Ich will meinen Führerschein zurück (eBook)

Erfolgreich durch die MPU (mit praktischen Übungen)
eBook Download: EPUB
2022 | 1. Auflage
288 Seiten
Rowohlt Verlag GmbH
978-3-644-01343-8 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Ich will meinen Führerschein zurück -  Paul Brieler,  Peter Grunow
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Aktualisierte Neuausgabe 2016: Die meisten der vorgeladenen Autofahrer fallen durch die 'medizinisch-psychologische Untersuchung' (MPU), im Volksmund Idiotentest genannt, weil sie sich nicht frühzeitig damit beschäftigt haben. Die Autoren unterstützen seit vielen Jahren die Kandidaten direkt für die anstehend MPU und legen mit diesem Buch eine umfassende und zielgerichtete Information und Vorbereitung vor. Die Ziele: Bereits im ersten Anlauf ein positives Gutachten zu bekommen - und dann den Führerschein nicht mehr abgeben zu müssen. Rechtliche Fragen werden ebenso erörtert wie der Ablauf und einzelne Elemente der Begutachtung. In besonderer Weise werden für das Ergebnis wichtige Besonderheiten des psychologischen Untersuchungsgesprächs erklärt und durchleuchtet, ebenso wie die Hintergründe der Testverfahren. Klar gegliedert hilft dieses Buch zuverlässig dabei, die anstehende Prüfung erfolgreich zu bewältigen, damit jeder seinen Führerschein zurückbekommt.

Paul Brieler betreibt zusammen mit Peter Grunow das 'Institut für Schulungsmaßnahmen' in Hamburg.

Paul Brieler betreibt zusammen mit Peter Grunow das "Institut für Schulungsmaßnahmen" in Hamburg. Peter Grunow betreibt zusammen mit Paul Brieler das "Institut für Schulungsmaßnahmen" in Hamburg.

Zur Vorgeschichte und Prognose


 

Im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung ist eine eingehende Analyse der Vorgeschichte erforderlich, wenn eine angemessene Beurteilung der Fahrtauglichkeit erfolgen soll. Wissenschaftliche Untersuchungen zur Bedeutung von objektiven Vorgeschichtsdaten haben immer wieder gezeigt, dass Art und Häufigkeit früherer Verkehrsdelikte auf die Qualität der zukünftigen Verkehrsbewährung schließen lassen.

Die Blutalkoholkonzentration (BAK), die nach einem Trunkenheitsdelikt gemessen wird, kann als Hinweis auf die Art und den Umfang des jeweiligen Alkoholgenusses interpretiert werden. Trinkversuche haben gezeigt, wie sehr man die gesellschaftsübliche Alkoholgewöhnung und Trinkmenge überschreiten muss, um die bei Trunkenheitsdelikten in der Regel vorliegende Blutalkoholkonzentration von 1,3 Promille und mehr erreichen zu können. Personen, die gewohnt sind, im sozial üblichen Rahmen Alkohol zu konsumieren, erreichen meist nur eine Blutalkoholkonzentration unter 0,8 Promille (KUNKEL, Blutalkohol Vol. 22/1985).

Zudem muss festgestellt werden, dass man eine ganz erhebliche Menge Alkohol zu sich nehmen muss, um eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr zu erreichen. Bei solchen Mengen kann man schon von exzessivem Trinken sprechen. Gleichzeitig muss von einer überdurchschnittlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen werden.

Bei der Analyse des Trunkenheitsdeliktes fällt daher der sehr hohe Blutalkoholkonzentrationswert (1,85 Promille) auf, der bei einer kontrollierten Trinkweise nicht erreicht wird.

Verkehrspsychologische Untersuchungen verweisen darauf, dass der sogenannte Geselligkeitstrinker alkoholische Getränke allenfalls bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1 oder maximal etwa 1,3 Promille verträgt und zu sich nehmen kann und dass Personen, die Blutalkoholwerte von etwa 1,6 Promille erreichen, regelmäßig bereits eine dauerhaft ausgeprägte Alkoholproblematik haben.

Die Höhe des Blutalkoholgehaltes bei einer Trunkenheitsfahrt kann weiterhin auch als Indiz für die Alkoholgewöhnung und damit auch für Trinkgewohnheiten angesehen werden. Es muss damit gerechnet werden, dass Personen, bei denen hohe Blutalkoholkonzentrationen festgestellt wurden, in höherem Maße zum Alkoholabusus neigen als Personen mit relativ niedrigen Alkoholkonzentrationen.

Die Höhe der registrierten Blutalkoholkonzentration setzt daher eine erhebliche Trinkgewöhnung bzw. einen Alkoholmissbrauch voraus, denn sie übersteigt bei weitem den Rahmen des sogenannten gesellschaftsüblichen Geselligkeitstrinkens.

Grundsätzlich ist bei alkoholauffälligen Kraftfahrern die Rückfallgefahr zudem umso größer, je höher bei ihnen die Blutalkoholkonzentration war. Häufiger unkontrollierter Alkoholkonsum hängt nachweislich auch eng mit der Häufigkeit des Fahrens unter Alkoholeinfluss und mit dem Unfallrisiko zusammen. Empirische Untersuchungen haben ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Trunkenheitsfahrt mit der Höhe des festgestellten BAK-Wertes deutlich ansteigt.

Wenn daher in Anbetracht der hohen Rückfallgefahr nach einem vorangegangenen Trunkenheitsdelikt eine günstige Prognose des Verkehrsverhaltens trotzdem möglich sein soll, dann müssen durchgreifende und überdauernde Wandlungen der Einstellung und Haltung erkennbar werden, aufgrund deren zukünftig ein kritischer Umgang mit dem Alkohol überwiegend wahrscheinlich erscheint.

Dies ist der Fall, wenn eine vollzogene Änderung im Umgang mit Alkohol stabil und motivational gefestigt ist, wobei u.a. folgende Feststellungen zutreffen müssen:

Die Änderung erfolgte aus einem angemessenen Problembewusstsein heraus. Der Änderungsprozess kann nachvollziehbar aufgezeigt werden. Eine den Alkoholmissbrauch evtl. bedingende Persönlichkeitsproblematik wurde erkannt und entscheidend korrigiert.

Es lassen sich keine körperlichen Befunde erheben, die auf missbräuchlichen Alkoholkonsum hindeuten. Wenn Alkoholabstinenz zu fordern ist, dürfen keine körperlichen Befunde vorliegen, die zu einem völligen Alkoholverzicht im Widerspruch stehen. Verkehrsrelevante Leistungs- oder Funktionsbeeinträchtigungen als Folgen früheren Alkoholmissbrauchs fehlen.

Darüber hinaus kann die Kraftfahreignung nach einer Trunkenheitsfahrt auch durch eine generelle Alkoholabstinenz wiederhergestellt werden. Dieses ist – auch wenn keine Alkoholabhängigkeit vorliegt – insbesondere dann notwendig, wenn aufgrund der Lerngeschichte anzunehmen ist, dass sich ein kontrollierter Umgang mit alkoholischen Getränken nicht erreichen lässt.

 

 

Medizinischer Teil

 

 

Anamnesedaten

Nach Angaben des Untersuchten in einem entsprechenden Fragebogen und im ärztlichen Untersuchungsgespräch: Keine wesentlichen Erkrankungen, keine verkehrsmedizinisch relevanten Unfälle oder Operationen in der Anamnese. Keine regelmäßige Medikamenteneinnahme. Er habe sich an die Beratungsstelle gewandt, zuletzt habe er vor 3 Wochen 2 Biere (0,3 l) und vor 1 Woche 1 Bier (0,3 l) getrunken.

 

 

Untersuchungsbefunde

36-jährig (in gutem Allgemein- und Ernährungszustand).

Gewicht: 70 kg bei einer Körpergröße von 185 cm.

Blutdruck:

168/89 mmHg; Puls: 80/min, regelmäßig.

Kardiopulmonaler Befund unauffällig (keine

Insuffizienz-Zeichen, keine Ruhedyspnoe).

Abdomen:

Leber nicht vergrößert. Keine pathologischen

Resistenzen. Die Laborwerte sind unauffällig.

Laborwerte vom Untersuchungstag:

GOT 15 U/l (Norm 0–35 U/l)

GPT 14 U/l (Norm 0–45 U/l)

GGT 19 U/l (Norm 0–55 U/l)

Extremitäten:

Frei beweglich. Keine Paresen.

ZNS:

Muskelreflexe seitengleich auslösbar.

Keine Hirnnervenstörungen.

Vegetativum:

unauffällig.

Haut:

Keine relevanten Auffälligkeiten.

Koordination:

unauffällig

Finger-Finger-Versuch: unauffällig

Finger-Nase-Versuch: unauffällig

Knie-Hacken-Versuch: unauffällig

Romberg:

unauffällig

Seiltänzergang:

unauffällig

Augen:

Zentrale Tagessehschärfe

ohne Sehhilfe für die Ferne: r. 1,0; l. 1,0.

 

 

Psychologischer Teil

 

 

Allgemeine Angaben

Mit Unterstützung durch eine schriftliche Befragung wurden persönliche Daten erfragt, welche die allgemeine und berufsbezogene Lebenssituation des Untersuchten betreffen. Die Information diente dazu, mögliche Rahmenbedingungen kennenzulernen, die gemäß...

Erscheint lt. Verlag 13.12.2022
Verlagsort Hamburg
Sprache deutsch
Themenwelt Natur / Technik Fahrzeuge / Flugzeuge / Schiffe Allgemeines / Lexika
Schlagworte Deutschland • Führerschein • Gutachten • Idiotentest • Medizinisch-psychologische Untersuchung • MPU • Prüfung • Recht • Untersuchungsgespräch
ISBN-10 3-644-01343-8 / 3644013438
ISBN-13 978-3-644-01343-8 / 9783644013438
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