Kriegsführung (eBook)
604 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7519-4698-8 (ISBN)
Sehr geehrter Herr Schubert,
Sie haben sich mit Schreiben vom 06.11.2011 an den Direktor des Amtsgerichts Memmingen gewandt. Sie rügen darin unter anderem das dienstliche Verhalten des in Ihrem Betreuungsverfahren tätigen Richters am Amtsgericht ... und erheben Dienstaufsichtsbeschwerde.
Die Aufsicht über die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Memmingen - soweit eine solche überhaupt besteht - obliegt nicht dem Direktor des Amtsgerichts Memmingen, sondern dem Präsidenten des Landgerichts Memmingen.
In der Sache selbst muss ich Ihnen mitteilen, dass ich nicht befugt bin, in eine dienstaufsichtliche Prüfung einzutreten. Mit Ihrer Beschwerde beanstanden Sie zunächst die Errichtung und Aufrechterhaltung der Betreuung. Die Entscheidung hierüber gehört zum Kernbereich der Tätigkeit einer Richterin bzw. eines Richters. In diesem Kernbereich sind Richter unabhängig und nur dem Gesetz, damit aber gerade keiner Dienstaufsicht unterworfen (Artikel 97 Absatz 1 unseres Grundgesetzes). Von Verfassungs wegen ist es mir deshalb verwehrt, die Entscheidungen des Richters am Amtsgericht ... in Ihrem Betreuungsverfahren zu überprüfen. Die Kontrolle richterlicher Entscheidungen erfolgt demnach nicht durch den Präsidenten des Landgerichts, sondern durch die übergeordneten Gerichte im Rechtsmittelverfahren. Soweit Sie die Entscheidungen des Richters am Amtsgericht ... beanstanden, müssen Sie die entsprechenden Rechtsmittel einlegen, wie Sie es in der Vergangenheit bereits getan haben. Gleiches gilt für die von Ihnen begehrte Aufhebung der Betreuung. Auch diese müssen Sie im hierfür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren betreiben. Ich darf Ihnen raten, dies mit Ihrem Anwalt und Ihrem Betreuer zu besprechen.
In Ihrem Schreiben wenden Sie sich weiter gegen die Ergebnisse der psychiatrischen Begutachtungen. Insoweit besteht für mich als Präsident des Landgerichts von vornherein keine Möglichkeit, Ihnen weiterzuhelfen. Gleiches gilt für die von Ihnen beanspruchten Schadensersatzzahlungen. Zur Geltendmachung behaupteter Schadensersatzansprüche steht Ihnen wie jedem Rechtssuchenden der Zivilrechtsweg offen. Dies sollten Sie gegebenenfalls mit Ihrem Anwalt besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Präsident des Landgerichts
Sehr geehrter Herr Schubert
wie telefonisch besprochen, erhalten Sie Ihre Unterlagen zurück.
Vorsitzende Richterin
am Oberlandesgericht
Betreuungssache Bernd Schubert
Sehr geehrter Betreuer,
hiermit zeige ich an, dass ich nunmehr Herrn Bernd Schubert anwaltlich vertrete - Vollmacht anbei.
Mein Mandant legt mir die "Erklärung" vom 29.03.2011 vor. Aufgrund Ihrer Angaben über den Zweck und Hintergrund der Erklärung wurde mein Mandant getäuscht, da Sie ihm einen anderen Sachverhalt geschildert haben.
Namens und in Vollmacht meines Mandanten wird hiermit diese Erklärung vom 29.03.2011 unter sämtlichen rechtlichen Gesichtspunkten - insbesondere wegen arglistiger Täuschung - angefochten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Jetzt kam es aber dazu, dass sich mein Gesundheitszustand extrem verschlechterte, auch aufgrund der schon so lange andauernden Ruhestörung der Nachbarn, gegen die ich nichts tun konnte. Das ging so weit, dass ich mich bei der Polizei in der Landeshauptstadt München vorstellte und mich über die Ruhestörung beschwerte. Dort hieß es nur, wir sind da nicht zuständig, gehen sie zur zuständigen Polizeibehörde ihrer Stadt. Was ich wieder tat. Erschwerend dazu kam, dass ich wieder einmal wegen Herumschlenderns in der Stadt von der Polizei kontrolliert wurde. Wegen der Ruhestörung rief ich dann auch bei der Polizei in der Stadt an, in der ich vorher gewohnt hatte. Alles in allem – zu viel Polizei. Es wurde ein neues Betreuungsverfahren gegen mich eingeleitet, was ich mit einer ärztlichen Bestätigung meines Hausarztes überraschend schnell beenden konnte.
Ärztliche Bescheinigung
Ich bescheinige, dass Herr Schubert Bernd, geb. am 16.04.1977, wohnhaft in 89257 Illertissen, von mir am 21.10.11 untersucht wurde. Die körperliche Untersuchung ergab keinerlei pathologische Befunde, die eine Betreuung des Herrn Schubert rechtfertigen würden.
Praktischer Arzt
Erneute Betreuung und Bundesverfassungsgericht
Es war ja klar, dass ich seit meiner Tätigkeit in der Abteilung Qualitätssicherung als Industriekaufmann und dann erneut nach einer 5-jährigen Beschäftigung bei der Bank eine leichte psychische Erkrankung hatte. Und nur mit dem notwendigen Medikament hatte ich diese Krankheit im Griff. So kämpfte ich mich ohne Medikament bis Anfang 2012 durch. Mit Freunden
hatte ich schon lange nichts mehr unternommen. Zu den Eltern hatte ich den Kontakt abgebrochen. Kurz und gut – ich hatte Kontakt zu niemandem mehr. Außer zu dem Rechtsanwalt, den ich aktuell mit meiner Schadensersatzklage beschäftigte.
Eines Tages machte ich mich zum Landgericht Memmingen auf, um mit dem obersten Chef aller Richter in Memmingen, dem Präsidenten des Landgerichts über Schadensersatzklage und Betreuungsverfahren zu reden. Am Eingang sagte ich, dass ich Herrn Prof. ... sprechen möchte, ich sagte dazu, wir kennen uns vom Schriftverkehr. Ich wurde noch auf Waffen durchsucht, klar, er war ja eine sehr wichtige Person. Dann wurde ich zum Präsidenten vorgelassen. Es war nur ein sehr kurzes Gespräch. Ich sagte ihm, dass ich keinen Betreuer brauchte. Darauf erwiderte er, ein Betreuer muss kein Nachteil sein. Zum Thema Schadensersatz sind wir gar nicht gekommen. Netterweise fragte er mich, was ich heute noch so mache, dann verabschiedeten wir uns.
Fest stand, dass ich aus dieser Lage allein nicht mehr herauskam. Zum guten Glück entschied sich das zuständige Amtsgericht meiner Stadt dann doch für eine Betreuung für mich, und zwar sofort. Sie mussten noch irgendwelche Gründe gefunden haben, von denen ich nichts wusste. Aber egal. Mit Betreuer und dem Medikament, das ich so dringend benötigte, war alles wieder in Ordnung. Ich entschied mich aber diesmal, nicht mit der Schadensersatzforderung weiter zu machen, da ich schon allein deswegen unglaubwürdig vor dem Amtsgericht war, weil ich unter Medikation stand und diese immer benötigen würde. Während der Phase als ich meine Schadensersatzklage bearbeitete schickte ich noch alles, was sich darüber an Schriftstücken angesammelt hatte ans Bundesverfassungsgericht mit der Bitte, mir bei meiner Schadensersatzklage weiterzuhelfen.
Dazu übersandte ich dem dortigen Rechtspfleger noch eine
Silbermünze. Warum ich das tat, weiß ich bis jetzt noch nicht. Vielleicht weil ich wollte, dass der Fall schnell und richtig bearbeitet wird.
Ihr Schreiben, hier eingegangen am 18. November 2011
1 Münze
Sehr geehrter Herr Schubert,
die mit oben genanntem Schreiben hierher übersandte Münze erhalten Sie anbei zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Bundesverfassungsgericht
Als ich nach zahlreichen Erfahrungen mit Rechtsanwälten dann endlich einen Rechtsanwalt fand, der mich für 700,- € vertrat, konnte ich gegen das fragwürdige Betreuungsverfahren etwas unternehmen. Ohne Rechtsanwalt konnte ich das ja nicht. Man ließ mich jedes Mal mit meinen schriftlichen und telefonischen Anstrengungen auflaufen. Sei es bei Landgericht, Oberlandesgericht oder Bundesverfassungsgericht. Mein Telefonanruf beim Oberlandesgericht bei der Vorsitzenden Richterin war zwar meinerseits ungezwungen und sachlich korrekt, aber ich erhielt auf meine Frage wegen Schadensersatz durch zu Unrecht erteilte Betreuung und deren Folgen nur jene Antwort: „Da müssen Sie sich ans Amts- bzw. Landgericht wenden, wo Sie Ihren Wohnsitz haben.“ Ende des Gesprächs. Keine weiteren Tipps. Vom Landgericht bekam ich zuvor schriftlich, dass eine Prüfung der richterlichen Entscheidung nicht erfolgen kann. Wozu sollte ich mich dann ans Amts- bzw. Landgericht meiner Stadt wenden? Schon der Anfang des Gesprächs war ziemlich seltsam: „Was wollen Sie?“ Sagte sie.
Beim Bundesverfassungsgericht erreichte ich durch ein Telefonat mit einem Rechtspfleger ebenfalls nicht sehr viel. Er erklärte mir: „Ihre Silbermünze, die Sie mir mit einem Schreiben zugeschickt haben, muss ich Ihnen zurückschicken.“ Soweit ich mich erinnern kann, habe ich dort angerufen, weil ich wissen wollte, ob mein Schreiben dort angekommen war. Ich fügte die Silbermünze, eine 1-Mark-Münze aus dem Jahr 1910 etwa, mit Silbergehalt, bei und merkte in meinem Schreiben an, dass zu dieser Zeit das Geld noch einen Wert gehabt hat - im Hinblick auf den Wertverfall des Geldes in der heutigen Zeit. Ich deutete wahrscheinlich die hohen Anwaltskosten bei meinem „Zivilprozess“ an, die ich zu tragen hatte, als ich in meinem Schreiben ein wenig ausholte. Auf jeden Fall hat es seinen Sinn gehabt.
Nicht einmal als ich mich ein halbes Jahr später beim Präsidenten des Landgerichts vorstellte, konnte ich einen Vorsprung bekommen und meinem Ziel etwas näher kommen. Bei der Aussage vom Chef des hohen Gerichts: „In Berlin waren´s ja auch schon.“ – Ich hatte ihm geschrieben, dass ich mich in Berlin um eine Wohnung bemüht hatte. Der Grund hierfür...
Erscheint lt. Verlag | 1.7.2020 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Sozialwissenschaften ► Politik / Verwaltung |
ISBN-10 | 3-7519-4698-5 / 3751946985 |
ISBN-13 | 978-3-7519-4698-8 / 9783751946988 |
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