Die Ritterschaft des Herzogtums Jülich im 15. Jahrhundert

Genese einer territorialen Elite
Buch | Hardcover
400 Seiten
2022
Verlag für Regionalgeschichte ein Imprint von Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG
978-3-7395-1346-1 (ISBN)
49,00 inkl. MwSt
Das Herzogtum Jülich wurde in der Frühen Neuzeit vom Landesherrn gemeinsam mit Landständen regiert. Neben den Städten war insbesondere die Ritterschaft in dieser Konstellation ein wichtiger Akteur. Sie trat jedoch erst seit dem Ende des 14. Jahrhunderts als Kollektiv in Erscheinung. In der Studie wird erläutert, wie sich aus einem ursprünglich lose zusammengefügten Geburtsstand eine strukturierte Gruppierung entwickelte. Die jülichsche Ritterschaft war in der Lage, im Verlauf des 15. Jahrhunderts zunehmend Anteil am landesherrlichen Regiment zu nehmen. Dies bildete die Grundlage der landständischen Verfassung der Frühen Neuzeit.
Das Herzogtum Jülich wurde im Spätmittelalter – wie alle Territorien des Alten Reiches – vom Landesherrn gemeinsam mit Landständen regiert. In Jülich handelte es sich dabei um Städte und Ritterschaft. Die Ursprünge dieser landständischen Mitwirkung liegen im 14. Jahrhundert; aus diesem Zeitraum sind regelmäßig Fälle bekannt, in denen Gruppen aus Rittern und städtischen Vertretern dem Landesherrn in Fragen der Regierung gegenübertraten.
Die Jülichsche Ritterschaft lässt sich seit der Mitte des 16. Jahrhunderts quellenmäßig sehr gut erfassen, beispielsweise geben Ritterzettel darüber Auskunft, wer Mitglied der Ritterschaft und landtagsfähig war. Problematisch erscheint jedoch, dass die ältere Forschung diese ausdifferenzierte landständische Verfassung der frühen Neuzeit kurzerhand auf das Spätmittelalter projiziert hat, wobei der Zeitraum vor dem 16. Jahrhundert selber unerforscht geblieben ist. Außerdem führte die ältere Adelsforschung oftmals nachmittelalterliche Dienst- und Besitzverhältnisse auf vermeintlich mittelalterliche Ursprünge zurück, die in dieser Form oftmals nicht haltbar sind.
Die Entwicklung der Jülichschen Ritterschaft zwischen dem 14. und dem 16. Jahrhundert, also von einer losen Gruppierung hin zu einem verfassten landständischen Organ, ist bislang ein Desiderat der Forschung und gleichzeitig der Ansatzpunkt des Dissertationsprojektes.
Der Begriff »Ritterschaft« erscheint erstmals 1423 in den Jülicher Quellen und taucht anschließend regelmäßig auf. Es gilt also zunächst festzustellen, wer nach Maßgabe der zeitgenössischen Quellen Teil der Ritterschaft war und woran sich diese Mitgliedschaft festmachen lässt. Anschließend wird diese definierte Personengruppe im Rahmen einer Gruppenbiographie untersucht. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk auf der Frage, wie sich die Ritterschaft selbst organisierte, welchen Anteil am landesherrlichen Regiment sie hatte und zu welchen Diensten sie vom Landesherrn herangezogen werden konnte.

Dr. Gregor Hecker-Twrsnick, geboren 1985. Studium der Geschichte und Germanistik an der Universität Bonn. 2013-2018 wissenschaftliche Hilfskraft beim Publikationsportals „perspectivia.net“, Mitarbeit im Internetportal „Rheinische Geschichte“und beim „Nordrheinischen Klosterbuch“. Seit 2022 Projektmanager Digitale Lehre an der Hochschule Koblenz. https://www.hs-koblenz.de/profile/hecker1

Vorwort • 9

1. Einleitung • 11
1.1 Forschungsansatz • 15
1.2 Terminologie • 17
1.3 Forschungsgeschichte • 22
1.4 Fragestellung • 37

2. Das Herzogtum Jülich und die jülichsche Ritterschaft • 43
2.1 Die jülichsche Erbfolge • 45
2.2 Der Konflikt zwischen Herzog Adolf und Johann von Loon • 49
2.3 Der geldrische Krieg • 52
2.4 Verschuldung und Konsolidierungsversuche Herzog Gerhards • 63
2.5 Die Kriege Maximilians von Österreich • 72
2.6 Die letzten Jahre Herzog Wilhelms und seine Nachfolge • 81

3. Die jülichsche Ritterschaft • 86
3.1 Entstehung und Bedeutung des Kollektivbegriffs Ritterschaft • 89
3.2 Die innere Verfasstheit der jülichschen Ritterschaft • 96
3.3 Die innere Struktur der jülichschen Ritterschaft • 106
3.4 Aktivitäten des Kollektivs der jülichschen Ritterschaft • 247

4. Ergebnis • 283

5. Anhänge • 291
A1 Mitglieder der Ritterschaft, chronologisch • 291
A2 Mitglieder der Ritterschaft, alphabetisch • 308
A3 Familiennamen in der jülichschen Ritterschaft • 327
B. Beraterkreise der jülichschen Herzöge • 331
C1 Überschneidungen zwischen Ritterschaft und Räten • 339
C2 Räte, die nicht als Teil der Ritterschaft genannt werden • 341
D1 Das Namenmaterial der Aufgebotslisten • 342
D2 Das Namenmaterial der Nörvenicher Liste • 348
D3 Die Ritterschaft des Amtes Nörvenich • 349
E1 Mitglieder der Ritterschaft als Lehnsnehmer • 351
E2 Titel »Ritter« und »Herr« • 355
F. Futterzettel eines jülichschen Aufgebotes vor Sittard • 356

6. Quellen- und Literaturverzeichnis • 371

7. Register • 393
7.1 Personenregister • 393
7.2 Ortsregister • 397

Aus mehreren Gründen sollte die westfälische Landesgeschichte diese Dissertation rezipieren. Erstens war Jülich wegen der Personalunionen mit Berg und Ravensberg bzw. Kleve-Mark mit Territorien in Westfalen im 15./16. Jahrhundert verbunden. Zweitens entwickelt der Autor methodische Instrumente, die für vergleichende Forschungen zu Ritterschaften (und Landständen im Allgemeinen) ganz grundlegend förderlich sein werden. Im Rahmen von Eliteforschung wählt der Autor einen verfassungsgeschichtlichen Ansatz für seine Untersuchung. Wichtig ist ihm immer wieder zu klären, was „Ritterschaft“ genau bedeutete. Später wird er hierfür das den Quellen entnommene Bild „Ritterschaft üben“ verwenden. Er verbindet begriffsgeschichtliche, quellenkundliche und -kritische Studien und greift dabei mit guten Gründen auf Otto Brunner zurück. Forschungsgeschichtlich setzt er sich mit der Position auseinander, die Landstände hätten zur Herausbildung des frühmodernen Staats beigetragen und wendet sich gegen Modellvorstellungen von der Entstehung der Landstände parallel zum Territorialstaat, die bis in das 13. Jahrhundert zurückreiche.
Unterm Strich ist eine glänzende Analyse einer sozialen Gruppe als regionaler Elite zu würdigen. Sie liefert reiches Material für vergleichende Studien. Gerade für westfälische Territorien bleiben die (sich herausbildenden) Landstände im späteren Mittelalter ein lohnendes Thema. Niemand sollte sich von der intensiven Auseinandersetzung mit diesem Werk abhalten lassen. Sie lohnt sich.
Wilfried Reininghaus, in: Westfälische Forschungen 73, 2023

Eine territoriale Ritterschaft im Westen des Reichs, die des Herzogtums Jülich im 15. Jahrhundert, ist das Thema. Dabei geht es um die politische Geschichte und die Verfassungsgeschichte, um das politische Agieren des Niederadels im Herzogtum. Es gelingt dem Autor, den Forschungsbegriff »Ritterschaft«, der im untersuchten Raum als Quellenbegriff für ein Kollektiv seit Ende des 14. Jahrhunderts bezeugt ist, eindringlich zu hinterfragen und mit Fehlannahmen der älteren Forschung aufzuräumen. Die »frühneuzeitliche landständische Erinnerungskultur« projizierte die Bedeutung der Landstände in das Spätmittelalter zurück. Weder gab es Matrikeln noch eine »landtagsfähige« Ritterschaft. Die materialreiche, vor allem anhand der Überlieferung des Landesarchivs Duisburg erarbeitete Studie ist methodisch reflektiert, prägnant geschrieben und überzeugt nicht zuletzt auch durch den vergleichenden Blick auf andere Territorien. Sie ist gut mit der adelsgeschichtlichen Literatur vertraut
Klaus Graf, in: Archivalia, 24.3.2023
https://archivalia.hypotheses.org/169419

Erscheinungsdatum
Reihe/Serie Jülicher Forschungen ; 16
Verlagsort Bielefeld
Sprache deutsch
Maße 170 x 250 mm
Gewicht 910 g
Einbandart gebunden
Themenwelt Geisteswissenschaften Geschichte Regional- / Ländergeschichte
Schlagworte Herzogtum • Jülich • Landesherr • Nörvenich, Amt • Ritterschaft • Stände
ISBN-10 3-7395-1346-2 / 3739513462
ISBN-13 978-3-7395-1346-1 / 9783739513461
Zustand Neuware
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