Naturrecht und absolutistisches Staatsrecht.
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Die Staatsrechtler und Theoretiker des 17. Jahrhunderts waren aber nicht bereit, sich auf die Prämissen der Hobbesschen Naturzustandstheorie einzulassen. Hobbes hatte durch seine ambivalente Argumentation seinen Kritikern sicherlich Vorschub geleistet. Denn dadurch, daß er nicht nur den juridischen Konflikt herausgearbeitet hatte, sondern auch immer wieder auf anthropologische Argumente rekurrierte, verschob sich die Diskussion und Kritik von der entscheidenden rechtsphilosophischen Fragestellung hin zu einer Erörterung über die Natur des Menschen. Hobbes' Argumente waren hier nicht nur anfechtbar, sondern durch diese Akzentverschiebung wurde der Blick auf die epochale rechtsphilosophische Leistung verstellt. Für Hobbes' Rechtslehre war es im Grunde nicht relevant, ob der Mensch als ein altruistisches oder egoistisches Wesen aufgefaßt wurde, aber genau entlang dieser Fragestellung entzündete sich die Kritik. Überspitzt formuliert wird man sagen können, daß vor allem die zeitgenössische englische Kritik an Hobbes ihren eigentlichen Gegenstand verfehlte und in vordergründigen traditionellen Argumentationsmustern verhaftet blieb.
Erst Kant hat in Erkenntnis der rechtsphilosophischen Bedeutung der Hobbesschen Naturzustandslehre diese von den anthropologischen Aspekten befreit und auf ihren juridischen Gehalt reduziert. Er ist damit der erste, der diesen Teil der Rechtslehre rezipierte und entscheidend weiterentwickelte. In dieser Studie wird der kontinentaleuropäischen Rezeption Thomas Hobbes' erstmals detaillierter nachgegangen.
Peter Schröder hat als Diplomgeograph langjährige Unterrichtserfahrung am Geographischen Institut der Universität Tübingen und an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg gesammelt. Inhaltliche Schwerpunkte seiner Arbeit sind das Klima und die Kartographie. Zu diesen Themen hat er zahlreiche fach- und populärwissenschaftliche Artikel veröffentlicht.
Inhaltsübersicht: I. Einleitung - II. Der Naturzustand bei Hobbes - III. Exkurs: Die zeitgenössische Kritik: ihr Verständnis des Hobbesschen Naturzustandstheorems - IV. Status Civilis: die theoretische Begründung des Staates bei Hobbes - V. Thomasius' Naturrechts- und Souveränitätslehre - VI. Reform und Erziehung - VII. Kirche und Staat - VIII. Schlußbetrachtung - IX. Bibliographie, Sachwortverzeichnis
Erscheint lt. Verlag | 13.12.2000 |
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Reihe/Serie | Schriften zur Rechtstheorie ; 195 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 157 x 233 mm |
Gewicht | 335 g |
Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
Sozialwissenschaften ► Politik / Verwaltung ► Politische Theorie | |
Schlagworte | Absolutismus • Hardcover, Softcover / Recht/Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Verfassungspr • HC/Recht/Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Verfassungsprozessrecht • Hobbes, Thomas • Naturrecht • Staatslehre • Thomasius, Christian |
ISBN-10 | 3-428-10183-9 / 3428101839 |
ISBN-13 | 978-3-428-10183-2 / 9783428101832 |
Zustand | Neuware |
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