Chronik des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche -  Heinz Duthel

Chronik des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche (eBook)

Piusheim oder Sodom und Gomorrha

(Autor)

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2020 | 1. Auflage
576 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7519-2696-6 (ISBN)
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Chronik des Missbrauchsskandals in der katholischen Kirche Piusheim oder Sodom und Gomorrha Mehr als die Hälfte der überwiegend männlichen Opfer sei zum Tatzeitpunkt jünger als 14 Jahre gewesen. Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche bezeichnet sexuelle Handlungen an oder vor Personen, die auch mit Einverständnis des Betroffenen als Vergehen oder Verbrechen strafbar sind, durch Priester, Ordensleute und Erzieher im Umfeld der römisch-katholischen Kirche. Ein solcher sexueller Missbrauch ist wie auch der Umgang kirchlicher Stellen mit Tätern und Opfern ein lange weitgehend ignoriertes Geschehen, obwohl es innerkirchlich seit langem in Regelungen einbezogen war. Seit Mitte der 1990er Jahre erhält es weltweit größere öffentliche Aufmerksamkeit. Die Sensibilisierung für das frühere Tabuthema hat viele Opfer ermutigt, auch mehrere Jahrzehnte nach den Vorfällen ihre traumatischen Erlebnisse öffentlich zu machen. MEHR ALS 38.000 PERSONAL- UND HANDAKTEN AUS 27 DEUTSCHEN DIÖZESEN UNTERSUCHT UND AUSGEWERTET. VON 1946 BIS 2014 SEIEN DORT 3677 ÜBERWIEGEND MÄNNLICHE MINDERJÄHRIGE OPFER VON SEXUELLER GEWALT GEWORDEN. DIE TATEN SEIEN VON INSGESAMT 1670 KLERIKERN BEGANGEN WORDEN. DIESE ZAHLEN WÜRDEN ALS KONSERVATIVE ANNAHME BETRACHTET, MAN MÜSSE WOHL VON EINER HOHEN DUNKELZIFFER AUSGEHEN.

Heinz Duthel, Master in Philosophie Mit-Herausgeber www.bestellerindex.com Homepage: www.duthel.info

Bundesrepublik Deutschland


Rechtliche Lage


Sexueller Missbrauch von Jugendlichen ist im deutschen Strafrecht nach § 182 des deutschen Strafgesetzbuchs (StGB) je nach Situation ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird, oder ein Antragsdelikt, das nur bei Strafantrag des Geschädigten verfolgt wird.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist nach § 176 und § 176a StGB immer ein Offizialdelikt. Zum Bereich der Pädokriminalität zählt auch Kinderpornografie.

Verjährung


In Deutschland verjährt sexueller Missbrauch von Kindern strafrechtlich nach zehn, schwerer nach zwanzig Jahren.[20] Bis Juni 2013 ruhte die Verjährung dabei gemäß § 78b bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr des Opfers.[21] Zwischen Juni 2013 und Januar 2015 ruhte sie bis zur Vollendung des 21.; seitdem bis zur Vollendung des 30. Lebensjahr.[22]

Der zivilrechtliche Anspruch des Opfers auf Schadensersatz verjährte bis Juni 2013 bereits nach drei Jahren. Seitdem beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.[23]

Für in der DDR begangene Taten galten teilweise kürzere Verjährungsfristen. Wenn diese vor der Wende abgelaufen waren, war auch keine strafrechtliche Verfolgung mehr innerhalb der in der Bundesrepublik geltenden Frist möglich.[24]

Eine von Norbert Denef eingereichte Petition zur Aufhebung der Verjährungsfristen im Zivilrecht für sexuellen Missbrauch von Kindern wurde vom Deutschen Bundestag im Dezember 2008 mit der Begründung abgelehnt, „der Rechtsverkehr benötigt klare Verhältnisse und soll deshalb vor einer Verdunkelung der Rechtslage bewahrt werden, wie sie bei späterer Geltendmachung von Rechtsansprüchen auf Grund längst vergangener Tatsachen zu befürchten wäre.“

Seit 2010 mehren sich unter dem Eindruck der zahlreichen Enthüllungen von Missbrauchsfällen in kirchlichen und nichtkirchlichen Institutionen die Forderungen, die zivil- wie auch die strafrechtliche Verjährung zu verlängern, um auch nach jahrzehntelangem Schweigen der Opfer diesen die Möglichkeit zur gerichtlichen Ahndung und zur zivilrechtlichen Durchsetzung von Entschädigungen zu geben.[25] So beschloss am 6. Dezember 2011 der Bundesparteitag der SPD, sich für eine Aufhebung der Verjährungsfristen im Bundestag einzusetzen.[26]

Schließlich wurde 2013 das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG) vom Deutschen Bundestag verabschiedet, durch welches die Verjährungsfrist im Zivilrecht auf 30 Jahre angehoben wurde. Im Strafrecht ruhte die Verjährung zunächst bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr, aufgrund des Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches, beginnt die Verjährung heute mit Vollendung des 30. Lebensjahr.[27][28][29]

Ende Oktober 2018 erstatteten fünf Juristen um den Passauer Rechtswissenschaftler Holm Putzke Strafanzeige gegen alle 27 Bistümer der römisch-katholischen Kirche in Deutschland. Zahlreiche Missbrauchsfälle seien noch nicht verjährt, auch seien bisher keine kirchlichen Akten von einer Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden.[30]

Keine Anzeigepflicht


Es gibt derzeit in Deutschland keine allgemeine Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch, weder bei bereits begangenen noch bei geplanten Straftaten. 2003 legte die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen Gesetzentwurf vor, der den sexuellen Missbrauch von Kindern, die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung und den sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen in die Vorschrift über die Nichtanzeige geplanter Straftaten – § 138 StGB – aufnehmen sollte (Anzeigepflicht). Jeder sollte danach mit Strafe bedroht werden, der Kenntnis von einem geplanten oder andauernden Missbrauch erlangt hat und diesen nicht anzeigt.[31] Dieser Entwurf wurde wegen Kritik aus therapeutischen Fachkreisen wieder zurückgezogen.[32] So berichtet der Psychiater Norbert Leygraf aus seiner Tätigkeit als Gutachter bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs in der Kirche, dass ein Teil der Opfer das Einschalten der Strafverfolgungsbehörden nicht wünsche und ablehne.[32][33] Zentrales Dilemma der Geschädigten bleibt die Beweisfähigkeit für Beschuldigungen beim Fehlen von Zeugen.[34]

Entwicklung bis Ende 2009


1993 forderte der Bund der Deutschen Katholischen Jugend in einem Brief an die Deutsche Bischofskonferenz die Integration des Themas Sexuelle Gewalt in die Lehrpläne für die Aus- und Fortbildung, die Einrichtung von kirchlichen Beratungsstellen für die Opfer und die Bereitstellung von Therapieplätzen für die Täter.[35]

Anlässlich des Erscheinens der deutschen Übersetzung der US-amerikanischen Fallsammlung von Elinor Burkett und Frank Bruni unter dem Titel Das Buch der Schande. Kinder, sexueller Missbrauch und die katholische Kirche im Jahr 1995 berichtete der Spiegel von drei Gerichtsverfahren in den Jahren 1993 bis

1995 und kritisierte in Bezug auf einen Fall im Bistum Augsburg, in dem ein Diözesanpriester zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, das Verhalten von Bischof Josef Stimpfle und Generalvikar Eugen Kleindienst.[35] Allgemein wertete der Artikel die Versetzungspraxis als „Nachsicht für die Täter, Gleichgültigkeit gegenüber den Opfern und vorsätzliches Vertuschen“.[35]

Im Jahr 1995 leitete die Staatsanwaltschaft Kassel Ermittlungsverfahren gegen Weihbischof Johannes Kapp und Erzbischof Johannes Dyba ein, um die Praxis der Versetzung ohne Amtsenthebung pädokrimineller Priester zu überprüfen.[36] Das Verfahren wegen Verletzung der Fürsorgepflicht wurde bereits im November

1996 wegen geringer Schuld (gem. § 153 Abs. 1 StPO) wieder eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main hob am 17. Januar 1997 die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kassel auf und stellte das Verfahren gegen Kapp und Dyba gem. § 170 Abs. 2 StPO ein (Az. Zs 2187/96). In strafrechtlicher Hinsicht sah diese Behörde nicht einmal mehr eine geringe Schuld der Bischöfe. Ein Klageerzwingungsverfahren, das die Mutter eines missbrauchten Messdieners angestrengt hatte, wurde am 5. März 1997 durch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main aus formalen Gründen verworfen (Az. 2 WS 19/97 + 2 ARs 26/97).[37]

Für die Dokumentation Tatort Kirche: Sexueller Missbrauch durch Priester des Südwestrundfunks, die am 1. September 2002 gesendet wurde, hatte mehr als die Hälfte der 27 deutschen Bistümer dem Filmemacher Thomas Leif gegenüber mindestens 47 Fälle in den vergangenen 30 Jahren schriftlich eingeräumt. Während einige Diözesen konkrete Angaben verweigert hätten, seien insbesondere die Bistümer Hildesheim und Rottenburg-Stuttgart offen mit dem Thema umgegangen.[38]

In einem Bericht aus dem Jahre 2007 erwähnte Die Zeit zwei Priester des Bistums Würzburg, darunter einen Fall aus Sandberg, die sexuelle Übergriffe auf Kinder begangen hatten. Erwähnt wurden zudem ein Fall aus Krefeld, Bistum Aachen, ein verurteilter Pfarrer aus Hessen, ein zurückgetretener Pfarrer aus dem Allgäu, ein zu zwei Jahren Haft verurteilter Priester aus dem Emsland, ein schwäbischer Pfarrer, der wegen Missbrauchs in 59 Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, ein Seelsorger aus Coburg und ein Pater aus Südbaden, die beide zu zwei Jahren verurteilt worden waren. In dem Bericht wurde erneut auf Klaus Jung verwiesen, der 1995 von der Diözese Hildesheim wegen Verdachts der Pädophilie suspendiert worden war. Zum Zeitpunkt des Berichts liefen gegen Priester in der Bundesrepublik 13 Verfahren.[39]

Im September 2007 distanzierte sich die Bischofskonferenz erneut von Priestern, die des sexuellen Missbrauchs schuldig werden. Der Kardinal Karl Lehmann betonte, dass jeder Fall „ein Fall zu viel“ sei und die Kirche alles tun wolle, um diese „mit allen Kräften aufzudecken“. Wenn jemand „schuldig geworden ist, darf er auf gar keinen Fall in der normalen Seelsorge beschäftigt werden.“ Lehmann äußerte sich damit erstmals zu dem mutmaßlichen Missbrauchsfall in der Diözese Regensburg, wo entgegen den Richtlinien von 2002 ein bereits einschlägig vorbestrafter Geistlicher in einer Gemeinde eingesetzt wurde und dort im August unter dem Verdacht verhaftet wurde, jahrelang einen Ministranten missbraucht zu haben.[40]

Ein in Viechtach und Riekofen tätig gewesener Priester wurde in den Jahren 2000 und 2008 jeweils zu Freiheitsstrafen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt, im zweiten Fall ohne Bewährung.[41]

2006 erschien das Buch Schläge im Namen des Herrn; es dokumentierte Ausbeutung, Misshandlung und sexuellen Missbrauch in Kinderheimen in der Zeit zwischen 1945 und 1970, darunter auch in kirchlich geführten. Die Bedingungen waren infolge der Heimkampagne der APO Ende der 1960er Jahre verbessert worden. 2008 fand eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages statt.[42]

Zur Aufarbeitung wurde deswegen Anfang 2009 der Runde Tisch Heimerziehung eingerichtet, mit Johannes Stücker-Brüning, Geschäftsführer der Caritaskommission der Deutschen Bischofskonferenz, und Mario Junglas, Direktor des Berliner Büros des Deutschen Caritasverbandes als Vertretern der katholischen...

Erscheint lt. Verlag 6.5.2020
Sprache deutsch
Themenwelt Geisteswissenschaften Religion / Theologie Christentum
ISBN-10 3-7519-2696-8 / 3751926968
ISBN-13 978-3-7519-2696-6 / 9783751926966
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