Das Land Entlebuch I: 1358 bis 1600

Buch | Hardcover
673 Seiten
2016
Schwabe Verlagsgruppe AG Schwabe Verlag
978-3-7965-3427-0 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Das Land Entlebuch I: 1358 bis 1600
190,00 inkl. MwSt
Der Rechtsquellenband enthält historische Quellen zum Entlebuch aus zweieinhalb Jahrhunderten (1358–1600), aus der letzten Phase der adeligen Herrschaft und den ersten beiden Jahrhunderten der Herrschaft der Stadt Luzern. Schwerpunkte bilden Dokumente, welche die Organisation und das Selbstverständnis des in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts entstehenden Landes Entlebuch zeigen. Breiten Niederschlag finden die Auseinandersetzungen mit den adeligen Pfandherren und danach mit der städtischen Obrigkeit, aber auch Konflikte innerhalb der Landbevölkerung. 1491 wurde das Landrecht mit mehr als 200 Artikeln und speziellen Eiden für das Entlebuch aufgeschrieben, das hier in einer erst 2012 bekannt gewordenen Version ediert wird. Eine Besonderheit
der Region stellen die spätmittelalterlichen Kirchenrechte dar, welche die Beziehung zwischen Kirchgenossen und Pfarrherrn regelten. Die um 1584 verfasste Instruktion für den Schwörtag bietet einen Überblick über die wichtigsten obrigkeitlichen Mandate, welche die Entlebucher Männer ab 14 Jahren bei der Huldigung an den Landvogt zu beschwören hatten. Vielgestaltig war die Gerichtsverfassung des Tales. Obwohl die Gerichtsrechte Luzern gehörten, wirkten die Landleute als Urteilsfinder am Wochen-, Kanzel-, Fünfzehner-, Frevel- und Landgericht mit. In der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde das Landgericht Schüpfheim aufgehoben und sämtliche Blutgerichtsfälle wurden vor den städtischen Rat gezogen. Der Rechtsquellenband enthält historische Quellen zum Entlebuch aus zweieinhalb Jahrhunderten (1358–1600), aus der letzten Phase der adeligen Herrschaft und den ersten beiden Jahrhunderten der Herrschaft der Stadt Luzern. Schwerpunkte bilden Dokumente, welche die Organisation und das Selbstverständnis des in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts entstehenden Landes Entlebuch zeigen. Breiten Niederschlag finden die Auseinandersetzungen mit den adeligen Pfandherren und danach mit der städtischen Obrigkeit, aber auch Konflikte innerhalb der Landbevölkerung. 1491 wurde das Landrecht mit mehr als 200 Artikeln und speziellen Eiden für das Entlebuch aufgeschrieben, das hier in einer erst 2012 bekannt gewordenen Version ediert wird. Eine Besonderheit
der Region stellen die spätmittelalterlichen Kirchenrechte dar, welche die Beziehung zwischen Kirchgenossen und Pfarrherrn regelten. Die um 1584 verfasste Instruktion für den Schwörtag bietet einen Überblick über die wichtigsten obrigkeitlichen Mandate, welche die Entlebucher Männer ab 14 Jahren bei der Huldigung an den Landvogt zu beschwören hatten. Vielgestaltig war die Gerichtsverfassung des Tales. Obwohl die Gerichtsrechte Luzern gehörten, wirkten die Landleute als Urteilsfinder am Wochen-, Kanzel-, Fünfzehner-, Frevel- und Landgericht mit. In der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde das Landgericht Schüpfheim aufgehoben und sämtliche Blutgerichtsfälle wurden vor den städtischen Rat gezogen.
 
Erscheinungsdatum
Reihe/Serie III. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Luzern. Zweiter Teil: Die Rechte der Landschaft
Mitarbeit Assistent: Andreas Ineichen
Verlagsort Muttenz/Basel
Sprache deutsch
Maße 248 x 185 mm
Gewicht 1700 g
Themenwelt Geschichte Teilgebiete der Geschichte Militärgeschichte
Recht / Steuern Öffentliches Recht
Recht / Steuern Rechtsgeschichte
Schlagworte 14. Jahrhundert • 15. Jahrhundert • 16. Jahrhundert • Das Land • Entlebuch • Landgericht • Landrecht • Recht • Rechtsgeschichte • Rechtsquellen • Schweiz • Stadt Luzern
ISBN-10 3-7965-3427-9 / 3796534279
ISBN-13 978-3-7965-3427-0 / 9783796534270
Zustand Neuware
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