Buchführung (eBook)

Grundlagen, Gesellschaftsformen und Umsatzsteuer
eBook Download: EPUB
2022 | 1. Auflage
228 Seiten
Schäffer-Poeschel Verlag
978-3-7910-5530-5 (ISBN)
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Die einmal gewählte Rechtsform eines Unternehmens hat auch Auswirkungen im Hinblick auf Buchführung und Bilanzierung. Das praxisorientierte Lehrbuch zeigt die Grundlagen der Buchführung und den Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen Gesellschaftsformen auf. Darüber hinaus werden umsatzsteuerliche Fragestellungen aufgegriffen. Alle Themenbereiche werden ausführlich dargestellt und mit Beispielfällen mit Lösungen so veranschaulicht, dass man die bestehenden Zusammenhänge und Anforderungen gut nachvollziehen kann. Durch diese Ausrichtung ist es nicht nur für Studierende geeignet, sondern auch in der Unternehmenspraxis, insbesondere in KMUs, einsetzbar.

Jonas Rossmanith Prof. Dr. Jonas Rossmanith ist Steuerberater und lehrt Betriebswirtschaftliche Grundlagen, Unternehmensbesteuerung, nationale und internationale Rechnungslegung an der HS Albstadt-Sigmaringen. Des Weiteren ist er im Leitungsteam des Kompetenzzentrums 'Internationale Rechnungslegung und Internationales Controlling' an der HS Albstadt-Sigmaringen aktiv.

Jonas Rossmanith Prof. Dr. Jonas Rossmanith ist Steuerberater und lehrt Betriebswirtschaftliche Grundlagen, Unternehmensbesteuerung, nationale und internationale Rechnungslegung an der HS Albstadt-Sigmaringen. Des Weiteren ist er im Leitungsteam des Kompetenzzentrums "Internationale Rechnungslegung und Internationales Controlling" an der HS Albstadt-Sigmaringen aktiv.

1 Gesellschaftsformen


1.1 Allgemeines


Eine Gesellschaftsform bezeichnet die Rechtsform, auf deren Basis ein Unternehmen gegründet wird. Bevor Unternehmen gegründet werden und sich das Problem mit der Buchführung stellt, muss zuerst die Frage geklärt werden, welche Gesellschaftsform das zu gründende Unternehmen haben soll.

Im Privatrecht werden die möglichen Gesellschaftsformen in Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterteilt. Hinzu kommt noch das Einzelunternehmen, welches im eigentlichen Sinne zwar Rechtsform, aber keine Gesellschaft ist. Im öffentlichen Bereich kommen weitere mögliche Formen wie die Körperschaft des öffentlichen Rechts oder die öffentliche Stiftung hinzu.

Somit lassen sich grundsätzlich nach dem Privatrecht die verschiedenen Gesellschaftsformen in vier Gruppen unterteilen, die aus dem Schaubild in Abbildung 1 ersichtlich sind.

Abb. 1: Gesellschaftsformen im Überblick

Unter jeder der vier einzelnen Gesellschaftsformen finden sich letztendlich die Rechtsformen wieder, die gewählt werden können für die Gründung eines Unternehmens. Die Entscheidung für eine Gesellschaftsform hat somit eine nicht unerhebliche Auswirkung auf die Auswahlmöglichkeit einer Rechtsform.

Somit stellt sich für eine Person oder für mehrere Personen, die sich selbstständig machen wollen, immer zunächst die Frage, unter welcher Gesellschaftsform sie ihr zu gründendes Unternehmen führen wollen. Falls es keine Kapitalgesellschaft (z. B. AG oder GmbH) sein soll, dann hat sich dies für eine einzelne Person schon erledigt, denn dann steht nur die Gesellschaftsform des Einzelunternehmens zur Verfügung.

Anders verhält es sich, wenn mehrere Personen eine Gesellschaft gründen wollen, weil sie gemeinsam einen bestimmten Zweck verfolgen. Diese haben grundsätzlich die Wahl zwischen verschiedenen Gesellschaftsformen, die ihnen das Gesellschaftsrecht zur Verfügung stellt. Dies wird auch als »Grundsatz der freien Rechtsformwahl« bezeichnet (zur Rechtsformwahl vgl. die Ausführungen bei Schmalen/ Pechtl 2019, S. 41 ff.).

Die Personen haben nun die Möglichkeit, sich für eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder auch teilweise GdbR bzw. BGB-Gesellschaft), eine offene Handelsgesellschaft (OHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG) zu entscheiden.

Die genannten drei Rechtsformen zählen zu der Gesellschaftsform der Personengesellschaften, wie auch die Stille Gesellschaft, die Partenreederei, die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und die Partnerschaftsgesellschaft. Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Kombination aus einer Kapitalgesellschaft (GmbH) und einer Personengesellschaft (KG). Sie wird als Mischform bezeichnet und im Allgemeinen den Personengesellschaften zugerechnet. Die BGB-Gesellschaft (sprich GbR) ist jedoch der Grundtyp der Personengesellschaften.

Die Zahl der im wirtschaftlichen Geschäftsleben bestehenden Personengesellschaften ist unüberschaubar groß, sie lässt sich kaum annäherungsweise schätzen. Der Grund liegt darin, dass Personengesellschaften kaum einen Gründungsaufwand haben.

Beispiel

Tragen zwei Studenten eine Tageszeitung aus und vereinbaren, dass sie als Team auftreten und die Tätigkeit abwechselnd ausführen, dann liegt bereits eine, wenn auch nur kleine Personengesellschaft vor.

Somit werden viele Kleinunternehmen in der Gesellschaftsform der Personengesellschaft betrieben. Die Beispiele reichen vom Copy-Shop, den mehrere junge Leute gemeinsam gegründet haben, über die Tankstelle mit mehreren Besitzern bis hin zu Freiberuflern, die sich gerne zu Personengesellschaften zusammenschließen. Beispiele hierfür sind Rechtsanwaltssozietäten, der Zusammenschluss von Steuerberatern in einer gemeinsamen Kanzlei oder die Verbindung von mehreren Ärzten in einer Praxis.

In den bisher genannten Beispielen ist überwiegend nur geringes Kapital nötig, um die unternehmerische Tätigkeit durchführen zu können. Aber auch bei mittelständischen Unternehmen ist die Gesellschaftsform der Personengesellschaft anzutreffen. Beispiele hierfür sind Familienunternehmen im Bereich der Lebensmittelbranche wie Großmetzgereien und Großbäckereien oder Weinkellereien. Aber auch bei der Durchführung von Großprojekten, wie bei der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) von zwei oder mehreren Bauunternehmen im Bereich des Straßen- oder Tunnelbaus, liegt eine Personengesellschaft vor.

Personengesellschaften kommen nicht nur im wirtschaftlichen Bereich vor, vielmehr kann jede zulässige Betätigung im Rahmen einer Personengesellschaft ausgeübt werden. Deshalb ist die Anzahl der Personengesellschaften im nicht kommerziellen Bereich kaum quantifizierbar. Bei diesen Gesellschaften handelt es sich oftmals um sehr kurzlebige Vereinigungen, sogenannte Gelegenheitsgesellschaften. Als Beispiele hierfür sind das Abiturtreffen oder die Feier von Bachelorstudenten nach Abschluss ihres erfolgreichen Studiums zu nennen. Das Zusammenwirken besteht darin, dass gemeinsam eine Veranstaltung vorbereitet und durchgeführt wird.

Andere Beispiele für Personengesellschaften mit einem nicht kommerziellen Zweck ist die Tennismannschaft, die auf einem gemieteten Hallenplatz im Winter Tennis spielt, oder eine lustige Truppe, die sich für einen Skiausflug in die Berge des schönen Südtirol einen Kleinbus anmietet.

Deutlich wird, dass das Spektrum der Personengesellschaften von der nicht kommerziellen Gelegenheitsgesellschaft bis zum Zusammenschluss von international tätigen Industrieunternehmen im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit großem organisatorischen Aufwand und langer Dauer reicht.

Die Verschiedenartigkeit in der Erscheinungsform entspricht der Vielzahl von Interessenkonflikten, die bei den einzelnen Personengesellschaften auftreten. Der Gesetzgeber hat deshalb die Personengesellschaften in mehrere Typen aufgeteilt und für jeden Typ versucht, die bei ihm am häufigsten vorkommenden Interessenkollisionen durch Gesetzesvorschriften zu regeln.

Die in der Praxis am häufigsten vorkommenden Rechtsformen im Rahmen der Gesellschaftsform der Personengesellschaften sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR oder GdbR) oder BGB-Gesellschaft, die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).

1.2 Abgrenzung zwischen GbR, OHG und KG


Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) ist die Grundform aller anderen Personengesellschaften. Die Rechtsvorschriften betreffend die GbR finden sich in den §§ 705 bis 740 BGB. Aus der GbR haben sich die OHG und die KG entwickelt. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen dieser Gesellschaften eine Frage nicht regeln, ist auf die Vorschriften der GbR zurückzugreifen. Dieser Rückgriff findet sich für die OHG in § 105 Abs. 3 HGB und für eine KG in § 161 Abs. 2 HGB.

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist die direkte Fortentwicklung der GbR. Sie ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Die Gesetzesvorschriften betreffend der OHG stehen in den §§ 105 bis 160 HGB. In § 105 Abs. 1 HGB ist der Begriff der OHG geregelt, der wie folgt lautet:

»Eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, ist eine offene Handelsgesellschaft, wenn bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist.«

Durch die Gesetzesvorschrift wird deutlich, dass eine OHG ein Handelsgewerbe betreibt, im Gegensatz zu einer GbR. Die OHG ist somit Kaufmann, so wie auch ihre Gesellschafter Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch sind. Gesellschafter selbst können natürliche wie juristische Personen sein.

Die Regeln der OHG sind auf den kaufmännischen Charakter des Geschäfts zugeschnitten und enthalten deshalb ergänzende Vorschriften zu denen einer GbR. So besteht ein gesetzliches Wettbewerbsverbot für Gesellschafter einer OHG, die Kontrollrechte der Gesellschafter sind im Gesetz ausdrücklich geregelt und das Verfahren bei der Auflösung der OHG ist ausführlicher geregelt als bei der GbR. Ansonsten verweist, wie bereits erwähnt, das Recht der OHG auf die GbR nach § 105 Abs. 3 HGB.

Die Kommanditgesellschaft (KG) stellt eine Weiterentwicklung der OHG dar. Dies drückt sich insbesondere darin aus, dass das Gesetz bei der Regelung der KG auf das Recht der OHG nach § 161 Abs. 2 HGB verweist. Reicht dies bei der Lösung einer Fragestellung nicht aus, dann muss auf die Vorschriften betreffend die GbR zurückgegriffen werden. Die Gesetzesvorschriften betreffend die Kommanditgesellschaft (KG) sind in den §§ 161 bis 177a HGB geregelt.

Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG) können wie bei einer OHG natürliche und juristische Personen sein. Das Besondere...

Erscheint lt. Verlag 21.10.2022
Verlagsort Freiburg
Sprache deutsch
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Rechnungswesen / Bilanzen
Schlagworte Buchführung • Einzelunternehmen • GbR • Gesellschaftsrecht • GmbH & Co KG • Kapitalgesellschaften • kg • OHG • Rechtsformen • Umsatzsteuer
ISBN-10 3-7910-5530-5 / 3791055305
ISBN-13 978-3-7910-5530-5 / 9783791055305
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