longfang Li

Kant und die Objektivität der Erkenntnis bei Hegel

(Autor)

Buch | Softcover
110 Seiten
2022
Diplomica Verlag
978-3-96146-900-0 (ISBN)
34,50 inkl. MwSt
Diese Abhandlung ist der Auseinandersetzung mit Kants Thematik der objektiven Gültigkeit der Erfahrungserkenntnis gewidmet. Sie untersucht, ob Kant, von seiner Grundposition der Dichotomie ausgehend, Objektivität der Erfahrungserkenntnis wirklich nachweisen kann. Dafür wird Hegels Begriffslogik als eine Philosophie der Identität herangezogen. Außer der Darstellung von Hegels direkter Kritik an Kants Lehre der Logik und des Bewusstseins wird in diesem Buch eine eigenständige Überlegung zur Problematik der Dichotomie und Identität entwickelt.

Longfang Li wurde 1988 geboren. Nach seinem Studium der chinesischen Literatur an der Peking-Universität ging der Autor nach Deutschland. Sein Bachelor- und Masterstudium der Philosophie an der Universität Jena schloss er in den Jahren 2014 und 2017 erfolgreich ab. Seit 2017 promoviert er an der Universität Heidelberg in Richtung "Deutscher Idealismus". Sein Forschungsschwerpunkt ist der Vergleich von Kant und Hegel, mit besonderer Rücksicht auf Ergebnisse des philosophischen Diskurses der modernen Metaphysik.

Textprobe:Kapitel 1.2.2. Das Wahrheitsproblem und die Dichotomie:Die Wahrheit der Erfahrungserkenntnis:Zusammengefasst, sieht man bei der transzendentalen Deduktion folgenden Gedankengang Kants: Darauf, dass die Erfahrungserkenntnis möglich sein sollte, folgt die Notwendigkeit der Anwendung der Kategorien. Auf diese Notwendigkeit folgt wieder die Notwendigkeit der Erfahrungserkenntnis. Einfacher dargestellt, kann man bei Kant die seltsame Deduktion feststellen: Auf die Möglichkeit der Erfahrungserkenntnis folgt die Notwendigkeit derselben. Man gewinnt daher leicht den Eindruck, dass Kant die Objektivität im Namen der Notwendigkeit überhaupt als eine Charakterisierung der Erfahrungserkenntnis implizit annimmt, unabhängig davon, welchen Inhalt sie aussagt. D.h., solange die Kategorien auf die Anschauung angewandt sind und die Erkenntnis dadurch tatsächlich aus der Anwendung geniert wird, ganz egal, ob die Wirklichkeit der Erkenntnis, d.h., ob die Erkenntnis auch dem Inhalt nach aus der apriorischen Anwendung der Kategorien ableitbar ist, dann ist die Erkenntnis selbst objektiv gültig. Nun stellt sich aber die Frage: was bedeutet die Aussage, dass die besondere Erfahrungserkenntnis, die, wie schon gezeigt, weder synthetische Sätze a priori noch ein notwendiges Ergebnis der Anwendung der Kategorien sein kann, --solange sie realiter vorliegt-- objektiv gültig sei? Oder anders formuliert, welchen wichtigen Charakter sieht Kant in der aus der Anwendung der Kategorien auf die Anschauung entstandenen Erfahrungserkenntnis, die er gerade ohnehin als objektiv gültig bezeichnet?Die Erfahrungserkenntnisse, welche Kant in der transzendentalen Deduktion stets als Orientierungspunkt in Sicht behalten hat, und um deren Willen die Anwendung der Kategorien angeblich stattfinden muss, sind an sich Urteile, nämlich Aussagen, die die Wahrheitswerte besitzen müssen. Das bedeutet, dass man dem Urteil angesichts des Sachverhalts, den dieses Urteil ausdrückt, entweder den Wahrheitswert "Wahr" oder den "Falsch" zuordnen muss. Die Wahrheit besteht Kant zufolge in der Übereinstimmung "einer Erkenntnis mit ihrem Gegenstand [in der Anschauung]" (A 58/B 83), so dass eine Erkenntnis den Wahrheitswert "wahr" erst dann bekommen kann, wenn sie der Anschauung gemäß ist.Die Kategorien, deren Funktion in der Ermöglichung der Erfahrungserkenntnis besteht, tragen nach Kant in erster Linie dazu bei, dass sie das in der Anschauung gegebene Mannigfaltige strukturieren, damit die ursprünglich ungeordnete Anschauung für den Vergleich mit der Erkenntnis geeignet wird. Falls dieser Vergleich überhaupt möglich ist, dann heißt es auch nichts anders, als dass die mit der Anschauung übereinstimmende Erkenntnis schon automatisch hervorgetreten ist. Der Vergleich in diesem Fall wäre daher ehe die zwischen dem gegebenen, aber noch nach seinem Wahrheitswert zu beurteilenden Urteil und dem aus der Strukturierung automatisch hervorgehenden Urteil. Hannah Ginsborg vertritt auch die These, dass die Synthesis der sinnlichen Vorstellungen bei Kant schon eine Form des Urteilens darstellt13. Also die Synthesis in der Anschauung sagt schon unmittelbar die ihr entsprechende Erkenntnis aus.Nach der oben genannten Interpretation ist die Beurteilbarkeit der Anschauung, d.h. ihre Deutbarkeit mittels des Denkens eindeutig der kategorialen Strukturierung der Anschauung mittels der Kategorien zu verdanken. So kann z.B. die Anschauung durch die Anwendung der Kategorie "Substanz-Akzidenz" Beurteilbarkeit aufweisen, indem man das darin sich befindende Mannigfaltige in Ansehung des Verhältnisses "Substanz-Akzidenzien" betrachtet. Mit dieser Strukturierung wird nun eine sinnliche Vorstellung entweder als zu oder als nicht zu gewisser Substanz gehörig beurteilt, woraus dann kategorische Urteile wie "A ist B" oder "A ist nicht B" entstehen können, wobei A der Substanz und B der Akzidenz entspricht. Hätte man z.B. in der strukturierten Anschauung eine Musik mit der Eigenschaft bzw. Akzidenz "laut" fes

Erscheinungsdatum
Sprache deutsch
Maße 155 x 220 mm
Gewicht 191 g
Themenwelt Geisteswissenschaften Philosophie Philosophie der Neuzeit
Schlagworte Begriffslogik • Dichotomie • Erfahrungsproblem • Erkenntnistheorie • Identität • Skeptizismus • Transzendentalphilosophie
ISBN-10 3-96146-900-8 / 3961469008
ISBN-13 978-3-96146-900-0 / 9783961469000
Zustand Neuware
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