Der große Vermietungsratgeber (eBook)

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2023 | 3. Auflage
482 Seiten
Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft
978-3-96533-279-9 (ISBN)

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Der große Vermietungsratgeber -  Otto N. Bretzinger
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Der große Vermieter-Ratgeber - Haus & Wohnung richtig vermieten Viele konkrete Tipps und Musterformulierungen helfen Ihnen, als Vermieter einer Immobilie, eine für Sie günstige Rechtslage zu schaffen. Es werden Fallstricke und Risiken bei der Vermietung von Wohnungen oder Häusern aufgezeigt, die Sie vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen schützen sollen. Der große Ratgeber für Vermieter enthält Tipps für unterschiedlichste Situationen, die richtigen anlassbezogenen Muster und Vorlagen: Indexmietvertrag, Mieterhöhung oder Abmahnungen von Mietern und viele weitere Tipps. Anhand vieler konkreter Beispiele wird das jeweilige mietrechtliche Problem so verdeutlicht, dass Sie Ihre individuelle Situation erkennen und die richtige Entscheidung treffen können. Neben wertvoller Tipps für Vermieter, Checklisten und Gestaltungstipps für den Mietvertrag enthält dieser Ratgeber folgende Muster für Vermieter: - Muster Mietaufhebungsvereinbarung - Muster Wohnungsübergabeprotokoll - Vorlage Abmahnung wegen unerlaubter Tierhaltung - Vorlage Abmahnung wegen Verletzung des Mietvertrags - Vorlage Abmahnung wegen Vertragsverletzung - Muster Erhöhung der Indexmiete - Muster Kündigung wegen Eigenbedarfs - Muster Kündigung wegen Vertragsverletzung - Muster Kündigung wegen Zahlungsverzugs - Muster Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete unter - Bezugnahme auf einen (qualifizierten) Mietspiegel - Musterbrief Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete - Musterbrief Mieterhöhung wegen Modernisierung - Musterbrief Modernisierungsankündigung - Musterbrief Zurückweisung einer unberechtigten Mietminderung - Vertragsmuster über die Modernisierung durch Mieter

Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Beim WDR Köln war er bei der Redaktion ARD-Ratgeber Recht verantwortlich für den Rechtsinformationsdienst und den Newsletter 'recht aktuell'. Im Fernsehen (z. B. 'ARD Buffet', ARD Ratgeber Recht') und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er  schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den AVV steuertipps Verbauchercontent.

Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Beim WDR Köln war er bei der Redaktion ARD-Ratgeber Recht verantwortlich für den Rechtsinformationsdienst und den Newsletter "recht aktuell". Im Fernsehen (z. B. "ARD Buffet", ARD Ratgeber Recht") und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er  schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den AVV steuertipps Verbauchercontent.

Der große Vermietungsratgeber: Wie Sie ihr Haus oder Ihre Wohnung erfolgreich vermieten

1   Vorwort

Einführung

Das Mietrecht ist von völlig unterschiedlichen Interessen der Beteiligten geprägt. Der Vermieter ist in erster Linie an einer guten Verzinsung seines Grundkapitals interessiert. Er will einen unkomplizierten Mieter, der pünktlich eine angemessene Miete zahlt und darüber hinaus auch seinen sonstigen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Der Mieter dagegen ist an möglichst preiswertem und gut ausgestattetem Wohnraum interessiert; er will, dass der Vermieter die Mieterrechte beachtet, seiner Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht nachkommt und im Übrigen will er seine Ruhe haben.

Zwischen diesen völlig unterschiedlichen Interessen muss das gesetzliche Mietrecht einen einigermaßen gerechten Ausgleich schaffen. Allerdings ist das gesetzliche Mietrecht in erster Linie als Mieterschutzrecht ausgestaltet. So kann der Vermieter das Mietverhältnis nur dann durch eine ordentliche Kündigung beenden, wenn er ein »berechtigtes Interesse« nachweisen kann. Mieterhöhungen während des laufenden Mietverhältnisses sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und in einem bestimmten Rahmen bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete zulässig. Dem Mieter sind unabdingbare gesetzliche Ansprüche eingeräumt, wenn die Wohnung einen Mangel aufweist. Mieterschutz beinhalten auch die gesetzlichen Regelungen über die Betriebskosten und deren Abrechnung.

Ein Mietverhältnis will gut vorbereitet sein. Zunächst muss der richtige Mieter gefunden werden. Dann gilt es, eine angemessene Miete festzulegen und im abzuschließenden Mietvertrag die eigenen Interessen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu wahren. Gleichwohl können Vermieter im Laufe des Mietverhältnisses so manche unangenehme Überraschung erleben. So kann Streit darüber entstehen, ob der Mieter in seiner Wohnung Tiere halten darf, ob er zur Untervermietung berechtigt ist, der Mieter wegen eines Mangels die Miete mindern darf, ob die Betriebskostenabrechnung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, der Vermieter nach einer Modernisierungsmaßnahme die Miete erhöhen darf, der Mieter sich an Reparaturmaßnahmen beteiligen muss oder ob bzw. in welchem Rahmen der Mieter bauliche Veränderungen in der Wohnung vornehmen darf. In diesen Fällen sollten sich Vermieter nicht auf ihr Gefühl verlassen. Maßgebend sind im Streitfall allein die mietvertraglichen Regelungen und das gesetzliche Mietrecht. Wer also als Vermieter seine Rechte wahren will, muss diese zunächst einmal kennen. Denn schon kleine Fehler können ihn teuer zu stehen kommen.

Wenn Sie als Vermieter rechtliche und finanzielle Fehler vermeiden wollen, sollten Sie sich rechtzeitig mit den mietrechtlichen Regelungen und Grundsätzen befassen. Dabei will Ihnen dieser Ratgeber helfen. Sie lernen Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis kennen. Viele konkrete Tipps und Musterformulierungen sollen Ihnen helfen, eine für Sie günstige Rechtslage zu schaffen. Es werden Fallstricke und Risiken aufgezeigt, die Sie vor rechtlichen und finanziellen Nachteilen schützen sollen. Anhand vieler konkreter Beispiele wird das jeweilige mietrechtliche Problem so verdeutlicht, dass Sie Ihre individuelle Situation erkennen und die richtige Entscheidung treffen können.

Es gibt in Deutschland kein einheitliches Wohnungsmietgesetz, in dem alle mietrechtlichen Vorschriften zusammengefasst sind. Vielmehr ist das geltende Wohnungsmietrecht in viele Einzelgesetze verteilt. Diese finden Sie auf aktuellem Stand unter www.gesetze-im-internet.de.

Dr. iur. Otto N. Bretzinger

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Tipp: Alle im Ratgeber erwähnten Musterbriefe und Musterverträge können Sie in einem Downloadbereich zu diesem Buch herunterladen. Die Adresse finden Sie am Ende des Ratgebers.

2   Mietersuche richtig vorbereiten

Einführung

Ein Mietverhältnis will gut vorbereitet sein. Zunächst sollten Sie sich Gedanken über den Mietpreis, den Sie für die Wohnung verlangen wollen, und die Mietzeit machen. Erst wenn Sie sich über diese wesentlichen Vertragsbedingungen im Klaren sind, sollten Sie sich daranmachen, den richtigen Mieter zu finden. In diesem Zusammenhang müssen Sie einen Energieausweis beschaffen, den Sie den Mietinteressenten vorlegen müssen.

2.1   Miete festlegen

Bevor Sie nach Mietinteressenten suchen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, welche Miete Sie für die Wohnung verlangen wollen. Die Höhe der Miete wird nämlich im Regelfall bei jedem Mieter Priorität bei der Anmietung der Wohnung haben.

2.1.1   Grundsatz: Freie Vereinbarung der Miete

Grundsätzlich können Sie bei einer Neuvermietung die Miete mit dem Mieter frei vereinbaren. Es besteht grundsätzlich keine Bindung an die mit dem vorigen Mieter vereinbarte oder im übrigen Haus vereinbarten Mieten. Die Miete kann in einem bestimmten Rahmen auch über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Unter der ortsüblichen Vergleichsmiete versteht man die Miete, die in der betreffenden Gemeinde für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage üblicherweise verlangt wird.

Achtung: Nur im preisgebundenen Wohnungsbau (bei »Sozialwohnungen«) bestehen gesetzliche Regelungen über die Miethöhe. Hier darf nur die sogenannte Kostenmiete verlangt werden; das ist die Miete, die zur Deckung der laufenden Aufwendungen für die Immobilie erforderlich ist. Die Kostenmiete für eine Wohnung ist in der Regel wesentlich niedriger als die auf dem freien Markt erzielbare Miete. Vereinbaren Sie mit dem Mieter einer Sozialwohnung eine höhere Miete als die Kostenmiete, so ist diese Vereinbarung unwirksam. Die zu viel bezahlte Miete müssen Sie an den Mieter zurückerstatten.

Gleichwohl unterliegen Sie auch im nicht preisgebundenen Wohnungsbau hinsichtlich der im Mietvertrag festzulegenden Miete gewissen Einschränkungen. Es gelten die Verbote der Mietpreisüberhöhung und der Wuchermiete, ferner ist die sogenannte Mietpreisbremse zu beachten.

Verbot der Mietpreisüberhöhung

Nach dem Wirtschaftsstrafgesetz (§ 5 WiStrG) ist es Ihnen als Vermieter untersagt, bei der Vermietung von Wohnraum eine unangemessen hohe Miete zu verlangen. Verboten ist es, eine Miete zu vereinbaren, die mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, wenn die Vereinbarung darauf beruht, dass das geringe Angebot an vergleichbaren Wohnungen ausgenutzt wird. Die Mietpreisüberhöhung wird mit einer Geldbuße bis zu 50.000,– € geahndet, wenn sie den Wohnungsämtern angezeigt wird.

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Tipp: In Städten und Gemeinden, die über einen Mietspiegel verfügen, können Sie die ortsübliche Miete aus dem Mietspiegel entnehmen. Der entsprechende Wert des Mietspiegels zuzüglich eines Zuschlags von 20 % ergibt die Grenze, deren Überschreitung zu einer Mietpreisüberhöhung führt.

Ausnahmsweise kann es gerechtfertigt sein, eine Miete von mehr als 20 % über der Vergleichsmiete zu verlangen, wenn die Miete zur Deckung der laufenden Aufwendungen des Vermieters erforderlich ist. Zu den laufenden Aufwendungen gehören u.a. die Verzinsung des Eigenkapitals und die Kosten einer Modernisierung. In diesem Ausnahmefall darf die Miete dann zwar auch um mehr als 20 % der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sie darf allerdings nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung des Vermieters stehen. Das bedeutet, dass die Miete nicht um mehr als 50 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Ein geringes Angebot an Wohnraum bedeutet nicht, dass eine Unterversorgung des Wohnungsmarkts mit freien Wohnungen gegeben sein muss. Vielmehr ist eine Situation gemeint, bei der das vorhandene Angebot an Wohnraum bei Abschluss des Mietvertrags die Nachfrage nur gering, das heißt um höchstens 5 % übersteigt. Ein geringes Angebot liegt auch dann vor, wenn für eine bestimmte Gruppe (z.B. für Wohngemeinschaften) ein Engpass auf dem Wohnungsmarkt besteht. Bei der Frage, ob der Vermieter ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen ausgenutzt hat, kommt es aber immer auf das gesamte Stadtgebiet an, also nicht nur auf den Stadtteil, in dem sich die Mietwohnung befindet. Ein »geringes Angebot« ist deshalb nicht gegeben, wenn der Wohnungsmarkt für vergleichbare Wohnungen nur in dem betreffenden Stadtteil angespannt, im übrigen Stadtgebiet aber entspannt ist (BGH, Az. VIII ZR 44/04).

Achtung: Wenn eine Mietpreisüberhöhung vorliegt, kann der Mieter den Betrag zurückfordern, der um mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der geschlossene Mietvertrag bleibt trotz Mietpreisüberhöhung...

Erscheint lt. Verlag 12.1.2023
Verlagsort Mannheim
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Geld / Bank / Börse
Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Immobilien / Grunderwerb
Schlagworte Formulare • Immobilie • Kaution • Kündigung • Miete • Mieteigentum • Mieter • Mieterhöhung • Mietpreis • Mietpreisbremse • Mietrategeber • Mietrecht • Mietverhältnis • Mietvertrag • Modernisierung • Muster • Nachbarschaftsrecht • Nebenkostenabrechnung • Vergleichsmiete • Vermieter • Vermietung • Wohnung
ISBN-10 3-96533-279-1 / 3965332791
ISBN-13 978-3-96533-279-9 / 9783965332799
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