Geistliche und weltliche Gerichte im Alten Reich

Zuständigkeitsstreitigkeiten und Instanzenzüge

(Autor)

Buch | Hardcover
XVIII, 859 Seiten
2012
Böhlau Köln (Verlag)
978-3-412-20865-3 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Geistliche und weltliche Gerichte im Alten Reich - Peter Oestmann
85,00 inkl. MwSt
Geistliche und weltliche Gerichte mit unscharfen Zuständigkeiten bestimmten über viele Jahrhunderte die Gerichtsverfassung. Der Autor blickt auf das Alte Reich mit seinen verschiedenen Fürstentümern, Reichsstädten und mehreren Konfessionen und kann dabei die gemeinrechtlichen Lehren schnell in partikulare Kleinteiligkeit auflösen. Prozessakten aus zahlreichen Territorien zeigen, worum die Parteien im Grenzbereich beider Gerichtsbarkeiten kämpften. Farbige Fallschilderungen verbinden sich mit der Darstellung verbissener Auseinandersetzungen um Instanzenzüge, Privilegien und Zuständigkeiten für ganze Lebensbereiche. Im Vergleich dazu zeigen sich überregionale Muster - Bausteine für eine künftige Geschichte der Rechtspraxis. Das Buch richtet sich im Grenzbereich von Religion, Recht und Politik über die engere Rechtsgeschichte hinaus auch an Kirchen- und Landeshistoriker und eröffnet in seiner anschaulichen Darstellung neue Einblicke in Grundprobleme der frühneuzeitlichen deutschen Geschichte.

Peter Oestmann ist Professor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Münster.

I. Einleitung
1. Annäherungen
2. Forschungsziel
3. Eingrenzung des Untersuchungsraums und Quellenauswahl
4. Forschungsstand
5. Vorgehensweise und Darstellungsprobleme
II. Streitigkeiten um den Instanzenzug im Fürstbistum Münster
1. Das Münsteraner Offizialat als geistliches und weltliches Gericht
a) Name und Funktion des Offizialats als Zivilgericht
b) Geistlicher Streitgegenstand und doppelte Hofgerichtsbarkeit
c) Spezielle geistliche Streitgegenstände
d) Die Rechtsauffassung des Kölner Kurfürsten
e) Zusammenfassung der Quellenaussagen
f) Beurteilung des Offizialats in der historischen Forschung
2. Das Kölner Offizialat als Appellationsgericht in weltlichen
Zivilsachen
a) Der Prozeß Komnis gegen Schulte Sudhoff 1595/96
aa) Das prätorische Edikt und das Verbot widersprüchlichen
Verhaltens
bb) Ein kammergerichtliches Verbot der Appellation von
Münster nach Köln
cc) Exzeptionen gegen das Appellationsverbot von Münster
nach Köln
dd) Zur unklaren Haltung des Reichskammergerichts
b) Der Prozeß Bischopinck gegen Jungermann 1601
aa) Argumente gegen die Appellation von Münster nach
Köln
bb) Zur unklaren Haltung des Reichskammergerichts
cc) Unvordenkliches Herkommen als Argument für die
Appellation von Münster nach Köln.
dd) Die Intervention des Kurfürsten von Köln
aaa) Das Stift Münster als Suffraganat des Erzstifts Köln
bbb) Observanz und Gewohnheit.
ccc) Das iurisdictio-Problem
ee) Bischopincks Replik auf die kurfürstliche Intervention
Inhaltsverzeichnis XI
aaa) Die Regalienbelehnung als Grundlage territorialer
Gerichtsbarkeit
bbb) Gegen böse Appellationsgewohnheiten
ccc) Zur gemischten Zuständigkeit des Münsteraner
Offizials
c) Der Senatsbeschluß des Reichskammergerichts von 1603
d) Der Prozeß Heinrich Mumme gegen den Münsteraner
Offizial 1608
aa) Regalien, Jurisdiktionsgewalt und Reichsunmittelbarkeit
bb) Umdeutung in eine geistliche Streitigkeit
cc) Die Intervention des Kölner Kurfürsten und der Streit
um das weltliche Hofgericht.
Dd) Offene Rechtsprobleme als Argumentationsvorteil
e) Die hochstift-münsterische Regierung als Revisionsgericht
seit 1651.
F) Streitfälle aus dem späteren 17. und 18. Jahrhundert.
G) Ergebnis.
3. Der Apostolische Nuntius als Appellationsinstanz in weltlichen
Zivilsachen
a) Prozeßhandlungen des Apostolischen Nuntius in weltlichen
Zivilprozessen.
B) Vorwürfe gegen die Anrufung des Nuntius und seine
Prozeßführung
aa) Unordentlichkeit des Verfahrens und Verstoß gegen die
Reichskammergerichtsordnung
bb) Unzuständigkeit des Nuntius
cc) Vermischung der Gerichtsbarkeiten.
Dd) Beschwerung der Untertanen
ee) Schmälerung des Reichskammergerichts
ff) Ausländische und fremde Gerichtsgewalt.
Gg) Zur Regalienbelehnung durch den Kaiser.
Hh) Zum Quellenwert der Supplikationen und Narrationen.
C) Rechtliche Argumente gegen die Zuständigkeit des Nuntius
in Zivilsachen
aa) Die Konkordate aus dem 15. Jahrhundert.
Bb) Die Reichskammergerichtsordnung von 1555.
Cc) Der Jüngste Reichsabschied von 1654
dd) Die kaiserlichen Wahlkapitulationen
ee) Zur Untätigkeit des Kölner Kurfürsten
d) Die Person des Beklagten.
E) Die Mandate des Reichskammergerichts.
XII Inhaltsverzeichnis
f) Die Zustellung der Mandate und der Fortgang der
Streitigkeiten
g) Die Exzeptionen der Beklagten.
Aa) Geistliche Parteien und ihr privilegium fori.
Bb) Streit um die Prorogation.
Cc) Ähnlichkeiten in den Exzeptionsbegründungen.
Dd) Streitwert und Rechtswegzuweisung
ee) Surrogationsfälle.
Ff) Eine späte Exzeptionsschrift von 1666.
Gg) Paritionserklärungen
h) Innerkirchliche und politische Maßnahmen des Nuntius zur
Verteidigung seiner Gerichtsgewalt.
i) Ergebnis
4. Ergebnis.
III. Streitigkeiten um den Instanzenzug im Fürstbistum Osnabrück
1. Ein Mandatsprozeß von 1615
2. Justus Möser und der Rekurs an den Apostolischen Nuntius
a) Sachverhalt und Prozeßgeschichte
b) Justus Mösers kammergerichtliche Supplikation
c) Das Rechtsschutzbedürfnis als besonderes Problem.
D) Das Mandat des Reichskammergerichts
e) Die Exzeptionen des Wiedenbrücker Stifts.
Aa) Rückgriff auf die Rechtsgeschichte und gemeinrechtliche
Literatur
bb) Zur Osnabrücker Capitulatio perpetua von 1650
cc) Weitere Exzeptionen, Aktenversendung, konfessionelle
Vorwürfe
f) Die Intervention des kaiserlichen Fiskals.
G) Justus Mösers Replikschrift
aa) Abgabenpflicht und Verfügungsfreiheit über
Grundstücke
bb) Rückgriff auf die territoriale Verfassungsgeschichte.
Cc) Unzuständigkeit der geistlichen Gerichte in Steuersachen
3. Ergebnis.
Inhaltsverzeichnis XIII
IV. Der Streit um den Rekurs an die päpstliche Kurie im Hochstift
Hildesheim.
1. Sachverhalt und Prozeßgeschichte des geistlichen Rechtsstreits
2. Das Verfahren vor dem Reichskammergericht.
A) Politische und geistliche Angelegenheiten und der
Reichsabschied von 1512
b) Verteidigung der weltlichen Landesherrschaft
c) Das Mandat des Reichskammergerichts.
D) Die Exzeptionen des Hildesheimer Stifts
aa) Zur Beschränkung der geistlichen Gerichtsbarkeit durch
Observanz
bb) Das privilegium fori der Geistlichen als zwingendes Recht
cc) Zum Eintritt der Erben in den Rechtsstreit
3. Das Verfahren vor dem Reichshofrat.
A) Unzufriedenheit der Hildesheimer Regierung mit dem
Reichskammergericht.
B) Die Einschaltung des Reichshofrats.
C) Das Reskript Kaiser Karls VI.
D) Das kaiserliche Promotorialschreiben an das Reichskammergericht
.
E) Der Brief des Kaisers an seinen Gesandten beim Papst und
der Prozeßausgang.
4. Ergebnis.
V. Zuständigkeitsstreitigkeiten aus der Reichsstadt Lübeck.
1. Ehesachen zwischen Konsistorium, Rat und Appellationsinstanz
a) Eherecht als weltliches Recht.
B) Analogie zu strafrechtlichen oder politischen Angelegenheiten
c) Verurteilung zur Eingehung der Ehe
d) Ein Rechtsstreit von 1630
e) Ein Scheidungsprozeß von 1695
f) Unterschiede zwischen protestantischen und katholischen
Territorien
2. Befreiungen von der ordentlichen Gerichtsbarkei
a) Zur Patrimonialgerichtsbarkeit des Johanniskloster
b) Zur Exemtion eines Hamburger Domherren
c) Das privilegium fori evangelischer Domvikare
d) Die Haltung der Stadt Lübeck zum Klerikerprivileg
3. Ergebnis.
XIV Inhaltsverzeichnis
VI. Zuständigkeitsstreitigkeiten aus Mecklenburg
1. Geistliche Gerichtsbarkeit und Verdichtung der Landesherrschaft
a) Landesherrliche geistliche Gerichtsgewalt als Bedrohung des
überkommenen Oberhofzuges
b) Der Kampf der Stadt Rostock gegen das landesherrliche
Konsistorium.
C) Zur Dingpflicht Wismarer Bürger zwischen Ratsgericht und
Konsistorium.
2. Der mecklenburgische Instanzenzug in Konsistorialsachen.
A) Streit um den Rechtsmittelzug 1560.
B) Herzog Ulrich von Mecklenburg und der Instanzenzug.
C) Kritik an der herzoglichen Gerichtsverfassung.
D) Der gefestigte dreistufige Instanzenzug
3. Ergebnis
VII. Zuständigkeitsstreitigkeiten aus Schleswig-Holstein-Lauenburg
1. Die Gerichtsgewalt über die Klosterjungfrauen zu Preetz
2. Der Streit um den Instanzenzug in Ehesachen im Herzogtum
Sachsen-Lauenburg
a) Zum summarischen Verfahren in Konsistorialsachen
b) Zum Appellationsverbot in Ehesachen.
3. Ergebnis.
VIII. Zuständigkeitsstreitigkeiten aus der Grafschaft Lippe.
1. Gerichtsgewalt in geistlichen Angelegenheiten.
A) Der Grundsatzstreit von 1738
aa) Ein landesherrlicher Eingriff in die Konsistorialgerichtsbarkeit
.
Bb) Zur Einheit weltlicher und geistlicher Gewalt
b) Der Grundsatzstreit von 1765/70.
Aa) Die Auffassung der Tübinger Juristenfakultät von der
vollen Anwendbarkeit des kanonischen Rechts
bb) Die Auffassung des Hofrichters von der beschränkten
Gerichtsgewalt des Konsistoriums
cc) Die Haltung der lippischen Kanzlei zur Unabhängigkeit
des Konsistoriums vom Landesherrn.
Dd) Zwischenergebnis
Inhaltsverzeichnis XV
2. Persönliche Befreiung von der Konsistorialgerichtsbarkeit
a) Der Streit um Paderborner Untertanen in der Grafschaft
Lippe.
Aa) Paderborner Einmischung in einen lippischen
Konsistorialprozeß.
Bb) Streit um den Pastor von Schwalenberg
b) Der Streit um die Kapitularjungfrauen von Cappel.
Aa) Unterwerfung der Klosterjungfrauen unter das Offizialat
Werl.
Bb) Einbindung der Klosterjungfrauen in den lippischen
Flächenstaat.
C) Der Streit um das privilegium fori für Landsassen
aa) Die Rechtsauffassung des adligen Hofrichters
bb) Die Auffassung der lippischen Kanzlei von der
umfassenden persönlichen Zuständigkeit des Konsistoriums
cc) Zwischenergebnis.
3. Appellation in Konsistorialsachen.
A) Zwangsverheiratung als Grund für eine Nichtigkeitsklage.
B) Appellationserlaubnis in Zehntsachen.
C) Ein Grundsatzstreit um Fuhrdienste für neue Pastoren
d) Seitenblick: Mosers und Pütters Auffassungen zum
Hellmund-Prozeß.
4. Ergebnis.
IX. Zuständigkeitsstreitigkeiten aus der Reichsstadt Hamburg
1. Streitigkeiten um das privilegium fori für Geistliche
a) Güterarrest gegen den Domherrn Johann Moller
b) Landesverweisung gegen einen Domvikar
c) Ein Bürgschaftsstreit zwischen Domangehörigen und
Ratsherren
d) Ein Appellationsprozeß zwischen Domkapitel und Rat.
E) Doppelte Rechtshängigkeit vor weltlichem und geistlichem
Gericht.
F) Das Klerikerprivileg im Spannungsfeld zum Appellationsprivileg

g) Beschränkung des Klerikerprivilegs bei Widerklagen
h) Ausdehnung des Klerikerprivilegs von Kanonikern auf Vikare
i) Zur Erstreckung des privilegium fori auf Witwen.
J) Zwischenergebnis.
XVI Inhaltsverzeichnis
2. Spezielle Appellationsverbote in geistlichen Sachen
a) Zur Appellation in Patronatsangelegenheiten
b) Streit um einen Ehezärter.
C) Zum Verhältnis von Appellation und Revision
3. Stillschweigende Appellationserlaubnis in Ehesachen.
A) Die gescheiterte Ehe des kaiserlichen Hofbibliothekars.
B) Streit um Vaterschaft und Unterhaltszahlungen.
C) Argumente für die Appellationserlaubnis in Scheidungssachen.
D) Argumente gegen die Appellationserlaubnis in Scheidungssachen

4. Streitigkeiten um den Instanzenzug vom Domkapitel an die
Reichsgerichte.
A) Die Appellation des Hamburger Domdekans.
B) Der Bremer Erzbischof als Metropolit des Hamburger Doms
c) Argumente für die Sprungappellation.
5. Ergebnis.
X. Zuständigkeitsstreitigkeiten aus dem Herzogtum Jülich-Berg.
1. Weltliche Sachen vor geistlichen Gerichten
a) Zur Gerichtsgewalt eines landesherrlichen Sondergerichts
b) Übergriffe des Lütticher Offizials in weltliche Angelegenheiten
aus Jülich-Berg
c) Ein jülich-bergischer Diffamationsprozeß vor dem Kölner
Offizial
d) Streit um die Besteuerung des Ritterordens zwischen der
Rota Romana und dem Reichskammergericht
e) Der Reichsfiskal im Kampf mit der Rota Romana wegen
Erbforderungen eines adligen Bastards
f) Streit um Pfründe eines Pfarrers
g) Streit um Zehntforderungen eines Pfarrers.
2. Geistliche Sachen vor weltlichen Gerichten
a) Zehntpflicht des Stifts Prüm im Dorf Rödingen
b) Streit um den persönlichen Status.
C) Legitimitätsfragen im Erbschaftsprozeß
d) Zwischenergebnis zu den gegenläufigen Argumentationslinien
.
E) Streit um das Ehegattenerbrecht einer Klosterjungfrau
f) Tod während des Scheidungsverfahrens
3. Geistliche Gerichtsbarkeit Kurkölns und Lüttichs in Jülich-Berg.
Inhaltsverzeichnis XVII
a) Vertreibung einer untreuen adligen Ehefrau.
B) Streit zwischen Jülich-Berg und Kurköln um belgische
Dörfer.
C) Offizialatsprozeß trotz Rechtshängigkeit am weltlichen
Gericht.
D) Verweisung von der jülich-bergischen Hofkanzlei an das
Kölner Offizialat.
E) Spielräume bei Einbindung der Landdechanten in die
weltliche Justiz
f) Weltliche Zuständigkeit bei Rechtsverweigerung durch das
geistliche Gericht
g) Ein Malteserritter als Beklagter in einem weltlichen Injurienprozeß
.
H) Ein später Grundsatzstreit um die Anrufung des Offizialats
in Abgabensachen.
i) Zwischenergebnis.
4. Appellation an den Apostolischen Nuntius in weltlichen
Sachen
5. Streit um das privilegium fori für Geistliche
a) Ein früher Fall von 1550.
B) Klostergüter zwischen Jülich-Berg und Brabant
c) Zum weltlichen Gerichtsstand einer Klosterjungfrau
d) Die Unterstellung des Kölner Domkapitels unter die
weltliche Gerichtsbarkeit.
E) Heranziehung des Stifts St. Mariengraden zu Kriegskosten.
F) Die Gerichtsstandsprivilegien des Malteserordens.
G) Das Klerikerprivileg im Lichte des Provisionalvergleichs
von 1621
h) Zwischenergebnis
6. Allgemeine und spezielle Appellationsverbote
a) Zur Appellation in possessorischen Streitigkeiten
b) Ehegattenbesitz zwischen weltlichem und geistlichem
Gericht.
C) Die Leibzuchtsrechte der Margaretha von Oeffte
d) Anspruch auf Zahlung von Heiratssteuern.
E) Petitorischer Streit um geistliche Zehntsachen.
F) Zwischenergebnis
7. Ergebnis
XVIII Inhaltsverzeichnis
XI. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
1. Gegen endlose Vorgeschichten
2. Überregionale Problemfelder und Argumente
3. Prozessuale Besonderheiten
4. Typische Argumentationsmuster
5. Partikulare Vielfalt
6. Zum Schweigen religiöser Argumente vor Gericht
7. Rechtsgeschichte als Geschichte von Rechtsstreitigkeiten
Quellen und Literatur
Register
Geistliches Gericht in Münster (oben, Foto: Rudolf Wakonigg) und Lübeck (unten,
Foto: Peter Oestmann). Erläuterungen im Vorwort S. VI.

Geistliche und weltliche Gerichte mit unscharfen Zuständigkeiten bestimmten über viele
Jahrhunderte die Gerichtsverfassung. Der Autor blickt auf das Alte Reich mit seinen ganz
verschiedenen Fürstentümern, Reichsstädten und mehreren Konfessionen

Erscheint lt. Verlag 3.2.2012
Reihe/Serie Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich ; Band 061
Zusatzinfo 2 s/w-Abb.
Verlagsort Köln
Sprache deutsch
Maße 167 x 235 mm
Gewicht 1371 g
Themenwelt Geisteswissenschaften Geschichte Regional- / Ländergeschichte
Geschichte Teilgebiete der Geschichte Militärgeschichte
Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern Rechtsgeschichte
Schlagworte Deutschland, Geschichte; Recht • Frühe Neuzeit / Frühneuzeit (Einzelne Länder); Deutschland • Frühneuzeit (Einzelne Länder); Deutschland • Geistliche und weltliche Geric • Geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit • Gericht (Rechtspflege) • Instanzenzug • Rechtsgeschichte • Reichskammergerichtsforschung • Reichskammergerichtsforschung Frühe Neuzeit • Zuständigkeitsstreitigkeiten
ISBN-10 3-412-20865-5 / 3412208655
ISBN-13 978-3-412-20865-3 / 9783412208653
Zustand Neuware
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