Fluch der Weltmeere

Piraterie, Völkerrecht und internationale Beziehungen 1500-1900

(Autor)

Buch | Softcover
437 Seiten
2010
Campus (Verlag)
978-3-593-39291-2 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Fluch der Weltmeere - Michael Kempe
46,00 inkl. MwSt
In der frühen Neuzeit galt der Pirat als "Feind der Menschheit". Internationale rechtliche Regelungen mussten getroffen werden, um dem nahezu globalen Phänomen zu begegnen. Michael Kempe schildert, wie die Weltmeere als internationaler Rechtsraum geschaffen wurden und wie die europäischen Mächte die Seeräuber bekämpften. Er blickt dabei hinter die Kulissen offizieller Politik, auf geheime diplomatische Beziehungen und illegale wirtschaftliche Vernetzungen und lässt auch Piratenjagden und Seeräuberprozesse nicht außer Acht. Deutlich wird, dass das moderne Völkerrecht nicht nur am Verhandlungstisch geschaffen wurde. Auch am Horn von Afrika und im Arabischen Meer wurde um internationale rechtliche Standards gerungen, die bis heute immer wieder neu definiert werden müssen - so aktuell in der Auseinandersetzung mit den modernen Piraten vor Somalia.
In der frühen Neuzeit galt der Pirat als "Feind der Menschheit". Internationale rechtliche Regelungen mussten getroffen werden, um dem nahezu globalen Phänomen zu begegnen. Michael Kempe schildert, wie die Weltmeere als internationaler Rechtsraum geschaffen wurden und wie die europäischen Mächte die Seeräuber bekämpften. Er blickt dabei hinter die Kulissen offizieller Politik, auf geheime diplomatische Beziehungen und illegale wirtschaftliche Vernetzungen und lässt auch Piratenjagden und Seeräuberprozesse nicht außer Acht. Deutlich wird, dass das moderne Völkerrecht nicht nur am Verhandlungstisch geschaffen wurde. Auch am Horn von Afrika und im Arabischen Meer wurde um internationale rechtliche Standards gerungen, die bis heute immer wieder neu definiert werden müssen - so aktuell in der Auseinandersetzung mit den modernen Piraten vor Somalia.

Michael Kempe, Historiker, Dr. phil., ist Privatdozent an der Universität Konstanz und Mitarbeiter im Exzellenzcluster "Kulturelle Grundlagen von Integration".

Inhalt

Einleitung

1. Europäische Expansion auf den Weltozeanen: Piraterie und die Beschreibung des Meeres als Rechtsraum
1.1 "Pirata minus delinquit" - auf der Spurensuche eines Zitates
1.2 Räuber zwischen Land und Meer
1.3 Marke- und Repressalienbriefe
1.4 Maritimer Teufelskreis - Handelskorsaren und Piratenjäger
1.5 Die Pirateriefrage in Friedens- und Waffenstillstandsverträgen
1.6 Der Vertrag von Câteau Cambrésis 1559
1.7 Koloniale Korsarenpolitik
1.8 Seeräuber als Glaubenskrieger in Neu-Spanien
1.9 Englands Weg zur Piraten-Nation
1.10 Das offene Meer als Konfliktraum gegensätzlicher Rechtsstrategien

2. Beutenahme im gerechten Krieg: Kaperei und Piraterie als Kennzeichen internationaler Beziehungen
2.1 Hugo Grotius und die Umkehrung des Piraterievorwurfes
2.2 Piraten und andere unrechtmäßige Beutenehmer
2.3 Kaperfahrer und andere rechtmäßige Beutenehmer
2.4 Niederländische Seebeutepolitik in der Offensive
2.5 Der Antwerpener Waffenstillstand von 1609
2.6 Die "Mare-liberum"-Kontroverse - worin sich beide Seiten einig waren
2.7 Maritime Kämpfe vor der indischen Malabarküste und in den Meeren zwischen China und Japan
2.8 Transeuropäische Beziehungen im Sog von Seeraub und Schmuggel

3. "Kein Frieden jenseits der Linie"? Vom Gewalthandel zum Monopolhandel
3.1 Walter Raleigh, 1618 als Pirat hingerichtet
3.2 Was ist ein Friede wert? Das Madrider Abkommen von 1630
3.3 Europäische Machtkämpfe in der Karibik
3.4 Der Antillenraum als Grauzone internationaler Politik
3.5 Rechtliche Unübersichtlichkeit in Westindien
3.6 Der Londoner Friedensvertrag von 1670
3.7 "In et extra Europam": Der Vertrag von Regensburg 1684 und das Verschwinden der "Linie"

4. Gegner aller Menschen und Völker? Internationale Verbrecher als Produkte internationaler Politik
4.1 Der Seeräuber als "hostis humani generis"
4.2 Piratenstrafrecht, universale Jurisdiktion und Interventionsrecht
4.3 Von Afrika über Westindien in die Nordsee - Stationen einer Kaper- und Piratenfahrt
4.4 Der Piratenprozess von George Cusack und Komplizen 1674/75
4.5 Internationale Verbrecher und nationale Politik
4.6 Zur Legitimation weltweiter Jurisdiktionsansprüche
4.7 Freiberufliche Kaperfahrer und Kapereiunternehmer
4.8 Das Ende der Freelance-Kaperei
4.9 Europäische Rechtsgemeinschaft - Integration durch Ausgrenzung

5. Die "Piratenrunde": Transnationale Politik im Zeichen globalisierter Seeräuberei
5.1 Goldrausch im Indischen Ozean
5.2 Die "Piratenrunde" als ökonomisches System?
5.3 Europäische Nationen vom Mogulreich unter Druck gesetzt
5.4 Captain Kidd, oder: Wie England zum Hauptverdächtigen der Piraterie wurde
5.5 Die Rolle der europäischen Ostindienkompanien
5.6 Englische Marine im Indischen Ozean
5.7 Das Ende der "Piratenrunde" und der Aufstieg der Angrias
5.8 Der Indische Ozean als transnationaler Völkerrechtsraum
5.9 Globalisierungseffekte der "Piratenrunde"
5.10 Seeräuberei als Naturzustand menschlicher Gesellschaft

6. Piraterie zwischen Kreuz und Halbmond: Korsarentum und internationale Rechtskultur im Mittelmeer
6.1 Nordafrikanische Korsaren - Maritime Kämpfer des djih?d oder bloße Seeräuber?
6.2 Der lange Weg der rechtlichen und politischen Anerkennung der maghrebinischen Regentschaften
6.3 Die diplomatische Mission des Giovanni De Thomas 1785-1787
6.4 Äquivalentes Beuterecht und institutionalisierter Sklavenrückkauf
6.5 Der Waffenstillstand zwischen Neapel-Sizilien und Algier im März 1787
6.6 Politische Öffentlichkeit und völkerrechtliche Renitenz
6.7 Nordafrikanische Korsaren in Auseinandersetzung mit der jungen US-Republik
6.8 "Seeräuber im Mittelmeer": Die Wiederaufnahme des Piraterievorwurfes der Europäer gegen die Maghrebbewohner

7. Kaperei und Piraterie - das Ende einer Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht
7.1 Hochkonjunktur des internationalen Kaperwesens
7.2 Prise und Reprise
7.3 Die Korsaren der Revolution
7.4 Die Unbestimmbarkeit der Grenze zwischen Kaperei und Piraterie
7.5 Ist das Völkerrecht zuständig für die Piratenbestrafung?
7.6 Sklavenhandel als uneigentlicher Seeraub - die Erweiterung des Pirateriebegriffes
7.7 Pirateriebekämpfung als Mittel imperialer Politik
7.8 Konteradmiral Owens Antipiratenkampagne in der Straße von Malakka
7.9 Opiumhandel und Seeraub in China
7.10 Die Pariser Seerechtsdeklaration von 1856
7.11 Die Kontinuität des Seebeuterechts als Aporie des Völkerrechts

8. Piraten/Kaperfahrer - nützliche Idioten internationaler Politik?

Epilog: Sind internationale Terroristen die neuen Piraten?

Dank
Siglenverzeichnis
Bibliographie
Register

Gentlemenpiraten und Kaperfahrer
"Ein großes Verdienst des Konstanzer Historikers, in einer grundlegenden Studie das Gewaltphänomen der Piraterie vor dem Hintergrund der Entwicklung des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen vom späten 15. bis zum frühen 19. Jahrhundert zu beleuchten." (Rheinischer Merkur, 04.11.2010)

Handel und Wandel der Seeräuberei
"Eine originelle Habilitationsschrift." (NZZ Online, 29.12.2010)

Weit ist das Meer und verwickelt das Recht
"Eine gut formulierte und meinungsfreudige Studie." (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.03.2011)

Ein hervorragend recherchiertes, klar geschriebenes und klug argumentierendes Buch. (Historische Zeitschrift, 01.08.2011)

Die Studie von Michael Kempe kann man zu Recht als Glücksfall bezeichnen - ein in jeder Hinsicht überzeugendes Werk, welches in keiner historischen Seminarbibliothek, aber ebenso in keiner Privatsammlung eines auch nur am Rande mit der Materie Interessierten fehlen sollte. (Sehepunkte, 15.10.2011)

Als Christoph Columbus 1498 von seiner dritten Reise in den Westatlantik nach Europa zurückkehrte, fürchtete er den Angriff französischer Seeräuber und traf in der Nähe der Insel Madeira Vorkehrungen, um etwaige Überfälle von Piraten zu vermeiden. Mit den Eroberungen der Spanier in Amerika und den Ausdehnungen ihrer Machtsphäre dehnte sich auch der Radius seeräuberischer Aktivitäten im Atlantik aus. Am 21. April 1513 verfügte die kastilische Regierung zum ersten Mal über eine "Real cédula" zur Sicherung der Indienschifffahrt gegenüber "corsarios franceses". Nachdem Jean Fleury 1523 im Seegebiet zwischen Madeira und Portugal zwei spanische Karavellen aufgebracht hatte und ihm auf diese Weise große Teile des Goldschatzes des Aztekenkönigs Montezuma in die Hände gefallen waren, wagten sich Seebeutefahrer immer weiter bis nach Westindien vor. Vor allem aus Frankreich, das sich seit 1521 im Kriegszustand mit Spanien befand, brachen fortan immer häufiger Beuteschiffe auf, um in regelrechten Rauboffensiven tief in den karibischen Raum vorzudringen. Als in Europa die ersten Nachrichten aus der Neuen Welt eintrafen, erfuhren die Europäer nicht nur von unbekannten Ländern und Völkern, sondern auch von den heftigen Kämpfen zwischen Spaniern und Franzosen im Westatlantik. So berichtete etwa Girolamo Benzoni 1565 in der "Historia del mondo nuovo" ausführlich über die Aktivitäten der "Corsari Francesi" in Übersee sowie über die spanischen Verteidigungsmaßnahmen der Gold- und Silbertransporte durch Begleitschiffe und Konvoifahrten. Im Laufe des 16. Jahrhunderts folgten den Franzosen englische und niederländische Beutefahrer. Piraten und Freibeuter schienen die neu erschlossenen Weltmeere in einen Raum der Rechtlosigkeit zu verwandeln. "Das Meer ist das große Freigebiet im Sinn der Willkür; Raum der Gesetzlosigkeit", urteilte 1930 der Überseehistoriker Gustav Adolf Rein über die Wahrnehmung der Ozeane, als europäische Seefahrer begannen, eine unbekannte Welt zu erobern. Solche Annahmen entsprechen einer im akademischen wie im populären Denken bis heute tief verankerten Vorstellung. Folgt man etwa den Ausführungen Hans Blumenbergs, dann lässt sich die bedeutungsschwere Metaphorik von Seefahrt und Schiffbruch vor allem auf eine "Dämonisierung" des Meeres als "Sphäre der Unberechenbarkeit, Gesetzlosigkeit, Orientierungswidrigkeit" zurückführen. Mitunter hat man der Rechtlosigkeit selbst einen "maritimen Charakter" unterstellt und sie als ureigenste Raumeigenschaft des Meeres beschrieben. So beispielsweise bei Carl Schmitt, der im "Nomos der Erde" (1950) aus einer dualen Raumordnung von territorialer Rechtsetzung und rechtsfreiem Meer das moderne Völkerrecht hervorgehen ließ. Als Beleg dafür, dass im 16. und 17. Jahrhundert die offene See als Raum ohne Recht wahrgenommen wurde, galt Schmitt die Omnipräsenz von Piraten und Kaperfahrern in dieser Zeit. Sie wurden damit zum Symbol einer internationalen Ordnung erhoben, der zufolge auf dem Meer allein das Recht der Stärkeren gegolten habe. Inzwischen ist dieses Bild einer differenzierteren Sichtweise gewichen. Historiker wie Geographen betrachten das Meer heutzutage eher als einen Raum, in dem zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche Rechtsvorstellungen und politische Interessen aufeinander trafen und ineinander flossen. Ebenso wird Piraterie nicht mehr als Phänomen maritimer Rechtlosigkeit angesehen. Insofern motivieren die jüngeren Diskussionen über die Beziehung zwischen Geschichte und Raum dazu, die Frage nach dem Verhältnis von Meeresraum und Recht historisch noch einmal neu zu stellen. Wenn dies im folgenden Kapitel hinsichtlich der Seeraubproblematik im 16. und frühen 17. Jahrhundert geschehen soll, dann wird Raum hier nicht wie in der - letztlich mythisch-metaphysisch fundierten - Geojurisprudenz von Carl Schmitt als bloßer Behälter von Recht verstanden, sondern als etwas, das durch Recht erst eigentlich konstituiert wird. Diese Konstituierung erfolgte vor allem in der Anwendung des Rechtsinstituts der Marke und Repressalie sowie in der internationalen Vertragspraxis und den diplomatischen Beziehungen der Europäer, in deren Mittelpunkt die Frage nach Piraterie und Pirateriebekämpfung rückte. Indem man zwischen legalen und illegalen Formen der Gewaltanwendung und Beutenahme auf hoher See unterschied - so die These -, wurde auch das Meer als Teil eines universalen Rechtsraumes beschrieben. Der Pirat verübe ein geringeres Verbrechen, weil er es auf dem Meer begehe, das keinem Gesetz unterliege: "pirata minus delinquit, quia in mari delinquit, quod nulli subjicitur legi." Die inzwischen berühmten Worte hat kürzlich erst wieder der italienische Politologe Eugenio Di Rienzo rezitiert. Seit seiner Vermittlung durch Carl Schmitt gilt dieses Zitat als entscheidender Hinweis auf die zu Beginn der Moderne unter Juristen angeblich vorherrschende Ansicht vom Meer als rechtsfreiem Raum. Schaut man sich die Zitatstelle jedoch im Original an, macht man eine erstaunliche Entdeckung. Die seit Schmitt übliche Verwendung entpuppt sich nämlich als eine Verkürzung des Originalzitates, das Schmitt nach der Fassung von Alberico Gentili aus dessen "Hispanicae advocationis libri dvo" (1613) wiedergibt. Eine Verkürzung, die den intendierten Sinn entscheidend veränderte. So heißt es ursprünglich in den "Responsa" (1558) des italienischen Humanisten Andrea Alciato bezüglich des Piraten: "[…] munus delinquit, qui in mari delinquit in quo iure gentium vtitur, & nulli legi subiicitur." Mit dem Zusatz "in quo iure gentium vtitur" erhält das Zitat nun einen anderen Sinn: Piraterie sei ein geringeres Vergehen, weil es auf dem Meer verübt werde, wo das Völkerrecht in Gebrauch sei und das keinem Gesetz unterworfen sei. Die rechtliche Differenz zwischen Land und Meer sieht Alciato darin, dass letzteres keinem territorialen Gesetz unterstellt sei. Daraus folgt für ihn jedoch nicht, dass dort gar kein Recht herrsche. Im Gegenteil: der humanistische Rechtsgelehrte schließt sich der römischrechtlichen Tradition an, wonach das Meer wie fließendes Wasser insgesamt und Luft zu den "res communes omnium" gezählt wurde, für die das "ius gentium" zu gelten habe, wozu man etwa das Recht der Selbstverteidigung rechnete. Was hier mit Völkerrecht bezeichnet ist, bezieht sich allerdings nicht auf den modernen Begriff als "Zwischen-Mächte-Recht", sondern auf ein noch unspezifisches "ius gentium", das als eine Art allgemeines Menschheitsrecht sowohl ein Recht zwischen den Völkern ("ius inter gentes") als auch ein Recht, das innerhalb aller oder der meisten Völker gilt ("ius intra gentes"), umfasste. Immerhin jedoch implizieren Alciatos Worte ein Rechtsgefälle zwischen Land und Meer. Alciatos Vorstellung eines "verflüssigten Rechts" hat Gentili indes scharf verurteilt. Jedenfalls lassen sich weder Gentili noch Alciato als Gewährsmänner für die angebliche juristische Behandlung des Meeres als Raum ohne Recht heranziehen. Alciatos Ausführungen zur Piraterie blieben im 16. Jahrhundert keineswegs ohne Resonanz. Nachweisen lassen sie sich nicht nur bei Gentili, sondern etwa auch im weit verbreiteten und viel gelesenen "Repertorium" des Giovanni Bertachini. Die Auffassungen der humanistischen Gelehrten über Seeraub und Seeräuber standen ganz in der Tradition des römischen und kanonischen Rechts sowie seiner Kommentatoren seit dem Mittelalter. Wurden konkrete Fälle der Piraterie genannt, dann bezogen sie sich zumeist auf Beispiele aus der Antike. Immer wieder erwähnt wurden Thukydides' Berichte über griechische Seeraubaktivitäten im östlichen Mittelmeer in der Zeit vor den Perserkriegen oder den groß angelegte Piratenfeldzug des Pompejus gegen die kilikischen Seeräuber oder die Gefangennahme Caesars durch Piraten und dessen spätere Vergeltungsaktion. Seit den Rechtskommentaren der mittelalterlichen Glossatoren und Postglossatoren waren Berichte über Piratengesetze und Strafexpeditionen gegen Seeräuberei der großen norditalienischen Handelsmetropolen Venedig und Genua dazugekommen. Über die Piratenfahrten in die Neue Welt erfuhr man dagegen kaum etwas. Wenn von Piraterie die Rede war, dann ging es fast immer nur um die klassischen Beispiele. Erst allmählich trat die neue transkontinentale Piraterie in den Wahrnehmungshorizont der gelehrten Jurisprudenz. Alciato, der sich in seinem "Responsum" zur Piraterie ansonsten ganz in den Topoi und Beispielen der Tradition bewegte, wies an einer Stelle darauf hin, dass Seeräuber heutzutage vor allem in Frankreich von der politischen Führung toleriert würden. Diese Andeutung bezog sich auf die Überseefahrten der französischen Korsaren, die in dieser Zeit ihren Höhepunkt erlebten. Mit den Überfällen der Franzosen hatte nach 1500 die Jagd der europäischen Piraten auf die von den Spaniern und Portugiesen beanspruchten Herrschaftsräume in der Neuen Welt begonnen. Eine Jagd, die in den nächsten zwei Jahrhunderten Piraterie zu einem globalen Phänomen machte.

Erscheint lt. Verlag 13.9.2010
Zusatzinfo 26 Abbildungen
Verlagsort Frankfurt
Sprache deutsch
Maße 140 x 213 mm
Gewicht 600 g
Themenwelt Geschichte Allgemeine Geschichte Neuzeit (bis 1918)
Schlagworte Afrika • Amerika • Asien • Europa • Frühe Neuzeit • Globalgeschichte • Hardcover, Softcover / Geschichte/Neuzeit bis 1918 • Internationale Beziehungen • Piraten • Pirat / Piraterie • Pirat / Piraterie / Seeräuber • Rechtsgeschichte • Rechtspolitik • Seefahrt • Seeräuber • Völkerrecht • Völkerrecht (VölkerR)
ISBN-10 3-593-39291-7 / 3593392917
ISBN-13 978-3-593-39291-2 / 9783593392912
Zustand Neuware
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