Zürcher Richtebrief

Buch | Hardcover
XCVI, 303 Seiten
2011
Schwabe Verlagsgruppe AG Schwabe Verlag
978-3-7965-2717-3 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Zürcher Richtebrief
133,00 inkl. MwSt
Der Rechtsquellenband «Zürcher Richtebrief» enthält das älteste Stadtrecht Zürichs. Als richtebrief wurde vom 13. bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts eine Sammlung von Satzungen bezeichnet, welche die Grundlage für die Rechtsprechung des Ratsgerichts, des Schultheissengerichts und ab 1304 der Pfaffenrichter des Chorherrengerichts bildete.
Der ursprüngliche, nicht überlieferte Richtebrief, der sich vor allem mit Übergriffen gegen Leib und Leben sowie Verstössen gegen den Stadtfrieden befasste, wurde im Laufe der Zeit erweitert und regelte immer weitere Bereiche des städtischen Lebens. Der Rat erliess Satzungen betreffend Bürgerrecht, Liegenschaftenerwerb durch Klöster, Hochzeiten, Nachtruhe, Waffentragen, Tuch- und Weinhandel, Bau- und Kreditwesen, Glücksspiel, Fischerei und vielem mehr. Er regulierte aber auch sich selbst, indem er etwa die Art und Weise der Ratswahl festlegte oder die Annahme von Bestechungsgeldern durch Ratsmitglieder unter Strafe stellte. In seiner um 1304 überlieferten Form mit rund 360 Artikeln ist der Zürcher Richtebrief eine der bedeutendsten spätmittelalterlichen Gesetzessammlungen des deutschen Sprachgebiets. Die Satzungen des Richtebriefs sind nicht nur aus rechtshistorischer Sicht von grossem Wert, sondern bilden auch reichhaltiges Quellenmaterial für Forschende der Wirtschafts- und Sozialgeschichte und gewähren einen einzigartigen Einblick in das Leben im spätmittelalterlichen Zürich.
 
  Der Rechtsquellenband «Zürcher Richtebrief» enthält das älteste Stadtrecht Zürichs. Als richtebrief wurde vom 13. bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts eine Sammlung von Satzungen bezeichnet, welche die Grundlage für die Rechtsprechung des Ratsgerichts, des Schultheissengerichts und ab 1304 der Pfaffenrichter des Chorherrengerichts bildete. Der ursprüngliche, nicht überlieferte Richtebrief, der sich vor allem mit Übergriffen gegen Leib und Leben sowie Verstössen gegen den Stadtfrieden befasste, wurde im Laufe der Zeit erweitert und regelte immer weitere Bereiche des städtischen Lebens. Der Rat erliess Satzungen betreffend Bürgerrecht, Liegenschaftenerwerb durch Klöster, Hochzeiten, Nachtruhe, Waffentragen, Tuch- und Weinhandel, Bau- und Kreditwesen, Glücksspiel, Fischerei und vielem mehr. Er regulierte aber auch sich selbst, indem er etwa die Art und Weise der Ratswahl festlegte oder die Annahme von Bestechungsgeldern durch Ratsmitglieder unter Strafe stellte. In seiner um 1304 überlieferten Form mit rund 360 Artikeln ist der Zürcher Richtebrief eine der bedeutendsten spätmittelalterlichen Gesetzessammlungen des deutschen Sprachgebiets. Die Satzungen des Richtebriefs sind nicht nur aus rechtshistorischer Sicht von grossem Wert, sondern bilden auch reichhaltiges Quellenmaterial für Forschende der Wirtschafts- und Sozialgeschichte und gewähren einen einzigartigen Einblick in das Leben im spätmittelalterlichen Zürich.   
Erscheint lt. Verlag 7.3.2011
Reihe/Serie I. Abteilung: Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich ; ZH NF I/1/1 1
Mitarbeit Assistent: Daniel Bitterli
Sprache deutsch
Maße 250 x 185 mm
Gewicht 978 g
Themenwelt Geisteswissenschaften Geschichte Regional- / Ländergeschichte
Geschichte Teilgebiete der Geschichte Militärgeschichte
Recht / Steuern Allgemeines / Lexika
Recht / Steuern Rechtsgeschichte
Schlagworte Geschichte • Kanton Zürich • Quellen • Rechtsgeschichte • Rechtsquellen • Richtebrief • Schweiz • Stadtrechte • Zürcher Richtebrief • Zürich
ISBN-10 3-7965-2717-5 / 3796527175
ISBN-13 978-3-7965-2717-3 / 9783796527173
Zustand Neuware
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